Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Stimmt schon vll. liegts auch daran das ich eine etwas andere Vorstellung/Interpretation zu dem Thema habe.
    Im überwiegenden passen ja die Kommentare
     
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  2. Und da wundern sich einige, dass Mancheiner aus dem ganzen Diskutierten hier nicht so recht schlau wird und nachfragt...
     
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  3. Ist wie ein Puzzle. Das Gesamtbild ergibt sich erst aus vielen Teilen/Aspekten ;)
    Bisher ist doch jedem der vernünftig fragt auch geholfen worden. Nur die die fragen "Wi mache isch schein?" blitzen hier das eine oder andere mal ab :whistling:
     
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  4. Wenn die Teile zusammen passen ja, wenn jedes Teil ne Ecke sein will wirds unübersichtlich ;)
     
  5. Ja, schon.
    Das Problem ist das die verschiedenen Gesetze/Verordnungen zu unterschiedlichen Zeiten geschrieben wurden und dann und wann, immer mal wieder geändert und/oder an EU-Recht angepasst werden mussten. Da bleiben schon mal Kanten und Ecken stehen und es ist nicht immer alles aus einem Guss. Das bietet Raum für Interpretationen und das dann da verschiedene Meinungen/Ansichten entstehen ist doch normal. Letztendlich lässt sich das ganze rechtlich von uns eh nicht abschließend beurteilen. Fragt man 10 Leute bekommt man 11 Antworten :confused:
    Ich möchte mit einem Zitat von RA Herr Wübbe abschließen:
    Wir Juristen sind ein geschmeidiges Völkchen, wir können ohne weiteres Plastiktüten als Bananen definieren, wenn es sein muß ;)
     
  6. Hi,

    da mich das nicht ganz losgelassen hat, habe ich mit meinem Dienstkollegen darüber gesprochen.

    Also wir definieren das wie folgt:
    Bei der "Lagerung" wird von einer (Aufbewahrung) längerer Zeit ausgegangen, daher sprechen wir bei Lägern auch von Lagerung und nicht Aufbewahrung.

    Beim Aufbewahren wird von einer kurzzeitigen Aufbewahrung i.d.r. beim Privaten gesprochen. (unter Beachtung der Anlage 7).
    Da wir aber zu 98% nix mit dem nicht Gewerblichen zu tun haben, wird bei uns zu fast 100% von Lagerung gesprochen.

    Ich hoffe du kannst meinen Aussage jetzt besser zu Ordnen.

    Grüße
     
  7. OK, kann man so machen, aber ich kann dem trotzdem nicht folgen.
    Wieso zwei Begriffe für den gleichen Vorgang?
    Oder wenn es nicht der gleiche Vorgang ist wie unterscheiden sich diese denn? Was ist denn dann längerer Zeitraum? Was ist kurzzeitig. Bis 14 Tage ist es Aufbewahren, ab dem 15 Tag ist es Lagern (also nur mal so aus der Luft gegriffen)? Was unterscheidet denn den 13. vom 16. Tag rechtlich gesehen? Ich halte das sogar für verwirrend. Mit einer solchen "Regelung" hat niemand Gewissheit und keiner weiß wie ihr euch wann zu wem verhaltet. Ich verstehe es einfach nicht. Sorry.
    Danke für die Antwort und euren Standpunkt, aber ich glaube wir werden diesbezüglich keinen Konsens finden.
     
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  8. Eben nicht. Es zählt die SprengV, das SprengG. Ausschlaggebend ist was dort geschrieben steht. Sich an den Wörtern jetzt hochzuziehen ist doch auch Mist. Was "wir definieren" ist auch egal ;)
     
  9. Kein Thema man muss ja nicht immer ein Konsens finden!
     
  10. Richtig, genauso wird es in der Praxis auch gehandhabt.
    Man bewahrt ( Aufbewahrung) seine Ex-Stoffe in zugelassenen Lagern (Lagerung) auf. Natürlich nur mit LGZ:good:.
    Die gilt auch für den privaten Erwerb für ptS, denn danach richtet sich zu zulässige Menge (z.B. NC 1.3 und SP 1.1).

    Im Speditionsgewerbe ist eine temporäre Transportunterbrechung ein natürlicher Vorgang, der durch verschiedene Faktoren unumgänglich ist. Das kann sein: Fahrzeugdefekt, Einhaltung der Sozialvorschriften,Fahrverbote usw.
    Bei einem nichtgewerblichen Transport könnte man mit damit aber in Erklärungsnot kommen. Vor allem, wenn die Ladung über der NEM liegt, die der Privatanwender aufbewahren darf, wenn er keine zugelassene Lagerstätte hat.
     
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  11. Kurze Zwischenfrage->

    Darf ich an Silvester auf meinem eigenen, ausreichend großen (2000qm), Grundstück, bei vorhandenem 27er, F3-Artikel (Batterien) zünden?

    Falls ja, bei welcher Behörde/Amt erfolgt die Anzeige des Abbrandes?
     
  12. Klar, musst es aber weiter anzeigen auch zu Silvester.;)
     
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  13. Ok, danke!

    Bei welcher Behörde zeigt man es denn an? Gewerbeaufsichtsamt?

    Ich habe bisher nichts an F3-Artikeln erworben, geschweige denn gezündet...
     
  14. Da werden Dir andere User Infos geben können. Ohne Gewähr - meine beim Bezirks/Ordnungsamt.
     
    Jacki99 gefällt das.
  15. Sorry, aber hast Du Dich zumindest rudimentär mit Deinen Rechten und Pflichten als 27et auseinander gesetzt?

    Schau Mal hier:

    Sonstiges - Nicht alle 27er brennen ihr Feuerwerk einfach so ab
     
    progres99 und Amonshie gefällt das.
  16. Kommst du aus Bayern?

    In Bayern ist für die Anzeige das Gewerbeaufsichtsamt zuständig :)
     
  17. Nein aus Rheinland-Pfalz.

    Kann es sein, dass hier das Ordnungsamt zuständig ist?

    Bei der örtlichen Gemeindeverwaltung konnte man mir nicht weiterhelfen o_O
    Scheint also nicht soo abwegig zu sein, meine Frage...;)
     
  18. Hallo,

    Wenn es an deinem Wohnort ist, wäre die Behörde Zuständig die deinen Schein ausgestellt hat.
    Was Mitterweile in den 16 Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird.

    Zb. Wie schon Erwähnt in Bayern ist es die Gewerbeaufsicht, in Sachsen, RLP das Ordnungsamt usw usw usw....

    Wenn du dir nicht sicher bist, ein Anruf bei dein Behörde und fertsch.

    VG
     
  19. Wie eben schon geschrieben hier ist das Ordnungsamt zuständig.

    Die Gewerbeaufsicht hatte das aus politischen Gründen vor einigen Jahren an die kommunalen Eben abdeligiert.

    Was eine der schwersten Entscheidungen ever war, ich merke es aktuell am eigenen Leib

    Wegen mangelnder Fachkompetenz und Unwillen Bearbeitungszeiten von gut und böse.
     
  20. Auch Dir Danke!

    Nach weiterer Recherche denke ich, dass in meinem Fall die "Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord" zuständig ist.

    Auf deren Homepage findet man auch ein Formular "Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände" (welches auf meinem Apple-Notebook allerdings fehlerhaft angezeigt wird).

    Die ausstellende Behörde des 27ers war übrigens eine völlig andere...
     
  21. Arne hat recht, das mit dem Formular der Struktur-und Genehmigungsdirektion bezog sich auf gewerbliche Pyrotechniker/Feuerwerke, für Privatleute ist das Ordnungsamt zuständig.
     
    TOMQX und ArneKoe84 gefällt das.
  22. So, seit heute liegen alle notwendigen Dokumente vor. Eben noch schnell den Versicherungsnachweis und die Deckungssummen per E-mail nachgereicht.
    Laut Bezirksregierung Köln soll die Erlaubnis erteilt werden.
    Ich bin mal gespannt ob der Rest jetzt auch so schnell geht.
     
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  23. @Kooikerfreund Hey, wollte mal nachhören ob sich bei dir was neues ergeben hat :)
     
    Kooikerfreund gefällt das.
  24. Hi, ich wurde wieder vertröstet. Soll noch etwas dauern. Die Sachbearbeiterin meinte, sie hat noch ein paar andere Anträge auf dem Tisch und muss diese der Reihe nach abarbeiten. Auf meine Nachfrage hin, ob er rechtzeitig fürs Silvesterfeuerwerk fertig wird, meinte sie, sie geht davon aus. Ich bleibe weiter gespannt.
     
  25. Hoffentlich bekommst du ihn nicht 13 Tage vor Silvester.... Wäre sehr ärgerlich... :dontthinkso:
     
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