Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. #3251 schmitzrocket, 24. November 2020
    Zuletzt bearbeitet: 24. November 2020
    Selbst P1 sollten die einem nicht eintragen mit einer Fachkunde für Großfeuerwerk, für den KFZ Teil gibt es extra Fachkunden.

    Warum überhaupt irgendwelche Kategorien Eintragen lassen, man kann auch einfach pyrotechnische Gegenstände eintragen lassen wenn die Behörde das mitmacht. Ich hab z.B. Anzündmittel im Schein stehen, das deckt auf P2 Anzündmittel ab, ohne dass man alles aufführen muss.

    T2 sollte eh kein Problem sein.
     
  2. Eben und deshalb sollte doch die 905 da sie über 20 gramm hat in F3 fallen
     
  3. Eben nicht. Ich versuche es nochmal.
    F2, also auch F2+, ist ohne Anzeige überall nach den allgemeinen Sicherheismaßnahmen zu Silvester verwendbar. Somit wären dann auch die 75g Raketen überall frei verwendbar. In Städten, auf Plätzen und und und. Und hier sind alle Behörden tasächlich mal einer Meinung. DAS GEHT NICHT!
     
  4. Ich muss´te eben noch mal Nachlesen die P1/2 gehört auch zu der Schulung mit den Aitbags!

    Was auch möglich wäre die P2 als sonstige Ptg`s mit einzutragen, ich kann dir nur nicht sagen, wie das Amt das abfragt.
    Bei den Schulungen heist es wie folgt:

    pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien T1, sowie F1 bis F4, Schwarzpulver und NC-Pulver sowie deren Anzündmittel, im Rahmen des Abbrennens von Feuerwerken

    Bei meiner Sachkunde steht das z.b. so Drinnen:
    ..... für das Verwenden von SP und Ptg´s für das Abbrennen von Feuerwerken (einwschließlich Verbringen)

    Du musst am besten bei dem Lehrgangsträger nachfragen was deine Ausbildung beinhaltet, damit du dann das richtig in deinen 27 Eintragen lassen kannst.

    Grüße
    p.s. ich hoff das dass jetzt nicht zu Durcheinander war!
     
    TIE Fighter gefällt das.
  5. Da kannst du dir sicher sein dass ich das tun werde. Und ganz viele andere Fragen ;)
     
    ArneKoe84 gefällt das.
  6. Aber alles über 20 gramm satzmenge ist dann was?
     

    Anhänge:

  7. PtG´s nach §20 Abs.4 1. SprengV umganssprachlich als F2+ bezeichnet:
    Zitat:
    Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 Absatz 1 oder § 27 Absatz 1 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes vertrieben und überlassen oder von diesen verwendet werden:
    1.Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz,
    2.Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse,
    3.Schwärmer und
    4.pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand.
     
  8. Sorry für die frage eben aber bin auf montage dh wenig zeit zum wissen hervorholen
     
  9. Wenn so im Schein steht ist das P1-P2 Gedönss mit den Stoppinen abgedeckt.

    Danke für die Bilder.

    Ja bei uns sind die in diesem Punkt nicht so helle, leider. Und ich habe nur mit den §7/20 zu tun ;)

    Was auch ein Problem ist, das es jedes Amt anders macht.
     
  10. Uiuiui, da haben sie sich aber mMn einen groben Schnitzer erlaubt.
    Da du nur bis F3 eingetragen bekommen hast, gehe ich davon aus, dass du keine Fachkunde hast.
    Daher dürfte eigentlich keine "pyrotechnischen Sätze" drin stehen.
     

  11. Bei mir im Fachkundezeugnis stehen alle Kategorien drin auch P2 und T2 inkl. Treibladungspulver und Schwarzpulver.
    In meinem 27er steht einfach "pyrotechnische Gegenstände aller Kategorien, pyrotechnische Sätze sowie Anzündmittel"
     
  12. auch zwischen 20g und 75g sind es ganz normale F2-Raketen, wie es sie in vielen anderen europäischen Ländern ganz normal im Supermarkt zu kaufen gibt. Manche Länder haben eine Regelung, dass alles über z.B. 40g nicht frei verkäuflich ist, in Deutschland sind es eben 20g. Aber es sind trotzdem F2-Raketen.

    Man bräuchte für die in Deutschland dann eigentlich eine Fachkunde, weshalb einige Hersteller extra für Deutschland Raketen mit nur 50g Satzmenge in F3 zulassen, das geht dann ohne Fachkunde mit nem 27er Schein.
     
  13. Die Erlaubnis wird ja später auf das Verwenden von Kat 1-3 beschränkt, damit ist eh jeglicher Erwerb/Aufbewahrung ausgeschlossen und auch die pyrotechnischen Sätze.

    Wenn dem nicht so wäre, dürfte vorne Verkehr auch nicht drin stehen, weil nur der Erwerb keine Fachkunde erfordert.
     
  14. Wo hast du deine Fachkunde erworben? Ich war in Siegen!

    VG
     
  15. Bei der Sprengschule Dresden
     
    ArneKoe84 gefällt das.
  16. Ich würde mir in eine Erlaubnis grundsätzlich ALLES eintragen lassen!

    Ich habe mir (trotz Fachkunde) sogar F1 eintragen lassen.....
     
    Kooikerfreund, ArneKoe84 und TIE Fighter gefällt das.
  17. Gibt es eurer Erfahrung nach eine "Höchstgrenze" für die Dauer der Anzeige eines F3-Abbrandes?
    Also kann ich z.B. 31.12.20 18:00 bis 01.01.21 03:00 angeben?
    Oder darf es nur z.B. maximal einen Zeitraum von ca. 2-3 Stunden umfassen?
     
  18. Gute Frage. Bei einer Ausnahmegenehmigung musst ja den Zeitraum explizit mit angeben, die würde bei der Zeitangabe sicherlich abgelehnt, weil die Behörde davon ausgeht, das du 9 Stunden am Stück, Feuerwerk zündest. Bei der Anzeige stehe ich gerade auf dem Schlauch. Bin aber der Meinung das du auch da Anfang und Ende angeben musst.
     
  19. Also ich weiß, dass einige Behörden da etwas empfindlich sind.
    Ich würde es immer so machen: Zeitspanne angeben (z.B. für Silvester 18:00 bis 02:00 Uhr) und dann aber nochmal explizit die Gesamtdauer angeben. Also z.B. 2 Stunden.
     
    reyzix gefällt das.
  20. Ok, danke für die Empfehlung!

    Dann werde ich tatsächlich 31.12.20 18:00 bis 01.01.21 02:00 eintragen.

    Mir wurde von der Mitarbeiterin des hiesigen Ordnungsamtes mitgeteilt, dass eine formlose Email ausreicht.
    Muss ich da dann jetzt jeden einzelnen F3-Feuerwerkskörper auflisten?
    Oder reicht "Batterien, Raketen, Knallkörper der Kategorie F3"
     
  21. Ich schreibe in meine Anzeige nur die "Produktgruppe" in Kategorien gruppiert.
    Also z.B.:
    Beschreibung, Kategorie, Steighöhe, Sicherheitsabstand
    Batteriefeuerwerk, F2, ca. 40m, 8m
    Batteriefeuerwerk, F3, ca. 60m, 15m/25m
    Bodenfeuerwerk, F2, ca. 8m, 8m
    Bodenfeuerwerk, T1, ca. 1m, xm

    So in der Art mache ich das und habe da noch nie Probleme bekommen. Zeige meist in Hessen an, wurde in RLP aber auch so angenommen.

    Gibt da noch so spezielle Zeitgenossen die da jeden Artikel mit CE-Nr. haben möchten.
    Da die Anzeige an keine Form gebunden ist, würde ich mich da erstmal nicht zu breit schlagen lassen...
     
    Zauberer gefällt das.
  22. Die Behörden verlangen mittlerweile eine detaillierte Aufstellung der verwendeten ptG. LEIDER:(.
    Eine formlose Mail mag gut gemeint sein, bring Dich aber bei einer Kontrolle in Erklärungsnot.
    Kann Dir gern ein Anzeigeformular per Mail schicken. Dann weiter mit PN.
    Die Zeitangabe würde ich so machen, wie PyroWolle es geschrieben hat.
    Würde aber als Ende eine andere Uhrzeit nehmen;).
     
    PyroRobin25 gefällt das.
  23. § 12 Abs. 2 Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG):


    (2) Ein Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten dauern und muß um 22 Uhr, in den Monaten Juni und Juli um 22.30 Uhr beendet sein; in dem Zeitraum, für den die mitteleuropäische Sommerzeit eingeführt ist, darf das Ende des Feuerwerkes um eine halbe Stunde hinausgeschoben, werden. Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung Ausnahmen zulassen Die Erteilung der Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen zum Schutz anderer und der natürlichen Umwelt verbunden werden.
     
  24. Was verstehst du unter detaillierter Angabe der Pyrotechnischen Gegenstände?
    1C2F60D8-3C0A-4791-997D-9EE8AE05A03D.jpeg

    So habe ich es für F3 zum Beispiel immer aufgeführt.

    Grüße
     
    ArneKoe84 und Dobi gefällt das.
  25. Wenn das wirklich ein Feuerwerk ist, du zum Beispiel die ganze Zeit Böller und Leuchtfeuerwerk zündest, sollte so ein Zeitraua
    Das Land dazuschreiben wäre hilfreich
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden