Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Ich nutze ein Formular zum ausfüllen. Da liste ich dann die Verwendeten PTGs wie in meinem Post beschrieben inkl. des Sicherheitsabstands nach Zulassung auf. Im Punkt Sicherheitsabstand weise ich dann auf den Abstand zum Publikum und zu Gebäuden hin, damit keiner blöde Fragen stellt. Außerdem lege ich noch eine Lageskizze bei.
    Auf meinen bisherigen Abbrennern habe ich in zwischen 40 und 60m Abstand zum Publikum.
    Damit sollte dann jedem ersichtlich sein, dass man sich Gedanken gemacht hat.

    Kleiner Hinweis: Bei F4 Artikeln steht der Sicherheitsabstand ja auf jedem Artikel. Bei F1-F3 sind diese durch die Zulassung eigentlich vorgegeben, jedoch geben viele Hersteller Empfehlungen zum Abstand an.
    Sollte mal was passieren, kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein findiger Anwalt da was rausschlagen kann.
    Aber wir sind uns denke ich alle einig, dass ein Sicherheitsabstand von 8m z.B. zu einem F2-Verbund nicht wirklich ausreichend ist...
     
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  2. Meine Bisherigen Anzeigen waren alle mit den Schutzabständen aus dem "Leitfaden zu Sicherheitsmaßnahmen für das Verwenden von Feuerwerk der Kategorie 4" von der BAM.

    Grade bei Raketen sollte man sich die Abstände zu Herzen nehmen.
     
    Noerm gefällt das.
  3. Nunja bei den 200g F3-Raketen steht auch 25m drauf. Dass die "gleichen" Raketen vor ein paar Jahren mit nen bissl mehr Zerleger in F4 noch 125m Sicherheitsabstand hatten, wissen wahrscheinlich die wenigsten...

    Bei den Rakete sind die 25m sehr risikofreudig...
     
    progres99 gefällt das.
  4. nunja absolute Bedingung ist halt das sie starten muss:D was eben den unterschied macht weswegen salutraketen f3 auch mehr bks drin haben dürfen als bodenböller der unterschied ist das sie steigen sollen sprich oder sehe ich das falsch ungeachtet der gesetzeslage einmal macht das doch den unterschied aus.
     
  5. der Abstand in F4 ist für den Umkreis, in dem der Stab runterkommen kann. Der Abstand in F3 und F2 hat damit nichts zu tun.
     
  6. von mir auch nochmal ne Frage in meinem Schein findet sich ne Seite wo mengen und art des Feuerwerks eingetragen werden können sogenannte Liefermengen dies trifft nicht auf mich zu oder ?
     
  7. Man sollte Dich mit acht faulen Eiern bewerfen bei so einer Frage:):rolleyes:.
    Wenn die Behörde da nix eingetragen hat, ist das ohne Bedeutung.
    Hat sie da was eingetragen, ist das ein Behördenfehler.....ausser, es handel sich um ptS.
     
    reyzix und Christoph gefällt das.
  8. Manche Behörden meinen sie könnten Leute per Auflage verpflichten den Erwerb von PTG auf die Seiten für das Überlassen für Ex Stoffe einzutragen.
    Wobei man sich schon fragen kann wie das funktionieren soll. Weil die Verpflichtung ist ja in der Erlaubnis von demjenigen dem etwas überlassen wird.
     
  9. Kurzes Gespräch mit der Dame vom Ordnungsamt gehabt. Kurzum, es geht wohl nicht um F3 - das habe ich aus dem weg geschafft, es geht um eine Menschenansammlung die kommen könnte. Das Feuerwerk wird auf einem Berg geschossen (Privatgelände Berghotel) und ist wohl ein Touri Knotenpunkt (aber nicht an Silvester um 00:00 uhr) ...

    Wenn der Landtag dazu heute eine Regelung gefunden hat, bekomme ich das ganze nächste Woche in schriftlicher Form :)
    Ich werde eh nur mit einem Helfer dort hin Fahren - eine 5 Köpfige Familie, die wir kennen, wird seperat Anreisen.

    P.s. Die Dame war seehr freundlich und dem Thema aufgeschlossen aber schauen wir mal :)
     
    TOMQX, ArneKoe84 und progres99 gefällt das.

  10. Gibst Du bei einer Anzeige für den 31.12. abends auch die F2 Artikel an?
    Da dieser Abbrand für jeden ab 18 erlaubt ist, sollte sich das ja eigentlich erübrigen.
     
    reyzix gefällt das.
  11. Nein, das war nur ein Beispiel.
    An Silvester wird nur F3/T1 angezeigt....
     
  12. Hallo alle zusammen.

    Möchte hier einfach mal in die Runde fragen.............

    Es betrifft den Erwerb des Erlaubnisscheins nach §27 SprenG.

    Kann ich den als sag ich mal als Ottonormalverbraucher(habe keine Vorstrafen, bin psychisch und körperlich gesund, habe keine Behinderungen etc.) so ohne weiteres beantragen, oder muss ich dafür irgendwelche besonderen Vorraussetzungen erfüllen.
     
  13. Antwort: Ja.

    Hinweis: Bitte einfach in den Thread einlesen. Es wird alles erklärt und auch einige gute Seiten verlinkt.
     
    Extremfireworks96 gefällt das.
  14. Bei der Beantragung einschließlich F3 brauchst du keine besonderen Voraussetzungen und kannst du so beantragen. Bei F4 sieht es dann widerum anders aus.
     
  15. Gehe zu Seite 1 dieses Threads und fange an zu lesen :)

    Die Antwort auf Deine Frage lautet aber Grundsätzlich: Ja
     
    Bruno86 gefällt das.
  16. Vielen dank, dann werde ich das mal tun.:sneaky:
     
  17. Eine Frage habe ich dann doch noch............

    Habe Nachtschicht, bin sehr müde und muss mich auch gleich hinlegen..................

    Daher habe ich grade keine Lust und Zeit mir alles durchzulesen............

    Zu meiner Frage......................wenn ich F3 Scheininhaber wäre, müsste ich dann für F2 Bestellungen auch eine Genehmigung für das Feuerwerk vorzeigen, oder könnte ich ohne weiteres bestellen?
     
  18. Wenn du die Lieferung unterjährig haben möchtest, dann musst du auch für F2 den Schein vorlegen. Sonst würden ja alle ihre Lieferung vor dem 28./29.12. bekommen :)
     
  19. Aber ich muss keine Genehmigung für ein angemeldetes Feuerwerk vorlegen?

    Das meinte ich........

    Das heißt ich kann unter Vorlage des Scheins F2/F3 Feuerwerk bestellen, ohne eine Genehmigung für ein Feuerwerk Vorzeigen zu müssen...........

    Die brauch ich ja, wenn ich das Feuerwerk abbrennen möchte................

    Richtig?
     
  20. Nö, kannst den Schein gemeinsam für F2 und F3 beantragen,........bei Sachkunde sogar F4:p
     
  21. Nein, du musst es lediglich anzeigen. Für ein Feuerwerk an Silvester müssen aber nur F3 Artikel angezeigt werden.
     
  22. Dumm bin ich nicht..................habe das anders gemeint..............
     
  23. Mit dem Schein kannst du halt das ganze Jahr FW kaufen, brauchst keine Genehmigung für ein Feuerwerk vorlegen. Auch eine Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk brauchst du dann nicht mehr, wenn du eines zünden möchstest. Als Scheininhaber zeigst du bei der Behörde lediglich an, das du eins zünden möchtest.
     
    Bruno86 gefällt das.
  24. Besten dank, jetzt bin ich schon ein ganzes Stück weiter:)

    Das heißt ich zeige der Behörde an, das ich ein Feuerwerk abbrennen möchte, und fertig..........

    Dann habe ich alles richtig gemacht, und kann bei z.b einer Hochzeit von Freunden ein richtig geiles Feuerwerk zünden....
     
  25. Satzzeichen sind keine Rudeltiere.

    Mit einem 27er ein Feuerwerk bei Freunden als „Geschenk“ zu schießen ist finde ich immer so eine Sache. Muss jeder selbst wissen.

    Aber schon geil. Werde auch nächstes mal schreiben „hab kein Bock selbst zu lesen bitte serviert mir die Antworten bitte auf dem Goldtablett“
     
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