News Silvester Feuerwerksverbot wegen Corona?

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pat92, 30. August 2020.

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  1. Ich glaube zumindest in diesem Jahr kann man das so sagen, ja. ;)
     
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  2. Darum geht es doch nicht. Es geht um Fakten. Gerade in diesem Forum kann man nicht erwarten, dass derartige Aussagen unkommentiert zur Kenntnis genommen werden. Sorry.
     
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  3. Man kann aber andere Meinungen zulassen. Fällt auch einigen nicht ganz so leicht.
     
    derVolk, DoppelBlitz, x.pyro1995 und 7 anderen gefällt das.
  4. Es ging doch gar nicht um Fakten sondern um Befindlichkeiten, um persönliche Gefühle/Sichweisen gewissen Dingen gegenüber. Müssen diese neuerdings auch in Studien belegt werden :confused:
     
  5. Natürlich, jeder darf hier seine Meinung äußern. Habe ich ja zuvor getan, vielen Dank für euer Verständnis!
     
    Adnan Meschuggi und Bruno86 gefällt das.
  6. Mag sein, spricht dann aber nicht unbedingt fürs Forum. Der einzige Fakt in meinen Augen ist, das manche offenbar ihr ganzes Leben übers Feuerwerk definieren. Ob das nun gut oder schlecht ist, kann am Ende ja jeder mit sich selbst ausmachen.

    Ich habe es schonmal gesagt. Wenn Feuerwerk zeitnah verboten werden würde, hätte ich tolle aktive 25 Jahre gehabt. Ernsthaft traurig oder gar depressiv wäre ich aber nicht. Dennoch habe ich durch das Forum erst Pyrotechnik abseits der Discountermasse kennengelernt.

    Das ist wunderbar und ich freue mich darüber. Für mich reicht das als Legitimation hier zu posten und jedem das seine zu lassen :)
     
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  7. Wäre für ein entsprechendes Zitat aus dem Gesetz dankbar.
    Habe selbst "nur" den Änderungsentwurf gelesen (war zeitraubend genug) und aus diesem ging das für mich nicht hervor.

    Habe diese Einschätzung mehrfach gelesen, kam aber immer aus einer Ecke, der man eher nicht zuviel Beachtung schenken sollte...

    Bitte nicht falsch verstehen, will keinem was unterstellen und bin selbst kein Jurist - halte das aber erstmal für Wutbürger-FakeNews.
     
  8. Ob das weiter gegeben ist oder nicht mehr, stellt sich heraus, wenn die nächste Bund-Länder-Besprechung war, dann muss nämlich auch eine Liste mit Strassen Stadt für Stadt rauskommen... Und an BLACKWINTER stellt es sich heraus, indem überall der Coronasheriff kontrolliert oder nicht...
     
  9. Den direkten Artikel im GG kenne ich nicht, geb ich zu... Aber die Aussage, dass private Feuerwerke zu Hause zugelassen bleiben sollen, sind ein Anhaltspunkt,,dass besagte Unverletzlichkeit vielleicht weiter geschützt ist... Ich sage absichtlich "Vielleicht"!
     
  10. #5010 xPyro, 1. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 1. Dezember 2020
    Im Entwurf Seite 17 Artikel 7.
     
  11. @Giga-Knall
    Wenn du dein Feuerwerk ganz akkurat nach der Gebrauchsanweisung zündest, brauchst du dieses Jahr nicht aussetzen :)
     
  12. Lass mal stecken. Dann gibt es auch kein Salz mehr und so eine blöde Cyberbrille könnte ich auch nicht lange aufsetzen. :cool:
     
  13. Ah, danke.
    Dann mal los:

    Artikel 1 Nummer 16 und 17 sind

    Bezieht sich also alles auf den berühmt-berüchtigten §28a

    Und der besagt mitnichten, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht mehr existiert, sondern dass sie in gewissen - recht eng definierten Situationen - eingeschränkt werden kann.
    Was übrigens schon immer der Fall ist, Stichwort Gefahrenabwehr usw.

    Fazit: Ich bleib' dabei, ungerechtfertigte, klar politisch motivierte Panikmache.
     
  14. Kooikerfreund, x.pyro1995, TOMQX und 3 anderen gefällt das.
  15. Ist ja gut. Wenn dich ein Verbot von Feuerwerk nur am Rande berühren würde, dann freut mich das für dich.

    Ich wiederhole mich: Ein generelles Verbot von Feuerwerk ist hinsichtlich der Eindämmung der Pandemie und der Entlastung des Gesundheitssystems völlig unverhältnismäßig. Wer das nicht glaubt - bitte informieren.

    Ich respektiere jede Meinung, werde aber nach wie vor nicht haltbare Argumente diesbezüglich kommentieren. Mir ehrlich gesagt liegt sehr viel an Silvester. Durch ein Verbot würden mir und meinen Kindern sehr viel fehlen. Es wäre einfach nicht dasselbe.

    Ich würde ein Verbot auf Faktenbasis jederzeit akzeptieren. Wenn eine Pandemie dafür jedoch instrumentalisiert wird, um unliebsames Feuerwerk loszuwerden, dann fühle ich mich gezwungen, auf die Faktenlage hinzuweisen.

    Wenn mein Kommentar hier als intollerant, kindlich und verbissen gewertet wird, dann tut mir das Leid.
     
  16. Der hier erwähnte Zusammenhang zwischen Pandemie bzw. die Eindämmung und dem Feuerwerk ist natürlich absoluter Käse, da gebe ich dir vollkommen Recht.
     
  17. Hier geht es wahrscheinlich weniger um Verbissenheit oder irgendwelche Forderungen in pandemischer Hinsicht, als vielmehr um Forderungen, die jedes Jahr gestellt werden.
    Jeder einzelne von uns muss aufhören, sich anhand politischer Diskussionen was vorzumachen. Denn alle, die sich dieses Jahr an Forderungen der SPD hängen, so wie vor 1 und 2 Jahren an Forderungen der GRÜNEN und der DUH, haben vor allem EINS gemeinsam:
    Ihre persönliche Abneigung gegen den Pyrobrauch an BLACKWINTWER!
    Diese Abneigung hat üblicherweise vielschichtige Gründe, die absolut NULL mit Politik zu tun haben, sondern rein persönliche Ansprüche an, bzw gegen einen persönlich sind, sofern man jedes Jahr mit Pyros beginnt, und dies als einen wichtigen Lebensinhalt ansieht...
     
    Tibola gefällt das.
  18. Zeiten ändern sich :)
    Ja, ernsthaft.
     
  19. Das bezieht sich doch auf die schwerwiegenden Schutzmaßnahmen bei über 50 Neuinfektionen auf 100000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen. Somit könnte man jetzt in jede Wohnung einfach hinein, wenn Meldung vorliegt das Herr Schmidt einfach illegal Geburtstag feiert. Oder nicht?

    Wenn ja gut, wenn nicht auch gut. Ist mir ehrlich gesagt auch egal.
     
    Emperor.of.the.night und KPutt gefällt das.
  20. Ja und nein.
    Wenn Herr Schmidt "illegal" Geburtstag feiert kann ihm das untersagt werden. Sollte er sich dieser Untersagung widersetzen, kann es passieren, dass im Einzelfall gegen seinen Willen zur Durchsetzung des Verbotes seine Wohnung betreten wird, sofern dies den Akteuren verhältnismäßig erscheint. Dies kann Herr Schmidt auch im Nachhinein gerichtlich überprüfen lassen und etwaige Schadenersatzansprüche geltend machen.

    Das berechtigt also keineswegs irgendeine Corona-Polizei, auf gut Glück irgendwelche Wohnungstüren aufzustemmen, um mal "nach dem Rechten zu schauen".

    Eigentlich alles 1 zu 1 das, was sowieso passiert, wenn Herr Schmidt außerhalb einer Pandemie so ausgelassen feiert, dass irgendwelche Nachbarn aufgrund einer Lärmbelästigung die Behörden informieren.
     
  21. Sind heute Abend schon Erkenntnisse zur Zeitlichen Einschränkung zu erwarten oder erst morgen?
    Soweit ich weiß wollte Müller morgen den Vorschlag des erlaubten zündens von 23-1 Uhr vorlegen? Wenn man morgen nichts hört kam es wohl nicht zur Ansprache oder nicht durch?
    Ich finde dazu auch gar nichts mehr
     
    Emperor.of.the.night, Tibola und reyzix gefällt das.
  22. Scheint wohl verworfen zu sein, wir werden sehen. Aber wie gesagt, alles was Effekt hat kannste trotzdem zünden;)
     
    Emperor.of.the.night und xPyro gefällt das.
  23. Och, das wäre ja schön.
     
    Feuerwerksfreak 96 und reyzix gefällt das.
  24. morgen soll die konferenz diesbezüglich sein, mal sehn was passiert, bin schon leicht zittrig :D
     

  25. Da es ja verabschiedet wurde, gilt nun folgendes:

    Artikel 7 Einschränkung von Grundrechten Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt. Artikel 8 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Artikel 2 treten am 1. April 2021 in Kraft.

    Berlin, den 3. November 2020
    Ralph Brinkhaus, Alexander Dobrindt und Fraktion Dr. Rolf Mützenich und Fraktion Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung
     
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