News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dez. 2020.

  1. aber eben NICHT sofern auf bundesebene etwas erlaubt bleibt denn dann bricht bundesrecht länderrecht. bedeutet für mich sofern nicht auf bundesebene ein abbrand verbot kommt halte ich mich an
    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 31

    Bundesrecht bricht Landesrecht.

    und werde zünden

    fettich
     
  2. Außer Kirchenbesuche. Da würden die Kirchenverbände den Politikern die Hammelbeine lang ziehen.
     
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  3. Wofür ich by the way auch einstehen . Ich bin kein Christ und nicht getauft und gehöre auch keiner anderen Religion an dennoch so sehr ich Feuerwerk liebe - ich würde nie auf die Idee kommen dass höher an zu setzen als das Recht zu glauben und zu beten
     
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  4. Meiner Meinung nach dürfte § 10a der niedersächsischen Corona Verordnung dadurch schlicht unwirksam sein und müsste nicht mal gerichtlich als rechtswidrig festgestellt werden
     
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  5. Abgesehen davon, dass ich nichts von Kirchen halte. Warum muss es denn einen Ort geben, an dem sich alle versammeln, um ihren Glauben abzuhalten? Kann man sowas nicht auch von zu Hause, oder warum bedarf es einer Kirche?
     
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  6. Beisel bietet eine lagerung und Gutscheine an..... naja gott sei dank habe ich vor 2 Tagen schon das sinkende Schiff verlassen und überall storniert wird eh nichts dieses Jahr.... Wenn ich mein Geld noch vor Silvester wieder bekomme werde ich einen 10 tage Urlaub in Polen machen ;)
     
  7. Mein Gedanke zu dem ganzen um es mal für die nächsten Tage weiterzuspinnen

    - die Klage der Händler scheitert und wird abgeschmettert
    - als nächstes geht es den Vorbestellern an den Kragen deutschlandweit -faktisch bezahlte Ware darf nicht ausgeliefert/angenommen werden.
    - Geld gibt es bei einigen Shops erst zurück bis diese Hilfspakete der Bundesregierung erhalten haben( also nie)
    - Der Vorbesteller geht leer aus
    - Es drohen "drakonische Strafen" wer PtG zündet und dabei erwischt wird

    ...nur ein Gedankenspiel....ich hoffe,es kommt nicht so
     
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  8. interessanter ansatz ... sonstige ptg in autos bleibt der verkauf erlaubt.
    irgendeine lücke wird wohl geben, sonstige ptg in kraftfahrzeugen zu verkaufen. leider.
    vielleicht irgendwas mit einzelgegenstand?
     
  9. Brandenburg:

    Ausgangssperre an Silvester (Neujahr) ab 2 Uhr
    Verkaufsverbot vor Silvester
    Abbrandverbot auf publikumsbeeinträchtigten Plätzen
     
  10. Hier widersprechen sich aber Bundesgesetz und Landesgesetz nicht. Das Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene erlaubt es den Ländern, entsprechende Verodnungen zu erlassen, und Städte und Gemeinden können entsprechend der Verordnungen Verfügungen erlassen.

    Wenn dem so wäre, hätten die Anwälte großer Einzelhandelsunternehmen schon im März darauf hingewiesen, und die Geschäfte hätten einfach nicht geschlossen.
     
  11. Die Idee hatte ich auch schon, aber auch das ist nicht so einfach, dank den Corona regeln in PL...

    Sollte es doch gehen und Interesse bestehen, gerne PN.
     
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  12. Glauben und beten kann man such zuhause, dafür braucht es weder Kirche nocj Gottesdienst in Sardinendosen format
     
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  13. Das Verbot zum Zünden im öffentlichen Raum folgt aus den Ausgangsbeschränkungen. Du darfst deine Wohnung/dein Grundstück nur mit einem triftigen Grund verlassen. Und dazu zählt das Zünden von Feuerwerk nicht.
     
  14. Feuerwerk muss Publiker werden nicht immer nur die zeigen die damit nicht umgehen können oder wollen das ist wie mit Demos der Ansatz gut dann kommen die V leute und stresser und schon ist eine ganzes kollektiv verunglimpft, aber kein wunder haben sie ja bei Frau Merkel gelernt mit ihrer politischen Tätigkeit in der Agitation
     
  15. Exakt so. Leider. Und das klingt mittlerweile nicht mehr unrealistisch. Unfassbar alles, unfassbar.
     
  16. Auch unklar was das „Ansammlungsverbot“ bedeuten soll. Anscheinend scheint sich die 10-Leute-Regelung mit den Ehepartnern zu Weihnachten aus der heutigen Verordnung auch schon wieder erledigt zu haben. Zudem sind sonstiger Abhol- und Lieferservice erlaubt. Das ist nur wirklich großer Sport.
     
  17. #818 Kooikerfreund, 14. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dez. 2020
    Die Frage ist aber ob dadurch geltendes Bundesrecht eingeschränkt werden kann, dass keine Einschränkung vorsieht.
    Das IfSG ist ein normales Bundesgesetz, nicht mehr und dient hier lediglich als s.g. Ermächtigungsgrundlage

    Mindestens müsste die Verhältnismäßigkeit gegeben sein und daran habe ich so meine Zweifel. Das gilt übrigens genauso für das bundesweite Verkaufsverbot.
    Wegen einem verbrannten Finger eine Branche töten? Eigentlich undenkbar.
     
  18. Dein Geld bekommst dieses Jahr nicht wieder
    Und wenn du nach Polen reist vergesse die Quarantäne danach nicht
     
  19. In dem Bezug kann man nur nochmal auf die Prostitution verweisen. Eine Branche die trotz aller Bemühungen seit Beginn der Pandemie nicht mehr arbeiten durften.

    Sehe das genauso. Es scheint offensichtlich auch darum zu gehen das was einem Missfällt zu vernichten.
     
    Mr.Matthew, Pyro tha dragon und B!zzY gefällt das.
  20. Langsam kotze ich im Strahl, lebe in Niedersachsen an der Elbe, gehe ich den Elbdeich hoch schaue ich nach Hamburg und Schleswig-Holstein rüber. Hamburg fällt schonmal flach, Niedersachsen wackelt schon und ich bin mal gespannt, wie sich Schleswig-Holstein entwickelt. Wenn das auch noch flachfällt ist das Jahr (eh schon) gelaufen.
     
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  21. Warum werden denn meine Beiträge gelöscht wenn ich mich klar gegen einen 20 Uhr Protest stelle?..
    Das muss doch nun wirklich nicht sein.
     
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  22. Das Prostituierte seit Beginn der Pandemie nicht arbeiten durften, ist falsch, das Verbot ist von den Gerichten gekippt worden und erst seit November wieder verboten.
     
    Sandy, GoldDragon und TOMQX gefällt das.
  23. Warte mal ab, bis du den Entwurf von Niedersachsen gelesen hast. Ich kotze nicht nur langsam
     
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