News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Was sagt denn Brandenburg ?
     
  2. Oder automatischen Druckluft Starrenschreck über Nacht laufen lassen. Die Gesichter wären unbezahlbar.
     
    KracherFan, B!zzY, Wookiee und 5 anderen gefällt das.
  3. Besorg dir PM1 Munition für SSW und versehe sie mit Zündschnur. Dann in den Boden stecken und anzünden.
     
    B!zzY und Bruno86 gefällt das.
  4. Gibt es schon eine Verordnung für Brandenburg?
     
  5. Heißt so viel wie wenn meine straße nicht belebt ist kann ich auch vor der haustüre ballern oder wie?
     
  6. "§ 4f
    Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände
    (1) Der Verkauf und die Abgabe von Feuerwerkskörpern
    und anderen pyrotechnischen Gegenständen sind unzulässig.
    Satz 1 gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände,
    die als Leuchtzeichen in der Schifffahrt oder im Flugverkehr
    zugelassen sind oder der Wahrnehmung staatlicher
    Aufgaben dienen."

    Beißt sich mit:

    㤠4c
    (2) Zulässig ist die Auslieferung von Gütern auf Bestellung
    sowie deren Abverkauf im Fernabsatz zur Abholung
    bei kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume
    unter Wahrung des Abstandsgebots nach Maßgabe
    des § 3 Absatz 2."



    "§ 4f
    (2) Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen
    pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt. Satz 1
    gilt nicht für die Nutzung pyrotechnischer Gegenstände
    als Leuchtzeichen in der Schifffahrt oder im Flugverkehr
    oder bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben.“

    kann meiner Einschätzung nach überhaupt nicht wirksam sein, da keine Rechtsgrundlage benannt wird, die die Anwendung der 1. SprengV aufhebt

    Wo sind hier die Juristen an Bord?
     
    jakobsgd, xFlumpi, Teddygaengsta und 3 anderen gefällt das.
  7. Darf man im freien Blasinstrumente spielen?
    IMG_20201215_000711.jpg :whistling:
     
    Feistelmatze gefällt das.
  8. x.pyro1995, H3ISENB3RG, B!zzY und 5 anderen gefällt das.
  9. #1213 Feuerrausch, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2020
    PA voll aufgerissen. Funke YouTube Channel aufgerufen und ab geht die Playlist!

    Beamer noch dazu wäre dann das itüpfelchen
     
    Dicker82 gefällt das.
  10. Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil!!
    Unter Corona: Aktuelle Verordnung zur Eindämmung
    steht :
    " 8. Dezember 2020

    Es handelt sich hier um eine nichtamtliche Lesefassung; rechtlich maßgeblich sind die im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichen Fassungen und Änderungen (im Internet abrufbar unter www.luewu.de)."
     
  11. Zählt pyrotechnische munition eigentlich unter Feuerwerk? Das fällt doch eigentlich unter das waffengesetzt oder nicht? Wird zeit mal die Röhm ausdem keller zu holen ;)
     
    Dicker82, B!zzY und Bruno86 gefällt das.
  12. Die Abgabe findet im Onlinehandel über den Versandweg oder durch Abholung statt.

    Also ist der Versand und eine Abholung ab dem 16.12 unzulässig!

    Zumindest in deiner Vorlage.
     
  13. Habe jetzt mal eine entsprechende E-Mail Anfrage an die Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung geschickt, mit der Bitte um eine zeitnahe und "exakte" Stellungnahme, wie es sich dieses Silvester verhält.

    Mal abwarten, was und OB da was kommt...
     
    okean123, Mr.Matthew und McA gefällt das.
  14. Chill!
    Dann stehe ich auf dem Schlauch.

     
  15. Wie sieht es eigentlich mit NRW aus? Wie ich das bis jetzt mitbekommen habe, ist das abrennen erlaubt-Allerdings lese und höre ich die letzten Minuten auf YouTube dass das abrennen verboten ist.
     
  16. Hehe hört sich witzig an ich schließe mich an diese "Brötchentüten" hab ich auch immer Zuhaus
     
  17. Die Sache mit der "Abgabe" wird hoffentlich unerhört bleiben, bei denen nur der Verkauf per Beschluss (wie es zur Corona PK am Sonntag mittgeteilt wurde) verboten ist
     

  18. Prüfe deine Quellen, ist Youtube eine vernünftige Quelle?

    probier es mal mit land.nrw/corona
     
    matzeW, Funkenflug und chr gefällt das.
  19. Berlin ist zünden erlaubt, aber der verkauf und die ABGABE von Feuerwerk verboten
     

    Anhänge:

  20. Regelungen für Hessen:

    P1080963.JPG P1080964.JPG P1080965.JPG


    Quelle: Hessen.de, Verordnungen und Allgemeinverfügungen, gültig ab 16.12.2020

    Wenn ich das richtig interpretiere, ist das Abbrennen auf privaten Grundstücken grundsätzlich erlaubt und das Abbrennen an öffentlichen Orten dann zulässig, wenn es vom örtlich zuständigen Ordnungsamt oder (beide Behörden können tätig werden!) Gesundheitsamt nicht ausdrücklich als "publikumsträchtig" bestimmt wurde.

    Positiv: Ein Verstoß gegen die Sonderregelungen für Weihnachten und Silvester ist nicht bußgeldbewehrt. In den Bußgeldtatbeständen des § 8 fehlen Verstöße gegen die §§ 6a und 6b, also die Sonderregelungen für Weihnachten und Sivester

    Negativ: Die örtlich zuständigen Behörden können "auch über diese Verordnung hinausgehende Maßnahmen" anordnen.

    Das betrifft aber nur die Einschränkungen auf der Rechtgrundlage IfSG. Ob noch was über eine Änderung der 1. SprengV kommt, bleibt abzuwarten.
     
  21. Hamburg hat es sehr sicher beschränkt durch den Satz: Verkauf und Abgabe verboten!

    Der Senat hat sich scheinbar sehr viel Mühe gegeben und alle Lücken geschlossen. Die haben bestimmt erstmal auf alle Kommentare in Facebook Gruppen, von YouTubern und aus diesem Forum gewartet. So konnten sie sehr leicht die Lücken schließen.
     
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