Ja, nee is klar Ich sage dazu nichts mehr Bin gespannt, was den Leuten passiert, die zünden dürfen. Zack, die Polizei ist da und sagt, das ist illegal, weil aus dem I-net. Ob die richtig handeln oder nicht sei mal dahingestellt, denn dann war´s das. Sorgen mache ich mir ebenso, wenn ich der Polizei melde, wo ich wie lange zünden werde, mit der Begründung, Konflikte u. unnötige Einsätze zu vermeiden, na dann stehen sie Tage später mit einem Bombenentschärfungsteam vor der Tür und nehmen uns das Feuerwerk weg
Bezügl. Niedersachsen: Zählen Platzpatronen einer SSW ebenfalls zur genannten Pyrotechnik / Feuerwerkskörpern bzw muss ich tatsächlich meine 200 Brötchentüten wegknallen?
"Feuerwerk aus dem Internet ist generell nicht legal und Feuerwerk aus dem Vorjahr ist in der Regel abgelaufen" Und Hunde sind in der Regel alle Wachhunde namens Fluffy und haben generell Tollwut. Die Politik hat generell auch keine Ahnung und in der Regel wissen sie absolut nicht was sie tun.
Du hast das falsch Verstanden... Ware, die auf anderen Wegen wie dem Internet oder Märkten erworben wurde, ist generell nicht legal
Von meinen Nachbarn sind 3 bei der Polizei. Die werde ich dann mal gepflegt darauf hinweisen, dass ich legale nichtabgelaufene Ware zünden werde. Und Sie dies doch bitte an die Kollegen so weitergegeben sollen.
Bitte Verständnis, so aufgebracht wie manch einer momentan ist, kann man sowas schonmal überlesen bzw. falsch interpretieren. Bringt halt nur nichts.
Wenn du welche hast, die Zuhause nichts zu sagen haben und im Dienst auf Rambo machen, wird das dennoch nichts
Keine Ahnung ob das schon geschrieben, kann nicht alles nachlesen. Aber Verkauf verboten, wer schon was erworben hat darf aber trotzdem zünden. Welche Zeiten, obs Plätze gibt wo es verboten ist muss man sehen, die geänderte Verordnung ist noch nicht online.
mal eine komplett andere Frage wie wahrscheinlich ist es das das Verkaufsverbot durchgestzt wird, bzw kippbar ist, wie wahrscheinlich ist es das ein bundesweites Abrennverbot kommt und wie wahrscheinlich ist es das Lieferungen ankommen?
Also bei dem Verkaufsverbot wird nicht mehr viel passieren denke ich. Nur bei den Bestellungen hoffe ich noch bis zur letzten Minute
Hä? Also an sich ist die Verordnung gar nicht rechtskräftig, aber da sie das Sprengstoffgesetz innerhalb von 2 Wochen ändern wollen schon?
JA! Wir könnten im Strahl KOTZEN! Wir sind sowas von angefressen! Das erste Silvester ohne Feuerwerk für uns einfach nur UNFASSBAR! Das ist letzt für Niedersachen Amtlich! Es gibt ein landesweites Feuerwerksverbot! Das einzigste was uns hier Niedersachsen eventuel retten könnte wäre das einer der Fachhändler juristisch das anfechtet und bis zum Landesverwaltungsgericht in Lüneburg geht!!!! Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) Vom 30. Oktober 2020 (Nds. GVBl. S. 368) Geändert durch § 4 der Verordnung vom 6. November 2020 (Nds. GVBl. S. 380) Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2020 (Nds. GVBl. S. 408) Artikel 1 der Verordnung vom 11. Dezember 2020 (Nds. GVBl. S. 456) Verordnung vom 15. Dezember 2020 (Nds. GVBl. S. 488) § 10 a Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände (1) 1Der Verkauf und die Abgabe von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen sind unzulässig. 2Satz 1 gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände, die als Leuchtzeichen in der Schifffahrt oder im Flugverkehr zugelassen sind oder der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben dienen. (2) 1Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt. 2Satz 1 gilt nicht für die Nutzung pyrotechnischer Gegenstände als Leuchtzeichen in der Schifffahrt oder im Flugverkehr oder bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. (3) Das Veranstalten von Feuerwerk für die Öffentlichkeit ist verboten.
Dann kann ja vom BMI nur eine länderspezifische Regelung erlaubt werden, sonst würden diese ganzen Einzelregelungen ja überhaupt keinen „Sinn“ ergeben.