News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Jetzt ist die Frage, ob Pyroweb meine Bestellung aus Oktober oder November ausliefert oder nicht...
    Bezahlt wurde sie ja, darf aber erst ende des Jahres geliefert werden... Beim abschließen der Bestellung steht, dass der Kaufvertrag erst mit Erhalt der Lieferung zustande kommt.

    Es wurde bezahlt und ich hab die bestellbestätigung. Zählt das jetzt als vorher gekauft?
     
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  2. Siehe SprengLR410 (Richtlinie Aufbewahrung kleiner Mengen) i.V.m. Anlage 7 zum Anhang Nr. 4 der 2. SprengV sowie Anlage 6.
    Einfach mal durchlesen. ;-) Dann siehst du den Unterschied.
     
  3. Können sie natürlich nicht. Du brauchst eine Klage durch die Instanzen. In seltenen oder sehr dringlichen Fällen, kann eine Sprungrevision zur hohen Gerichtsbarkeit erfolgen. Da hast Du einige zur Auswahl: Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof, Bundesverwaltungsgericht. In diesem Falle wäre wohl das Bundesverwaltungsgericht zuständig (nachdem Landesverwaltungsgericht / Oberverwaltungsgericht die Revision zugelassen haben). Da kann dann im Eilverfahren vorläufig entschieden / angeordnet werden, falls der Ausgang der Hauptsache hinreichend klar erscheint.

    Wenn Du dann nicht zufrieden bist, kannst Du möglicherweise Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, da gibt es aber einige Voraussetzungen, wer wann unter welchen Umständen klageberechtigt ist. Das muss auch so sein, sonst hätten die viel zu tun.

    Es ist nicht wie in den USA, wo ein Bundesrichter mal eben etwas anordnet. Der Oberste Gerichtshof der USA, mischt sich in die Angelegenheiten der Bundesstaaten bei sowas traditionell gar nicht ein, da gibt es halt Feuerwerksstaaten und nicht Feuerwerksstaaten (genau wie beim Alkohol) und fertig.

    Es ist halt nervig, man muss aber einen Fall haben und dann wird wie oft beschrieben geprüft:

    - Maßnahme geeignet?
    - Maßnahme verhältnismäßig

    Spontan würde ich sagen: bedingt geeignet und für den einzelnen Zündler auch verhältnismäßig. Nicht verhältnismäßig kann aber ein Berufsverbot für eine ganze Branche sein, wenn der Nutzen so gering ist.
    Natürlich kann der Staat dies durch großzügige Kompensation (denkt an die 40 Mio in Holland) beeinflussen.

    Anders gehts nicht, man muss klagen.

    Liebe Grüße

    GoldDragon
     
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  4. Text aus BaWü: WTF?
     
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  5. Abholstationen in Polen und Tschechien für Grenznahe Shops zu organiseren wäre vielleicht noch eine Möglichkeit. Abholung sofort, bevor der Import verboten wird. 24h Regelung bzgl. Quarantäne müsste aktuell noch gelten.

    Und man sollte dieses Forum für die Öffentlichkeit abschotten, sonst werden genau solche Lücken geschlossen, die man aktuell vielleicht noch finden könnte.
     
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  6. In der eigentlichen Verordnung steht das noch nicht, nur in den FAQ.
     
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  8. Kommst du aus Österreich?
    Falls nicht, solltest du dir ab jetzt irgendwelche rechtlichen Hilfestellungen verkneifen. Die sind nämlich, wenn du aus Deutschland kommst, absolut für den Arsch.
    Eine Mitführpflicht für Ausweisdokumente gibt es hier nämlich nicht!
     
  9. Man man man, vergleich nicht Österreich mit Deutschland. DANKE!
     
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  10. Also nach dieser Verordnung ist alles aus dem Internet oder vom Markt Illegal, sehr interessant und mein Vorhandenes Feuerwerk ist abgelaufen echt Witzig was die sich alles einfallen lassen.
     
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  11. Ja, das wird definitiv nicht Gesetzeskonform sein.
     
  12. Das steht aber eh nur in der FAQ, nicht in der Verordnung...
     
  13. Naja, mal davon abgesehen, dass es hier nicht ausschließlich um Österreich geht - wird in Österreich doch immernoch deutsch gesprochen, oder? Und das mit den Ausweisdokumenten war ein Beispiel für die Nutzung des Begriffes "Mitführen"...haben ja nun andere erfolgreicher erklärt...
     
  14. Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren sind in der Regel abgelaufen :narr:
    Nach dieser Aussage müsste ja alles an PTG welches für dieses Jahr vorgesehen ist vernichtet werden.
     
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  15. Gab es eigentlich schon eine nennenswerte Aktion/Statement der "großen" abgesehen das sie auf staatliche Entschädigung hoffen?

    Einmal nur 70% der Einnahmen (ersetzt) und dafür in den Folgejahren keine Mitbewerber mehr? Nice. :confused:
     
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  16. Die sind ja vollkommen durchgeknallt. Demnächst MHD für Feuerwerk oder was?

    Sowas denkt sich nur jemand aus, der noch nie einen Böller gezündet hat.
     
  17. Das hieße ja indirekt auch ein Fahrverbot für alle KFZ mit Gurtstraffer und Airbag, oder? :)
     
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  18. Nein, du hast da auch den Lesefehler wir schon ein anderer heute drin. "Die auf anderen Wegen wie" ohne Komma bedeutet, dass nur diese beiden Wege legal sind.
     
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  19. In den Ministerien fehlt anscheinend sogar Personal zum Korrekturlesen......
    Gut, es gibt auch entsprechende Software. Aber lassen wir das Thema lieber....
     
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  20. #1720 KracherFan, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2020
    Meiner Meinung nach hat alles nach dem ersten Satz keine bindende Wirkung. Ab dem Verweis auf das BMI hat das reinen (irreführend falschen) Informationscharakter.

    Man sagt auf idiotisch verschwurbelte Weise "Polenböller" aus dem Internet dürfen nicht gezündet werden damit es so aussieht als wäre das Verwenden onlinebestellter PTG untersagt.

    Eine generelle Haltbarkeit von einem Jahr gibt es bei Feuerwerk auch nicht. Man hat das nur da hingeschrieben damit der Satz der effektiv nur eine BITTE ist (sollen ist nicht müssen) gewichtiger aussieht.

    Die Landesregierung kann weder onlinebestellte PTG pauschal für illegal erklären noch ein einjähriges MHD für Feuerwerk einführen. Ekliges Geschreibsel...
     
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  21. Tja und nun ist es passiert! Nix mit Feuerwerk in Niedersachsen! Abbrennen und Mitführen verboten...
     
  22. Der Satz ist grammatikalisch und inhaltlich einwandfrei.
     
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  23. Nur wenn Airbags mit Pyrotechnische oder Hybride Gasgeneratoren im Kraftfahrzeug verbaut sind
     
  24. Habe mich ganz am Anfang auch gefragt wie das mit technischer Pyrotechnik ist. Aber Geräte in denen Pyrotechnik verbaut ist gelten nicht selbst als Pyrotechnik. Deswegen darfst Du Dir einen Airbag kaufen, jedoch keinen Gasetzeuger allein!
     
  25. Ernsthaft?????
     
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