News Übersicht: Aktuelle Lage zum Thema Feuerwerk in den einzelnen Bundesländern

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Tisie, 15. Dezember 2020.

  1. #1 Tisie, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2020
    Hi,

    da ich es für einen anderen Thread gerade heraus gesucht habe, wäre eine Sammlung der aktuellen Verordnungen für alle Bundesländer vielleicht sinnvoll, um ein bißchen Sicherheit in die aktuelle Situation zu bringen.

    Ich fange mal mit Bund, Berlin & Brandenburg an, bitte ergänzt für Eure Bundesländer, am besten per Link zum PDF der Verordnung von einer offiziellen Seite, keine Screenshots, Interpretationen, usw..

    WICHTIG: Bitte nicht diskutieren in diesem Thread, dies soll eine übersichtliche Informationssammlung sein und bleiben!!!

    Bund: https://www.bundesregierung.de/reso...a89bff2c0e6/2020-12-13-beschluss-mpk-data.pdf

    Berlin: https://www.berlin.de/corona/_assets/downloads/2020-12-14-sars-cov-2-infschmv.pdf

    Brandenburg: https://www.brandenburg.de/media_fast/1167/201214 PM_Kabinett_Corona_EindaemmungsVO.pdf
     
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  2. Rheinland-Pfalz
     

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  4. Gerne. War nicht viel Arbeit. Ca. 5 Sec. Copy and Paste, da das heute so über unser Intranet (Baumarkt) kam. Aber bitte auf aktuallität achten da meinerseits keine Überprüfung stattfand. Viel Spaß ;)
     
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  5. #8 KracherFan, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2020
    PDF Hessen: https://www.hessen.de/sites/default...riebsbeschraenkungsverordnung_stand_16.12.pdf



    PDF Sachsen-Anhalt: https://coronavirus.sachsen-anhalt....rordnungen/Dokumente/9._VO_unterschrieben.pdf

     
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  6. #9 Dirk, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2020
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  7. Stimmt. Man fand es scheinbar nicht notwendig in dieser Hinsicht etwas zu beschließen da es ja wohl ohnehin vom BMI geregelt wird. Ist in einigen anderen Bundesländern (vergessen welche) genauso. Generell hat man bei Bouffier den Eindruck er würde das Silvestergeschäft am liebsten ganz normal durchlaufen lassen aber muss halt irgendwo trotzdem die verabredeten Beschlüsse umsetzen.
     
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  8. #12 KracherFan, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dezember 2020
    VERALTET! Neue Fassung: Hinweis - Sammlung der aktuellen Corona Verordnungen

    PDF NRW:
    https://www.land.nrw/sites/default/...-14_coronaschvo_ab_16.12.2020_lesefassung.pdf

     
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  9. #13 KracherFan, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dezember 2020
    PDF Niedersachsen: https://images.feuerwerk-forum.de/2020/12/406652_0945dda6c4da59ecd3286878eac62176.pdf

     
  10. Die Verordnung von BaWü.

    Vorsicht! Es kann sein, dass danach einige Wutanfälle bekommen aufgrund einer vorsätzlichen Desinformation der Bevölkerung um Angst zu erzeugen. WEil Feuerwerk vom Vorjahr ist ja abgelaufen und FW aus dem Internet ist grundsätzlich illegal :mad::mad::mad:
     
  11. Mecklenburg - Vorpommern 15.12.2020 um 19.00 Uhr:

    Silvester
    Silvesterpartys dürfen nicht stattfinden. Es gelten wieder die gleichen Kontaktbeschränkungen wie vor Weihnachten. Feuerwerk ist verboten, nur Kinderfeuerwerk wie Knallerbsen, Brummkreisel oder Wunderkerzen sind erlaubt. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen zehn und 100 Euro.

    Verschärfter Lockdown: Diese neuen Regeln gelten jetzt für MV
     
  12. Das ist aber wieder nicht die tatsächliche Verordnung, sondern nur so eine dubiose FAQ, wenn mich nicht täusche.

    Ich finde es schon hart - v.a. für die, die wirklich darauf angewiesen sind -, dass diese nun ein paar Stunden vor dem "Shutdown" immer noch nicht verfügbar ist...
     
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  13. PDF Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/14._CoBeLVO.pdf

     
  14. Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

    B-W

    Paragraph 1e
    (2) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist im öffentlichen Raum verboten.

    In den FAQ wird für den privaten Bereich abgeraten.
    Mit nachvollziehbaren Argumenten.....


    Feuerwerk an Silvester
    Das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist generell untersagt. Das Bundesinnenministerium erlässt ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk und Böllern nicht möglich. Ware, die auf anderen Wegen wie dem Internet oder Märkten erworben wurde, ist generell nicht legal und darf grundsätzlich nicht gezündet werden.

    Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren sind in der Regel abgelaufen und sollten ebenfalls nicht gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht.
     
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  15. Sachsen: Kein Link zur Verordnung, aber zum offiziellen Presse-Briefing der sächsischen Regierung vom 15.12.2020:

    Ab 2:37 stellt Gesundheitsministerin Petra Köpping klar, dass das Abbrennen von Feuerwerk nicht pauschal verboten ist (3:03). Es gelten natürlich die Ausgangssperren und ggf. kommunal geregelte Einschränkungen im öffentlichen Bereich.
     
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  16. #20 Javelin85, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dezember 2020
    Edit: Sorry, da ist mir der falsche Link in die Zwischenablage gerutscht, siehe die zwei nachfolgenden Posts mit den richtigen Links.

    Hier jetzt offiziell die Verordnung von BW.
    (2) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist im öffentlichen Raum verboten.

    Mehr steht nicht drin. Wegen Verkauf/Übergabe verlassen die sich wohl auf die Änderung der SprengV
     
  17. #21 Mathau, 16. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dezember 2020
  18. Das hier ist der richtige Link:

    201215_Zweite_VO_der_LReg_zur_Aenderung_der_CoronaVO.pdf (baden-wuerttemberg.de)

    (Corona Verordnung Baden Württemberg)
     
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  19. An euren Links kann man aber vom Namen her erkennen das der von Mathau neuer ist 201215 und 201216

    Ohne jetzt den Inhalt gesehen zu haben
     
  20. Bayern:
    https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/737/baymbl-2020-737.pdf

    § 5 Veranstaltungen, Feiern
    1Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung sind Veranstaltungen, Versammlungen, soweit es sich nicht um Versammlungen nach § 7 handelt, Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten landesweit untersagt. 2Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist untersagt. 3Auf von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ist es untersagt, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne von § 3a des Sprengstoffgesetzes (SprengG) mit sich zu führen oder abzubrennen
     
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  21. Das eine ist die jetzt gültige Verordnung, das andere die Verordnung zur Änderung, da steht also drin, was geändert wurde.
     
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