News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Also ich bin ja immer noch dafür, sich Handsirenen (oder größeres) zuzulegen - das wird ein schön schauriges Silvester. Die hier irgendwo erwähnten automatischen Druckluft Vogelschreck fände ich auch interessant.

    Grundsätzlich sollte Silvester die "herabgesetze Nachtruhe" noch nicht verboten sein. Aber an den anderen Tagen kann / darf man ausserhalb der Nachtruhe auch nicht nach belieben seine Umwelt beschallen (Owi?)

    Wenn es nicht mehr zu Auslieferung kommt, gibt es bei mir nur Reste von Leuchtfeuerwerk.
    Von ein paar Kat 1 Cracklingfontänen abgesehn also leider auch still - wenn nicht s.o.
     
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  2. Ich picke deinen Beitrag nur mal als Beispiel für die Vielzahl dieser dummen Meinungsbekundungen raus.
    Die Verordnung wird mit Sicherheit zeitlich begrenzt geändert und fertig.
    Finde diese "Ahnungen" immer mehr als abenteuerlich.
     
  3. Zünden erlaubt bis auf die Verbotszonen. Verkauf und ABGABE verboten!
     
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  4. Ne leider nix neues, warte auch...
     
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  5. Bin gerade am überlegen ob ich mir noch einen zweiten Teufel Rockster bestelle . 0.00 gibt es dann Feuerwerk aus der Konserve . DAS kann mir keiner verbieten .
     
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  6. Echt Leute, ihr macht Euch hier gegenseitig kaputt. Wir müssen doch zusammenhalten und uns nicht gegenseitig zerfleischen.
    Wir werden sehen ob und wie es kommt und versuchen das Beste daraus zu machen.
     
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  7. Sehr richtig Denn Aktionen wie in den Niederlanden werden nur dazu führen dass noch mehr mit dem erhobenen Zeigefinger darauf gezeigt wird und bringen uns vermutlich tatsächlich einen grossen Schritt in Richtung Ende des privaten Feuerwerks. Aktionen ja - aber ohne Feuerwerk als "Ausdrucksmittel" - gerade da wo es eh nicht ohne den Hauch des illegalen möglich wäre.

    Ich möchte hiermit zum grossen Feuerwerks - Mahntröten aufrufen!


    Lasst uns BUNDESWEIT mit Druckluftfanfaren (Dosenhorn) ausrüsten und einen Tag während des Weihnachtsfestes festlegen - ich wäre für den 25. 12., da wir ja schliesslich m Gegensatz zur oftmals zu lesenden Meinung über uns ganz okay sind deren stille Nacht am 24., auch als Fest des Glaubens, respektieren - an dem alle von morgens bis 00:00 bei jeder Gelegenheit ins Horn stossen bis der Consumer - Gänsebraten wackelt.

    Du bist selber unterwegs oder gar arbeiten am 25.? Nimm deine Tröte mit und lass ab und zu (in den Pausen) von dir hören!
    Du willst lieber zuhause im Internet an der Gesamtsituation rumnörgeln und kein Gehetze verpassen? Kein Ding - steck aber deine Tröte hin und wieder durch dein eh ständig auf klapp gestelltes Fenster und...tröte!

    Da gibt es nicht viele Ausreden als Feuerwerksfreund da nicht mitzuwirken und da gänzlich Pyrotechnikfrei fehlt bei dieser Form des Protestes der sonst später anzuprangernde Missbrauch derselben völlig. Dazu kommt das geringe bis nicht vorhandene Infektionsrisiko, da es keine Gruppenansammlung gibt sondern sich um einen Verbund hoffentlich mindestens tausender Einzelaktionen handelt.

    Natürlich werden dabei die üblichen Einschränkungen was die Nähe zu Krankenhäusern, Altenheimen usw angeht eingehalten. Auch werden keine Personen, gleich welche Einstellung sie zu Feuerwerk haben, oder Tiere direkt angetrötet!

    Das vorherige publik machen der Aktion, damit der Normalbürger auch weiss, worum es geht, übernehmen bitte diejenigen, die in den sozialen Medien usw aktiv sind. Der Rest sollte dann von selbst laufen.

    Wir hören uns!
     
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  8. Aber wirklich. Die Feuerwerkshasser würden sich hier totlachen, wie die Community nun schon gegeneinander schießt
     
  9. Nabend Zusammen,

    könnte mir jemand eventuell Klarheit verschaffen, ob ich vorbestellte Ware (stand jetzt) mit einem Gewerbeschein auch schon vor den regulären Verkaufstagen abholen könnte? Falls ja, spielt die Art des Gewerbes dabei eine Rolle? Zudem stellt sich mir die Frage, ob auch ein Verwandter (gleicher Nachname) mit Gewerbeschein die Bestellung abholen könnte, obwohl ich ja der Vertragspartner des jeweiligen Shops bin...

    Gern reicht mir auch nur ein Link oder der entsprechende § im SprengG oder der SprengV, der das regelt oder erklärt.

    Danke im Voraus für die schnelle Hilfe und falls das zu Off-topic ist, einfach löschen :D
     
  10. Habe gerade eine mail von Röder bekommen. Meine Bestellung ist verpackt und kann ab sofort abgeholt werden, wenn ich einen Gewerbeschein habe. Habe ich aber nicht. Ich hoffe das klappt noch am 29.
     
  11. Man könnte auch klein anfangen und sich einfach den kleinen Zeh stoßen...müssen ja nicht gleich Körperteile amputiert werden.:D
    Aber ich bin auch noch nicht im Alles oder Nichts Modus...noch.:sneaky:
     
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  12. Ja kannst du. Art des Gewerbes ist egal.
    Mit Gewerbeschein und Vollmacht sollte es auch funktionieren.
     
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  13. Man muss aber folgendes mitbringen ..
     

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  14. Perfekt, danke Dir ;)
     
  15. So ist es, habe ich heute genau so gemacht
     
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  16. Behaltet bitte Eure Extremitäten, die werden die nächsten Jahre noch gebraucht.
    Entweder fürs Weibi oder zum Garten-Umgraben.
    Also bitte nix wegschneiden.:rolleyes::dontthinkso:
     
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  17. Und dann darf man Feuerwerk zünden ?
     
  18. Ich muss gestehen, es ist wahnsinnig anstrengend, den ganzen Tag über alle halbe Stunde oder Stunde diesem Thread hier zu folgen.
    Jedes Mal wenn ich mich einlogge, gibt es zig neue Seiten und dann wird aber ständig irgendwelcher Nonsens geschrieben, der nichts anderes macht, als dieses Thema aufzubauschen.

    Bitte bleibt wenigstens grob beim Thema des Threads, bitte...
    Und nein, Selbstverstümmelung passt da gerade nicht so wirklich dazu. :dontthinkso:

    Bitte haltet doch wenigstens in dieser schwierigen Zeit etwas zusammen und versucht zumindest, euch nicht gegenseitig zu zerfleischen.
    Ich weiß, wie die Stimmung gerade ist, aber das bringt wirklich niemandem etwas.

    Beste Grüße
    Stefan
     
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  19. Ist der Abbrand von Feuerwerk in RLP verboten, oder betrifft es nur den Verkauf?
     
  20. Hätte auch jemanden mit einem Gewerbe für gartenbau. Aber was ist mit dem Fomular?
     
  21. Ihr könnt euch nicht legal wehren..Nicht an der Wahlurne, nicht durch Mails, nicht durch Leserbriefe oder dieses Forum

    Die haben uns an den Eiern und lassen uns nie wieder los. Wenn die Grünen in 2021 an der Regierung beteiligt sind, wer soll dann die Verordnung streichen?

    Bastelt Bretter. Ab auf die Straße damit um 12 und mit Abstand genießen.

    Gesetzeskonform agieren bringt dir herzlich wenig wenn dein Gegner die Gesetze/ Spielregel kontrolliert.
     
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  22. Merkel kauft wohl für Silvester ein :confused::confused:
     

    Anhänge:

    Mofafreund, 3112, B!zzY und 18 anderen gefällt das.
  23. Das ist halt auch wieder typisch der deutsche Michel, wie willst du denn sonst Aufmerksamkeit für dich gewinnen?

    Den Leuten ist es doch ****** egal, ob es jetzt verboten ist, genauso wie es egal war, dass es kein Bleigießen mehr gibt, es wurde ein Jahr gemeckert und jetzt ist es vergessen. Genau so ist es mit Feuerwerk.

    Irgendwann ist auch mal eine Grenze des verbieten erreicht und mit Worten hat man noch kein Gesetz geändert oder eine „Revolution“ begonnen.

    Dieses gekusche nervt mich so dermaßen. Sag doch gleich, dass du die Maßnamen im Grunde in Ordnung findest. Blöd nur, dass es irgendwie dein Hobby trifft.

    Typisch deutsch immer nur am nörgeln und meckern aber ändern will auch niemand was. Und dann solche Sprüche wie, „Wir müssen ruhig bleiben, sonst ist Feuerwerk ganz schnell weg“

    Hast du schon mal erlebt, dass von einem Feuerwerksverbot gesprochen wurde, weil in Connewitz wieder mal Steine und Böller geflogen sind?

    Wir sind eine Minderheit und wenn wir auch noch den Arsch schön hin halten, dann nutz mindestens einer die Gelegenheit und knallt ihn mit Anlauf rein...
     
    Luftheuler, 3112, Mesk28 und 8 anderen gefällt das.
  24. Wir folgen dem Prinzip von Aktion und Reaktion. 13.12. Tag der Aktion. Seitdem befinden wir uns unverkennbar im Reaktionsgeschehen ;). Prinzipiell hast du natürlich Recht.
     
    TOMQX und RSpyro gefällt das.
  25. In RLP ist nur der Verkauf (von Pyrotechnik im Allgemeinen) und Zünden von F2 auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten.

    https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/14._CoBeLVO.pdf
     
    TOMQX, Zauberer und westfeuer gefällt das.
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