Hinweis Änderung des Sprengstoffgesetzes wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von just4fun, 15. Dezember 2020.

  1. Hallo zusammen,

    In der Pressekonferenz der MP Manuela Schwesig (MV) wurde grade davon gesprochen, dass das Sprengstoffgesetz in einer Form verändert werden soll, das der Verkauf von F2 und höher verboten werden kann. Das ganze soll wohl morgen passieren. Kennt jemand die Beschlussvorlage? Ich konnte leider nichts finden
     
  2. Gibt es noch nicht und wette die arbeiten alle zusammen da schon ganz eifrig dran. So schnell haben die noch nie Gesetzesänderungen vorgenommen. Die tun so, als wenn Feuerwerk jetzt das wichtigste Thema wäre, obwohl es wichtigeres geben sollte, wo man sich drauf konzentrieren müsste. Jetzt wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, versuchen sie ihr Versagen durch übertriebene und in diesem Fall komplett unnötige Härte wieder gut zu machen.
     
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  3. Ich glaube man darf nicht verwechseln das es KEINE Gesetzes Änderung ist. lediglich eine neue Verordnung
     
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  4. Nein, ich denke die MPs sehen in diesem Komplexthema nicht so klar und haben mal das am Sonntag rausgehauhen ohne zu wissen wie das geht. Sprengstoffgesetz ist ja kein einfaches Thema nicht das plötzlich Dynamit wieder frei verkäuflich wird. Aber Knallerbsen verboten. Hoffe du verstehst was ich meine.
     
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  5. Ganz ruhig bleiben, Leute. Schwesig hat mit Sicherheit die Verordnung zum SprengG gemeint.
    Das Gesetz ließe sich so schnell gar nicht ändern.
    Und es soll ja auch nur eine zeitlich begrenzte Änderung sein.
     
  6. Wo bleibt denn die verkackte Änderungsverordnung zur SprengV?

    Die Landesverordnungen sind doch allesamt rechtswidrig, wenn die vorher schon verabschiedet werden. Damit müssten man die schonmal einkassieren. Dann müssen die über die Weihnachtsfeiertage neue LVOs nachlegen, hihi :D
     
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  7. Was mir wirklich gegen den Strich geht ist dieses ständige "denkt bei der nächsten Wahl dran". In jedem Thema, zigfach. Ja, ich bin auch extrem ungehalten, aber dieses ständige Stammtischgerade macht mich wuschig.

    Und insgesamt könnten wir bitte dieses Thema einfach sachlich nur mit Infos halten. Was gibt es, was nicht, was passiert, was wurde entschieden?

    Alles andere wird gelöscht.
     
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  8. Das neue Bundesgesetzblatt Teil I wird morgen veröffentlicht und umfasst 48 Seiten.
    Wenn es da nicht drin steht weiß ich auch nicht mehr weiter
     
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  9. Guten Abend,
    war ja hier schon Jahre lang nicht mehr aktiv, aber wenns ein dann so trifft kommt man halt zu den Wurzeln zurück.
    Habt ihr folgenden Antrag aus 2019 schon einmal gelesen ?
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0617-19.pdf
    Wenn ich es richtig lese SOLLTE das SprenG. schon vor Silvester geänder werden!

    Zu Artikel 1 (Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz)

    Mit der Streichung der Worte „mit ausschließlicher Knallwirkung“ aus § 24 Absatz 2 Nummer 2 1. SprengV werden alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk für den Privatgebrauch) erfasst und den zuständigen Behörden eine vollständige Untersagung von privatem Silvesterfeuerwerk ermöglicht.
    Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
    Die Verordnung soll zum 31. März 2020 Inkrafttreten, damit für eine Umsetzung zu Silvester 2020 ausreichend Zeit vorhanden ist. Im Übrigen benötigen Wirtschaftsakteure und Verwaltung einen zeitlichen Vorlauf, um sich auf die geänderten Rechtsvorschriften einstellen zu können.
     
    walther_p22 gefällt das.
  10. Das ist Berlin. Seit der Wende wird die Sylvesterfeier ums Brandenburger Tor sogar im Fernsehen übertragen. !0000de von Menschen, dichtgedrängt, die feucht-fröhlich feiern und Feuerwerk zünden. Mich würden "keine 10 Pferde" Sylvester dorthin ziehen, denn schönes Feuerwerk kann man dort nicht zünden.
     
  11. Ja, das ist hier im Forum bekannt. War ein paar mal auf der Tagesordnung im Bundesrat, wurde aber immer vertagt und letztendlich auf 2021 geschoben, weil da sowieso das SprengG überarbeitet werden sollte.
     
    Mathau gefällt das.
  12. Ah Super Danke für die Info, lohnt sich also hier doch mal wieder öfter rein zu schauen

    BG Timo
     
    Hammer gefällt das.

  13. Sorry, bei "wuschig" musste ich echt gerade grinsen :D

    Um ernst zu bleiben, klar hast du recht! Sachlich sollte man auf jeden Fall bleiben.

    Beste Grüße
     
    Jenny gefällt das.
  14. Meint Ihr, daß bei der Änderung ggf. auch gewerbliches Feuerwerk verboten werden könnte? Ich wüßte aktuell kein Land, wo dem so ist - nur mal aus der Thematik heraus, Eure Einschätzungen.

    Ich bin gerade in "Ausbildung", also am Helferscheine machen für den Lehrgang.
    Da macht das schon einen Unterschied.

    LG; Pat.
     
  15. Dann sollten wir alle mal spannend in Richtung Freitag blicken. Laut Kalender ist dann die letzte Sitzung des Bundesrates und dieser müsste einer Verordnung zum SprengG zustimmen. D.h. die 3 Ministerien müssten bis dahin einen gemeinsamen Verordnungsvorschlag vorlegen und der BR müsste zustimmen oder es müsste nochmal kurzfristig eine BR-Sitzung geben
     
  16. Hehe....."denkt bei der nächsten Wahl dran"........:)

    .....das muss man auch wirklich nicht mehr erwähnen, denke das steht für die meisten mittlerweile fest....
     
  17. Endlich mal ein wirklich aussagekräftiger Beitrag. Was mich ein bisschen beruhigt ist, dass anscheinend keine Änderungen bezüglich Besitz und Abgabe vorgesehen sind. So bleibt einem immer noch die Möglichkeit bei einem Totalverbot (von dem dann in Zukunft mit Sicherheit Gebrauch gemacht wird), dorthin auszuweichen wo es nicht verboten ist.

    Was ich persönlich von der Änderung halte kommentiere ich mal lieber nicht :shutup:
     
    Bruno86 gefällt das.
  18. So wie ich das sehe, hätte dass dann aber wohl dauerhaften Bestand oder?
    Das würde für uns Hamburger wohl heißen, dass wir nie wieder Silvester Zuhause feiern können
     
  19. Die SprengV die kommen wird gilt bundesweit.
     
  20. Sofern die Behörden davon konsequent und im ganzen Stadtgebiet davon Gebrauch machen ja. Was offen bleibt, ob es Ausnahmen für F1 und "leises". Feuerwerk gibt :sleep:
     
  21. Die Verordnung kann das Bundesinnenministerium alleine ändern. Dazu benötigt es keinem Vorschlag oder einer Zustimmung.
     
    Prince Denmark gefällt das.
  22. Dieser Antrag wurde schon von der Tagesordnung abgesetzt und auch schon vertagt.

    2 Ausschüsse haben eine Zuleitung zum Erlass der Rechtsverordnung empfohlen.
    1 Ausschuss hat es nicht empfohlen.

    Wer es genauer möchte:
    Jahrgangsarchiv der Beratungsvorgänge

    Und bis 617/19 scrollen.
     
    westfeuer und DirtyHenri gefällt das.
  23. Da es aber um die kommunale Umsetzung eines Bundesgesetzes geht, wird man ohne einen Antrag der Bundesländer nichts ändern. Dieser Antrag wurde aber ja bereits kommuniziert.
     
  24. Kommt darauf an, was genau geändert wird. Man findet im SprengG mehrere Paragraphen, die das BMI ermächtigen, Rechtsverordnungen zu bestimmten Themen zu erlassen. In einigen Fällen ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich, in anderen nicht. Über Änderungen der 1. SprengV wurde zuletzt immer im Bundesrat abgestimmt, daher ist davon auszugehen, dass sie zumindest Abschnitte enthält, die zustimmungspflichtig sind.
     
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