News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. bo-lunte3112 gefällt das.
  2. Das klingt sehr gut!
     
  3. Wenn ich um Punkt 0 Uhr eine 500er Cobra-P1 Kette zünden möchte... Darf ich in BW um 23:59 Uhr meine Hofeinfahrt bis zur Straße runter laufen und die Kette dann auf den Gehweg legen? :sneaky:

    Frage für einen Freund... :D
     
    Mofafreund, Dabon, B!zzY und 5 anderen gefällt das.
  4. Einer der wenigen der noch den Durchblick hat. Die nennen solche Leute wie uns Schwarzseher oder Miesepeter ich nenne uns Realisten.

    Wie du gesagt hast mit Grünen in der Regierung ist es vorbei mit Feuerwerk. Das muss man auch ganz klar der Realität ins Auge sehen. Und mit Zuhause Rumsitzen nörgeln und sich an die Spielregeln halten wird sich auch nichts ändern.

    Comet und andere Hersteller haben vorgemacht wie weit man mit der Kopf in den Sand Mentalität kommt. Sowas zu schreiben ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Kunden. Sowas geht gar nicht das man nichtmal den Arsch hochkriegt und für seine Kunden immerhin rechtlich alles ausschöpft.

    Am fehlenden Geld für einen vernünftigen Anwalt kann es nicht liegen eher an mangelnder Interesse bzw Begeisterung fürs Feuerwerk.
     
  5. Dicker82, TOMQX und Vakarian gefällt das.
  6. Da BW bis jetzt keine Verordnung erlassen hat und es auch noch keine Änderung der Verordnung zum SprengG gibt, gehe ich davon aus, dass der Verkauf oder eine Abholung von Feuerwerk hier auch mindestens morgen noch möglich sein sollte, oder?
    Falls ja, werde ich mich mal mit mit Mohl und Feuerwerk Stuttgart in Verbindung setzen. Habe da zur Abholung bestellt und noch keine weiteren Infos bekommen.
     
    B!zzY und Mathau gefällt das.
  7. Ja, ich kann auch sehr gut nachvollziehen, dass hier alle nicht nur tierisch genervt sondern auch zum Teil sehr wütend über die Beschlüsse sind.
    Ich selber habe ja heute auch schon geschrieben, dass ich es schrecklich finde wenn jedes Bundesland wieder sein eigenes Süppchen kocht.
    Wenn ich so Kleinigkeiten hier anmahne, bitte nicht persönlich nehmen aber manche Dinge müssen einfach nicht sein. Ist ja auch nicht so schlimm, lasst uns einfach etwas Verständnis füreinander aufbringen und dann das Beste aus der Situation machen.

    Danke für euer Verständnis!

    Beste Grüße
    Stefan
     
  8. Kann mir einer sagen wie man das mit dem Formular machen kann? Einfach ausfüllen??
     
  9. Wie ich das verstehe, dient das Formular dem Zweck, dass Röder sich rechtlich absichert. Was danach mit den Artikeln geschieht, liegt dann in der Verantwortung des im Formular eingetragenen Gewerbetreibenden.
    Dieser könnte sich natürlich (widerrechtlich) dazu entschließen, die Artikel doch für private Zwecke zu nutzen. Aber seien wir doch mal ehrlich, auf die Idee würde zum Glück niemand kommen ;)
     
    Tisie, B!zzY und motorbreath gefällt das.
  10. Ein äußerst deprimierendes Interview:
    Feuerwerkshersteller: Es fehlt "fast der gesamte Jahresumsatz" | MDR.DE

    - Es drohen Stellenkürzungen und Insolvenzen.
    - Kompensationen sind dringend notwendig.
    - Anfragen der Politik dazu wurden bis dato nicht geantwortet.

    13.12.2020 - der Tag, an dem eine unverhältnismäßige Entscheidung eine ganze Branche (hoffentlich nicht) vernichtet wurde....
     
    Pyro-Fan, GoldDragon, DirtyHenri und 6 anderen gefällt das.
  11. PapaDigi_08 gefällt das.
  12. DFC73A77-1590-4F73-99DF-CD40A824E49E.png 49877A67-7389-4B8F-9965-2F4462C9B438.png Einfach unglaublich was bei Ebay die Tage abgeht.
     
    B!zzY und okean123 gefällt das.
  13. So ekelhaft die Bild auch sein mag, wenn sie auf den Zug aufspringt dass das verbot mehr schadet als bringt kann uns das nur helfen ... der axel springer Verlag hat nunmal eine riesige Mediale Macht.
     
    Sandy, B!zzY, DRAGON-FIRE-FAN und 14 anderen gefällt das.
  14. Nur wüsste ich nicht was man bei Kunden und Auftragsnummer angeben soll
     
  15. Moment, sie kann es nicht verbieten aber Niedersachsen schon?
    Oder wünscht sich Niedersachsen das nur?
     
    DirtyHenri, Shizm, x.pyro1995 und 8 anderen gefällt das.
  16. Eine Vorbestellung ist in den meisten Shops nur mit einem Benutzerkonto möglich, welche wiederum mit einer Kundennummer verknüpft ist. Mit der Bestellbestätigung erhältst du zudem eine Auftragsnummer, unter der deine Bestellung beim Shop geführt wird. Schau am besten mal in dein Konto des jeweiligen Shops, bzw. in die besagte Bestellbestätigung, dort müsstest du beide Nummern finden.
     
  17. Evtl. für alle in BW Lebenden interessant, welche kein eigenes Grundstück haben und sich verabreden wollen.

    Die offiziellen FAQ's wurden angepasst.

    "Übernachtungen bei Freunden und Verwandten sind erlaubt, wenn die Anreise vor 20 Uhr stattgefunden hat.* Eine Anreise nach 20 Uhr zu Freunden und Verwandten ist nur mit triftigem Grund erlaubt. Was triftige Gründe sind, finden Sie oben unter „Welche Ausnahmen gelten nachts?“
    *in einer früheren Version des FAQ stand, dass dies nicht erlaubt sei. Diese Auslegung der Corona-Verordnung ist nicht mehr gültig.

    Bis vor kurzem stand noch folgendes:

    "Das Übernachten ist nur erlaubt, wenn man einen triftigen Grund für den Aufenthalt hat. Was triftige Gründe sind, finden Sie oben unter „Welche Ausnahmen gelten nachts?“. Unter dem Strich bedeutet das, dass reine Freundschafts- oder Verwandtschaftsbesuche so geplant werden müssen, dass man um 20 Uhr wieder zu Hause ist. Wenn man jedoch eine Person pflegen oder betreuen muss, ist das Übernachten erlaubt.
    Wenn es sich um einen (Lebens-)Partner oder eine (Lebens-)Partnerin handelt, ist das Übernachten auch ohne oben genannten triftigen Grund erlaubt"
     
  18. https://www.regierung-mv.de/static/...GVOBl. Nr. 81 v. 15.12.2020 verschCorVOen.pdf neue Verordnung in mv, das ist auch ein eine Art Wink mit dem Zaunpfahl zur Änderung der SprengV hinsichtlich des Verbots des Verkaufes. Positiv aber hier kein Verbot auf privatem Grund. Das hat sich bisher nur Niedersachsen und Hamburg getraut. Und Niedersachsen mit schwachsinnigsten Grund überhaupt Feuerwerk fördert die Geselligkeit, als ob es da nicht andere Sachen gäbe..., egal
     
    PapaDigi_08 gefällt das.
  19. Achtung an alle Niedersachsen, passt beim schmeißen von Knallerbsen auf. Nicht das ihr noch verhaftet werdet, ihr Halunken.

    Es könnten Nachbarn übern Zaun kommen und anstoßen :rofl:
     
    _bsvag_, Pyro-Fan, Dabon und 18 anderen gefällt das.
  20. §3a gibt es gar nicht :)
    Nur §3
    "Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
    § 3 Begriffsbestimmungen"
     
  21. Die Frage in die Runde...
    Was für einen Anwalt braucht man aus welcher Kategorie um gegen das Zünden auf Privatflächen in seiner Stadt vorzugehen?
     
  22. Ähm, doch. Den gibt's:

    https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__3a.html
     
  23. Ja ausfüllen und den Inhaber des Gewerbescheins unterschreiben lassen. Ich habe auch noch eine Vollmacht geschrieben
     
  24. Servus,


    Ich erlaube mir, den Rat zu einem billigen Anwalt zu gehen, zu geben. Hat eh keinen Erfolg.

    Viele Grüße
    Stefan
     
    PapaDigi_08 gefällt das.
  25. Weiß gerade nicht ob dies schon gespostet worden ist, aber nach dem Stand von gestern sieht es noch gut aus. Hoffe wenigstens, dass unsere Bestellungen noch versendet werden dürfen. Die Regierung hat noch genug Zeit zum murksen :(
    Quelle: Feuerwerksvitrine

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    Rumo, Nobbis und RevierJunge gefällt das.
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