News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Ist abholen mit Gewerbe Schein nach inkraft treten der neuen Regelung noch erlaubt?
    Gewerbeschein kann ich vermutlich erst am montag oder dienstag auftreiben.
     
  2. Das hier wurde soeben von G&B Feuerwerk bei Facebook gepostet:
     
  3. Im Bundesrat wird nach Ländern abgestimmt.
     
  4. Wenn die Klagen mit diesen Fakten keinen Erfolg haben, ess ich nen Besen.
     
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  6. Also was ist jetzt aktueller Stand?

    Abrennen darf jetzt ganz Deutschland, richtig?
     
  7. Das Überlassungsverbot gilt nur für Verbraucher.
     
  8. also ist erlaubt mit gerwerbe ?
     
  9. Es ist nicht komplett falsch, das Feuerwerkskörper "schlecht" werden. Wenn ich in Chemie nicht ganz abgelenkt war sollte Schwarzpullover hygroskopisch sein und somit Wasser anziehen. Sprich nach Jahren wird das Pullover einfach immer feuchter und knallt vlt nicht mehr so oder verpufft.
     
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  10. Falsch. Die bisher erlassenen Regelungen zum Abbrennen haben bisher immernoch Gültigkeit. Ob Sie mit dem IfSG begründet werden können und rechtskonform sind, müsste gerichtlich geklärt werden.
     
  11. Ich möchte hier nochmal Werbung für die Klagen in Niedersachsen und Hamburg machen. Hier gilt aktuell (noch) ein komplettes Abbrenverbot einschließlich Privatgrundstücke.

    Vielleicht ist ja noch jemand aus den entsprechenden Bundesländern dabei, der sich beteiligen würde. Aber auch für jeden Niedersachsen und Hamburger, der sich nicht selbst beteiligt sind die Threads sicherlich interessant.
     
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  12. Überlassen ja.
     
  13. Das wäre dann auch meine Frage. Wenn das im Bundesrat so durchgewunken wird ist dann auch in Hamburg das abbrennen wieder erlaubt?
     
  14. News - Infos rund um Röder Feuerwerk
    Hier im Gesamten einsehbar.
     
    derVolk gefällt das.
  15. Moin, ich lese schon seit 2 Tagen dauerhaft mit aber täglich ändert sich ja immer was. Habe hier nun folgendes Dokument offen (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0701-0800/765-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1) und bin auch auf dem Stand das morgen abgestimmt wird ob dies übernommen wird oder nicht (?). Falls ja, heißt es dann das die bisherigen gesetzten Verbote in Hamburg (Abbrennen,Verkauf,Transport) durch das Bundesweite nur Verkaufsverbot ausgehebelt werden, oder bleiben die in Hamburg lautenden Verbote fest?
     
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  16. Bundesgesetz steht über Landesgesetz, wird in dem Bundesgesetz nur das Überlassen verboten musst du in die entsprechende Verordnung des Landesgesetz gucken. Ist da, wie in HH und NDS der Abbrand generell verboten dann darfst du nix zünden. Wenn, wie in SH der Abbrand erlaubt ist darfst du das zünden was du noch hast.
     
    motorbreath, PapaDigi_08 und DirtyHenri gefällt das.
  17. Die Abbrennverbote können offensichtlich durch die Länder beschlossen werden. Ob sie Bestand haben, werden die Klagen, von denen ich leider noch keine Einzige gesehen habe, zeigen.

    Das hier müsste die korrekte Antwort sein.

     
    GoldDragon und motorbreath gefällt das.
  18. Richtig. Es stellt sich die Frage, ob gegen das Abbrennverbot geklagt wird oder gegen das Verkaufsverbot. Vielleicht auch gegen beides. Da keiner von uns eine Klage der Shops gesehen hat, bleibt es für uns nur abzuwarten.
     
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  19. #3095 Blast Maniac, 17. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2020
    Dann dürfte die Metro das auch nicht verkaufen.

    Schon in Kindertagen habe ich dort mit Vadder Feuerwerk gekauft.
    Immer zwei Ü-Ei Packungen von Comet und ein sichtbares Sortiment.
    Bin hinten auf den Einkaufswagen gesprungen und hab ihn vor Freude durch den ganzen Laden geschlindert so das er schon gesagt hat "Wenn du dich jetzt nicht beruhigst dann lege ich die Sachen wieder raus":D

    Meinen Vadder würde ich für kein Geld der Welt umtauschen.
     
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  20. Erstmal muss was beschlossen sein gegen das geklagt werden kann.
     
  21. Ja hast du natürlich recht. Jedoch sehe ich da keine wirklich großen Änderungsbedarf weil alles eingeschlossen ist, was verkündet wurde.
     
  22. Klar wäre es ein großer Schock wenn die Lieferung bzw die Abholung nicht möglich sei.
    Aber wenn wenigstens gezündet werden dürfte... ist es auch zu okay..

    Dann werden die Reste weiter reduziert,...und gut ist.
     
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  23. #3099 PapaDigi_08, 17. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2020
    Für die Discounter ist Pyro-Verkauf aber nur ein Zubrot. Da tun mir eher WECO und Co. leid.

    Anruf vom Discounter bei WECO (frei erfunden):

    Discounter sagt:
    "Hallo WECO, seht zu, dass ihr eure Container von unserem Gehöft holt. Der Verkauf wurde gesetzlich verboten. Aber zz - ziemlich zügig. Wir brauchen den Platz für 3,- Euro Champagner, der aus Tischbeize und Farbe gemischt ist - MHD beachten."

    WECO sagt:
    "Ok ist gut du großer weiser Discounter - Das lohnt sich. Danke dass wir immer euer Geschäftspartner sein durften, und ihr uns von eurer Wurstmarge was abgegeben habt."

    Discounter sagt:
    "Ja besser is das du"
     
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  24. Wenn der Bundesrat nicht zustimmen sollte, geht es die Ungewissheit weiter, am Ende landet die geplante Gesetzesänderung noch im Vermittlungsausschuss. Wenn der es dann kurz nach Weihnachten beschließt, ist es längst zu spät, dagegen juristisch vorzugehen.

    Mir ist da schon lieber, die Änderung wird vom BR durchgewunken. In dem Fall gibt es wenigstens kein Abbrandverbot und die Anwälte von VPI, Händlern usw. haben etwas Konktetes und Beschlossenes, gegen das sie Klagen, Eilanträge anstrengen könnten.
     
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