News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Kurz gesagt: Ja.
     
  2. ja ich möchte mir keinen Alu Hut aufsetzten aber die machen was sie wollen ohne das man überlegt
     
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  3. Ich denke genau das ist deren Kalkül.
     
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  4. so langsam müssten doch eigentlich die ersten eilverfahren durch sein... die verordnungen sind dienstag bekannt und woweit ich weiss haben solche verfahren eine frist von 48 stunden das wäre heute ..
     
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  5. ja aber auf was denn es ist ja noch kein fester Beschluss da?
     
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  6. Ja würde mich auch mal interessieren, wo die Ergebnisse der ersten Eilverfahren sind.

    Oder muss die Frage lauten:
    Gibt es aktuell Eilverfahren?
     
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  7. Da hat er allerdings auch nicht ganz Unrecht.
     
  8. Hi Jenny,

    behaupten kann man erst einmal alles. Es ist allerdings sehr fraglich, ob das einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Bitte beachten: das Vorgehen ist soweit rechtskonform, allerdings ist meiner Ansicht nach die Verhältnismäßigkeit absolut nicht gegeben, da müssen die Gerichte jetzt ran.

    Vollkommen unbenommen steht neben dem Verwaltungsgerichts Verfahren (Überlassen oder nicht / Abbrennen oder nicht) auch das zivilrechtliche Vorgehen. Ganz offensichtlich können die Shops mit guter Aussicht auf Schadenersatz klagen, zum einen wegen der Kurzfristigkeit, zum anderen weil vor 2 Wochen noch eine exakt entgegengesetzte Entscheidung verkündet wurde.

    Wird eine spannende Woche.

    Liebe Grüße

    GoldDragon
     
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  9. Habe irgendwie das Gefühl dass die Politik die Thematik so lange rauszögern will bis es sowieso schon zu spät ist.
     
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  10. Na gegen die Landesverordnungen natürlich sonst hätte ich nicht seid Dienstag bekannt gesagt
     
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  11. Können sie so weit ich weiss nicht weil es Fristen bei so was gibt wenn Regeln auf ein festes Datum hinweisen
     
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  12. Wirklich sehr interessant, 25 Verletzte in ganz Bayern. Das ist nicht viel. Die entscheidenden Angaben fehlen eh:

    - welche Art von Verletzungen?
    - wieviel Operationen?
    - wieviele stationäre Aufnahmen
    - wieviele der 25 auf der Intensivstation?
    - wieviele der 25 Verletzten durch illegales Feuerwerk?

    Diese Fragen würde ich stellen, die Antworten werden (ich wette 1 Flasche Champagner) für die verbietenden Behörden ganz dünn ausfallen. Am Ende steht dann, das die Krankenhäuser bundesweit um ca. 2 Betten entlastet wurden :rofl::rofl::rofl:

    Dagegen stehen ruinierte Existenzen, zig verärgerte Personen und 130 Mio Euro Schaden, allein in 2020.

    Ich wär ja so gern bei dem Prozess dabei :applause:.

    Liebe Grüße

    GoldDragon
     
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  13. Dann hätten die Händler aber Klagen gegen das Abbrennverbot anstreben müssen. Deren Geschäft ist aber nicht das Abbrennen, sondern Verkaufen.

    Gegen das Verkaufsverbot wollten sie doch den Beschluss des BMI abwarten. Der wurde ja in der PK am 13.12. angekündigt. Und dieser Beschluss wird, wie wir ja jetzt alle wissen, morgen gefasst.

    Dann haben sie Substanz, die sie angreifen können.
     
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  14. Gibt es sicherlich - wenigstens fristwahrend. Aber...
    Im Gegensatz zu den sich überschlagenden Forenmitgliedern, wird darüber scheinbar vorerst Stillschweigen bewahrt. Wenn ich so sehe, wieviel Munition allein in diesem (und anderen Threads) an die Gegenseite geliefert wurde, wird mir ehrlich gesagt übel.
    Und später ist das Gejaule wieder groß, was alles verboten wurde. Wenn man sich hier bedeckt gehalten hätte, wären am Ende Schlupflöcher geblieben, so groß das man nen Sattelzug quer einparken könnte... Aber nein, alles schön breit treten...

    *just my 2 cent
     
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  15. ja ich hab des Gefühl die haben alle mit dem Thema Silvester 2020 abgeschlossen und versuchen sich jetzt zu retten
     
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  16. Die Frage ist ja was machst du zb als Niedersachse ? Stand heute mit Bezug auf die angekündigte Änderung der sprengV. Sehe ich es derzeit so das ich mich in erster Linie als Bürger dem Bundesrecht und insbesondere dem Grundgesetz verpflichtet fühle ab Stellen an denen sich jene Gesetze mit dem verordneten Landesrecht wiedersprechen.
    Das bedeutet das ich Silvester zünden werde . Es mag schon sein daß es dann erstmal das Bußgeld gibt aber spätestens wenn ich Wiederspruch einlege und das vor Gericht steht kommt einer der inzwischen vielen vielen punkte zum Tragen die die Verordnung nichtig machen . Sei das Artikel 31 GG in Bezugnahme auf das geltende Bundesrecht, sei das Artikel 3 GG in Bezugnahme auf den Gleichberechtigungssatz weil andere Bundesländer zünden dürfen , sei dies die unverhältnismäßigkeit die stand jetzt relativ leicht zu Beweisen ist oder Last but Not least §51 des SprengG
    (1) Soweit sie nicht bereits auf Grund des § 39 des Sprengstoffgesetzes vom 25. August 1969 außer Kraft getreten sind, treten außer Kraft
    1. ...
    2. ...
    3. ...
    4.
    sonstige landesrechtliche Vorschriften, deren Gegenstände in diesem Gesetz geregelt sind oder die ihm widersprechen.

    Das ebenfalls das Länderrecht dem Bundesrecht unterstellt wenn sich sachrn wiedersprechen

    Lange Rede kurzer Sinn ich gehe nicht davon aus das ich jemals Bußgeld zahlen werden muss und ich kann nur jeden Niedersachsens dazu motivieren es genauso zu versuchen . Für unsere freiheitliches Demokratisches Verständnis , für das Leuchten in den Augen unserer Kinder oder für unser Recht auf freie Ausbreitung der Persönlichkeit..
     
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  17. Niedersachsens extra z.B.
     
  18. Mir wird das ganze Thema inzwischen Zuviel und ich lasse mich überraschen was am Ende draus wird. Jeden Tag kommt irgendwas neues und nervlich geht das wirklich sehr nahe. Ich mich da tatsächlich „Was nützt einem die Chance zum Zünden, wenn der Verkauf verboten bleibt?“

    Naja wir hören uns hoffentlich in der Vorfreudezeit 2021 wieder und frohe Weihnachten an alle hier im Thread!
     
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  19. Für mich wäre hier die erste Frage mit wie viel Promile man sich verletzt hat.
     
  20. Leute, auch hier nochmal: Lest die Veröffentlichung aus Bayern bitte richtig! 25 Verletzte, von denen die Polizei Kenntnis erhalten hat. Wenn sich jemand verletzt, ruft er nicht die Polizei sondern den RTW oder erscheint direkt in der Notaufnahme. Seid bitte vorsichtig mit der Interpreation von solchen Zahlen.
     
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  21. Bin jetzt vorerst raus aus dem Thema. Ich hebe mir meinen bald 1000en Beitrag für nächstes Jahr auf. Ich denke, das es gelaufen ist für mich.

    Bis dann
     
  22. Wie ist das jetzt mit den Bestellungen gibt es da schon was Neues ob die ausgeliefert werden?
     
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