News Plenarsitzung / SprengV 18.12.2020

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Xoxxel, 17. Dezember 2020.

  1. 1. Die haben im Moment den Kopf Rand voll mit elfdusend Sachen, und lassen alles prüfen.

    2. Wird die Verordung morgen erst beschlossen. Kann ja im Bundesrat durchaus noch scheitern. Glaube ich aber eher nicht.
     
  2. Moment mal Polenböller sind doch erlaubt, die verbieten nur das Überlassen von F2.
    Polenböller sind doch in der Regel F3 und F4 und P1.
     
  3. Ich hätte da mal eine grundsätzliche Frage: in dieser Geschichte morgen geht es ja eigentlich nur um das Verkaufsverbot... und nicht um das Abbrennverbot. Woraus resultiert ihr eigentlich die Annahme, das wenn das morgen mit dem Verkaufsverbot dementsprechend geändert wird im Bundesgesetz, auch automatisch das Abbrennverbot hinfällig ist?? Ist doch thematisch eigentlich eine ganz andere Geschichte...

    Würde mich natürlich sehr freuen aber irgendwie verstehe ich die Logik nicht.
     
  4. Na ja wenn es lediglich um den Passus des Überlassens von PtG geht, sprich dort eine Änderung vorgenommen wird, bleibt ja automatisch der andere Passus (Abbrandzeitraum) unberührt. Demzufolge dürfte sich ein Bundesland nciht über das bestehende Gesetz hinweg setzen
     
    Gattaca303 und okean123 gefällt das.
  5. Nein gibt auch F2 CE auf dem polnischen Markt - halt ohne BKS.

    btw.
    Kann man sich nicht auf BKS-Böller oder Feuerwerk aus Polen einigen?
    Ist das Wort "Polenböller" auch schon im Duden?

    Wir selbst bestehen doch auch darauf, dass die Presse nicht lapidar schreibt "Böllerverbot".
     
  6. Weil zumindest der §10a in Niedersachsen keine Rechtsgrundlage hat. Siehe Bundesgesetz
     
  7. Überlassungsverbot, schließt automatisch ein verkaufsverbot mit ein, an Endverbraucher.
     
    TOMQX, KracherFan und reyzix gefällt das.
  8. Ich nehme an, dass ein generelles Abbrennverbot, also auch auf Privatgelände nur über das Sprengstoffgesetz geregelt werden könnte. Da im Änderungsentwurf nur das Überlassen verboten wurde, wird das rechtlich nicht machbar sein. Heißt Kommunen können jetzt eben noch festlegen, dass auf öffentlichen Plätzen, Straßen etc. nicht geschossen werden darf. Eigentlich alles rechtlich wie in jedem Jahr, nur Überlassungsverbot und halt zusätzliche Kontakt-/Versammlungsbeschränkungen.
     
  9. ...sag das mal den Knechten in Hannover. Das interessiert da niemanden.
     
  10. Richtig.

    Die Abbrandverbote der Länder haben sie alle über das IfSG gedeckelt. Die Argumentation ist aber äußerst wackelig. Um die Abbrandverbote zu kippen, müsste jemand Anklage erheben.
     
    Excalibur75 gefällt das.
  11. Korrekt.:sneaky:
     
  12. Genau das heißt es! Leider!
     
  13. Erlaubnisscheininhaber UND/ODER Gewerbeschein.
     
  14. Sehe ich auch, zumal ja ein allgemeines Versammlungsverbot und Ansammlungsverbot gilt, so wie heute auch, max. 5 Personen aus 2 Haushalten. Im §28a ist von Freizeitveranstaltungen die Rede, auf das man das Abbrennverbot zurückführen könnte. Macht aber keinen Sinn, da ja Veranstaltungen eh untersagt sind. Hebelt alleine schon das bundeseinheitliche Versammlungsverbot aus. Zudem ist in meinem privatem Bereich, wenn ich eine Rakete zünde, noch lange keine Veranstaltung. Im übrigen fehlt mir vom Land Niedersachsen ganz klar die Begründung. Wenn ich das richtig gelesen habe, muss eine vorliegen.
     
    PapaDigi_08 gefällt das.
  15. Aber wir reden in diesem Schreiben nur von Endverbraucher und dementsprechend, steht da zum Glück nur F2 Silvesterfeuerwerk.

    F1 muss folgliwieder verkauft werden dürfen!
     
    Gattaca303 gefällt das.
  16. Völlig korrekt.
     
    Gattaca303 und BMWM3 gefällt das.
  17. Ich bereite jetzt eine ausführliche Mail an Die Linke, CDU, FDP und AfD vor. Wenn jemand helfen will, sendet mir (gerne Privat) Punkte die Ich darin mit aufnehmen soll. Außerdem Suche Ich bspw. gute Quellen mit Zahlen, zu verletzten an Silvester.

    Schreibt natürlich auch gerne eigene Briefe an Parteien und Politiker. Ich nehme u.a. den Vorschlag mit einer namentlichen Abstimmung mit auf.

    Vorallem sollten Händler solche Mails abschicken
     
  18. Apropos Gewerbetreibende!
    Vorsicht Falle!
    Dem Gewerbetreibenden dürfte zwar überlassen werden, aber: Der Gewerbetreibende müßte sich ja widerum selber die PTGs für den privaten Gebrauch überlassen, was hiermit verboten wäre. Der Gewerbetreibende selbst darf ja ohne 7er und20er nicht zünden.
    Ich weiß, das ist jetzt sicherlich spitzfindig, dürfte aber im Falle eines Falles u.U. genauso ausgelegt werden.
     
    PapaDigi_08 gefällt das.
  19. Im Röder Thread gab es eine Statistik zu Verletzungen usw. an Silvester letzten Jahres für Bayern (auch nicht wenige Einwohner)
     
  20. So nicht ganz richtig. Wenn du einen Gewerbeschein hast bzw dir von jemanden einen Vollmacht gibst, kannst du dir die Ware ja auch schon vor dem Termin "übergeben" haben. Wenn ich dir jetzt sage, hier schau mal eine Batterie, schenke ich dir, kann das so nicht sein
     
  21. Wer soll das überprüfen?
     
    Gattaca303, masterlord, mfxmfx und 2 anderen gefällt das.
  22. Genau. Das feuerwerk kann ja auch schon zu einem früheren Zeitpunkt gekauft worden sein
     
    aqualol und H3ISENB3RG gefällt das.
  23. Literatur - [Quellensammlung] Umwelteinflüsse und Risiken von Feuerwerk ;)
     
    D-Böller, reyzix und LorenorZorro gefällt das.
  24. Das ist für ein paar Dörfer in Bayern (und nicht auf ganz Deutschland anwendbar) - welche vermutlich nicht mal viele Intensivbetten haben werden.

    In Großstädten wie Berlin gibt es neben Feuerwerk auch sehr viele sonstige Verletzungen zu Silvester.

    Die Feinstaubwerte scheinen an manchen Orten auch wirklich signifikant gestiegen zu sein.
     
  25. So ganz richtig ist das nicht. Wer mit einem Gewerbeschein vor den Verkaufstagen Fw kauft, darf es zwar nicht weiter verkaufen.
    Er kann es aber bis zum ???? liegen lassen und warten, bis die Beschränkungen wieder aufgehoben sind.
    Um es privat selbst abzubrennen, braucht er für F2 weder einen 7er, noch einen 20er.Er fällt nicht unter das offizielle Verkaufsverbot.
    Und wenn in seiner Gemeinde / Stadt kein Abbrennverbot besteht.....Feuer frei.
     
    Funke FANboy, Megaknall, Lexxx und 6 anderen gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden