News Plenarsitzung / SprengV 18.12.2020

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Xoxxel, 17. Dezember 2020.

  1. Begriff "Überlassungsverbot" in der Gesetzestextvorlage: Ein Überlassungsverbot hängt für mein Rechtsverständnis zeitlich eng (Zahlungsfristen!) mit dem rechtlichen Abschluss des Kaufvertrages bzw. dem rechtmäßigen Erwerb der Ware zusammen; Zug um Zug-Geschäft; konkludentes Handeln/Vorgang. Damit ist mir, der diesen Handel bereits vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vollständig abgeschlossen hat, die Ware zwar nicht in puncto Besitz überlassen, jedoch im Rechtssinn. Meine Händler LAGERN folglich nur die Ware für mich.
    Da bin ich mal gespannt, was die Klagen diesbezüglich erbringen bzw., ob das Juristen in unserem Sinne zur Klage bringen.
     
  2. Die Überlassung beginnt mit dem Losrollen der Ware zum Endkunde.

    Das ist doch die ******e, wenn scho unterwegs wäre, aber das Zeug steht noch beim Verkäufer und dort wird er auch nach dem Regierungswillen auch verbleiben.
    Ich male mir da nichts mehr gegenteiliges aus.

    Und wenns dieses Jahr mit PM 1 u. 2 eskaliert, wird das nächstes Jahr ebenfalls verboten.
     
  3. Auch hier wieder TOPP von dir Digi-Quick.

    Genau wie gestern mit der Meldung - Änderung SprengV via Bundesratsabstimmung - inkl. Links dazu. Da warst du der Erste mit einer substantiellen Aussage.

    Auch das mit dem Gewerbetreibenden stimmt. Wenn der Shop via Gewerbeschein etwas rausgibt, wird er sich quittieren lassen, dass du die Sachen nicht zum Eigengebrauch nutzt.
     
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  4. Und schon wieder 2 gegensätzliche Aussagen: Welche davon richtig ist, kann ich leider nicht sagen...

    Eine Quittung, dass man es nicht zum Eigengebrauch nutzt, habe ich allerdings auch noch nicht gesehen.. Nur, dass man es nicht außerhalb der offiziellen Verkaufstage an privat abgibt. Ansonsten müsste ein Gewerbetreibender das gekaufte Feuerwerk ja aber so oder so einfach so Abschießen dürfen, oder? Zumindest solange die Zahlung des Feuerwerks nicht aus Firmenmitteln erfolgt..
     
  5. Die Quelle mit der Quittung darf ich nicht nennen. Wird aber dieses Jahr aufgrund der Änderung SprengV so gehandhabt werden, bzw. werden müssen.

    Klar kannst du es dann dieses Jahr auch abschiessen, aber auf evtl. Nachfrage solltest du sagen, es sind Reste vom Vorjahr. Ansonsten gestehst du ein, dass du das Verkaufsverbot durch Täuschung des Händlers umgangen hast.
     

  6. Das ist ja toll, dass du das so siehst, das SprengG sieht das anders.
    Wenn jemand dir physisch das Zeug gibt ist das ein Überlassen, völlig egal wem das gehört.
    Der Transporteur überlässt es dir. Wenn du nem Kumpel ne Wunderkerze in die hand drückst, überlässt du es.
     
  7. Nur weil ein Händler das so handhabt, wird das ja nicht jeder tun denke ich. Was würde denn rechtlich eigentlich dagegensprechen, das Feuerwerk als Gewerbetreibender innerhalb der gesetzlich erlaubten Zeiten für jedermann abzuschießen? Gezahlt wurde ja mit Geld das nicht aus dem Geschäftsvermögen stammt.
     
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  8. #108 PapaDigi_08, 17. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2020
    Ja aber das FWk welches du 2020 anzündest, darf nicht im Rahmen des Verkaufsverbotes erworben sein. Auch nicht mit Gewerbeschein. Deswegen sollst du sagen Restbestände.

    Die Einzigen, die offiziel für 2020 Erwerben dürfen sind die 27er und Co.
     
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  9. Es existiert oder existierte zu keinem Zeitpunkt ein Kaufverbot für gewerbliche Käufer.
     
  10. Ich werd noch bekloppt. Aber egal wie es ausgeht. Dieses Silvester wird für alle Zeiten in die Geschichte eingehen.
     
  11. Es ist doch ganz einfach. Mit einem Gewerbeschein kann ich ganzjährig erlaubnisfreies Fw einkaufen.
    Nichts anderes machen alle Shops, die z.B. vom Importeur oder Großhändler ihre Ware beziehen.
    Wenn der Verkauf von Fw an den letzten drei Verkaufstagen verboten wird, könnte ein Gewerbetreibender sagen, dass er sein Fw vor dem Verkaufsverbot erworben hat. Da spielt es keine Rolle, ob das am 09. Januar, oder am 13. Dezember war.
    Der Verkauf hat vor dem Verbot stattgefunden.
    Warum sollte sich der Verkäufer bescheinigen lassen, dass der Käufer dieses Fw nicht privat abbrennt?
    Selbst wenn er seine Raketen später ins Gemüsebeet stellt, interessiert das den Verkäufer nicht.
    In dem Moment, in dem der Kauf abgeschlossen wurde und die Ware in den Besitz des Käufers übergeht und er die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, ist auch nur er für diese Ware verantwortlich.
    Mit dem Eigentumsübergang hat der Verkäufer keinen Einfluss mehr darauf.
     
  12. Ich habe meine Bestellung mit Gewerbeschein abgeholt, extra noch am Dienstag vor Lockdownbeginn. Ich musste da nichts unterschreiben. Die Überlassung ist aber in der Tat ein Problem, ich dürfte es an mich als Privatperson erst ab dem 29.12. überlassen, dann ist es (in diesem Jahr) aber verboten. Von daher sind es natürlich Restbestände und ich werde auch nichts rumstehen lassen, wenn denn gezündet werden darf.

    An alle richtig Verzweifelten, so ein Gewerbeschein ist schnell zu bekommen, dauert etwa 1 Stunde und kostet in Berlin unter 30€. Man muss nur etwas Unverfängliches anmelden (Buchhaltung oder sowas) und im Januar am besten gleich wieder abmelden, damit die IHK und Berufsgenossenschaft nicht nervt. Es ist allerdings möglich, dass das Finanzamt eine Steuererklärung will, ist aber auch keine große Sache.
     
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  13. #113 PapaDigi_08, 17. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2020
    Nein das nicht. Vielleicht wird es so verständlich:

    Der Gesetzgeber unterscheidet im Sprengstoffrecht zwischen dem Verbraucher und dem Händler und nicht zwischen dem Verbraucher und dem Besitzer eines Gewerbescheines. Ein Zahnarzt benötigt auch einen Gewerbeschein, er wird aber nach dem Sprengstoffrecht immer ein Verbraucher bleiben.

    Quelle:
    Kann man mit normalen Gewerbeschein Feuerwerk kaufen, bzw wird dann das zuständige Ordnungamt/Gerwerbeaufsichtsamt benachrichtigt?

    Ergo bist du auch mit Gewerbeschein lt. Sprengstoffrecht ein Verbraucher, und wirst über die SprengV auch so geführt.



    Der Einzige Unterschied ist, du darfst mit Gewerbeschein immer kaufen:

    Dürfen Gewerbetreibende Feuerwerk immer kaufen?

    Ja, zum Zweck des Wiederverkaufs.

    Wer ein Gewerbe angemeldet hat, darf Feuerwerk das ganze Jahr über erwerben. Dabei ist die Art des Gewerbes erst einmal egal.

    Aber nicht verwenden! Das ist ein großer Unterschied.

    Gewerbetreibende dürfen Feuerwerk für den Wiederverkauf das ganze Jahr über erwerben und wir dürfen es auch ganzjährig versenden, sobald uns ein entsprechender Nachweis vorliegt. Wie sollen die Händler auch sonst Ihren Bestand auffüllen...?

    Quelle:
    Gewerbetreibende dürfen immer Feuerwerk kaufen?


    Also:
    Wenn du nun eben diesen Vorteil nach Änderung des SprengV auspielst, hat der Händler quasi gegen die SprengV verstossen, weil du lt. Sprengstoffrecht eben ein Verbraucher bist. Deshalb will er sich mit der Quittung absichern.

    Ob das nun jeder Händler so machen wird, weiß ich auch nicht.
     
  14. Ja, bei "normaler" Ware würde ich als Kaufmann zustimmen. Aber, es geht hier um Pyrotechnik die nach Sprengstoffrecht behandelt wird. Für mich als Feuerwerker bedeutet da "Überlassen" die direkte Übergabe der Pyrotechnik in die Gewalt einer anderen Person. So habe ich es jedenfalls in den Lehrgängen erklärt bekommen. Ich denke das unser Ministerpräsident, mit 2 der größten Pyrobetriebe in seinem Bundesland NRW deshalb auf Bundesgesetze wartet, das er nicht für den ungeheuren Schaden (die Steuerzahler des Landes) verantwortlich gemacht wird. Da kann er den "Schwarzen Peter" dem Bund unterjubeln. Da müssen dann alle Steuerzahler dafür aufkommen und nicht nur die seines Bundeslandes.
     
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  15. Meine Ausführungen bzw. Überlegungen sind ja auch nur für die Zeit nach Aussprache des Verkaufsverbotes gemacht.

    Und ja, wenn ich das zünde, würde ich auf Nachfrage auch sagen Restbestände oder vor dem 13.12.2020 erworben - Fertig.
     
  16. Lieg ich jetzt total falsch? Z. B. Nico Flashbang sind F2 und haben BKS.
     
  17. Ist auch kein Bodenknallkörper.
     
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  18. Mir sind generell keine Knallkörper mit CE bekannt die aus Polen kommen :p
     
  19. Funke *Hust*
     
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  20. War ja auch mehr auf die Aussage BKS und F2 in Deutschland bezogen. ;)

    Wie schaut das eigentlich bei einem Abbrennverbot für F2 mit P1 aus?
     
  21. Sind soweit Ich weiß alle Made in China oder Italy
     
  22. Jürgen fp3 etc. sind auch nicht made in Polen o_O
     
  23. jetzt wird es aber langsam zur Haarspalterei.....Funke hat seinen Hauptsitz in Polen. Somit könntest du jetzt auch sagen Weco ist nicht deutsch, sondern chinesisch
     
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  24. Die Artikel sind ja auch alle bis auf ein paar kleine Ausnahmen aus Chinesischer Produktion ;)
    Aber Ich will das Thema hier nicht weiter zu müllen.
     
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  25. Weil mich der Begriff Polenböller absolut nervt :)
    Der Citan ist ja auch nicht aus Deutscher Produktion. Aber von einem Deutschen Unternehmen und von Deutschen Ingenieuren designet und entwickelt (gehe ich von aus).
     
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