War nicht als Angriff gemeint. Meine Schwester und ich haben da damals halt auch mitgemacht. Deshalb verfolge ich das.
Atenne NIedersachsen: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Corona-Liveblog für den Nordwesten: Feuerwerksverbot für Niedersachsen vorläufig außer Kraft gesetzt Gericht erlaubt Böllern zu Silvester Feuerwerksverbot vorläufig außer Kraft gesetzt
Der Zusatz "vorläufig" hinterlässt aber trotzdem eine gewisse Skepsis... Aber auf jeden Fall müsste das doch bedeuten dass das abbrennverbot in dieser Form nicht wieder erlassen werden darf oder??? Sie müssten es auf jeden Fall abmildern oder sehe ich das falsch? Also z.b. in der Öffentlichkeit verboten aber auf Privatgrund erlaubt... so wie in Meck-Pomm...
Der Richter/Rin die Richter, sollten sich dann schnellst möglich in Niedersachsen für die nächste Ministerpräsi Wahl aufstellen lassen....denke die hätten sehr gute Chancen !
Allerdings würde das dann ja nur für die Reste an Feuerwerk gelten ? Verbot für kaufen besteht weiterhin !?
Denke mal auch, dass das Verkaufsverbot definitiv bleibt, aber das AbbrennVerbot nicht bestehen bleibt
Ja nur für die Reste! Es sei denn du hast einen Schein! Aber immerhin besser wie garnicht zünden! Gut das ich meine Anzeige für Silvester nicht zurückgezogen habe! Vor allem das Urteil ist wirklich eine Genugtuung!
Mega! Darf dann mit diesem Urteil und dem Beschluss des Bundesrats jetzt auch in Niedersachsen wieder an F2 Gewerbetreibende sowie F1, P1 und T1 an Verbraucher vertrieben werden?
Ich gehe davon nicht aus. Das Gericht hat jetzt etwas von vor wenigen Tagen gekippt. Da Das bundesweite "Verkaufsverbot" (Übergabeverbot in der SprengV) erst heute beschlossen wurde, wird das wohl auch ein paar Tage dauern
Der Beschluss des Gerichts ist nicht anfechtbar. Jetzt muss also das Land die Verordnung ändern. Einschränkungen wie z.B. ein Verbot im öffentlichen Raum sind aber wahrscheinlich.
Naja. Es steht dort, dass dem Antrag stattgegeben wurde und das Urteil nicht anfechtbar ist. Bin kein Experte, aber das klingt doch ganz vernünftig.
Dann hoffe ich mal, dass die Gerichte eher in die Richtung meiner Meinung gehen werden. Ein wenig Pessimismus schadet zwar nie aber die Hoffnung stirbt zuletzt
Aber theoretisch könnte selbst die Gesetzesänderung am SprengV von einen Gericht gekippt werden? Was für eine Begründung wäre denn dafür notwendig? Da müsste man dann doch schon einen gravierenden Fehler nachweisen oder?