News Feuerwerksverbot Niedersachsen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von xPyro, 15. Dezember 2020.

  1. War nicht als Angriff gemeint. Meine Schwester und ich haben da damals halt auch mitgemacht. Deshalb verfolge ich das.
     
  2. Gerade im Radio gehört das das Abbrennverbot in Niedersachsen gekippt wurde vom Gericht.
     
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  3. dasselbe auch gerade gehört auf Bremen4 - wohl vorlaeufig gekippt.
     
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  4. Das wäre ja der Hammer...hoffentlich ist da was drann:crazy:
     
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  5. Welcher Sender ?
     
  6. Atenne NIedersachsen:

    Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
     
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  7. Das ist ja der Hammer!
     
  8. Der Zusatz "vorläufig" hinterlässt aber trotzdem eine gewisse Skepsis...

    Aber auf jeden Fall müsste das doch bedeuten dass das abbrennverbot in dieser Form nicht wieder erlassen werden darf oder??? Sie müssten es auf jeden Fall abmildern oder sehe ich das falsch?

    Also z.b. in der Öffentlichkeit verboten aber auf Privatgrund erlaubt... so wie in Meck-Pomm...
     
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  9. #Liebe an den der da geklagt hat
     
  10. So sehe ich das auch. Ich denke, mindestens das Zünden auf Privatgrund wird erlaubt bleiben.
     
  11. Der Richter/Rin die Richter, sollten sich dann schnellst möglich in Niedersachsen für die nächste Ministerpräsi Wahl aufstellen lassen....denke die hätten sehr gute Chancen !:rolleyes:
     
  12. Das Urteil hat Signalwirkung!
     
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  13. Allerdings würde das dann ja nur für die Reste an Feuerwerk gelten ?
    Verbot für kaufen besteht weiterhin !?
     
  14. Denke mal auch, dass das Verkaufsverbot definitiv bleibt, aber das AbbrennVerbot nicht bestehen bleibt
     
  15. Ja nur für die Reste! Es sei denn du hast einen Schein!
    Aber immerhin besser wie garnicht zünden! Gut das ich meine Anzeige für Silvester nicht zurückgezogen habe! Vor allem das Urteil ist wirklich eine Genugtuung!
     
  16. Mega! :D

    Darf dann mit diesem Urteil und dem Beschluss des Bundesrats jetzt auch in Niedersachsen
    wieder an F2 Gewerbetreibende sowie F1, P1 und T1 an Verbraucher vertrieben werden?
     
  17. Ich gehe davon nicht aus. Das Gericht hat jetzt etwas von vor wenigen Tagen gekippt. Da Das bundesweite "Verkaufsverbot" (Übergabeverbot in der SprengV) erst heute beschlossen wurde, wird das wohl auch ein paar Tage dauern
     
  18. Denke nicht das sie das kippen werden....leider
     
  19. Elroh, _bsvag_ und okean123 gefällt das.
  20. Der Beschluss des Gerichts ist nicht anfechtbar.
    Jetzt muss also das Land die Verordnung ändern. Einschränkungen wie z.B. ein Verbot im öffentlichen Raum sind aber wahrscheinlich.
     
  21. Naja. Es steht dort, dass dem Antrag stattgegeben wurde und das Urteil nicht anfechtbar ist. Bin kein Experte, aber das klingt doch ganz vernünftig.
     
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  22. Dann hoffe ich mal, dass die Gerichte eher in die Richtung meiner Meinung gehen werden. Ein wenig Pessimismus schadet zwar nie aber die Hoffnung stirbt zuletzt
     
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  23. Deine Meinung wäre mir auch lieber !!!
     
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  24. #700 RainerMitAi, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    Aber theoretisch könnte selbst die Gesetzesänderung am SprengV von einen Gericht gekippt werden?
    Was für eine Begründung wäre denn dafür notwendig?
    Da müsste man dann doch schon einen gravierenden Fehler nachweisen oder?
     
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