News Feuerwerksverbot Niedersachsen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von xPyro, 15. Dezember 2020.

  1. OH man dachte schon in Lüneburg ist Hopfen und Malz verloren aber Gott sei dank gibt es doch noch Normale Leute in LG die geklagt haben.
     
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  2. Es handelt sich nicht um eine Gesetzesänderung, sondern um eine neue Verordnung. Deswegen ging es ja so schnell durch. Als Argument könnte z.B. auch hier Unverhältnismäßigkeit angesetzt werden
     
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  3. #703 RainerMitAi, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    S
    Sorry war schlecht formuliert meinte die Gesetzesänderung die heute vom Bundesrat beschlossen wurde
     
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  4. Das Überlassungsverbot bzw. die Änderung der SprengV wurde heute durch den Bundesrat abgenickt
     
  5. Dieses Jahr steht der Genuß über allem, dieses hin und her. Hoffentlich wars das jetzt
     
  6. Die werden jetzt auf die Schnelle ne neue Bestimmung klöppeln.

    Mein Tipp: Alles außer F1 verboten im öffentlichen Raum.
     
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  7. Abs
    Die Schreiben aber das der Verkauf auch wieder möglich sei
     
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  8. Es gibt keine Gesetzesänderung am SprengG, es wurde eine 3. SprengV eingeführt
     
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  9. Kann da jemand eine Einschätzung zu geben?
    In Niedersachsen war / ist ja der Verkauf und die Abgabe komplett verboten, unabhängig der Definition im §22 der 1. SprengV.
    Wird so eine Landesverordnung durch die Entscheidung des Bundesrats wieder außer Kraft gesetzt?
     
  10. wo liest du das ? bin ich blind ?
     
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  11. #713 vronex, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    Gerade im Wdr im Radio gehört Gericht kippt in Niedersachsen generelles Böllerverbot.:good:
     
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  13. Das wäre wirklich sehr nice, allerdings wäre das nur ein kleiner Tropfen auf den heissen Stein, sollte ein Verkaufsverbot bestehen bleiben !
     
  14. "Verkaufsverbot" besteht solange, bis die neue 3. SprengV für nichtig erklärt wird oder wir Ende 2021 haben
     
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  15. So hab ich das nämlich auch verstanden...
     
  16. Ich gehe auch davon aus dass die Sturköpfe in Hannover die "härteste Form der Milderung" austüfteln werden.

    Sprich: F1 in der Öffentlichkeit erlaubt, F2 nur auf Privatgrund.

    Alles andere würde mich wundern wenn man noch milder vorgehen würde und z.b. die Vergabe der Verbotszonen dann doch an die Kommunen übergibt.
     
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  17. Nice!
     

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  19. #721 Klimpertruhe, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    Die im RND-Artikel genannte Begründung liest sich auch ziemlich gut:
    "[...] Nach Auffassung der Richter dürften mit Infektionsschutzmaßnahmen nur „infektionsschutzrechtlich legitime Ziele“ verfolgt werden, wie die Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

    Dazu zählten aber nicht die Gefahren, die sich aus dem Umfang mit Feuerwerkskörpern ergäben. Deswegen sei das Böllerverbot zum Erreichen der infektionsschutzrechtlichen Ziele kaum geeignet, nicht erforderlich und auch nicht angemessen.

    Zwar habe der Umgang mit Feuerwerkskörpern gerade in der Silvesternacht in der Vergangenheit zu zahlreichen Verletzungen geführt. Dies sei auch in diesem Jahr zu erwarten. Allerdings reduzierten diese kurzzeitig gebundenen Behandlungskapazitäten nicht die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten. [...] "
    Der wirtschaftliche Schaden zu Ungunsten der Pyrotechnik-Branche ist auch aufgeführt. :good:

    Edit: Hier der Originalpost von @bo-lunte3112 aus dem Nachbarthread mit Link zum Artikel:

     
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  20. Hatte bis jetzt etwas Angst, das ein Verbot in anderen Bundesländern folgt. Damit ist das definitiv vom Tisch.
     
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  21. Ich hasse es, bin echt kein Geduldsmensch !
    Kann jetzt nicht endlich einer offiziell sagen: es bleibt alles so wie es war! Silvester und Feuerwerk tragen nicht zur Corona Sorge bei ! Bestellen und kaufen in den Discountern bleibt erlaubt und alle dürfen zünden....
    Dieses ganze hin und her nervt langsam !!!
     
  22. Bin zwar nicht aus NDS, aber was ich nicht verstehe, im Titel wird von "vorläufige außervollzugsetzung" geredet und ganz unten steht "der Beschluss ist unanfechtbar"
    kennt sich da jemand aus?
     
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