News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Ganz Ehrlich, auch wenn es um zusammenhalt geht, das wird keiner machen...
    Ich habe auch einen Gewerbeschein und würde niemanden wildfremdes übergeben bzw. überlassen. Habe die Bestellung abgeholt, hafte somit dafür, zündest du das vor Silvester und/oder mitten im Feburar kann ich das nich nachweisen... Am ende sagt dann noch der jenige dem ich das übergaben habe, ja ich hab das von Gewerbe xy bekommen hier seine Adresse.....
     
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  2. Ist leider im dunklen Modus eine Qual es zu lesen.
     
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  3. Kann ich schon verstehen. Ich klammere mich an jeden Strohalm. Hier (auf einem Dorf mit knapp über 200 Einwohnern) interessiert das eh keinen, wer was woher hat.
    Zumal,... außer dem „Überlassen“ ist hier alles erlaubt. Ich drücke uns allen die Daumen dass es ein gutes Ende nimmt :)
     
  4. Warum §27er Klasse 3 Artikel abholen dürfen, verstehe ich.
    Aber kann mir bitte jemand erklären, warum das auch für Klasse 2 Artikel gelten soll?
     
  5. Ordungsamt ist der knaller. Frage darf ich Feuerwerk machen Antwort ja aber nicht vors Tor. Meine Antwort jetzt ich hab kein Tor
     
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  6. Bezüglich BW: "Die entsprechende Verordnung des Landes B-W liegt uns noch nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass in Deutschland kein Feuerwerk möglich sein wird, zumal auch in der Silvesternacht ein Ausgehverbot ab 20:00 Uhr gilt."
     
  7. Hallo Pyrobegeisterte,
    heute wurde ja die Änderung im Sprengstoffgesetz veröffentlicht. Nur ein paar Worte sind zugefügt worden. FW 2 darf an Verbraucher ...abgegeben werden...."außer vom 29.-31.12.2020". Hier bei uns in der Stadt ist das Zünden überall erlaubt, außer, und damit habe ich sowieso gerechnet, unsere städtische Promenadenmeile im Zentrum, die schon zu normalen Zeiten dicht besucht ist. Das finde ich "voll in Ordnung". Hier kann also jeder an Sylvester zündeln wie bisher. Wer Lust hat kann ja als "gewerbetreibender Pyrovorführer" ein Hotelzimmer buchen.
     
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  8. Feuerwerk ja aber nur auf deine Grundstück öffentlichkeit nein
     
  9. Sicherlich wollen sie verhindern es anderen zu überlassen ; jemanden F3 in die Hand zu drücken ist ja noch ne andere Hausnummer
     
  10. Ja, jetzt wo du es sagst. Nur, ich nutze den dunklen Modus nicht.
    Weiß immerhin nun Bescheid. :good:
     
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  11. Hab ich was verpasst? Pyroland:
    "Liebe Feuerwerk-Fans,


    es gibt gute Neuigkeiten: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes festgeschriebene Feuerwerksverbot für Silvester außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Der Beschluss ist unanfechtbar.

    Damit dürfen wir – Stand jetzt – Feuerwerkskörper ausliefern.

    Wir setzen deshalb unverändert alles daran, dass ihr eure Waren pünktlich bekommt und packen weiter fleißig.

    Wir halten Euch – wie immer – über alle Neuigkeiten auf dem Laufenden.

    Drückt uns und allen Feuerwerkfans weiter die Daumen.

    Ihr seid die Besten.

    Euere Pyroland Crew"
     
  12. Jein, Das Überlassungsverbot laut 3. SprengV betrifft ja nur F2.
    NDS hatte eine vollständiges Verbot - auch z.B. von F1 - erlassen, das ist jetzt gekippt worden.
    Davon abgesehen ist F1 überhaupt nicht einschränkbar.
     
  13. Von wem kommt die Aussage? Von wann ist sie?
    Einfach so dahingeklatscht ohne Informationen dazu kann hier keiner was anfangen.

    Aber bislang ist Feuerwerk auf dem eigenen, zur Wohnung gehörenden Grundstück erlaubt.
     
    okean123 und Kungfupanda87 gefällt das.
  14. Wissen die mehr als wir oder haben die/wir hier etwas falsch verstanden? o_O
     
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  15. Grad von pyroland erhalten:

    Liebe Feuerwerk-Fans,
    es gibt gute Neuigkeiten: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes festgeschriebene Feuerwerksverbot für Silvester außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Der Beschluss ist unanfechtbar.

    Damit dürfen wir – Stand jetzt – Feuerwerkskörper ausliefern.

    Wir setzen deshalb unverändert alles daran, dass ihr eure Waren pünktlich bekommt und packen weiter fleißig.

    Wir halten Euch – wie immer – über alle Neuigkeiten auf dem Laufenden.

    Drückt uns und allen Feuerwerkfans weiter die Daumen.

    Ihr seid die Besten.

    Euere Pyroland Crew

    Ich hab das Gefühl das die einen einfach nur hinhalten wollen. Wenn die neue sprengv veröffentlicht wird es es doch eh wider verboten.
     
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  16. Die haben das mit der geänderten SprengV scheinbar nicht mitbekommen.
     
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  17. Da es um deren Existenzgrundlage geht, kann ich mir das nicht wirklich vorstellen ^^

    Edit: In der Mail steht allerdings ja auch „stand jetzt“. Noch ist die Änderung der SprengV ja nicht in Kraft getreten...
     
  18. Das hat doch Schabowski auf der Pressekonferenz 1989 auch gemacht.
    "Öhm ja, nach meiner Erkenntnis ist das sofort gültig"

    Danach haben wir direkt die Mauer eingerannt.

    Dann lasst uns jetzt nach der Meldung direkt zu den Händlern ziehen, und einkaufen:).
     
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  19. Pyroland muss da was falsch verstehen, das Urteil in Lüneburg sagt über das Überlassen nix aus. Da muss Leipzig ran. Wird aber auch gekippt, nur Geduld.
     
  20. Na dann schreib die besagten doch mal an und schau was sie dir zurück schreiben.
    Bin gespannt was du uns dann danach hier mitteilen kannst.
     
  21. OFFTOPIC:
    Die Emotionen fahren Achterbahnen und Ereignisse überschlagen sich. Trotzdem nervt es echt tierisch dass 5 mal der selbe Link oder 3 mal die selbe Email gepostet werden. Lest doch einfach den Thread, in der Forenübersicht rechts in rot neben dem Threadtitel ist ein "NEU" und ihr könnt genau dort weiterlesen wo ihr aufgehört habt. Meine Güte.
     
  22. Kann man irgendwie das Inkrafttreten der neuen Verordnung verzögern? Dann könnten wir ja den Spieß umdrehen und deren verbot verzögern
     
  23. Schon geschehen, mit Antworten rechne ich allerdings nicht zeitnah :)
     
    Farben im Himmel gefällt das.
  24. In den Niederlanden soll nun das Feuerwerk, welches sich schon im Besitz findet, abgegeben werden.

    Verboten sei nicht nur der Verkauf und die Benutzung sondern auch die Lagerung.

    Quelle: Liveblog: ++ Schweiz verschärft Maßnahmen ++
     
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