News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Heute erst im Kaufland für 20€ f1 gekauft von weco, mehr war nd mehr drinn dieses jahr :(
     
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  2. Aber spielt doch keine Rolle. Zünden ist ja eh nur auf privatem Grund erlaubt und die Ausgangssperre gilt nicht auf Privatem Grund. Heißt im Umkehrschluss man ist so oder so illegal unterwegs, wenn man auf der Straße knallt, Ausgangssperre hin oder her
     
  3. Die Firma hat zum Jahreswechsel ein Feuerwerk für die Kunden gestreamt etc (als Werbung sogar v..) .. Ich denke da gibt es viele Möglichkeiten.

    Die Wirtschafstkraft ist hier wohl unabdingbar, 900 Mitarbeiter ist schon eine Hausnummer!
     
  4. Dagegen kann man klagen, denn Corona hat ja nichts mit Feuerwerk zu tun. Das ist in Niedersachsen ja schon mit Erfolg geschehen.
     
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  5. Darf ich fragen, warum jetzt eine Antwort von mir gelöscht wurde? Würde gerne wissen welche und warum.

    Tut mir leid, falls ich gegen irgendetwas verstoßen habe :oops:
     

  6. Ja, wo isse, kurz hab ich die noch gesehen.

    Wir müssen die Mädels und Jungs in den Firmen irgendwie retten, wir, jetzt, zusammen.
     
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  7. #4032 Saul.Goodman, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    Egal wo man liest.. ich sehe nur "verschlimmbesserungen" durch planlose Politiker.

    Verkauf Verboten = Mehr illegales Material.
    Öffentlich Zünden verboten = Leute zünden in ihrem Garten/Balkon ohne ausreichenden Abstand zum Gebäude/Mitmenschen.

    Die entscheidenden Amtsträger sollte man für evtl endstehende Schäden und Verletzungen einsperren.
    Wie lang gibt fahrlässige Körperverletzung für "normale" Menschen?

    Ich habe einen Garten der 20x8m ist. An keinem Punkt hätte ich zu verantwortendem Abstand zum Gebäude.
    Vorhandene Parkplätze oder Felder im 200m Umkreis darf ich aber nicht nutzen? wtf??


    Politische (Fehl-)Entscheidungen müssen endlich unter Strafe gestellt werden. :mad:
     
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  8. Recht hast du ja........aber halte dich ein wenig zurück............von mir wurde auch schon ein Beitrag gelöscht mit der Androhung auf Sperre....

    Wir sollten unseren (berechtigten) Zorn besser nicht so "rausbrüllen"

    Beste Grüße
     
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  9. Danke für deine Sorge.
    Weiß nicht was du geschrieben hattest aber denke ich bin noch im Rahmen!? :confused:

    Sonst haut Pyro mir hoffentlich nur einen vor den Latz und löscht mich nicht gleich komplett. o_O:D
     
  10. Sehe ich auch so, dass man mit den Verboten viele weitere Gefahrenquellen aufmacht.

    Bei mir ist es auch sehr eng. Mein diesjähriger Abbrennplatz wird auf unserem Carport sein. Da die Straße nur einseitig bebaut ist und nach unserem Haus nur noch eins kommt und dann Wiese, werde ich mit entsprechender Winkelung schießen.
    Sicher nicht optimal, aber für mich vertretbar. So haben sie es ja gewollt.

    Am Ende unserer Straße (Ortsende in einem Kaff mit knapp 2.700 Einwohnern) hätten wir eine Streuobstwiese mit ca. 50x300m. Dank Ausgangsbeschränkungen leider nicht nutzbar...
     
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  11. Mit dem was er geschrieben hat, ist dein Beitrag bei weitem nicht vergleichbar. Dort war ziemlich viel Mist dabei...
     
  12. Wurde auch nicht ausfallend oder so..............habe halt meinem Unmut über Politik und so freien lauf gelassen.....

    Reisse mich in den letzten Tagen schon sehr zusammen aber manchmal geht es halt mit mir durch.

    Das ist halt eine Situation im Moment die ich nie für möglich gehalten hätte..............:mad::mad::mad:
     
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  13. Politisches (Meinung) ist natürlich immer schwierig.. besonders für die Moderatoren.
    Ich denke es ist auch verständlich das grad jeder auf seine Art etwas dünnhäutig ist... auf die Löschung von einem Beitrag muss man da nicht zuviel geben. :)
     
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  14. #4039 Pumuckel Pyros, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    Bitte hier uns jetzt nicht falsch verstehen! Ja es ist zum Kotzen was im Bundesrat heute beschlossen wurde! Das Urteil vom OVG Lüneburg-Niedersachsen ist eventuell hilfreich oder kann es sein bei der Anrufung mit einer Eilklage vorm Bundesverwaltungsgericht in Leipzig!?
    Hier gilt als Gesetzgeber der Bund dahingehend auf das Sprengstoffgesetzt
    Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
    § 22

    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.

    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3 und F4, T2 und P2 sowie pyrotechnische Sätze der Kategorie S2 dürfen nur Personen überlassen werden, die auf Grund einer entsprechenden Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder eines entsprechenden Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes oder auf Grund einer Bescheinigung nach § 22 Absatz 1a Satz 1 des Sprengstoffgesetzes zum Erwerb berechtigt sind und mit diesen Gegenständen umgehen dürfen.

    Diese Verordnung bzw.1. SprengV ist heute im Bundesrat mit mehrheitlichen Beschluss dahingehend verändert worden das in Absatz eins ungefähr folgendes mit eingepflegt wurde "Artikel 1.Änderung der Ersten Verordnung zum SprengstoffgesetzIn § 22 Absatz 1 Satz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 233 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Verbraucher“ die Wörter „im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren“ eingefügt.

    VII. Befristung; EvaluierungDie vorgesehene Änderung gilt nur im Jahr 2020.B. Besonderer Teil Zu Artikel 1 (Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz) Durch die Änderung des § 22 Absatz 1 wird für das Jahr 2020 ein generelles Verbot des Überlassens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 an Verbraucher auch für die Zeit vom 29. bis 31. Dezember geregelt. Zu Artikel 2 (Inkrafttreten) Artikel 2 regelt das Inkrafttreten

    Damit wurde auch eine Überlassung mit Verboten! Das heißt es gibt ein Auslieferungsverbot bzw. die Fachhändler dürfen wohl zum 29.12.2020 das Online gekaufte Silvesterfeuerwerk nicht an F2 Kundinnen und Kunden ausliefern!

    Artikel 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt!

    Die Gesetzsesänderung wird bzw. muß noch vom Bundespräsidenten entgegenkezeichnet werden! Wann der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt vielleicht morgen oder am Beginn der Woche Montag! Somit wird die Zeit knapp dagegen in einem Eilklageverfahren vor dem Bundesverwaaltungsgericht!!!!

    Stand der Dinge ist jetzt wohl der das es ein Feuerwerksverbot auf die gesamte Bundesrepublik gibt, mit einem Feuerwerksverkaufsverbot inklusive Überlassung also Versand! Das gilt nur soweit für die F2 Zündler!
    Die Scheininhaber haben Glück und trifft es eventuell nicht!

    Das sollte uns zu denken geben zu „im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren“ und in anderen Jahren!?
     
  15. Ich weiß ja nicht ob euch das aufgefallen ist, aber in Niedersachsen ist heute nicht nur das Böllerverbot gekippt worden, sonder auch das Verkaufsverbot von Feuerwerk.

    Das Verkaufsverbot wurde ja mit der Entlastung der Krankenhäuser begründet. Aber genau dieses Argument hat ja das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nicht akzeptiert. Das Gericht sagt:

    Böller-Verletzungen binden Krankenhaus-Kapazitäten nicht

    Ich finde deutlicher geht es nicht. Ein generelles Verkaufsverbot und/oder Zündverbot ist damit vom Tisch. Man muss das Ganze nur noch Bundesweit anfechten. Gerade der Herr Söder hat doch behauptet, es gehe beim Verkaufsverbot von Feuerwerk darum, die Krankenhäuser zu entlasten. Dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist unanfechtbar und ein Musterbeispiel.
    Auf dieses Urteil kann man sich nun berufen.

    Oder wie seht ihr das? Denkt mal bitte darüber nach.
     
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  16. Ich habe mir nicht alles durchgelesen hier, aber das bedeutet doch auch, das auch Gewerbetreibende ausgeschlossen sind, sprich wenn jetzt ein Hersteller dem Spielwarenladen Ware geschickt hat und die morgen ankommt macht der Versender sich strafbar, bzw. der Tranportdienstleister?

    Für den Handel mit F2 brauchst kein §xy nach SprengG, sondern nur ne Gewerbeanmeldung.
     
  17. Mich fragte vorhin mein Nachbar, ob die METRO dieses Jahr an Gewerbetreibende Feuerwerk verkauft ?
    Er hat ein Gewerbe.

    Er hat das METRO Silvester Prospekt erhalten. Da steht direkt oben nur für Gewerbetreibende. Fraglich, ob das überhaupt noch aktuell ist nach heute...

    Undurchsichtiger Mist. Blicke da kaum noch durch.
     
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  18. Also irgendwie verstehe ich die Intention des Beitrags nicht.

    Ein Verkaufsverbot gibt es übrigens nicht, sondern nur ein Überlassungsverbot. Was natürlich nichts daran ändert, dass man als Verbraucher ohne Erlaubnis dieses Jahr nicht an Feuerwerk kommt.
     
    GoldDragon gefällt das.
  19. Laut mehreren Berichten irgendwo hier im Thrad derzeit keine Chance, da alles in vorauseilendem Gehorsam weggeräumt wurde.
    Habe allerdings keine Ahnung, ob das für alle Filialen gilt.
     
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  20. Ich verstehe es nicht mehr. Pyroland schreibt:

    „Liebe Feuerwerk-Fans,

    es gibt gute Neuigkeiten: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes festgeschriebene Feuerwerksverbot für Silvester außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Der Beschluss ist unanfechtbar.

    Damit dürfen wir – Stand jetzt – Feuerwerkskörper ausliefern.

    Wir setzen deshalb unverändert alles daran, dass ihr eure Waren pünktlich bekommt und packen weiter fleißig.
    Wir halten Euch – wie immer – über alle Neuigkeiten auf dem Laufenden.
    Drückt uns und allen Feuerwerkfans weiter die Daumen.

    Ihr seid die Besten.

    Euere Pyroland Crew“

    Der Bundesrat hat aber doch ein Überlassungsverbot beschlossen. Was passiert denn jetzt, wenn Pyroland ernst macht und die Bestellungen im ehemals erlaubten Zeitfenster kurz vor Silvester raushaut? Dürfen die das? Macht die DHL da mit? Kann das mal jemand erklären? :D
     
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  21. Quellenangabe bitte .
     
  22. Dürfen sie nicht
     
  23. Nein. Gewerbetreibenden darf weiterhin Feuerwerk überlassen werden. Sie dürfen es halt dem Verbraucher nicht überlassen.
     
  24. Und wie sieht es mit dem Zündverbot aus?

    Das ist doch vom Tisch, oder bin ich falsch informiert?
     
  25. Okay. Wir werden das mal morgen hier in Krefeld in Erfahrung bringen.
     
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