News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. hab die Mail auch bekommen , schnell nochmal etwas F1 bestellt , die Preise für die Displays sind ganz ok.
     
  2. Nein. Auch das wurde bereit erwähnt, die Gerichte arbeiten auch an den Feiertagen und Wochenenden. :)
     
  3. Für das Nachdenken brauche ich dich nicht......hätte ich nicht nachgedacht wäre ich nicht zu der Meinung gekommen um die es gerade geht.....

    Nur zur Information: Über Rettungskräfte habe ich nicht geredet auch wenn diese teilweise einen Beamtenstatus haben.

    Du kannst die Goldwaage also wieder in den Keller brigegn.

    Die die ich gemeint habe werde ich hier nicht mehr erwähnen da ich nicht auf ärger aus bin.
     
  4. Scheinbar nicht.
    Ich brauche keine Goldwaage, da deine Personengruppe klar definiert war in meinem zitierten Beitrag.

    Will auch keinen Ärger, also lassen wir es. Unsere grundsätzlichen Einstellungen sind einfach zu weit auseinander.
     
    böllerdragon und Gattaca303 gefällt das.
  5. Doch wir haben in Berlin eine Ausgangsbeschränkung. Die eigenen vier Wände dürfen nur aus wichtigem Grund verlassen werden.
     
  6. Laut @Bruno86 wird das Überlassungsverbot gekippt :“)
     
  7. Also muss man einen bsuchen und da bleiben der einen Garten hat richtig?
     
    Feuerwerksfreak 96 und GoldDragon gefällt das.
  8. Nun, mit der Überzeugung ist er nicht allein. Ich habe sogar hier im Forum eine Wette angeboten, keiner hat eingeschlagen. Die Logik diktiert, dass die Regelung gekippt wird.
     
    FW-Freak 74 und Bruno86 gefällt das.
  9. Sollte so sein.
     
  10. #4186 Bruno86, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    Hör mal bitte auf mir hier irgendwelche Vermutungen von dir in den Mund zu legen und Gerüchte zu verbreiten..

    Lese bitte Richtig!!!


    Der fairnes wegen sage ich aber dazu das ich mich wohl auch etwas anderst hätte ausdrücken müssen.

    Mir ging es um das Abbrennverbot mehr nicht....und das ist ja wohl vom Tisch oder liege ich falsch?
     
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  11. Wie auch, da wir ja alle der festen Überzeugung sind das dass Verbot gekippt wird, also zumindest alle mit einem gesunden Rechstverständnis oder jemand der gute Anwälte kennt mit denen er befreundet ist. :D

    Das größte problem ist WECO, NICO und COMET ich weiß auch warum die ganz kleinlaut ihre Ware wieder einsammeln. Die machen doppeltes Geld, die behalten die Ware die Sie nächstes Jahr wieder verkaufen werden. Für die ist das sogar ne WinWin Situation, vom Staat Geld kriegen und die Ware trotzdem behalten. Es ist beschämend das keiner von diesen "big Playern" der Branche vor Gerichte zieht, sollte hier jedem zu denken geben welche Firmen er nicht mehr unterstützen sollte.

    Ich bin der festen Überzeugung das wenigstens kleine lokale Fachhändler noch was anbieten können wenn das Verbot gekippt ist.
     
  12. Ich muss an dieser Stelle aber auch mal sagen, dass mir die Polizei und das Ordnungsamt in der Silvesternacht leid tun werden.
    Sind das keine Menschen? Haben die in dieser schweren Zeit nicht auch das Recht, sich um 0°° ne Flasche Sekt hinter die Binde zu kippen? Aber was müssen diese Menschen eher tun? Knallerwürfe kontrollieren und sich volltrunken beleidigen lassen! Grundgütiger....
     
    Ritonli, Maro, Sandy und 3 anderen gefällt das.
  13. Bestünde nicht die Möglichkeit für die ganzen Discounter die kat 1 Sachen aus den Containern zu räumen und diese zu verkaufen? Die Verordnung betrifft doch nur kat 2?!
    Würde evtl. ein bisschen was retten...die Leute würden sie definitiv kaufen wollen
     
    Tibola gefällt das.
  14. Wenn diese Regelung mit dem Übergabe Verbot gekippt wird, gehe ich davon aus das jedes Bundesland eine Ausgangsbeschränkung am Tag/Ausgangssperre Nachts verhängt, dann bleibt nur das Zünden auf Privatgrund oder eben eine Strafe kassieren wenn man dagegen verstößt.
     
  15. P.s

    Wenn es nach mir ginge würde das Verbot auch gekippt werden.......
     
  16. Brauchtumspflege in Form vom Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen der pyrotechnischen Industrie (Silvesterfeuerwerk) stellt einen triftigen Grund dar die eigene Wohnung zu verlassen. Feuerwerk ist ein Ausdruck der Lebensfreude und mit Individualsport zu vergleichen, der auch zulässig bleibt.

    Also ist die Ausgangssperre irrelevant.
     
  17. Aber auch diese müsste begründet sein. Gerade weil vieles überverhältnismäßig ist. Einfach eine Ausgangssperre verhängen, weil die andere Option (hier das Verbot des Überlassens) gekippt würde. Die Gefahr, dass auch diese seitens Gericht ebenfalls nicht anerkannt würde, wäre wohl auch nach diesem Präsenzfall den letzten nicht nachdenkenden Politiker zu hoch.

    Kann ich mir jedenfalls gut vorstellen, Ausnahmen, so zeigte uns 2020 besonders auf, bestätigen die Regel.
     
  18. Hi von B&R Feuerwerk

    Moin Moin zusammen,
    stündlich hageln etwaige Neuigkeiten auf uns ein und wir alle versuchen, uns in diesem Dschungel zurechtzufinden – ihr wie wir. Wir möchten euch daher einmal den aktuellen Stand der Dinge möglichst verständlich darstellen und euch auch mitteilen, was wir euch anbieten, wenn die Ware tatsächlich nicht abgeholt werden kann.

    Die rechtliche Situation Stand 19.12.20 um 8.00 Uhr

    Unsere Klage in Schleswig Holstein hat dazu geführt, dass ein diesjähriges Verkaufsverbot aus der Verordnung genommen wurde.

    Wir durften heute an der Veranstaltung Alarmstufe-Rot in HH teilnehmen und den Finanzsenator Herrn Dressel und dem Abgeordneten Herrn Müller über die tatsächliche Problematik der Pyrobranche informieren.

    Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hat am 18.12.20 aufgrund einiger anderer Eilklagen das Feuerwerksverbot des Landes Niedersachsens gekippt. Das heißt: es darf gezündet werden.

    Die Bundesregierung hat allerdings heute eine Änderung der Sprengstoffverordnung durch den Bundesrat gebracht, die dieses Jahr den Verkauf und die Überlassung (also Aushändigung der Vorbestellungen) verbietet.

    Also zusammengefasst (Stand 19.12.):

    Das Abbrennen an Silvester ist in allen Bundesländern (außer Hamburg) erlaubt. Der Verkauf und die Überlassung (sowohl Lieferungen als auch Abholungen) vom 29.-31.12. sind verboten.

    Allerdings dürfen auch in diesem Jahr jederzeit alle Scheininhaber und alle Personen mit einem Gewerbeschein (muss nicht Pyrohandel enthalten) bzw. mit einer Vollmacht von einem Gewerbescheininhaber Feuerwerk abholen.

    Wer also Inhaber eines der Befähigungsscheine (§7, §20, §27) oder eines Gewerbescheines ist, kann seine Vorbestellung jederzeit abholen - alternativ mit der Vollmacht eines Gewerbescheininhabers. Dazu bitte eine Mail an die dafür eigens eingerichtete Adresse: [email protected] wir melden uns dann bei Euch bezüglich der Abwicklung.

    Klagen gegen die Änderung der Sprengstoffverordnung

    Viele hochbezahlte Rechtsanwälte sind von verschiedenen Händlern (auch von uns) in fast allen Bundesländern beauftragt, eine Strategie zu entwickeln, um den Verkauf und/oder die Abholung der Vorbestellungen doch noch zu ermöglichen. Dies wird aber noch ein paar Tage in Anspruch nehmen, da bitten wir Euch wieder einmal um etwas Geduld. Wie der Erfolg vorm Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen heute zeigt, ist die strategische Vorbereitung extrem wichtig - jeder hat nur einen Schuss. Sobald es hier eine neue Entwicklung gibt, erfahrt ihr es von uns sofort.



    Was passiert, wenn die Abholung der Vorbestellungen (außer für oben genannte Gewerbe-/Pyroscheininhaber) verboten bleibt?

    Da in diesem Falle alle Hersteller, Importeure und Händler auf der Ware sitzen bleiben, wird es im nächsten Jahr wenig bis keine Neuigkeiten geben und es wird im Grunde die gleiche Ware wie in diesem Jahr in den Shops sein.

    Wir sind ein starkes Unternehmen, dem auch der Ausfall des Silvestergeschäftes nichts anhaben kann. Daher können wir Euch dann folgendes anbieten:

    1.) Stornierung der Bestellung und Rückerstattung des Kaufpreises

    Die Rückabwicklung nimmt naturgemäß etwas Zeit in Anspruch, wir bemühen uns aber schnellstmöglich alles abzuwickeln. Wenn Ihr die Stornierungsoption wählen möchtet, bitte eine Mail mit Namen, Bankverbindung (auch bei PayPal-Zahlung) und Bestellnummern an folgende E-Mail Adresse (und nur an diese mit genau diesem Anliegen): [email protected]


    2.) Aufrechterhaltung der Bestellung

    Wir lagern für Euch kostenlos in unseren trockenen Bunkern ein. Damit Ihr nicht die gleichen Artikel wieder bestellen müsst, wir weniger bürokratischen Aufwand haben und uns die Rückzahlungsarie erspart bleibt, bieten wir Euch die kostenlose Einlagerung Eurer Bestellung an. Als Belohnung packen wir zusätzlich endgeiles Gratisfeuerwerk zusätzlich oben drauf - Ihr wisst, da versprechen wir nicht zu viel, wir lassen uns da nicht lumpen. Solltet Ihr Euch für die Aufrechterhaltung Eurer Bestellung entscheiden, bitte eine mail mit Namen und Bestellnummern an die folgende Mailadresse (und nur an diese mit genau diesem Anliegen): [email protected]

    Wir würden uns natürlich freuen, wenn Ihr Euch für die zweite Variante, das Einlagern, entscheidet. Zunächst gilt allerdings: Drückt die Daumen, dass die Anwälte, wie bei der ersten erfolgreichen Klage, die richtige Strategie finden, um doch noch eine Abholung zu ermöglichen.

    Drückt die Daumen, bleibt gesund

    Euer B&R Feuerwerk Team
     
  19. "Krankenhäuser werden durch zusätzliche Verletzte weiter überlastet" ist nicht nachvollziehbar und nicht belegt. Ist diese Aussage belegbar, dass das nicht so ist oder ist das eine subjektive Meinung? Mein Wissensstand (aus den Medien) ist, dass die KH sehrwohl und mehrfach darum gebeten haben, dass sie nicht zustätzlich dadruch belastet werden wollen. Nun kann ich natürlich alles anzweifeln, was irgendwo berichtet wird. Das Problem: Die Unfallstatistik ist nicht in jedem Bundesland gleich hoch (unterschiedliche Bevölkerungsdichte etc.).

    Dann macht jedes Bundesland das für sich, jeder stöhnt über die Uneinheitlichkeit. Dann machen es alle gleich, auch nicht richtig. Was ist richtig, was ist falsch? Möglich wäre u.U. auch viel weitrechendere Schritte denkbar, dass jeder Feuerwerksverunfallte seine Behandlungskosten in voller Höhe selber trägt oder die Steuer auf die Produkte von 16% auf 66% angehoben wird oder die Hersteller/Verkäufer für Unfälle/Folgeschäden haften müssen. Wenn man das mal überlegt, sind die Regelungen hier zum Glück noch überschaubar.

    Aber Grundsätzlich ist es richtig, wenn etwas zu unrecht erlassen wird, da es keine Grundlage gibt, es reihne Annahmen oder mit der eigentliche Sache nichts zutun hat (Infektionsschutz), dann muss das von Gericht gekippt werden. So muss und kann nur der Rechtsstaat funktionieren. Ich vermute, dass im IfSG z.Z. viele Dinge untersagt werden, die vor Gericht kein Bestand hätten.
     
  20. Hallo liebe Pyrogemeinde,

    jetzt ist das komplette Feuerwerksverbot auch im Main-Kinzig-Kreis angekommen. Die Inzidenzzahl liegt seit heute über 300 und der Kreis hat ein Feuerwerksverbot ausgesprochen.

    Allerdings geht überhaupt nicht hervor, ob dennoch auf dem Privatgelände gezündet werden darf. Ich habe deswegen dem MKK angeschrieben. Eine Antwort dürfte ich aber erst am Montag erwarten.

    Kann der Kreis überhaupt verbieten auf dem privaten Gelände zu zünden (ich habe einen Garten direkt am Haus)?

    Ich finde es einfach mal wieder schlimm das einfach alles Pauschalisiert wird. Jeder denkt doch jetzt es ist komplett verboten wird. Selbst wenn ich doch im Garten zünden darf werden sich die Nachbarn sicher aufregen und fordern sofort aufzuhören und drohen mit der die Polizei. Echt eine beschissenen Lage.

    Langsam ist die Silvesterfreude total im Keller. Selbst wenn ich zünden darf dann vielleicht nur noch „leises Zeug“ wie ein paare Vulkane und ein bisschen Klasse 1.
     
    blackbird1993 gefällt das.
  21. Drücke euch die Daumen..........

    Weißt du zufällig wie es mittlerweile für Frankfurt aussieht?

    Offenbach hat die A................Karte schon gezogen........da ist Frankfurt nicht mehr weit:(

    Lebe zwar derzeit in Ost NRW in Ländlicher Gegend und muss mir weniger Sorgen machen.......................aber das Schicksal meiner Heimat lässt mir auch keine Ruhe.............zumal ich eventuell Silvester in Preungesheim verbringen wollte..
     
    Pyrofan1985 und Katzenschreck gefällt das.
  22. Auf Privatgelände darfst Du zünden - ansonsten möge man mich korrigieren.
    Je nachdem, wie das nachbarschaftliche Verhältnis bei Euch ist, würde ich die Nachbarn informieren, was (gesetztliche) Sachlage ist.

    Angesichts weiter steigender Infektionsraten würde ich allerdings auch auf die große, lange Show verzichten. Da wirkt dann doch der soziale Druck und man ist in diesen Tagen nicht frei von Gedanken. Meine Meinung und innere Stimmung...
    Ansonsten jeder wie er möchte und was die aktuellen Verordnungen gestatten - dagegen hätte ich auch nichts.
     
    GoldDragon, Katzenschreck und Bruno86 gefällt das.
  23. Ich sehe es schon kommen, der "Zeigt her eure Reste"-Thread wird dieses Jahr der meistbesuchte vorm Jahreswechsel...nach diesem hier natürlich
     
    TOMQX, Bruno86 und Drizzel gefällt das.
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