News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Welcher Kreis ist das? Und wie ist der komplette Wortlaut? Ohne Eingrenzung sieht es schlecht aus.
     
  2. Kreis Minden-Lübbecke ist das. Mehr steht unter dem Punkt f nicht. Ledglich steht unter Erläuterung folgender Wortlaut:

    Zu lit. f. das ansonsten zu Silvester übliche Abbrennen von Pyrotechnik ist typischerweise mit einem geselligen Beisammensein verbunden. Der häu-fig zuvor und zugleich erfolgte Genuss von alkoholischen Getränken lässt erwarten, dass bei einem Abrennen von Pyrotechnik Mindestab-stände nicht eingehalten werden. Da über Mitternacht in den betroffenen Städten Ausgangsbeschränkungen gelten, ist mit dieser Regelung keine wesentliche Beschwer verbunden. Gleichwohl ist sie erforderlich, um eine Minimierung der infektiösen Kontakte –etwa auch durch Einreisen in die betroffenen Stadtgebiete –zu erreichen
     
  3. Mein Tipp ist Mittwoch Nachmittag. Aber ohne Gewähr, nur meine Vermutung für den Zeitablauf des Eilverfahrens.
     
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  4. Definitiv nein... Dafür kenne ich seine Ansicht zu gut und ihn schon sehr lange.
     
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  5. Wenn der Paragraph zu dem das gehört keine generelle Einschränkung der Gültigkeit hat bezieht das wohl Privatgrund mit ein obwohl man vom Wortlaut her schon irgendwo ableiten kann, daß es nicht unbedingt bedacht und/oder gewollt ist. Wenn "gewerbliche Zwecke" die einzige Einschränkung ist dann ist es leider egal wo das nun genau stattfindet.

    Edit: Wäre juristisch wahrscheinlich genauso angreifbar wie die anderen Pauschalverbote auch aber dafür braucht es erstmal einen Kläger.
     
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  6. Aber warum erst jetzt und nicht schon viel eher??
     
  7. ....genau so sehe ich das auch....anstatt noch gerade einen Satz hinterher zu setzen, Privatgrundstück, ja oder nein, Verbot von F1/P1/T1 mit eingeschlossen?!...aber so lässt man die Bürger ja wieder ein wenig im dunkeln tappen....*kopfschüttel*
     
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  8. Gerade mal in die Regeln für meinen Landkreis (Donau Ries) geschaut...keine Sperrzonen in meinem Kaff! :good:

    Wohne direkt in der Ortsmitte, hab für nach 21Uhr einen gerade so ausreichenden Garten und direkt an meinem Grundstück ist eine etwas größere Fläche (Kreuzung+Bushaltestelle+kleine Grünflächen), da könnte ich notfalls sogar Fächerbatterien zünden (werde ich aber nicht). :sneaky:

    Hab massig an Resten (Kleinzeug bis Verbünde), da kommt ja doch noch etwas Vorfreude auf!
    Werde zwar relativ wenig zünden, aber immerhin ohne schlechtes Gewissen!
     
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  9. F1/P1/T1 dürften leider alle als Pyrotechnik gelten. VIELLEICHT würde sich ein Anruf bei Gemeinde/Kreis mit bitte um Konkretisierung lohnen aber ich befürchte selbst wenn man dort einsieht, daß das Ergebnis verpfuscht ist wird man eher wenig tun. Ich denke, daß beste was du kriegen könntest wäre eine Zusicherung, daß es auf Privatgrund nicht verfolgt wird aber schon das ist unwahrscheinlich und schriftlich wird dir das wohl auch keiner geben wollen. Ob sich Säbelrasseln unter Verweis auf das Urteil aus NDS lohnt lässt sich schwer sagen. Es müsste wohl recht überzeugend klingen, daß man auch ernst macht und vorallem müsste man jemand am Telefon haben der tatsächlich eine gewisse Entscheidungsgewalt hat und einsieht, daß Einlenken besser ist als am Ende gar keine Regelung zu haben weil die bestehende ungültig ist und die Zeit für eine Anpassung fehlt.
     
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  10. Dem ist nichts hinzuzufügen.

     
  11. Naja letztes Jahr waren die Emotionen in der Bevölkerung noch nicht am überkochen. Die Stimmung in Deutschland kippt immer mehr und man braucht nur nach Paris rüberschauen, was da zur Zeit los ist. Da wird Pyrotechnik grad massiv falsch eingesetzt.
    Wir brauchen uns nichts vormachen... Das Volk ist mittlerweile sehr gespalten und geladen. Das erkennt auch die Politik. Also so abwegig ist das nicht, daß die eine Gefahr darin sehen und den Verkauf unter Vorwand verbieten, daß Zünden von Resten aber nicht. Was weg ist, ist eben weg.
     
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  12. Jetzt stellt sich mir doch tatsächlich die Frage, ob in Bayern tatsächlich die Uhren anders ticken...
    In meinem eigenem Garten - so er an meinem eigenem Haus dran ist - kann ich mich grundsätzlich auch bei Ausgangssperre aufhalten. Punkt!
    Solange Bayern kein eigenens SprengG/SprengV hat - was nicht möglich ist - gilt §23 Satz 2. Punkt!
     
  13. Aber warum dann immer gleich komplett verbieten? Es gibt ja so viele Möglichkeiten die man da machen könnte.
     
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  14. Ohh ich glaube das Thema hatten wir schon all zu oft... Weil nur Einschränkungen schlecht zu kontrollieren sind wegen Mitarbeitermangel bei den Ordnungshütern. Da ist dann ein "komplett Abschaffen" für die oberen in ihrer Denkweise einfacher.
    Wie gesagt, ich will gar nichts abschaffen - ganz im Gegenteil. Aber die vergangenen Jahre haben einfach gezeigt, wie die da oben denken und handeln.
     
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  16. Schwierig, da der abgeschlossenen Vertrag ja noch nicht erfüllt wurde (Übergabe der Ware) würde ich mal vermuten die Ware geht in die Insolvenz Masse und Dein Geld kannst du als Forderung einreichen = es ist weg.
    Da hilft es dir auch nicht wenn du jetzt stornierst und vielleicht sogar Dein Geld zurückbekommst. Der Insolvenzverwalter kann das durchaus zurückfordern, da ja augenscheinlich eine Insolvenz jetzt schon im Raum steht.

    Bei Weco und Co geht es denk ich nicht mehr darum für euch eine Auslieferung zu ermöglichen, sondern um das blanke Überleben, sprich die werden Ihre Klagen auf Schadenersatzzahlungen auslegen.

    Man muss auch bedenken, dass die Discounter z.B. mitspielen müssten. Bei dem aktuellen hin und her ist es sehr wahrscheinlich, dass die eher sagen zurück mit all dem Kram und gut. Die verlieren ja nur etwas Gewinn, machen aber ja keinen Verlust.

    Und in dieser rechtlichen Situation gehen die denke ich lieber auf Nummer sicher und hacken den Silvesterverkauf ab.
     
  17. Ein allgemeines Feuerwerksverbot in der Stadt München war zwar im Gespräch, aber soweit ich weiß, ist es bei den bisherigen Verbotszonen aus dem Vorjahr geblieben. Am besten einfach der Stadt schreiben oder auf den offiziellen Websites schauen, ob man was findet.

    EDIT: Auch hier ist nur vom mittleren Ring die Rede: Silvester gilt eine Ausgangssperre
     
  18. Würde auch nicht mehr mit Discounter Ware rechnen.

    Aber Hauptsache mein örtliche Händler überlässt mir die bestellte Ware. Auch wenn ich immer noch keine Bestätigung bekommen habe.o_O:dontthinkso:
     
  19. Geht nicht weil Freiheitsentzug Richtervorbehalt hat. Allerdings ist in letzter Zeit von Seiten der Politik eine wirklich bedenkliche Tendenz bezüglich des Ignorierens rechtsstaatlicher Grundsätze zu beobachten. Da ist meiner Meinung nach wahrscheinlich mit praktisch allem zu rechnen.
     
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  20. Nun, ob der Schluß richtig ist oder nicht, kann ich nicht sagen.
    Aber da klingt doch mit, daß man deshalb nicht im Garten zünden darf, weil das Verlassen der Wohnung zu diesem Zeck kein trifftiger Grund ist.

    Das hatten wir doch schon mehrmals, ob das Verlassen der Wohnung (wie es überall geschrieben wird), ein Betreten des Gartens einschließt.?!
     
    Hobbyfeuerwerker18 gefällt das.
  21. En monnema
     
  22. Ganz ehrlich, das wäre definitiv der Punkt, an dem mir alles egal ist und ich mich wehren würde,
    wenn sie kommen um mich abzuholen, weil ich mich auf dem eigenen Grundstück aufhalte! :dontthinkso:
     
    Tibola, Pyromantiker2016, vronex und 4 anderen gefällt das.
  23. Das wird nicht passieren. Und natürlich darf man im eigenen Garten zünden, Ausgangssperre hin oder her. Ihr macht Euch zu viele Sorgen. Wichtig ist, dem Virus keine Chance zu geben und wer im Garten keine Ansammlung an Leuten hat, tut das ja nicht. Also cool bleiben, atmen und sich keinesfalls beängstigende Situationen vorstellen, die ja sowieso nie eintreten :).
     
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