Bestimmung Grobe Zusammenfassung der aktuellen Lage...

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Westharzer, 20. Dezember 2020.

  1. #1 Westharzer, 20. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2020
    Es werden ständig die selben Fragengestellt, weil anscheinend viele keine Lust haben mal ein paar Seiten zu lesen, daher hier mal kurz und knapp...

    Verkauf / Überlassen:

    Immer wieder liest man hier die auseinanderklamüsereien von Gesetzen...könnte...hätte...aber normalerweise... eigentlich...Der Verkauf und das Überlassen von F2 ist 2020 Bundesweit für normale Bürger verboten. Außer eine Klage kippt das noch, das wird man sehen. Wer mit Gewerbeschein abholt und es sich oder anderen überlässt macht sich Strafbar...aber wo kein Kläger, da kein Richter. Muss jeder selber wissen.

    Abrennen:

    Bundesweit auf Privatgründstück erlaubt. Die Länder können sich nicht über Bundesrecht hinwegsetzen( Die aktuellen Verbote haben vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand) Im öfftentlichen Raum können die Städte und Kommunen allerdings Verbotszonen erlassen.

    Pyromunition PM1:

    Vom Verkaufsverbot nicht betroffen, ganzjährig auf umfriedeten Privatgelände erlaubt. Das Geschoss darf das Grundstück nicht verlassen. Und nein P1 Knallpatronen sind immer noch nicht für jeden erlaubt...da sie in Deutschland unter PM2 laufen.

    Damit sollte eigentlich alles gesagt sein was aktuell der Stand ist.
     
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  2. #2 EselTreiber, 20. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2020
    Vielleicht noch hinzufügen, dass für PM1 das Gelände auch umfriedet sein muss. Also lückenlos Zaun, Graben, Mauer, Hecke o. Ä.

    Edit: Eine Absperrung per Flatterband sollte den Anforderungen auch genüge tun. Umfriedung bedeutet rein rechtlich wohl die Hinderung Dritter am einfach Zutritt des Geländes. Es muss also so abgespert sein, dass man ein Hindernis (z.B. Absperrband in Hüfthöhe) aktiv überwinden muss und nicht unabsichtlich das Gelände betreten kann.
    Sollte jemand da besser bewandert sein als ich: Bitte um Korrektur!
     
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  3. Schöne Zusammenfassung bei all dem Durcheinander

    Allerdings etwas unglücklich formuliert, da es nicht überall ein generelles Verbot zum Abbrand im öffentlichen Raum gibt. Richtig ist aber, dass jede Gemeinde und/oder Kommune Verbotszonen definieren kann (publikumsträchtige, belebte Plätze & Straßen).

    Also: Das Abbrennen ist generell erlaubt, solange es nicht in vordefinierten Bereichen geschieht und man sich an das Ver- und Ansammlungsverbot hält, sowie sich nicht im öffentlichen Raum bewegt, sofern eine Ausgangssperre mit definierten Zeiträumen verhängt wurde.
     
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  4. Betreffend Überlassen stimmt das. Verkauf ist (bundesweit) nicht geregelt bzw. eingeschränkt.

    Ich würde dir zwar grundsätzlich recht geben aber das als feststehende Tatsache zu verkaufen ist meiner Meinung nach gefährlich. Natürlich sind pauschale Abbrandverbote und ganz besonders Verbote für Privatgrund rechtlich windig und zusammen mit darauf basierenden Sanktionen mit guten Chancen anfechtbar aber es gibt weder eine Erfolgsgarantie noch heisst das, daß die Betroffenen nicht trotzdem einiges an Stress damit haben.
     
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  5. Evtl. sollte man auf der Startseite dieses Thema auffällig verlinken oder einen eigenen Text verfassen und diesen verlinken.
     
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  6. Ja, wäre nicht das schlechteste. Es herscht ein heilloses Durcheinander und es kommen die gefühlt selben Fragen ca. im 5 Minutentakt...
     
  7. Was ist mit F1 (Jugendfeuerwerk) - wie ist da die rechtliche Lage? Das ist doch Ganzjahresfeuerwerk. Wäre ja absurd, wenn es an Silvester verboten ist und ab 02.01. darf man dann wieder fröhlich zünden, oder wie?
     
  8. Ein guter Teil der derzeitigen Regelungen ist absurd. Bundesweit ist der Erwerb (Überlassen) nicht eingeschränkt. Allerdings haben wohl einige Länder (überflüssige und wahrscheinlich ungültige) Extraverkaufsverbote erlassen die keine Unterscheidung bezüglich der Kathegorien machen. Beim Abbrand sieht es ähnlich aus. Wo man sich an (mehr oder weniger belastbaren) Abbrandverboten versucht fehlt oft die Unterscheidung.
     
  9. Nach Bundesrecht ist es Bundesweit erlaubt.
    ABER in Hamburg gibt es derzeit noch ein ganz klares Verbot für alles und jedes Grundstück.
     
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  10. Hallöchen,

    bezüglich F1 würde ich es aktuell so deuten, daß es tatsächlich ab 02.01. wieder gezündet werden darf ;-)
    Solche "lustigen Regelungen" sind in Deutschland ja nicht selten und sehr oft zu finden.

    Für dieses Jahr ist das Thema an sich durch! Ich werde mich auch nicht mehr damit beschäftigen und hoffe, daß die Verbote dann für 2020->2021 tatsächlich auch wieder aufgehoben werden und jetzt nicht dauerhaft bestehen bleiben und man diesen "Effekte" dann doch ausnutzt, wie schon von vielen befürchtet.

    Der Beschluss des Bundes spricht ausschließlich von 2020 - daher stehen die Chancen derzeit gut für 2021 - aber da muß nur ein "anderer Virus" auftauchen oder es sich doch drei Tage vorher wieder anders zu überlgen.

    FAKT: So oder so - wer auch der sicheren Seite sein möchte und Feuerwerk als Hobby ernsthaft und noch längerfristig betreiben möchte, der sollte über einen 27er nachdenken. Im Zweifelsfalle kommen in diesem Land immer mehr Verbote dazu, als daß mal irgendwas wieder gelockert wird - so meine Erfahrungen als Selbständiger in den letzten 15 Jahren!

    Liebe Grüße, Pat.
     
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  11. Ich bin jetzt zu faul mich durch die Texte der Verordnungen zu wühlen aber ich bin mir relativ sicher, daß zumindest einige davon die Einschränkungen nicht zeitlich begrenzen. Sprich: Sie gelten unabhängig von Silvester weiter bis sie entweder gestrichen werden oder die Coronaverordnung ihre Gültigkeit verliert.

    Die Änderung der SprengV ist allerdings wirklich auf 2020 begrenzt.
     

  12. ok damit ich nicht doof sterbe Kreis bzw. Gemeinde können sich auch nicht über bundesrecht hinwegsetzen richtig? in meinem Falle NRW...wenn das Gesetz auf der NRW Seite gepostet wurde aber keine weiteren infos vom Kreis/Gemeinde kommen kann ich mir das ausdrucken + das neue Sprengstoff Gesetz dann bin ich auf der sicheren Seite..richtig?:-D
     

  13. Verstehe ich nicht. Bundesweit ist es also auf Privatgrundstück erlaubt. Durch den Kreis wurde bei mir aber JEDE Verwendung von Pyrotechnik verboten. Was stimmt denn jetzt? Das ist doch komplett gegensätzlich.
     
  14. Ich weiss nicht wie er auf das Privatgrundstück kommt. Nach Bundesrecht ist der Abbrand in keinster Weise eingeschränkt (also generell erlaubt). Abgesehen davon: Ja, ist Banane. Willkommen in 2020.
     
  15. #15 Lutzmannrollerfahren, 21. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 21. Dezember 2020
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  16. Man sollte dazu schreiben, dass der Verkauf an Leute mit Erlaubnis nach § 7,20 oder 27 sprengg erlaubt ist
     
  17. Der Verkauf ist doch so oder so weiter erlaubt, nur nicht das Überlassen... Die SprengV regelt ja nur eben dieses.
    Zumal 20er doch gar nicht kaufen dürfen, das darf nur der 7er oder 27er
     
  18. Genau das meine ich... solltest du z.b. in deinem Kreis gegen das Verbot verstoßen, weil du in deinem Garten zündest, wird vor Gericht wahrscheinlich zu deinen gunsten entschieden.
     
  19. Ja, allerdings mit Betonung auf WAHRSCHEINLICH und das auch erst nachdem du den Bußgeldbescheid (mit allem damit verbundenen Vorspiel) erhalten und angefochten hast. Ist ja nicht so, daß ich dir grundlegend wiedersprechen würde aber du schreibst dort von DEINEM Rechtsverständnis ohne das irgendwie zu kennzeichnen oder zu erklären wie man auf die Idee kommen könnte. Das schafft nur noch mehr Verwirrung als ohnehin schon besteht. Von dem Risiko, daß jeder eingeht der das für den feststehenden Fakt nimmt als der es dargestellt wird ganz zu schweigen.

    Bleib doch bei den Fakten auch wenn die etwas komplizierter sind. Dann gibt es wenigstens nicht NOCH eine Version. Du kannst ja deine Schlüsse dazuschreiben. Das ist korrekt und sinnvoll aber so ist das bloß die hundertfünfte wiedersprüchliche Information zum Thema.
     
  20. Es sollte eine grobe Zusammenfassung sein, für den normalen Zündler, der hier vielleicht einfach mal kurz wissen will was los ist. Wenn man alles wieder Haar klein zerlegen will mit, kann man einfach in den Corona Verbot thread gehen und 5000 Post lesen...trotzdem stehen da auf jeder zweiten Seite wieder die selben Fragen...am Ende wird es im groben so sein wie es jetzt ist.
     
  21. Danke, denn ich verstehe jetzt immer noch nicht ob und wenn ja, was sich im Thema seit Freitag getan hat ;)
     
  22. Zwischen alles haarklein zerlegen und keine Aussagen treffen die vertrauensseeligen Lesern eine Ordnungswiedrigkeit inklusive Bußgeld einhandeln könnten ist dann doch noch ein gewisser Unterschied finde ich.
     
  23. Dann schreib du es besser mit jedem Paragraphen und für jede kleine Kommune oder Stadt...es stand nirgend wo was von Rechtsberatung oben.
     
  24. Einfach nicht als feststehenden Fakt darstellen und die möglichen Konsequenzen aufzeigen dann passt das.
     
  25. Is nicht ganz korrekt, eine Bestellung vom 7er kann auch beinhalten, dass der 20er für die Firma kaufen darf.
     
    DRAGON-FIRE-FAN gefällt das.
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