News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Ich denke einmal, dass ein Schadensersatz nach dem Hakenschlag mehrmals berechtigt ist. Ob jetzt die Überlassung noch erlaubt wird oder nicht schlägt sich nur noch in der Höhe des verursachten Schadens wieder.

    Deshalb fände ich es wirklich gut, wenn am kommenden Rosenmontag der Abbrand von Silvesterfeuerwerk erlaubt würde und entsprechend 3 Tage vorher der Verkauf erlaubt werden würde. Die Brandgefahr wäre ähnlich gering wie Silvester, man könnte die Läger räumen, die Pyrobranche könnte die Verluste ausgleichen. Die Politik könnte ihr Gesicht wahren. Das Infektionsrisiko wäre wieder geringer, die Überlastung in den Krankenhäusern wäre reduziert. Die Katholiken hätten einen normalen Aschermittwoch. Ich hätte wieder Planungssicherheit.
     
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  2. Es wird aktuell viel geschrieben was nicht stimmt/rechtens ist. Die Leute sollen verunsichert werden und das gelingt ja auch zum Teil. Niemand kann einem verbieten in den Garten zu gehen, das ist Privatgrund und basta. "Wohnung verlassen" hin oder her, hauseigener Garten = Teil der Wohnung in dem Fall. Bei Schrebergärten sieht das jedoch anders aus.
     
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  3. #4578 CelticNature, 20. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2020
    Hallo zusammen,

    sorry falls es schon erwähnt wurde, aber ist euch die neue NDS Verordnung aufgefallen?

    Da steht weiterhin ein komplettes Abbrennverbot drin.

    Plus ein weiterer Schachzug, der uns nicht entgehen darf.
    Es wird von ‚Feuerwerk für die Öffentlichkeit ist verboten‘(nicht in) gesprochen. Da Feuerwerk im eigenen Garten für die Öffentlichkeit sichtbar ist, wäre es ggf. dadurch doppelt abgesichert, verhindert zu werden. Ich komme da drauf, weil es meiner Kenntnis nach auch schon GE.MA-relevant ist, wenn man Musik so laut spielt, dass die Öffentlichkeit diese hören kann.

    Kann dazu einer mit mehr juristischem Sachverstand was sagen?
     
  4. Also bräuchte man 'nen ca. 100m hohen, blickdichten Gartenzaun. Und ausgerechnet jetzt sind natürlich rein zufällig die Baumärkte zu...
     
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  5. Es wurde ja noch nicht über eine Neufassung der entsprechenden Regelung beraten. Was sollte da also bisher geändert worden sein?
     
  6. Ich ziele da auf einen ganz anderen Artikel, habe die Überlegung auch schon weitergeleitet an B&R.
    Nur soviel: Schau dir mal den Themenkomplex Contergan/Thalidomid und Grünenthal an....
    (Ich häte dir ja eine PN geschickt, aber geht leider nicht.)
     
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  7. Das ist missverständlich formuliert, bezieht sich mit Sicherheit auf Veranstaltungen, Feuerwerk im Garten ist damit sicher nicht gemeint. Das OLG hat da ja klare Stellung bezogen, insofern nicht verunsichern lassen.

    @Jenny

    Ich befürworte das sehr, da aber wegen Corona der Karneval ausfällt und die Zahlen mit Sicherheit im Februar noch sehr schlecht sein werden, wäre ich entweder für die Walpurgisnacht oder den 2/3 Oktober.

    Bis dahin könnten die Impfungen Wirkung entfalten und es gäbe einen Grund für eine Feier (hoffentlich)
     
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  9. seine Aussage finde ich richtig und auch gut. Vergleiche(!) zu früher darf man gerne ziehen. Es kommt dann auch auf das Ergebnis drauf an, als Anmerkung.
     
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  11. Weis zwar jetzt grade nicht, wieso du DAS hier schreibst, aber du hast recht.

    Müller-Milch-Produkte von "D" sind nicht DER Verkaufsschlager.
     
  12. Noch ist es nicht entschieden, mal schauen ob der OP damit überhaupt durch kommt.
    Ich hoffe es nicht das es so ist.
     
  13. Ich fasse gerne mal die Münchner Situation zusammen. Ich stand nämlich im Kontakt mit dem Kreisverwaltungsreferat. Der obige Link führt ja zu den Regeln.
    Die übersetze ich mal. Ohne Gewähr.

    Kein generelles Feuerwerksverbot.
    Ausgangssperre ab 21 Uhr gilt auch an Silvester.
    Feuerwerk ist kein in den Ausgangsbeschränkungen genannter Grund raus zu gehen. Diese gelten tagsüber.
    Bedeutet, dass faktisch keine Möglichkeit besteht, Feuerwerk im öffentlichen Raum zu zünden.
    Heißt: Feuerwerk ist nur auf privaten Flächen möglich. Diese zu betreten, kann einem ja niemand zu verbieten. Zu keiner Uhrzeit. Also Gärten, Innenhöfe, Balkone etc.
    Selbstverständlich sollte man da auf Sicherheit achten.

    Sonst passiert das hier:


    https://youtu.be/RR3bDVj_Bxc



    Innerhalb des Mittleren Rings sind reine Knalleffekte auch im Privaten Bereich verboten.

    Das als Stand der Dinge, wie ich sie meine zu kennen. Jeder muss für sich nun seine Möglichkeiten ausloten, die sich daraus ergeben...
     
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  14. Das Abbrennverbot wurde gekippt vom Gericht, da gibt es ja schließlich einen Beschluss vom Gericht.
    Und Feuerwerk ist FÜR die Öffentlichkeit verboten, das ist Auslegungssache, man macht ja Feuerwerk für sich selbst und nicht für die Öffentlichkeit. Das wäre sehr schwammig.
     
  15. "Genannter Grund" dürfte rechtlich keine ausreichende Handhabe darstellen. Ich kenne die entsprechende Verordnung nicht aber ich gehe stark davon aus, daß dort keine abschließende Aufzählung enthalten ist. Sprich: Was ein legitimer Grund ist ist Auslegungssache und muss im Ernstfall gerichtlich geklärt werden. Damit kommt man natürlich nicht um potenzielles Palaver oder Stress rum und eine 100%ige Erfolgsgarantie gibt es bei sowas auch nie.
     
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  16. Guten Tag zusammen.
    Weiss nicht ob das hierhin passt, da es aber um das Verkaufsverbot geht denke ich passt das schon hier rein.

    Bin seit mehreren Jahren Feuerwerks verrückt und mich trifft dieses Verbot genauso wie alle anderen auch. Doch jetzt tue ich micht etwas wundern. Über die Lidl Pluss App konnte man sich ja sein Silvesterfeuerwerk reservieren und dann am 30.12 in dem gewählten Geschäft. Durch das Verbot war das ja auch nicht mehr erlaubt und dieser Dienst wurde soweit ich weiss eingestelt. Jetzt sehe ich aber im aktuellen Lidl Prospekt, dass dort immer noch damit geworben wird. Hat da jemand vielleicht weiter Informationen. Wäre halt schön zu wissen ob es doch noch gehen würde oder nicht.
     
  17. Die Prospekte werden im vorraus gedruckt von daher sind die sachen dort noch drinn.
     
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  18. Kann ich mir nicht vorstellen, dass das möglich sein wird. Die Prospekte waren halt schon im Vorfeld gedruckt bzw. sie haben vergessen, das rauszunehmen. Hatte gestern bei uns auch die Norma-Prospekte mit dem kompletten Feuerwerkssortiment in der Filiale gesehen, obwohl das dieses Jahr so nicht erhältlich sein wird.
     
  19. Die Prospekte sind halt gedruckt und liegen aus. Neue drucken wäre zu teuer und nicht gerade sinnig. Einfach die Seiten mit Feuerwerk ignorieren - auch wenn es schwer fällt!
     
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  20. Okay. Ist dann halt nur bisschen blöd. So schnürrt man zb bei manchen die Hoffnung doch noch Feuerwerk zu bekommen, was aber ja nicht mehr möglich ist. Naja, bin mal gespannt ob sich da ,noch was tut bis zum 28 oder 29 in der Richtung.
     
  21. Heilong, selbst wenn das Verbot gekippt wird - die Märkte werden nichts verkaufen. Zumindest der große Teil. Die Waren wurden A: nicht angeliefert oder B: auf dem Rückweg. Eventuell hast Du natürlich Glück wenn es doch etwas gibt, da wäre aber eher der Fachhandel dann noch die Quelle. Wir hoffen alle, Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt!
     
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  22. Bevor wieder jemand fragt, ja ich hab hier nochmal aufgeräumt.
    Schluss jetzt endlich damit, das Thema Impfstoff hat egal ob mit oder ohne politische Anmerkungen nichts, aber wirklich GAR NICHTS in diesem Thread verloren.
    Die Menge an Beiträgen erschlägt einen so schon genug.

    Danke für euer Verständnis.

    Beste Grüße
    RSpyro
     
  23. Das Prospekt wurde vor vielen Wochen gedruckt. Dementsprechend alt ist der Stand der aktuellen Situation.

    Würde mich einfach an den Online-Prospekt halten wenn er auf der Internetseite verfügbar ist da er in den meisten Fällen überarbeitet ist.

    Aktueller Stand nach wie vor kein Feuerwerksverkauf in den Discountern und selbst wenn das Verkaufsverbot gekippt wird fraglich ob die Discounter es überhaupt noch verkaufen wollen bzw können(Logistik/Termingerechte Lieferung)
     
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