News Feuerwerksverbot Niedersachsen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von xPyro, 15. Dezember 2020.

  1. Ja und das legt dann die Stadt, Gemeinde fest. Steht ja auch, dass in einer ruhigen Straße, eigenen Garten , ruhiger Platz gezündet werden darf.
     
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  2. Ich geb die Hoffnung nicht auf, schreibe hier aber öffentlich nichts zu
     
  3. #1003 ViSa, 20. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2020
    Habe grade mal beim NDR geschaut.
    Hammer wie viele Komentare dort "Pro Feuerwerk" sind. Sehr schön.:)
    Die Gegner kriegen da richtig Paroli.:applause::good::cool:
    Klick!
     
  4. Sagt Mal wo finde ich denn eigentlich etwaige kommunale Verbote bezüglich Feuerwerk? In meinen Fall wäre das die Gemeinde Salzhemmendorf bzw der Landkreis Hameln Pyrmont ich hab da auch nach googlen nichts gefunden könnt ihr mir da vielleicht Mal behilflich sein ?
     
  5. Dann gibt es keine Einschränkungen:D
     
  6. Und wenn im Supermarkt kein Preis an etwas steht ist es Kostenlos ;)



    @KaptnWhistle beim Ordnungsamt anrufen.
     
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  7. hab ich mir auch kurz überlegt und dann hab ich mir gedacht....hmm keine schlafenden Hunde wecken^^ guck einfach was dein Bundesland an dem Gesetz evtl. "geändert" hat...wenn bei deiner Gemeinde/Kreis nix zu finden ist übernehmen sie das vom bundesland...würd ich jetzt sagen

    mal davon abgesehen hatte anfang dez. bei meinem Ordnungsamt nachgefragt wegen Silvester Zeiten etc...da kam letzte Woche dann die Antwort: Feuerwerk ist verboten....sehr wahrscheinlich hat Sie das in der Bild gelesen...
     
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  8. Anders als im Supermarkt muss sowas öffentlich bekannt gegeben werden:)
     
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  9. Naja ist halt Niedersachsen wo es dann sicher mit der neuen Verordnung heißen wird Kommunen sollen das mitteilen.. nächste Woche halt denk ich Mal ?
    Ich wohne zb in einen sehr kleinen Dorf vielleicht 500-1000 Einwohner in der Mitte eine Kirche. Jetzt ist das ja so eine Sache mit Kirchen allerdings steht die so mittig .. dann wäre das ganze Dorf ja draußen schätze aber Mal das war die Jahre sicher nicht so wohne halt erst seid 3 Monaten hier
     
  10. Ähm ... das heißt es wäre dort quasi dein erstes Silvester?
    Ich will dir nicht zu nahe treten aber da würde ich erstmal abwarten ob und was die Dorfbewohner so machen.
    Wenn man da als "Neuling" ins Fettnäpfchen tritt kann das Dorfleben schnell zur puren Hölle werden.
    Das Leben auf dem Lande ist deutlich anders als in der Stadt. Nur mal so als Tip.
     
  11. na aber sicher ... deswegen werde ich von anfang an klar stellen das ich mich in den grenzen der gesetze frei bewege ob sie jammern oder nicht ... ist zumindest meine meinung
     
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  12. Einfach eine geile Show schiessen... viel bunt und nicht so laut, schon haste die Leute gefangen.
     
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  13. Hier kannst du bei Gelegenheit schauen:

    Bekanntmachungen / Landkreis Hameln-Pyrmont

    Immer mal wieder reinschauen. Und hier für Salzhemmendorf, die aber keine eigene Regelungen treffen werden, wovon ich ausgehe:

    Öffentliche Bekanntmachungen – Flecken Salzhemmendorf
     
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  14. Darf ich das neue Jahr mit Raketen und Böllern einläuten?
    Ja, zumindest nach derzeitigem Stand, denn das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das generelle Feuerwerksverbot am 18. Dezember vorläufig außer Vollzug gesetzt. Ursprünglich hatte Niedersachsen auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Damit ging das Land weiter als der Bund-Länder-Beschluss, in dem vom Böllern lediglich „dringend abgeraten“ wurde. Nur Wunderkerzen sollten erlaubt sein. Das Gericht entschied allerdings, dass ein derart umfassendes Verbot als Infektiosschutzmaßnahme nicht notwendig sei. Laut Gesundheitsministerium soll in den nächsten Tagen allerdings ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern kommen - befristet vom 31. Dezember bis zum 1. Januar. Das Veranstalten von Feuerwerk für die Öffentlichkeit bleibt so oder so verboten.

    Corona: Was an Weihnachten und Silvester in Niedersachsen erlaubt ist - Aktuelle Nachrichten aus Niedersachsen - WESER-KURIER
     
  15. Das Land hat die FAQ-Seite schon angepasst an das, was geändert wird:

    Silvesterfeuerwerk


    Sind nach der Entscheidung des OVG Lüneburg sowohl das Abbrennen als auch der Verkauf nun wieder erlaubt?


    Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg sind der Verkauf, das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen nicht mehr untersagt. Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit bleibt weiterhin verboten.


    ...


    Dann bleibt das Abbrennen von Feuerwerk jedoch erlaubt?


    Die niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, die Corona-Verordnung in dem Sinne zu ändern, dass das Abrennen von Feuerwerkskörpern für den 31. Dezember und den 1. Januar auf belebten Straßen und Plätzen untersagt wird. Auf welchen belebten Straßen und Plätzen in Niedersachsen dieses Verbot gelten wird, entscheiden die Kommunen.


    Welche Einschränkungen gibt es trotzdem?


    Nach Inkrafttreten der Änderung in der Sprengstoffverordnung des Bundes und der jetzt notwendigen Anpassung der Corona-Verordnung des Landes bleiben


    • der Verkauf von Feuerwerk
    • das Abbrennen auf belebten Straßen und Plätzen
    • sowie die Veranstaltung eines öffentlichen Feuerwerks verboten.

    Darf jetzt wieder geknallt werden - außer an den von den Kommunen definierten belebten Plätzen und Straßen?

    Der Kauf und Verkauf von Feuerwerksmaterial wird gerade vom Bund verboten. Feuerwerk, das sich bereits im Bestand der Bürgerinnen und Bürger befindet, darf im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden. Vorsorglich sei auf das am 31.12.2020 geltende Ansammlungsverbot hingewiesen.


    Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) | Portal Niedersachsen
     
    vronex, DirtyHenri, Red Lantern und 7 anderen gefällt das.
  16. Ich denke (und hoffe) die haben einfach nicht berücksichtigt, dass beabsichtigt ist das Verbot nur für die belebten Plätze und Straßen zu erlassen - wie es in den FAQs steht.
     
    Svw1899Svw gefällt das.
  17. Nee denke nicht das sie es berücksichtigt haben, die von meinem Nachfolger sehen besser aus, Wenn Bremen es Verbietet, dann zieht es mich halt nach Niedersachsen, da es nur 5 min über die Grenze ist passt es.
     
    PyroNetWorker gefällt das.
  18. Ich denke Niedersachsen ist über den Berg . Gespannt bin ich natürlich auf die Entwicklung in Hamburg oder auf Bundesebene
     
    DirtyHenri und TinOnFire gefällt das.
  19. Wenn es in Niedersachsen NICHT verboten ist, was im Augenblick der Fall ist, glaube ich das Bremen mitzieht! Morgen dazu mehr...
    Weiß irgendjemand hier, wo man die Entscheidung morgen in Bremen verfolgen kann?:)
     
    Feuerrausch, Svw1899Svw und Frank 1886 gefällt das.
  20. Interessant in der neuen Verordnung von Niedersachsen die am 23.12 in Kraft tritt ist wieder ein Abbrennverbot enthalten

    "Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände (1) 1Der Verkauf und die Abgabe von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen sind unzulässig. 2Satz 1 gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände, die als Leuchtzeichen in der Schifffahrt oder im Flugverkehr zugelassen sind oder der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben dienen. (2) 1Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt. 2Satz 1 gilt nicht für die Nutzung pyrotechnischer Gegenstände als Leuchtzeichen in der Schifffahrt oder im Flugverkehr oder bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. (3) Das Veranstalten von Feuerwerk für die Öffentlichkeit ist verboten."

    https://www.niedersachsen.de/download/162155
     
  21. Wurde noch nicht angepasst. Denke das werden sie erst final machen, wenn alles geklärt wurde.
    In Hinsicht auf die ganzen Klagen etc. glaube ich nicht, das sie jetzt voreilig handeln und gegebenenfalls noch einmal da ran müssen. Darauf wurde hier nen paar Seiten zurück schon mehrfach hingewiesen.
    Grüße
     
    okean123 und LarvellJ gefällt das.
  22. Doch wieder ein Verbot ?
    Ich habe bei meiner Region Hannover angerufen dort wurde mir gesagt das ich morgen noch mal anrufen soll dann weiß man es wohl ob es für meinen Ort Verboten oder Erlaubt ist.
     
    Kevin1887 gefällt das.
  23. Ich hoffe es wird kein Verbot wieder kommen das wäre echt doof da sowieso schon alles verboten ist
     
  24. Ich kann ja nachvollziehen, dass sich einige hier scheinbar endlose Gedanken zur Thematik machen, allerdings nützt es nichts immer wieder die selbe Suppe aufzukochen, anstatt die AKTUELLE Faktenlage erstmal als rechtsgültig anzusehen.

    Wir leben schließlich immer noch in einem Rechtsstaat!
    In diesem hat ein Gericht mittels Urteilsverkündung das geplante Komplettverbot in Niedersachsen außer Kraft gesetzt...dieses Urteil gilt als unanfechtbar, daran hat sich Stand heute auch nichts geändert.

    Ich bin durchaus gespannt, wie die Landesregierung das bewerkstelligen möchte, um doch noch ein Verbot durchzuboxen, sorry, aber ich seh´s nicht...
     
    Feuerrausch, ViSa, PyroNetWorker und 4 anderen gefällt das.
  25. Bundesgesetz über Landesgesetz! Einfach abwarten, was die Tage passiert. Macht keinen Sinn sich vorher verrückt zu machen!
     
    ViSa gefällt das.
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