News Feuerwerksverbot Niedersachsen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von xPyro, 15. Dezember 2020.

  1. AMEN
     
  2. Mir wurde von meiner Stadt nahe gelegt auf Feuerwerk zu verzichten. Meine Mitbürger, und die Umwelt würden es mir danken:narr::wall:
     
  3. Denke mal in den sozialen oder bei Buten un Binen
     
  4. Darf man fragen welche Region?
     
  5. Ich aus M-V beneide euch darum, was wäre ich froh wenn es auf unbelebten Plätzen und Straßen erlaubt wäre und nicht nur auf eigenem Grundstück.
     
    xFlumpi gefällt das.
  6. Eben bei Pyroland eingeloggt
    Status: Bereit zur Auslieferung
    Versandart: Versandkosten Silvesterversand Standard
    Die Lieferung erfolgt am 29.-31.12.2020
    Hauptsache es bleibt so! :phantastic::schacka:
     
  7. Es wird so bleiben, aber bekommen tust du nix ....
     
  8. Steht ja nur bereit, die Wagen holen dort ja direkt ab, wenn sie nicht ausliefern dürfen dann werden die nicht abgeholt
     
  9. Hoffen wa mal das es so bleibt
     
  10. Das würde mich auch interessieren.
     
  11. Meint ihr wirklich, die Händler gehen ein zusätzliches Risiko ein, mit nicht zu erkennbaren Strafzahlungen ? Was meint ihr was los ist, wenn es publik macht, Händler xyz liefert aus.
    Entweder kippt zumindest noch das Überlassungsverbot für online getätigten Bestellungen vor dem Beschluss, ansonsten geht es um Rückabwicklung. So ist meine Meinung (momentan) dazu. Hoffnung stirbt zuletzt.
     
    DirtyHenri, Santa Claus und Christmas11 gefällt das.
  12. Das bezweifel ich nämlich auch vorallem da jeder ja seine ******e dann immer bei Insta oder sowas hochladen muss damit das dann auch noch jeder sieht anstat einfach die klappe zu halten. :D
     
  13. #1038 Christmas11, 21. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 21. Dezember 2020
    Zudem kommt noch, das der Verkauf für 2020 immer noch verboten ist. Wenn sich dort nix ändert, ist egal ob ein Bundesland etwas erlaubt oder nicht. Zum Verständnis zum 1000mal....Bundesgesetz über Landesgesetz....Änderung der Spreng....
     
  14. Der Verkauf ist nirgends verboten. ;)
     
    okean123 gefällt das.
  15. Halte ich für ein Gerücht !?:)
     
  16. Er wollte sicherlich darauf hinaus, dass das "Überlassen" verboten ist und nicht der "Verkauf".

    Andere Frage:

    Wisst ihr wie Niedersachsen eine private Veranstaltung definiert?
    Das Durchführen von Feuerwerken für Veranstaltungen (öffentlich und privat) ist ja verboten.
    Bezieht sich zwar nur auf den Punkt 10a Absatz 2 (Durchführen von öffentlichen Feuerwerken verboten)
    aber wäre für mich und andere sicherlich gut zu wissen...
     
    okean123 und motorbreath gefällt das.
  17. Was genau meinst du mit privater Veranstaltung ? Durch das Versammlungs-und Ansammlungsverbot, auch dann an Silvester wieder mit max. 5 Personen von 2 Haushalten, hat sich eine "Veranstaltung" per se erledigt
     
  18. Nur weil mein Haus Fenster besitzt bedeutet das nicht das der Sex mit meiner Frau öffentlich stattfindet und jeder durchs Fenster schauen kann . This . Nur weil der Himmel über deinen Garten offen ist bedeutet das nicht das du dein Feuerwerk für ein Publikum abbrennst.. oder ?
     
  19. Sehe ich zwar auch so, aber in der Verordnung von Baden-Würrtemberg findet man zum Beispiel sowas:

    Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlichund örtlichbegrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortungeiner Veranstalterin odereines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt.

    Noch konkreter haben das einige Landkreise definiert:

    Eine private Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer privaten Veranstalterin oder eines privaten Veranstalters, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt. Also beispielsweise, wenn man als Privatperson eine Gruppe von Freunden zu einem bestimmten Ereignis zu einem bestimmten Zeitpunkt einlädt.

    Das ist vielleicht alles etwas weit hergeholt, aber wer soll da bitte noch durchsteigen. o_O
    Ich sehe das so: Wenn ich mit Fünf Leuten aus zwei Haushalten an Silvester zusammensitze, war das keine von einer Person geplante Veranstaltung, es handelt sich lediglich um eine Zusammenkunft. Und wenn ich um 0:00 Uhr mein angezeigtes Feuerwerk zünde, sollte das dann doch kein Problem sein, ist ja weder öffentlich noch für eine öffentliche oder private Veranstaltung... :rolleyes:
     
    matzeW gefällt das.
  20. Es geht mir ja nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um die Definition einer privaten Veranstaltung.
    Das ist zu finden in der Beschreibung zur Änderung des Punktes 10a in der Verordnung.
    Da sich Punkt 10a Absatz 2 aber sowieso auf "öffentliche Feuerwerke" bezieht, dürfte die Erklärung mal wieder falsch und somit irrelevant sein.
     
  21. Über diese Antwort würde ich mich sofort beschweren, es reicht langsam....
     
    _bsvag_, Jacki99, chr und 13 anderen gefällt das.
  22. Recht hast du. Schlimm finde ich auch, dass zur Zeit jeder, seine privat an ihn gerichteten Emails auf Facebook und Co hochladen muss.
     
  23. Genau wegen diesen Ar...............n wird das auch keiner machen:mad::mad::mad:
     
  24. Das zuständige Ordnungsamt meiner Stadt will mir auch erzählen, dass es sich wenn ich mit meiner Frau und Kinder am Silvester zusammen sitze um eine Veranstaltung handelt. Deshalb könnte ich dann auch nicht raus gehen und mein angezeigtes Feuerwerk schießen. Da ja der Abbrand von pyrotechnischen Gegenständen im Rahmen einer Veranstaltung laut der Verordnung in Thüringen untersagt ist. Das würde aber bedeuten das generell ja dann der Abbrand verboten wäre da ja die meisten nicht nur für sich als einzige Person zusammen sitzen und dann alleine zündeln.

    Naja mal sehen die zuständige Behörde sieht es nicht so und hat mir das Feuerwerk auf einen Feld in einen Dorf mit 300 Einwohnern (Feuerwerk sind in dem Fall ein paar F3 Raketen und Batterien schießen und keine Show) bisher auch nicht untersagt. Sachverhalt soll jetzt an höher Stelle geklärt werden.

    Echt Wahnsinn was hier teilweise von einzelnen Behörden entschieden wird oder wie Verordnungen ausgelegt werden.
     
    PyroEagle, okean123 und KracherFan gefällt das.
  25. Und genau das wollen die Behörden verhindern...............wenn du eine Show schießt lockst du zwangsläufig mehrere Menschen an einen Ort.....;)
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden