News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Der triftige Grund ist ja das Spazierengehen/Bewegung an der frischen Luft. Somit hast du ja einen triftigen Grund das Haus/die Wohnung zu verlassen. Nebenbei kann man ruhig Feuerwerk zünden. Wenn man zügig zündet ist man ja quasi permanent in Bewegung und man schnappt ja durchgehend frische Luft.
    Also ein triftiger Grund liegt definitiv vor.
    Solange in Bayern das generelle zünden von Feuerwerk außerhalb des Privatgrundstücks nicht verboten wird, dann darf man vor 21 Uhr definitiv außerhalb des Privatgrundstücks zünden.
    Zusätzlich können die Kommunen und Städte selber entscheiden, in welchen Bereichen im öffentlichen Raum das mitführen und zünden von Feuerwerk verboten ist. Wenn also eine Stadt oder Kommune das Zünden im gesamten öffentlichen Bereich nicht verbietet, sonder nur teilweise oder vielleicht garnicht verbietet, dann darf man vor der Ausgangssperre vor 21 Uhr Feuerwerk auch im öffentlichen Raum zünden.
     
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  2. Folgendes ist meine Interpretation zum Thema Feuerwerk im öffentlichen Raum zünden:

    Der Bund verbietet das Zünden und Mitführen von Feuerwerk auf belebten Plätzen/Straßen. Diese sollen von den Städten/Kommunen genauer bestimmt werden.
    Solange das Abrennen im öffentlichen Raum nicht komplett verboten wird, darf man auch auf nicht verbotenen öffentlichen Plätzen/Straßen Feuerwerk zünden. Sobald die Ausgangssprerre greift, ist das Zünden nur noch im privaten Bereich erlaubt.
    Während einer Ausgangsbeschränkung ist ein triftiger Grund zum Verlassen des privaten Bereichs notwendig. Ob Feuerwerk zünden ein triftiger Grund ist, sei mal dahingestellt.
    Man sollte deswegen niemals als triftigen Grund das Abrennen von Feuerwerk nennen.
    Es gibt eine sehr lange Liste an triftigen Gründen die man verwenden kann.

    Wenn also das Zünden von Feuerwerk nicht im kompletten öffentlichen Bereich verboten ist, darf man z.B. vor einer Ausgangssperre im erlaubten öffentlichen Bereich zünden.
    In diesem Fall wäre es sogar möglich während einer Ausgangssperre Feuerwerk auf dem Gehweg zu zünden, solange man selber das eigene Grundstück nicht verlässt. Man könnte vom eigenen Garten aus Böller etc. auf die Straße werfen, wenn der eigene Garten zu wenig Sicherheitsabstand bietet.

    Wie gesagt, so oder so ähnlich kann man die aktuelle Regelung verstehen.
     
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  3. #5553 Skunk, 23. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2020
    Im Prinzip stimmt das schon. Aber:

    Nur wird dir dann "unterwegs" ganz einfach unterstellt, zu lügen "dich bewegen zu wollen" um Feuerwerk zu zünden.
    Dann kommt sowas wie "wir beobachten Sie schon länger sie stehen hier schon lange rum und werfen Böller" etc...
    Die perfekte Lösung ist das auch nicht. Eigentlich gibt es gar keine "Perfekte Lösung" ausser auf dem eigenen oder privaten Grund.
    Leider. Zumindest in Bayern nicht. Ich sag nicht, dass es nicht funktionieren würde, eben nur um es mal gesagt zu haben. Man weiß nie was der jenige der Polizei erzählt (wenn nicht sogar lügt) der sie ruft oder was der Polizist für einer ist wie er das alles sieht oder wie er dafür Veständnis hat. Aber die Chance, dass überhaupt ein Polizist kommt sollte eigentlich sehr gering sein.

    UND ich möchte dazu sagen, dass einfach vom eigenen Grundstück auf die Straße zu werfen unterlassen werden sollte.
    Zumindest wenn du nicht im Blick hast ob ein Hund oder Kind um die Ecke kommt oder hinter einer Hecke/Zaun ist über die man eventuell werfen müsste.
    (Ich will jetzt nicht unterstellen, dass du oder jemand anders hier sowas machen würde, aber sowas hats schon oft gegeben.)
    Was wenn ein Augenzeuge sagt (lügt) du warst draußen auf der Straße und da liegen die Schipsel vom Böller nun rum? Wem glaubt ein strenger Polizist dann?
    Und wenn die Straße als öffentlich gelten würde und es komplett in der Öffentlichkeit verboten wäre in deiner Region, dann "zündet" der Böller auf der Straße und nicht auf deinem Grundstück. Ich weiß das ist alles kleinkariert, aber es gibt in Deutschland genügend die genau so denken.

    Ich sag nicht lasses, ich sag nur Vorsicht. Dieses Silvester ist und bleibt kein Zuckerschlecken...
    (Keine Sorge, war auch nicht persönlich an dich gerichtet in keinster Weise. Eher nur so ein paar allgemeine Gedanken die gerade mit mir durchgingen. Womöglich steiger ich mich auch gerade ein wenig zu viel hinein. Ich sollte mal lieber ins Bett. Hoffen wir aufs Beste morgen.)

    Edit:
    Ach ja.. wieder anderes Thema aber ich fügs mal eben hier ein:
    Wenn die Polizei oder sonst wer kommt mit Befugnissen. Nett reagieren. Nicht aufmucken.
    Normal erklären. Die Strafen die gerade auf Verstöße der Ausgangsbeschränkung stehen sind nicht sofort für alle gedacht, meist nur für die "nicht einsichtigen / nicht belehrbaren / unhöflichen". Das kann der simple kleine Unterschied zwischen "Dann gehen sie bitte weiter." und "Ihren Personalausweis bitte!" sein.
     
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  4. Deine Gedanken kann ich gut nachvollziehen. Sehe ich auch so. Die meisten gehen vernünftig mit Feuerwerk um. Bei Feuerwerk bin ich übervorsichtig. Ohne Sicherheit macht es mir keinen Spass. Safety first.
    Das Ganze ist einfach nervenzehrend aktuell.

    Mal sehen was morgen so passiert. Mache jetzt auch die Augen zu.
     
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  5. Das ganze in einem Discounter hat aber herzlich wenig mit dem Filialleiter zu tun, bei Netto stehen die Kisten auch noch im Lager, aber die Retoure wurde bereits angekündigt. Wie sollte sich der Filialleiter was dazu verdienen ? Die Filialleiter sind auch nicht mehr als Angestellte.
     
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  6. YouGov ist echt ein schwieriges Thema. Zum einen muss man registriert sein, zum anderen rechnen sie Umfrageergebnisse mit Hilfe interner Algorithmen um, indem sie Gewichtungen vornehmen. Dadurch zählt nicht jede Stimme gleich viel. Wenn z.B. an einer offenen Umfrage über Feuerwerk sehr viele junge männliche Teilnehmer mitmachen, werden deren Stimmen im Verhältnis auf den normalen Bevölkerungsanteil reduziert. Ich finde das schwierig. Bei den US Wahlen lag YouGov zum Beispiel mit am schlechtesten, weil die Brutto/Netto Umrechnung nicht gepasst hat.

    Klassische Befragungen rufen ja eher eine ausbalancierte Gruppe an und befragen die. Danach mögen ca. 70 Prozent der Deutschen Feuerwerk sehen.

    LG

    GoldDragon
     
  7. Mit einem "alte arme schützenswerte Risikogruppe" und "vorsichtige bedachte Restbevölkerungs" - algorythmus z.B könnten mir nur sehr tolle Umfrageergebnisse vorschweben.
     
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  8. #5558 GoldDragon, 23. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2020
    Hi Schneiper,

    so funktioniert das nicht. YouGov betreibt ja relativ wenig Aufwand, keine aktiven Befragungen und so. Darum versuchen sie immer das statistische Bild der Bevölkerung nachzuzeichnen, also 51 % Frauen, so und so viel Prozent 18-29 , so und soviel Prozent Rentner usw.

    Wie dieses Bild pro Land aussieht weiß man ja (YouGov gibt es ja in vielen Ländern). Das Problem ist, das bei Themen. ei denen die Leute sehr unbalanciert antworten (also z.B. bei den unter 29 jährigen Männern 80 % für Feuerwerk) und sich diese Gruppen auch noch häufiger beteiligen und zum Pool der Rohdaten beitragen, dann kommt es zu großen Unterschieden zwischen Roh- und Enddaten.

    Ich finde den Ansatz zwar nachvollziehbar aber schwach. Ich glaube zwar nicht, das die mit Absicht manipulieren, anfällig dafür wäre es aber schon. Und außerdem macht sowas immer einen sehr seltsamen Eindruck.

    Naja was soll es, spielt vor Gericht eh keine Rolle.

    Liebe Grüße

    GoldDragon

    @Phenylalaninquelle

    Das Problem bei Dir ist die Ausgangsbeschränkung, dadurch darfst Du ja nur aus spezifischen Gründen aus dem Haus. Wie das in Deinem Bundesland geregelt ist, weiß ich leider nicht genau. Ich vermute mal, das das Landratsamt sowas untersagen kann, ist ja sozusagen die vorgesetzte Stelle der Kreisverwaltung.

    Aber genaues kann man ohne Kenntnis der exakten Umstände nicht sagen. Eine Möglichkeit die mir einfiele wäre noch: Bleib bei Deiner Tante. Dann ist der Zweck Reise zum Besuch. Dort feierst Du Silvester und am Ende der Ausgangssperre fährst Du zurück. Falls die Kontaktbeschränkungen das hergeben.

    LG

    GD
     
  9. Wenn Du es nicht schon kennst, würde ich Dir "Qualityland" (Marc-Uwe Kling, nicht die 2.0) als Hörbuch empfehlen. Saulustig und bissig real. Da bestimmen die Algorithmen, was Du kaufen wirst, und schicken es
    Dir gleich zu. Der Teil 2 (2.0) ist auch gut, aber etwas wirr.

    Jennifer
     
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  10. #5560 DieEngel, 23. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2020
    Nein hatte nichts mit Politik zutun... Es war eine klare Meinung von mir zu einen Shop Betreibers wo ich geantwortet hatte... Was offensichtlich hier jemanden nicht im kragen passt...
    Das nennt man auch meinungsmache wenn man Beiträge einfach entfernt die ein nicht gefallen! Das ist eben nicht die aufgrabe eine Forum...
     
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  11. Wenn der Bundesrat mal wichtige Sachen so schnell entscheiden oder ändern würde wie jetzt das. Da werden Sie schnell
     
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  12. Ist das so? Ich verstehe es doch ehr so das man als privat Person immer noch verschenken kann/darf wie sonst die Jahre auch...
    Kann sein das ich mich täusche aber ich hatte es bis jetzt so verstanden das gewerbetreibende käuflich erwerbende Artikel nicht überlassen dürfen...
     
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  13. Es steht dir ja frei jeden zu melden . Die meisten hier werden das wohl eher nicht tun . Ein hart umkämpftes Recht das wir in Deutschland hatten war das Recht der Gleichberechtigung .. vielleicht erinnerst du dich dunkel daran ? Artikel 3 Grundgesetz Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    Vielleicht ist einigen inzwischen aufgefallen das dieser Grundsatz dieses Silvester etwas.. nun sagen wir Mal ... Im Arsch ist. Einer darf zünden ein anderer nicht . Einer hat durch Zufall noch Reste der andere nicht . Einer wird Silvester Freude haben der andere.. nicht .
    Ich denke viel weiter muss ich das nicht erklären und wieso zumindest ich persönlich jeden toleriere der sein bestes tut das jeder oder so viele wie möglich nicht ausgeschlossen werden sofern sich dies in den Grenzen des ( vor 13.12) legalen bewegt
     
  14. Die Regierung arbeitet gerade mit Hyperlichtgeschwindigkeit. Ich habe gestern meine neue C'T bekommen:
    Schneller als die Demokratie

    So was kommt in den normalen Medien nicht.
     
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  15. "Diejenigen, die sich beim Böllern verletzen, machen in der Regel nicht die hohen Zahlen in den Notaufnahmen aus."

    Quelle: Neue Presse vom 23.12.2020

    Die Aussage stammt von Gerald Gaß, Präsident der deutschen Krankenhausgesellschaft.

    Sie untermauert deutlich, wo das eigentliche Problem liegt, welches aber von der Politik und den Feuerwerkskritikern nicht ernst genommen wird, da es wohl nicht in deren Gesamtkonzept passt...
     
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  16. Doch ich wohne im selben Landkreis :) mir ist auch nichts weiter bekannt und ich handhabe das genauso wie du!
     
    Megaknall gefällt das.
  17. Leider das interessiert garnicht die Feuerwerk hasser Gegner Hundehalter haben nur noch ein Ziel zusammen mit der Politik Feuerwerk zu Verbieten sowie Verkauf und Zündung aber wir niedersächsischen sind übern Berg bis jetzt hab die neue Verordnung runtergeladen
     
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  18. #5568 Markus.1986, 23. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2020
    Dieses Schreiben sollte unverzüglich unserem Bundesinnenminister vorgelegt werden, würde mich sehr interessieren, ob bzw. wie er darauf eingehen würde! Denn genau dadurch ist ein entgültiges Verkaufsverbot Bundesweit zustande gekommen! Wird ja alles auf das Feuerwerk geschoben. Dem ist eben nicht so!
    Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege !!!
     
  19. Ganz oben im Bild steht die Erklärung. Die Live-Ergebnisse sind ungewichtet und damit noch nicht repräsentativ für die Bevölkerung. Bei der finalen Statistik wurde dann so gewichtet, dass es für Deutschland repräsentativ ist. Macht insgesamt leider schon Sinn. Für uns allerdings nicht nachvollziehbar, wie diese Gewichtung erfolgt.
     
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  20. Nur ist so eine solche "Umrechnung" eben nicht (ohne weiteres) möglich, wie @GoldDragon oben sehr schön ausgeführt hat.

    Würde mich wirklich interessieren, wie im Vergleich eine "klassische" Umfrage à la Forsa (o.ä.) ausgehen würde.
     
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  21. Ich denke heute zählt‘s und gegen Nachmittag wissen wir hoffentlich alle mehr. Also weiterhin Daumen drücken liebe Pyros ;)

    Als ich heute morgen Joggen war, habe ich doch tatsächlich einen Lieferwagen von GO! gesehen. Habe ich zuvor noch nie in meinem Leben. Ich bin ja guter Dinge, dass das Universum mir da einen Wink mit dem Zaunpfahl geben wollte :rolleyes:
     
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  23. Erklärung anhand der Brandenburger Verordnung und des (Bundes) Sprengstoffgesetzes


    1. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II – Verordnungen
    31. Jahrgang Potsdam, den 15. Dezember 2020 Nummer 119


    Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 3. SARS-CoV-2-EindV



    §8 - Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels, Einrichtungen mit Publikumsverkehr

    §8 Absatz 3 - Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen nach § 3a des Sprengstoffgesetzes ist untersagt.


    2. § 3a des Sprengstoffgesetz

    Was umfasst 3a? - in 3a sind alle Kategorien aufgeführt, nicht nur F2, es betrifft also auch F1
     
  24. Tibola, x.pyro1995, jakobsgd und 5 anderen gefällt das.
  25. Hi. Dieses Verfahren wird wahrscheinlich erst in den nächsten 2 Tagen stattfinden. Das wissen wir noch nicht genau. Es liegt jetzt bei Gericht.

    Wir rechnen aber heute schon damit das es Ergebnisse anderer Klagen geben könnte.

    Grüße
     
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