Suche Grundstück zum Zünden in PLZ 1843x oder Umgebung gesucht.

Dieses Thema im Forum "Kleinanzeigen, Suchen, Tauschen, Verkaufen" wurde erstellt von Pyrfreak25, 24. Dezember 2020.

  1. Hallo ihr Lieben Pyros,
    ich heiße Jan und komme aus Stralsund in MV.
    Leider ist dieses Jahr das Zünden aus öffentlichen Grund verboten.
    Ich besitze leider kein eigenes Grundstück und weiß nicht, wie ich dieses Jahr meine paar Batterien genießen soll.
    Vielleicht findet sich ja ein netter Pyro aus der Umgebung, der sein Grundstück für 30 Minuten mit mir teilen möchte.
    Natürlich zünde ich verantwortungsbewusst nur mit meiner Frau und meinen Eltern Corona-konform und nehme den Müll wieder mit.
    Liebe Grüße, frohe Weihnachten und ein bisschen Hoffnung,
    Jan
     
  2. Das Abbrennverbot für jeglichen öffentlichen Grund ausprechen ist gesetzeswirdig. Siehe dazu erste SprengV Paragraph 24, das ist Bundesrecht und dieses bricht Landesrecht, siehe dazu Grundgesetz Artikel 31.
    Du solltest dein zuständiges Ordnungsamt oder Behörde anfragen, ob für deine Strasse gezielt ein Abbrennverbot besteht.
    Für F2 Feuerwerk mit reiner Knallwirkung (Böller oder Salutbatterie) können das stark frequentierte Plätze sein, oder die nähe zu Altersheim oder Krankenhaus (ca. 200m).
    Für alle anderen F2 Artikel kann man nur aufgrund besonderer Brandgefährdung (z.B. Reetdach oder Fachwerkhaus) ein Abbrennverbot aussprechen.
    Lass dir bestätigen das es keine detailiert definiertes Abbrennverbot gibt oder schau ob deine zuständige Behörde irgendwas veröffentlicht hat.
    Dies ist aktuelle Rechtslage, dennoch darfst du das nichts als Rechtsberatung verstehen und dich auf mich berufen. Lass dir am besten auch von deiner Behörde etwas schriftlich geben.
    Viel Spaß beim Abbrennen
     
  3. Ist es leider nicht. Es kommt hier nicht auf die SprengV an, sondern das IfSG. Das Verbot im öffentlichen Raum ist also rechtmäßig.
     
  4. #4 Fl0hs4ck, 24. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 24. Dezember 2020
    OK, da ich das jetzt nicht das alles lesen will, nenn mir doch bitte den Paragraphen der meine Aussage widerlegt.

    Ich wette den gibt's nicht und du hast deine Infos aus dem Radio oder anderer Medien, ganz schlechte Quellen, die verdrehen es gerne wie sie es grad brauchen.

    Die Bundesregierung hat die erste SprengV grade angepasst. Wenn sie gewollt hätte, daß das abbrennen grundsätzlich verboten ist, hätten sie das grade mitgeändert.

    Weist du warum die das nicht wollten, weil so ein Verbot nicht wirksam durchgesetzt werden kann. Was meinst du denn wieviele Polizisten man denn da für benötigen würde?
    Den Verkauf zu verbieten ist viel effektiver aus der Sicht der Politiker, verursacht keine Kosten aber reduziert die Menge an abrennbarer Pyrotechnik in Deutschland drastisch.
    Wie immer denken Politiker aber nicht an die anderen Folgen (Böller Tourismus und experimentierfreudige Hobbychemiker), aber da drüber brauchen wir hier jetzt nicht diskutieren.
     
    MyFireworks gefällt das.
  5. §28a IfSG

    Es dürfen Maßnahmen getroffen werden, die zur Eindämmung von SARS-CoV-2 geeignet sind.
    Dem widerspricht ein Verbot im öffentlichen Raum laut aktueller Rechtsprechung nicht.
     
  6. #6 Fl0hs4ck, 24. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 24. Dezember 2020
    Also verbreitet Feuerwerk Covid?
    Kontaktbeschränkungen sind geeignete Maßnahmen, auf die muss du achten, ein Abbrennverbot ist keine geignete Maßnahme. Das wurde ja auch bereits unafechtbar festgestellt.

    Urteil aus Niedersachen im Anhang
     

    Anhänge:

  7. Ein generelles Abbrennverbot, also z.B. auch im privaten Raum wurde als unzulässig festgestellt, mehr nicht.
    Es wurde auch festgestellt, dass ein Abbrennverbot im öffentlichen Raum durchaus rechtskonform ist und zur Vermeidung von Ansammlungen beiträgt. Das hat z.B. der VGH in Mannheim bestätigt.
     
  8. OK, ich bin jedenfalls im Kontakt mit meiner Gemeindeverwaltung. Wenn die unbedingt wollen das ich bei mir im Hof zünde, mach ich das, auch wenn es Schwachsinn ist.
     
  9. Das es nicht wirklich Sinn macht, ist ja auch klar.
    Ich werde auch auf unserem Grundstück zünden. Zumal in BW ja die Ausgangsbeschränkungen gelten.
     
  10. Wenn ich nochmal so drüber nachdenke, macht das folgende auch keinen Sinn:
    Wenn das IfSG über der SprengV stehen sollte, warum musste dann in der SprengV der Paragraph 22 für das Verkaufsverbot angepasst werden?
    Das kann doch nur der Fall sein, wenn die SprengV noch bestand hat, also gilt Paragraph 24 trotz des IfSG...?
     
  11. Erstens, weil man es bundesweit regeln wollte und zweitens weil ein Überlassungsverbot natürlich nicht geeignet ist, das Virus einzudämmen. Deswegen ist dieses Überlassungsverbot ja so lächerlich.
     
  12. #12 PTU, 24. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 24. Dezember 2020
    IfSG hin oder her - stellt dem Jan bitte ein paar Quadratmeter in eurem Garten temporär zur Verfügung liebe MV-Pommer. Zur Not durch Absperrband IfSG-konforme Abstände sicherstellen.... Frohe Weihnachten :)
     
  13. Ich werde übrigens auch mit Absperrband noch zusätzlich meine Einfahrt kennzeichnen und eine Schrift hinhängen: "wegen Corona gesperrt".
     
    matzeW gefällt das.

  14. Vielen lieben Dank dafür, dass du das Thema wieder zurückführst und mich unterstützen möchtest.
     
  15. Paranoide Gesellschaft.. wärst du bei mir in der Nähe hätte ich direkt ja gesagt und gut . .. immer diese Filme Schiebereien ... Wohne aber in 31XXX ...
     
    Markus.1986 und Pyrfreak25 gefällt das.

  16. Genau solche Unterstützung benötige ich! Ich hoffe so sehr, noch jemanden zu finden...
     
  17. e
    Nicht falsch verstehen. Ich hoffe natürlich, dass du jemanden findest!
     
  18. Ich wollte auch nur helfen, wohne aber leider in Baden Württemberg
     
  19. Alles gut ihr zwei, bin über jede Idee und Info dankbar.
     
  20. Ich wollte damit ebenfalls keinen in irgendeiner Weise angreifen. Nennt mich pessimistisch aber die Gesellschaft die wir stolz Deutschland nennen ist inzwischen nichts weiter als ein Zweck Kollektiv in dem Menschen nur nach dem gemessen werden was sie bereit sind zu leisten . In dem der eigene nutzen höher steht als das Wohl des nächsten . In denen man niemanden mehr vertraut den man nicht kennt . Ich wünschte es wäre anders
     
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