News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Sie sollten für sowas eher die Rubrik "Märchen" aufmachen, bevor noch jemand auf die Idee kommt, dass das auf ernsthaft recherchierten Tatsachen beruht :good:
     
  2. Und wenn man sich dann einige Kommentare durchliest wird einem ja schlecht. So ein Mumpitz (In dem Falle die liebe Kommentatorin, und der Christian. Dann sollen die Leute, die gestört sind sich Oropax in die Ohren stecken und gut ist.
     

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  3. Das ist übel und verdreht die Tatsachen völlig! Tut so, als sei in D bei privatem Feuerwerk viel mehr erlaubt als in anderen Staaten. Als ich den Artikel eben gelesen habe war ich so sauer, dass ich spontan eine halbe Stunde investiert habe, um einen (längeren) Kommentar zu schreiben. Obwohl ich eigentlich anderes vorhatte. aber da kann man nicht schweigen... :mad:
     
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  4. Ich dachte auf der Facebookseite der DUH sind schon Kommentare zum schämen bei aber beim Spiegel wird sogar da noch ordentlich was drauf gesetzt.... Zum Artikel bzw. Autor muss man echt nichts sagen, bekomme ich nur eine Sperre wenn ich das schreibe was ich denke...
     
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  5. Hallo, Aktuelles von der Silvesterwelt-Berlin findet ihr HIER :
    Großer FEUERWERK - VERKAUF ab sofort (Mo 28.12 ) mit Kat F1
    ( Jugendfeuerwerk / Tischfeuerwerk),sowie Kat P1
    ( Schallerzeuger - Funke Chinaböller A Schinken 59,99€ / Pä 1,99€)am Standort Sewanstr. 176 in 10319 Berlin Lichtenberg
    ( keine Vorbestellungen möglich )

    Allgemeine Haltung:
    Stand 22.12.20 21:30 Leider wird unser Onlineshop aufgrund der aktuellen gesetzlichen Lage für Bestellungen 2020 geschlossen bleiben. Wir sind somit erst zur neuen Saison im März 21 wieder Online. Aufgrund der Beschlüsse des Berliner Senats, sehen wir keine Möglichkeit, den Shop, auch nur zu Info- Zwecken offenzuhalten. Die verschiedenen Anfragen der Kunden oder Interessierten, wären einfach zu groß & würde zusätzlich zu den bisherigen Schaden durch die unverständlichen & zu späten Maßnahmen der Berliner- sowie der Bundespolitik zusätzliches Personal binden. Diesen Aufwand können wir leider nicht verantworten, da wir - Stand jetzt - sowieso nicht verkaufen dürfen. - oder - auch nicht mehr wissen als Ihr.

    Rechtslage Pyrotechnik:
    Laut dem Berliner Gesetzgeber, sowie den bundesweiten Verordnungen, ist die Abgabe / Überlassung von Feuerwerk der Kat. F2 an den Endverbraucher untersagt. Das beinhaltet leider auch erfolgte Vorbestellungen, egal ob bezahlt oder unbezahlt, zur Lieferung , oder zur Abholung. Ein Ladenverkauf ist aufgrund des in Berlin bestehenden Lockdowns sowieso untersagt. Eine Ausnahme stellen Geschäfte dar, die wiederum geöffnet bleiben durften. Bei uns wäre dies, die Filiale Sewanstr. Aufgrund des genannten Abgabeverbotes des Silvesterfeuerwerks, kommt dies aber gegenwärtig auch hier nicht in Frage. Ein Abbrenn/ Verwendungverbot besteht nicht. Das Anzünden ist somit zugelassen.

    Es gibt lediglich 2 Ausnahmen:1 ) Kunden mit einer Gewerbeerlaubnis ( Branchenunabhängig )2 ) Kunden mit dem Feuerwerkerschein

    Weiteres Vorgehen der Silvesterwelt-Berlin:
    Aus diesem Grund & weil es auch eine gewisse zeitliche Abwicklungsplanung erfordert, agieren wir ab sofort wie folgt:
    • Im Geschäft Sewanstr. sind Kat F1 - Wunderkerzen, Knallerbsen und diverses Jugendfeuerwerk sowie Tischfeuerwerk erhältlich.
    • Die Filiale Hohenschönhausen ist bereits abgebaut worden. Ein Verkauf ist hier nicht möglich.
    • Eine Abholstelle ebenfalls nicht.
    • Wir lösen alle Bestellungen ab 29.12.20 auf .
    • Dies betrifft auch Kunden, die eigentlich beliefert werden sollten.
    • Wir bitten alle Kunden, K E I N E Zahlungen mehr zu leisten. Bereits erhaltene, überweisen wir im Januar wieder zurück.
    • Vorbestellungen, egal aus welchem Anlass, werden leider nicht mehr ausgeführt, da der Feuerwerkverkauf rückabgewickelt wird.
    • Aufgrund des Aufwandes betrifft das auch Artikel der Kat F1. Bitte einfach vorbeikommen & Eure Artikel vor Ort Aussuchen.

    In eigener Sache:

    Wir danken euch, für die zahlreichen Bestellungen in 2020, auch wenn wir sie leider nicht bearbeiten können. Wir sehen uns in 2021! oder mit GewA auch noch in 2020.
     
  6. Das ist ja nun Äpfel mit Birnen vergleichen...
    Aber gut. Diskussion unnötig.

    Wie schon oft erwähnt, die Klagen gegen Verkaufsverbote sind absolut sinnlos.
    Es sollte viel mehr Widersprüche gegen komplette F2 Abbrenverbote geben.
     
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  7. Ich habe dem Herrn vom Spiegel mal eine sachliche, aufklärende E-mail geschrieben.
    Nun aber schnell wieder in den Weihnachtsmodus! ;)
     
  8. Den ruhigen Abend hat man 364x im Jahr, da wird man 1x laut an Silvester wohl aushalten können.
    Gelebte Intoleranz in Reinkultur ..
     
  9. Nö, nur deinen Gedankengang auf ein anderes Beispiel angewandt.
     

  10. Wobei wir wieder mal die (falsche) Ansicht hier lesen, dass "solche Artikel ohnehin verboten sind".

    Ich habe solche Artikel zu tausenden gezündet und habe noch immer alle 10 Finger,selbst bei Problemen mit Versagern oder Ähnlichem. Wenn man da die paar Punkte beachtet, passiert in der Regel auch nichts. ( Sicherheitsabstand, Wartezeit ...)Hab das heute schon mal wo geschrieben. Schuld ist immer der Mensch bei solchen Unfällen. Blödheit, Angeberei, Alkohol und vielleicht noch Geldgier bei dem , der den Jungs "solche Artikel" verkauft hat. Im Grenzgebiet kann man Denen da oben keinen Vorwurf machen. Die nehmen an, man weis Was man kauft. Ist so wie bei den Autoverkäufern. Da muß man auch keinen Führerschein herzeigen beim Kauf. Also bitte lasst die Kirche im Dorf.

    Feuerwerk ist nicht gefährlich, sondern nur die falsche Anwendung!
     
  11. @anton

    Du brauchst hier keine Haarspalterei betreiben.
    Ich glaube jeder hier im Forum weiß das ich damit meinte das sie für Otto-Normalo verboten sind.
    Nächstes mal werde ich das nur für dich extra dazu schreiben ... :rolleyes:
     
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  12. Deswegen lieber immer einen kleinen Vorrat haben
     
  13. #6463 Petardo Rumpelstilzchen, 26. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2020
    ALLE hier dem Herrn ein Feedback schreiben, mit Fakten, auch wenn er die ausblendet.
    Wir lassen uns doch nicht mit Querdenkern gleichstellen!
    Wer Feuerwerk liebt, der zündet! Natürlich halten wir Abstand.

    Hier ist die eMail von dem Herrn:spiteful:

    [email protected]
     
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  14. BumBum, Pyro-X, NordfriesenPyro und 20 anderen gefällt das.
  15. Moin versuch es mal hier deko-fun-treasure.de click&collect per Mail oder Telefon dort gibt es Jugendfeuerwerk
     
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  16. Unser Landrat hat sich wohl auch gegen ein Öffentliches knall Verbot ausgesprochen ☺️
     
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  17. Erinnert mich an die 2000er Jahre als es Mode war Egoshooter-Spieler in die Amokläufer-Schublade zu stecken. Jetzt sind eben die Pyro-Freunde fällig.
     
  18. Für Geschwondigkeitsverstöße gibt es einrn Bußgeldkatalog mit festgelegten Summen.

    Im Falle der Verordnung zum Verbot des Abbrennens von Pyrotechnin der Kat. F2 nicht.
    Da heißt es z.B. in Potsdam:
    Bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung kann dies mit einem Bußgeld bis 25000 Euro geahndet werden.

    Dementsprechend ist mein Gedankengang überhaupt nicht so abwegig, wie Du der Meinung bist.
     
  19. Sehr toll....

    Das Ausmass an dem diesjährigen P1 F3 und F4 Angebot, auch in """Normalo""" - Händen wird enorm sein....

    Sogar hier ist auch schon alles infiltriert mit Verkaufsangeboten...... (Wofür Besitzer/Betreiber/Normalnutzer des Forums nichts kann)

    Traurig das es so """Muggelmässig""" durchgesetzt wird mit den (((Massnahmen)))


    Ich werde lauschen,,,,, jeden BKS-Böller wahrnehmen und dann noch mal entscheiden ob das Verbot auch nur ein positiv geladenes 0,5%-Teilchen hatte...
     
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  20. Oha, der Herr Bethke macht sicher jeden morgen drei Kreuze das ein Verbot von dummer, beschissen recherchierter Polemik es noch nicht bis in den öffentlichen Diskurs geschafft hat. ;D
     
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  22. Dass man natürlich nicht wegen jedem Verstoß das gleiche zahlt, ist ja klar. Hat sich für mich nur so angehört, als solle im genannten Fall von einem Bußgeld abgesehen werden.
    Wenn ich das falsch aufgefasst habe, tut es mir leid.
    Denke auch, dass in so einem Fall nur das Mindestbußgeld fällig werden würde.
     
  23. Ich könnte ausrasten, wenn ich sowas lese. Da druckt man den geistigen Durchfall von einem geistigen Tiefflieger ab, ohne vorherige Prüfung. Der ganze Artikel Note 6. Sieht dem Spiegel ja aber ähnlich den Deutschen schlecht darzustellen und mit Falschinfos zu versorgen sowieso!
     
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