News Eilantrag gegen Feuerwerksverbot in Baden-Württemberg abgelehnt

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pepe Le Fou, 23. Dezember 2020.

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  1. Der VGH Mannheim hat entschieden, dass das von der Landesregierung bis zum 10.01.2020 angeordnete Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum rechtmäßig ist.

    :wall:

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  2. Ist alles öffentlicher Raum außer Grundstück?
     
  3. Naja ich denke es war soweit schon klar dass der öffentliche Raum verboten werden kann, dann bleibt halt nur ein Privatgrundstück.
     
  4. Eig schon da wo der Grundstein ist siehst ja wo das ist bis wohin dein Grundstück geht und bis vor zum Gehweg geweg ist schon öffentlich
     
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  5. Da muss ich jetzt mal eine Frage einwerfen. Angenommen, ich zünde Feuerwerk im Vorgarten, auf dem Balkon oder am Fenster und schmeiße das von dort dann auf die Straße. Ist das schon ein Verstoß gegen die Verordnung? Was denkt ihr?
     
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  6. Frag ich mich auch. Raketen fallen ja auch iwo wieder runter, genauso wie Vögel und der Fallout von Cakes.
     
  7. Dann können die quasi über Grundstückgrenzen hinweg die anhaftenden Corona-Viren aus den als privatrechlich definierten Bereichen in den öffentlichen Raum tragen?!?!!! :eek:

    Ich denke dazu sollte noch dringend was ins IfSG oder in die CoBeLVO´s aufgenommen werden, das geht ja garnicht!! :haehae:
     
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  8. ohh die Verfahren werden ja gerade Reihenweise abgelehnt, ich sehe für uns in Bremen auch nicht wirklich die Chance
     
  9. XD
    Ich denke der Ptg muss auf privatem Grund angezündet werden (Ausgangssperre), mehr aber auch nicht.
     
  10. Laute ihr als Person habt dieses Verbot nicht das Feuerwerk ihr dürft sowieso nicht öffentlicher Raum die sind nicht dumm die haben des alles so gemacht ausgangssperre,
     
  11. #11 Gipsbombe, 26. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2020
    Natürlich ist das so gestaltet dass die Gemeinden gewisse Bereiche für Feuerwerk sperren können.
    In Bayern ist es jedoch so, dass ab 21:00 Uhr eine Ausgangssperre gilt.
    Das bedeutet für mich und meine Jungs, dass wir nach 21:00 Uhr von meinem Grund und Boden aus ballern können/dürfen. ("Dürfen" kommt übrigens von "Bedürfnis)" .
    Und ja, wir werden das aushalten und diesen Auftrag erfüllen:)
    Es wird zwar ziemlich ruhig zugehen, aber nichtsdestotrotz recht bunt werden.

    Ganz genau betrachtet dürfte man also VOR 21:00 Uhr auf den nicht von den Gemeinden untersagten Bereichen Kat F2 abbrennen.
    Man muss nur vor oder um 21:00 Uhr wieder Zuhause sein.
    Naja, dann machen wa dat halt so.:rolleyes:
     
  12. Du schießt schon 21 Uhr
     
  13. Ich weiß jetzt nicht wie es in BW aussieht, aber obiges gilt für Bayern, wobei man eben beachten muß dass es ab 21:00 Uhr die Ausgangsbeschränkung gibt, aber vor 21:00 Uhr die Reste des Vorjahres auch auf öffentlichen Strassen gezündet werden dürfen, sofern diese von der Gemeinde NICHT für Feuerwerk gesperrt wurden.
    Bei uns wurde z.B. der Kirchplatz und der Platz um den Maibaum dafür gesperrt.
    D.h. dort darf auch VOR 21:00 Uhr kein Feuerwerk abgebrannt werden.
     
  14. Ich sperre alles gut sichtbar ab und brenne mein Fw ab (Privat). Außer Behörden darf eh keiner ab 21 Uhr herum laufen. Gaa hat mir das letzte Woche persönlich erst bestätigt.
     
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  15. Und was man noch beachten muss (in Bayern), dass die Regel "nur Personen aus zwei Haushalten und nicht mehr als fünf Personen insgesamt" eingehalten werden muss.;)
    Das schaffen wir locker....
     
  16. Bayern unterscheidet sich zwischen Stadt und Land. Ich kam vorgestern zu einem Kollegen (ländlich) mit Maske. Die haben mich angeschaut als ich vom Mars komme:rofl:.
     
  17. Hihi:D, das ist schon von Anfang an der Irrsinn an dem ganzen.
    Wir sind ja zu dritt im Labor, jeder/jede aus einer anderen Stadt/Dorf, und ehrlich gesagt bin ich mehr mit meinen Kolleginnen zusammen als mit meiner Frau.
    Wir müssen übrigens im Labor nur Masken tragen wenn entweder jemand anderes, also z.B. ein Lieferant an der Tür klingelt, oder wenn wir uns zu nahe kommen.
    Jetzt sitzen wir aber im Labor in einem Raum, sprechen miteinander und machen unser Analysen miteinander, und das schon seit ewigen Zeiten.
    Bislang hat sich aber noch keiner vom anderen angesteckt.
     
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  18. Man müsste sich komplett abschotten, entweder man bekommt es oder nicht.
     
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  19. Bawü

    Die Antwort darauf fällt eindeutig aus: „Befinden Sie sich auf ihrem Privatgrundstück, dürfen Sie zum Jahreswechsel böllern“, erklärt der Stuttgarter Polizeisprecher Stephan Widmann. Sobald man aber den öffentlichen Raum betritt – und das ist dann schon der Gehweg vor dem Haus – greift das Feuerwerksverbot. Wird man beim Böllern im öffentlichen Raum erwischt, erwartet einen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

    Obwohl das Zünden von Feuerwerk auf einem Privatgelände erlaubt ist, appelliert das Land Baden-Württemberg an die Bürgerinnen und Bürger: „Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren können unter Umständen durch falsche Lagerung beschädigt sein und sollten ebenfalls nicht gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht“, steht in den FAQs auf der Homepage des Landes – und soll daran erinnern, dass die Notaufnahmen der Krankenhäuser neben der Anzahl an Corona-Patienten nicht noch zusätzlich belastet werden sollten.


    Und nicht zu vergessen, die Ausgangsbeschränkungen, die nach Weihnachten wieder zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens gelten
     
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  20. JonnyThunderkong gefällt das.
  21. wie ist das eigentlich..... wenn ich mein Feuerwerk auf der Gartenbank in meinen Garten/Hoheitsgebiet stehen haben und in der erlaubten Ausgangszeit von außen/öffentlich nach innen anzünde?
     
  22. Brunner hat ne kleine ...Spalte... von seinem Laden wieder offen
     
  23. Ja , habe mir auch noch ein wenig bei Brunner bestellt. :applause:
     
    Alter Knaller gefällt das.
  24. Jemand hatte schon die Frage gestellt aber es gab noch keine Antwort...
    Darf man vom Privatgrundstück in den Öffentlichen Raum (Straße) einen Böller werfen? Was ist, wenn ein Knallfrosch auf die Straße springt? Meine Rakete landet ja mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht auf meinem Grundstück...
     
  25. Du musst dich auf Privatgrund befinden, mehr nicht.
     
    JonnyThunderkong und Jack-Beauregard gefällt das.
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