News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Ich sehe das Jahr 2021 schon jetzt in ein Tal des großen Heulen :mad::confused::cry:
    Es ist wirklich schlimm und wird leider mit Silvester nicht enden ganz im Gegenteil und wer ist schuld genau diese Fer....! Politik und nicht die Händler auch wenn die es nun ausbaden müssen:mad::mad::mad:
    Die müssen wie alle anderen nun staatliche Unterstützung bekommen jeder der nun Langeweile hat sollte an unserem Bundesminister für Wirtschaft und Energie (Peter Altmaier) eine Mail schreiben und klar machen was hier grade abläuft und was es für eine Sauerei es ist was mit uns und denn Shops abgezogen wurde! aber Natürlich sachlich bleiben und nicht irgendwie drohen oder ähnliches...
    Damit kann Mann denn Shops wirklich helfen damit sie endlich Staatlich Unterstützung bekommen...
     
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  2. Mal zum Thema zurück. Ich habe mir gerade nochmal wegen den Klagen Gedanken gemacht.

    Wenn nun die Gericht feststellen, dass das Abbrennverbot in der Öffentlichkeit rechtmäßig ist, warum wird dann dass Überlassungsverbot noch benötigt?

    Die Politiker haben doch argumentiert wir brauchen ein Verkaufsverbot, weil ein Abbrennverbot nichts bringt, aber warum nun beides? Ich spreche was aus, was nichts bringt und lasse es gerichtlich bestätigen?

    Dann müsste das Überlassungsverbot ja fallen gelassen werden, weil ich ja nicht doppelt verbieten muss.

    Naja Mal sehen was bei Pyrorob rauskommt, ich glaube zwar die Gerichte werden das alles im Sinne der Politik bestätigen. Selbst der republikanische Surpreme Court hat ja gegen Trump entschieden. Vielleicht gibt's ja noch ein Wunder.
     
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  3. Die Händler könnten künftig die Preise verdreifachen. Dann gibt's auch entsprechende Finanzielle Polster und jeder bekommt sein Geld wieder. :rolleyes::D
     
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  4. Es gibt nicht überall ein Abbrennverbot :)
     
  5. Wäre sogar wirklich eine überlegung Wert, jedoch werde ich auch regelmäßig mit Steinen beworfen weil ich der Meinung bin das man die 1,99€ Tonschleuder Sortimente im Aldi verbieten sollte.
     
  6. Endlich mal jemand der es ausspricht :rules:
     
  7. Ab und zu kaufen ich das auch mal ganz gerne.
    Ich mag solche Sortimente irgendwie.
    Hinterher ärgere ich mich meistens das ich es wider gekauft habe und das es na ja sche.... ist.
    Aber ich kaufe es irgendwie immer wider.
    Ist eine Hass Liebe
     
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  8. Hmm, ich mach mal ein neues Faß auf...:D

    In einem Threat der Facebook Hof-Gruppe ist die Frage aufgeworfen worden wo man FW zünden darf.
    Dort wird unterschieden zwischen privaten Grund und eigenen Grund. Man düfte nur auf eigenen Grund.. Miethausbewohner ohne Gartenanteil hätten die A....Karte..

    "Nicht 'Privatgrundstück' sondern nur 'Eigenes Grundstück'. Hast ne Mietwohnung ohne eigens ausgewiesenen Gartenanteil, dann hast ein Problem. "

    Auch lustig:

    "Exakt... Fenster auf und raus ist erlaubt. Man muss ja keine Angst haben jemanden zu treffen, darf ja eh keiner auf der Straße sein "

    Hof an der Saale

    etwas runterscrollen, dort stellt Jemand die Frage nach den Prospekte und er wäre verwirrt..
     
  9. Und am Ende werden die Leute kontrolliert die mit Gewerbe abgeholt haben ich sehe es schon kommen
     
  10. In unserer Zeitung wurde die eigene Wohnung so geschildert, dass sie auch den eigenen Garten (falls vorhanden), den Balkon oder die Terrasse umfasst.

    Fragen und Antworten zu Corona: Feuerwerk und Freizeit

    Da durch die Ausgangssperre ab 21 Uhr die Wohnung ja nicht mehr verlassen werden darf, werden die Leute ohne Garten die Balkone und Terrassen auch für Feuerwerk nutzen, was ich mehr als bedenklich finde in Hinblick auf Sicherheit und Brandgefahr. Ich lasse mir noch eingehen, dass öffentliche Plätze mit der Gefahr für größere Ansammlungen als Verbotszonen ausgewiesen werden... sinnvoller wäre es gewesen, den Leuten wenigstens Feuerwerk vor den eigenen Haustüren zu erlauben, bevor irgendwelche Balkone abgefackelt werden.
     
  11. #6537 KracherFan, 26. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2020
    Generell ist alles privat was nicht öffentlich ist und da wird auch keine weitere Unterscheidung gemacht ABER ob man bei einer möglichen Ausgangsbeschränkung da hin kommt ist eine ganz andere Frage (wenn man jetzt mal davon ausgeht, daß rumballern kein ausreichender Grund ist). Da hilft es dann unter Umständen nichtmal ein "ausgewiesenes Gartenteil" zu haben. Wenn dazwischen Privatgrund anderer Besitzer oder gar öffentlicher Grund liegt kommt man einfach nicht hin (abgesehen davon, daß es in dem Fall nicht zur Wohnung zählt) und auf fremdem Grund darf man sich auch nicht aufhalten.
     
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  12. Klar ist das Murks, sind manchmal aber noch etwas besser als entsprechende Schinkenware. Manchen reicht das halt. So what.
     
  13. Bei uns Mietshaus mit Wiese vor dem Haus gehört zum Grundstück. Wird von mir und meinem Nachbar gezündet, dürfte doch nicht zu öffentlich dann zählen oder ? Zumal wir den Bereich noch extra mit flatter Band absperren ?!
     
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  14. Öffentlich eher nicht. Spätestens wenn es eine Einfriedung gibt wüsste ich nicht wie man da anders argumentieren sollte. Allerdings bleibt die Frage wem die Wiese gehört, wer sich wann dort aufhalten darf und wie die betreffenden Personen zur betreffenden Zeit dort hinkommen.

    Edit: Die spannenste Frage (die ich dir auch nicht beantworten kann) im Fall einer Ausgangssperre wäre wahrscheinlich ob bzw unter welchen Umständen besagte Wiese rechtlich ein Teil deiner "Wohnung" ist.
     
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  15. Meine Meinung geht auch noch weiter als 1,99€ Artikel aus dem Aldi, wofür ich dann beworfen werde. Aber das Fass mach ich lieber hier nicht auf.
     
  16. Ich versteh den Sinn dahinter ehrlich gesagt nicht. Klar, ist ziemlicher Müll aber du brauchst es ja nicht kaufen?
     
  17. Geht auch darum um Missbrauch zu vermeiden. Hat aber allgemein mit Supermärkten zutun ;)
     
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  18. Wie soll man die Tonklumpen denn misbrauchen? Da wüsste ich wirklich problematischere Artikel und ersthaft kontrollieren kann man das so oder so nicht. Die Leute haben ja kein Schild auf der Stirn "Ich schieße Raketen aus der Hand" oder "Ich werfe Flashbangs in Mülleimer".
     
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  19. Dann erzähl doch mal. Mach ruhig ein Fass auf, ist ja schließlich Weihnachten.
     
  20. Die Feuerwerksvitrine lässt den Kunden entscheiden, ob man stornieren, die Lieferung einlagern oder einen Gutschein bekommen möchte.
    Find ich sehr gut, sollten alle Shops so machen, damit kann man eine mögliche Insolvenz entgegensteuern.
    Ich werde mich somit für einen der letzten beiden Möglichkeiten entscheiden.
     
  21. Ich habe gerade mal nach besonderen Feuerwerksbestimmungen meines Landkreises und meiner Stadt gegoogelt. Es gibt gar keine, sehr schön. Also kann ich die Reste unters Volk bringen.

    @Firework - Freak

    Naja, sie schreiben, das man sie verklagen muss, wenn man stornieren will, nix mit freier Wahl.

    LG

    GoldDragon
     
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  22. ich werde ne Uzi um o Uhr in den Himmel braten
     
  23. Das sehe ich genauso, wohne in einem Hochhaus und habe da echt Bedenken bei der Dummheit vieler Menschen.
     
    Bruno86 gefällt das.
  24. #6550 leski, 26. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2020
    Hab auch mal bei mir nachgesehen wohne in Bayern,da steht auf der Landkreis wie auch Stadtseite:
    3.3 An Silvester und Neujahr besteht ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten. Das Abbrennen und die Mitführung von Pyrotechnik werden an Silvester und Neujahr auf von den Kommunen festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen verboten.
    ---------------------------------------------
    Und auf diese Seite wird auch von der Stadt verwiesen nach einer Anfrage:

    Es ist untersagt, auf von den zuständigen Behörden festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne von §3a SprengG mit sich zu führen oder abzubrennen. Bitte informieren Sie sich entsprechend auf den Homepages der Behörden vor Ort.

    Ferner gilt die bayernweite nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr auch an Silvester und Neujahr. Das Abbrennen von Pyrotechnik stellt keinen unabweisbaren Grund dar, die Wohnung zu verlassen.

    Zudem ist der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Sinne von §3a Sprengstoffgesetz untersagt.

    Dieser Text ist ja auch sehr interessant....:

    In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte die Regelung des § 15 Sprengstoffgesetz. Hiernach hat derjenige, der explosionsgefährliche Stoffe einführen, durchführen oder verbringen oder durch einen anderen einführen, durchführen oder verbringen lassen will, nachzuweisen, dass er zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder zum Erwerb dieser Stoffe berechtigt ist (ein Verstoß ist auch strafbar, vgl. § 40 Sprengstoffgesetz).

    Für mich heisst das jetzt,über den Tag hin weng darf ich wie jetzt auch raus um Spazieren zu gehen ect. und dann auch Feuerwerk zünden ohne was verbotenes zu machen,es gilt aber leider eine Ausgangsbeschränkung.Ist nur die Frage MUSS ich mich die ganze Zeit bewegen(wegen triftigem Grund zum Verlassen des Eigenheims) oder darf ich auch mit dem Auto an einen "abgelegenen Ort" fahren wo hald nur ab und zu mal Spaziergeher vorbeilaufen und dort "aus dem Kofferraum" raus böllern?
     
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