So verstehe ich das auch aber die Beamten werden das auslegen, wie sie es brauchen. Ich bräuchte da wohl was schriftliches. Werde eventuell mal das Amt anschreiben.
Da gibt's nichts auszulegen. Das zünden von Feuerwerk im öffentlichen Raum ist verboten. - > Es kommt lediglich darauf an, wo der Ptg angezündet wird. Sonst müsste es heißen: Die PTGs dürfen hierbei den Privatgrund nicht verlassen.
Ich habe nochmal versucht Genaueres für Bayern in Erfahrung zu bringen. Es gilt ja hier auch tagsüber die allgemeine Ausgangssperre, nach dieser darf man auch in dieser Zeit auf öffentlichem Grund kein FWK abbrennen. Eigenartig ist jedoch, dass es zusätzlich von den Gemeinden ausgewiesene Zonen gibt, in welchen das nochmal explizit untersagt ist. Ich verstehe das mittlerweile nicht mehr. Denn diese würden dann eigentlich nicht zusätzlich gebraucht.
Das beißt sich in der Tat. In Bayern ist man deshalb nur auf der sicheren Seite, wenn man auf Privatgrund zündet. Aber selbst da wird man wohl diskutieren dürfen, da die Medien und diverse Politiker wieder Glanzleistung gezeigt und den Leuten eingetrichtert haben, dass Feuerwerk verboten wäre. Dass laut Gesetz nur der Verkauf/das Überlassen verboten wurde, wird (bewusst) viel zu wenig kommuniziert. Es gibt aber keine Rechtsgrundlage, in der das Zünden generell verboten wurde. Habe mir ein paar Seiten ausgedruckt, wo klar geschrieben steht, wie die Lage ist, wenn irgendwer meint daher kommen zu müssen, wenn ich meine Reste zünde. Z.B.: Coronavirus: Häufig gestellte Fragen - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Böllern und Besuche: Diese Regeln gelten an Silvester
Habe mal angerufen und die haben wenig Zeit gehabt, meine Fragen zu beantworten. Sie berufen sich auf die Regelung von BW. Dort steht "Das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist generell untersagt." Jetzt ist die Frage, was "Zünden" bedeutet. Zünden kann auch die Detonation eines Böllers sein. Von "Anzünden" ist in der Verordnung nicht die Rede. EDIT: Habe jetzt nochmal die Seite unserer Stadt dur chwühlt ... Hier heißt es schon anders ... Das Abbrennen. {} Damit dürfte ich doch Böller nicht auf die Straße werfen - richtig?
Der Link zur neusten CoronaVO vom 16.12.2020 für Baden-Württemberg als PDF: https://www.baden-wuerttemberg.de/f...te_VO_der_LReg_zur_Aenderung_der_CoronaVO.pdf Feuerwerk wird im Paragrafen 1e (II) behandelt
https://www.baden-wuerttemberg.de/f...Lockdown_Dez_Jan_alles_auf_einen_Blick_DE.pdf https://www.baden-wuerttemberg.de/d...es-landes-baden-wuerttemberg/?type=98&print=1
wie sollst du es verstehen wenn die selber keine Ahnung haben außer Chaosverbreitug in Sachen Regelung
Das total bescheuert ist ja, das selbst F1 im öffentlichen Raum verboten ist! Ein OWI durch Knallerbsen. Da würde ich gerne mal eine Gerichtsmeinung zu hören.. SInd doch alle nimmer ganz Bluna...
Vor allem geht aus dem Schriftstück hervor, dass sich die Regelung auf Pyrotechnik allgemein bezieht. Also kann man nicht einmal mehr mit P1 und T1 diese Regelung umgehen.
Na dann haben sich heute meine Nachbarn schon strafbar gemacht. Die haben Knallerbsen auf die Strasse geschmissen.
Das gibts nicht, is zwar alle gerade schon sooo Crazy, aber zum Knallerbsen werfen bestraft zu werden ?
Mal ehrlich. Das ganze Verbot hat doch seine Ursache in der Tatsache das in den letzten Jahren die kriegsähnlichen Straßenschlachten in den Ballungsräumen unverhältnismäßig zugenommen haben. Wie immer müssen wegen einiger hirnloser Vollpfosten alle drunter leider......zum kotzen.....