Nein, ist es nicht. Nur ist Deine Aussage falsch. In Niedersachsen gibt es bereits die Regelung, dass auf "zu benennenden Flächen, Plätzen und Straßen" ein Abbrennverbot und in einem Zeitfenster auch eine Verbot des Mitführens gilt. Die entsprechenden Orte für die Region Hannover wurden allerdings noch nicht genannt... deshalb habe ich nachgefragt wann diese benannt werden. Und in meiner Gemeinde / Stadt / Kommune gibt es bisher keine explizierten Angaben, die sollen aber kommen. Und das möchte ich nicht erst am 31.12. lesen, deshalb fragte ich halt an. Daran ändern wird meine Anfrage eh nichts, ich würde nur gerne mit ein paar Tagen Vorlauf wissen ob ich meine übliche Stelle nutzen kann oder auf meinem Privatgrundstück bleiben muss.
Sowas checke ich auch nicht, wieso muss man da immer hinterherlaufen?! Es ist doch alles klar geregelt...da können doch jetzt bei den abgestraften die dort zwischen den Jahren arbeiten müssen, eh keine konstruktiven Aussagen mehr telefonisch oder per Mail erwartet werden.
Dann scheint meine Gemeinde wohl eine Ausnahme zu sein. Der von mir weiter oben zitierte Text ist eine Antwort unserer Bürgermeisterin welche auf meine Anfrage geschrieben wurde, an Heiligabend übrigens. Erwartet habe ich gar nichts, bekommen habe ich sehr wohl etwas. Nicht alle Verwaltungsangestellte oder -beamte über einen Kamm scheren, zumindest hier bei uns scheint das noch etwas anders auszusehen. Das zeigen auch diverse andere Fälle, welche nichts mit Feuerwerk zu tun hatten. Demnach eine Bitte: Hackt nicht auf allen Regionalpolitikern herum weil sie uns das Spielzeug madig machen, viele davon machen "nur" Ihren Job. Und ich möchte halt wissen woran ich bin.
Der Landkreis Osterholz ist auch lustig. In der Allgemeinverfügung stehen jetzt einige Plätze, wo das Abbrennen verboten ist. Unter 2.) steht aber zusätzlich, daß das Mitführen von 21-7 Uhr auch außerhalb dieser Bereiche untersagt ist. In der Allgemeinverfügung meiner Gemeinde im Landkreis Osterholz steht das aber nicht. Dann such ich mir jetzt einfach meine Lieblingsverfügung aus https://www.landkreis-osterholz.de/...lcmtzdmVyYm90X2FuX2Jlc3RpbW10ZW5fb3J0ZW4ucGRm
Hat NDS aber in seiner letzten/aktuellsten Corona-Verordnung getan. Darfst Du gerne gegen klagen, würde mich sehr freuen.
§ 10 a Verbot von Feuerwerken (1) 1Zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen ist in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 im Sinne des § 3 a des Sprengstoffgesetzes in der Fassung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518), zuletzt geändert durch Artikel 232 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt. In der Zeit vom 31. Dezember 2020, 21.00 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 7.00 Uhr, ist auch das Mitführen der in Satz 1 genannten Gegenstände auf den dort genannten Straßen, Wegen, Plätzen und Flächen untersagt. 3Die Landkreise und kreisfreien Städte legen durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung die betreffenden Straßen, Wege und Plätze sowie Flächen im Sinne der Sätze 1 und 2 fest. (2) Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist verboten.
In der Allgemeinverfügung haben die aber "...auch das Mitführen außerhalb der genannten Bereiche..." geschrieben. Das ist der Fehler.
Wo genau steht das bitte? Alles was ich dazu finde betrifft die als Verbotszonen benannten Gebiete .. Ist mir letzten Endes aber auch egal. Ich habe Privatgrund und werde da auch zünden.
Warum machste dir überhaupt einen Kopp darüber wenn du eh privaten Grund hast? Damit haste vielen anderen gegenüber doch schon einen riesen Vorteil ..
Das ist genau der Grund meiner Anfragen. Auf meinem üblichen Platz ist eben genau das, Platz. Kann ich diesen nutzen, bleibt der Aufbau meines kleinen Feuerwerkes so wie er jetzt schon ist. Kann ich den Platz nicht nutzen und muss auf meinem Grundstück bleiben muss und will ich zum Schutz meiner Nachbarn (auch wegen Fallout usw.) und aus Sicherheitsgründen meinen Aufbau ändern. Und ich möchte eben nicht hektisch am 31. meine Aufbauten zerpflücken müssen (Fächer usw.)
Ist der Platz denn etwas abseits und sonst auch immer ziemlich menschenleer ? Dann kannst du davon ausgehen, dass es zu keiner Verbotszone kommt. Ist der Platz mitten in der City und immer gerammelt voll, wird es wohl verboten sein.
Stadt Göttingen sieht gut aus, scheinbar die gleichen Verbote wie die Jahre zuvor, also Innenstadt und Grone Süd an der Jona Gemeinde. Stadt Göttingen - Böllerverbot in der Göttinger Innenstadt
im LK Stade gibt es nur die üblichen Regeln (200m Abstand Tankstellen,Reetdächer, usw.). Für den Fall das das noch nciht gepostet wurde
Auf der Homepage beim LK Hildesheim steht immer noch die alte Verordnung mit komplettem Abbrandverbot. Ausserdem der Hinweis, das die Kreisverwaltung bis 01.01.21 geschlossen ist. Wenn das so bleibt, muss ich mich dann wohl nochmal an meinen Kontakt hier im Ort beim Ordnungsamt wenden.
Ja, das meinte ich. Die dürfen nicht per Allgemeinverfügung das Mitführen außerhalb der Verbotszonen verbieten. Das gibt § 10a nicht her. Das Mitführverbot in den Verbotszonen, welches sich unmittelbar aus § 10a ergibt, ist korrekt.
Es gibt nun die Allgemeinverfügung für die Region Hannover: 28.12.2020 Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Festlegung der Bereiche, in denen das Abbrennen von Feuerwerken untersagt ist | Allgemeinverfügungen und Verordnungen in der Region Hannover | Coronavirus in der Region Hannover | Gesundheitsschutz | Gesundheit | Leben in der Region Hannover | Hannover.de | Home - hannover.de oder die Anlage als PDF: https://www.hannover.de/content/download/846835/21762304/file/20201228151250452.pdf
Danke für die Info. Machen wir das beste aus der Situation. Da ich weder genug Fläche wegen der Verbotszonen habe, noch in diesem Jahr die Möglichkeit habe, mich von unserer Wohnung mehr als wenige Minuten zu entfernen... gibt es die restlichen Vulkane und kleine leuchtartikel auf der Straße. Die Verbünde und Batterien gibt es dann im nächsten Jahr. Bis dahin werden diese eingelagert. Und bevor jetzt wieder die "nächstes Jahr wird's kein feuerwerk mehr geben" Fraktion um die Ecke kommt... abwarten und zu gegebener Zeit angemessen reagieren. Schwarzmalerei hat noch keinem geholfen.
Genau richrtig so. Ich habe meine Verbünde & XXL Cakes auch wieder eingemottet. Habe zwar eigenes Grundstück aber das ist für die großen Koffer zu klein .. so what ..