Wurden Studien vorgelegt, die diese Behauptungen untermauern. Falls morgen die Infektionszahlen tatsächlich erneut unter Vorwochenniveau liegen, dann dürfte die zweitägige Verzögerung des Lockdowns eher für Probleme in den Krankenhäusern an Silvester sorgen, als die mir aus Studien bekannte Anzahl an jährlichen Verletzten durch Feuerwerk.
Jup bin auch wieder raus. Slleine schon als der eine sagte ich bin nicht volljährig jemand muss mich dahin bringen.
The same here ... Das kann man sich ja keine 5 Minuten antun ... Wir werden auch so mitbekommen was los ist ..
du hast...das ist lost vergessen Neulich hat mich einer auf der Playstation angeschrieben : "probs gehen raus an dich".....ich bin zu alt für diesen Kram
Liebe Kollegen, bevor Ihr über den Stream urteilt, überlegt mal was hier die letzten Wochen los war und noch ist. Einfach nur nachdenken.
Wenn irgendwann man Teile des Streams als Beweis vor Gericht zugelassen werden, dann hat die Gegenseite echt gute Argumente für ein dauerhaftes Verkaufsverbot.
Die AfD ist mit ihrem Eilantrag zu Alkoholausschank und Feuerwerk an Silvester erfolglos geblieben. Die Fraktion hatte vor Weihnachten gegen die sogenannte Silvesterverordnung geklagt. Alkohol und Feuerwerk: AfD scheitert mit Eilantrag gegen Corona-Verordnung zu Silvester | New Articles | Thüringer Allgemeine dpa 28.12.2020, 15:24 Nur zu Info. Zur AfD möchte ich mich nicht äußern...
Wenn jetzt nochmal 50 User schreiben, dass Sie im besagten Stream waren und der nichts taugt, dann lassen wir zwar weiterhin die Beitragszahl ansteigen, aber es dient inhaltlich dem Thema nicht so wirklich. Es driftet gerade etwas ab. Es war von Beginn an direkt ersichtlich, dass dies keine seriöse Quelle ist bzw. sein kann. Jetzt sollte man diesem Stream nicht übermäßig viel Raum hier bieten. Man sollte langsam wieder zum eigentlichen Thema zurückkommen.
Ich frag mich nur, ob das Gericht es nun abgelehnt hat, oder ob hier weiter gehofft werden darf? Man sieht sieht hier überhaupt nicht mehr durch..
Ich blicke nicht mehr durch... Zuviel "Input" in kürzester Zeit. Ist dass jetzt das offizielle Urteil oder folgt da noch was? Abgewiesen ja oder nein?
Sehe ich genauso ich denke das ist auch genau der richtige Weg. Es bringt alles nix bevor keine fixe Meldung von Pyroland kommt was genau Sache ist.
Eine Nachricht anzeigen | juris Das Rechtsportal ist da Pyroland gemeint? "Der Antragsteller ist Hersteller von Pyrotechnik."
Da steht "Der Antragsteller ist Hersteller von Pyrotechnik". Dann denke ich eher, dass es die Klage von ABA war.
So gut scheint er sich wohl doch nicht auszukennen. Die Kommunen, Landkreise und Bundesländer sind sehr wohl dazu befugt.
Berechtigter Beitrag. Es fängt schon damit an, dass es ja unterschiedliche Vorgänge gibt, bzw. unterschiedliche Verordnungen, Beschränkungen und die dazugehörigen Verfahren, da ist schon teilweise die Differenzierung schwierig und es wirkt auch so, als wissen oftmals die Leute nicht auf welches der Verfahren Sie sich gerade beziehen. GoldDragon schrieb, bezogen auf das derzeit besonders relevante Verfahren bezüglich der Änderungen der SprenGV, dass dort aktuell ein zweitinstanzliches Verfahren laufen solle, das hört man immer wieder, aber bisher scheint es dafür keinen Beleg zu geben. Umgekehrt wenn es jetzt ein zweitinstanzlicher Vorgang ist, dann muss dem ja ein vorheriger Beschluss oder eine Abweisung, Ablehnung usw. vorausgegangen sein ?
Das ist nicht korrekt. Generelle Abbrennverbote können Kommunen oder Länder nicht erlassen. Diese wären nichtig, da Sie im Konflikt mit dem geltenden Bundesrecht stehen würden. Es sind nur klar räumlich und zeitlich begrenzte Verbotsbereiche definierbar. Für das Definieren oder Beschließen genereller oder umfassender Abbrennverbote sind Kommunen und Länder nach dem Gesetz tatsächlich nicht ermächtigt. Das war schon korrekt was dort diesbezüglich gesagt wurde.
Ich geh davon aus sobald Pyroland Ergebnisse hat... werden wie es auf ihre seiten posten... Da kam bis jetzt nichts...
Es ging ja auch um "Abbrennverbote". Ob generell oder partiell, davon war nicht die Rede. Und bitte nicht mit dem SprengG oder der SprengV argumentieren. Es geht nämlich bei allen Verboten und Einschränkungen um Maßnahmen gem. IfSG. Und darin werden die Körperschaften sehr wohl ermächtigt, geeignete und angemessene Maßnahmen zu treffen. Welche das sind, entscheidet am Ende die Judikative.