News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Ich will gar nicht wissen wie viele Leute morgen in die Geschäfte rennen und das Feuerwerk suchen gehen.
    Wird ja munter überall beworben in den Angebotsheftchen.
     
  2. In Sachsen ist nun teilweise die „Zündschnur aus“. :mad:
    Für Dresden und nun auch Chemnitz gibt es neue Allgemeinverfügungen für den 31.12.20 und 01.01.21, welche das Mitführen und Zünden von PtG ab Kat.2 untersagen.
    Die Städter sind nun komplett „angeschmiert“! :confused:
     
  3. Das IfSG wird immer als Rechtfertigung genommen, das reicht aber nicht generell. Entsprechende richterliche Entscheidungen haben das doch auch gezeigt. Und du beziehst dich auf einen Beitrag bei dem es natürlich um generelle Abbrennverbote ging. Und ob generelle oder partielle Abbrennverbote, das ist eben schon entscheidend, weil dies den Konflikt mit dem SprenG begründet. Dieser Konflikt wiederum ist die Basis für die Anfechtbarkeit. Man kann nicht ein Gesetz einfach mal ausrufen, so begründet es auch sein mag, und dann jegliches geltendes Recht einfach außer Kraft setzen. So einfach ist das dann nicht.

    Und natürlich ist das meist dann ein Fall bei dem die Rechtssprechung das klären muss. Gesetze und Verordnungen usw. sind immer schnell gemacht, dass heißt aber nicht das diese dann auch rechtlich Bestand haben.
     
    DoppelBlitz und matzeW gefällt das.
  4. @pyrocrackxxl05

    Das macht sie aber bis sie (erfolgreich) angefechtet wurden aber trotzdem bindend wenn ich’s richtig verstehe? Da wird’s für die Städte die es jetzt noch erlassen Essig.
     
  5. Immer bis max 16:30 Uhr
     
    Pyro_pictures gefällt das.
  6. Mit der Aussage ist Pyroland gemeint, aber es waren mehrere Händler mit Involviert. Ich muss aber zugeben das die Begründung selbst leider Nachvollziehbar ist... Vielleicht hätte man lediglich auf den Versand verweisen müssen, dort hätte man vielleicht noch eine Ausnahme rausholen können. Die Aussagen das der Händler jedoch auch anders sein Geld verdienen kann ist meiner Meinung nach trotzdem frech.
     
    Tibola gefällt das.
  7. Mittlerweile ist die Inzidenz bei euch ja auch unter 200 gefallen... gibt Kreise in NDS. mit gleicher Quote, die keine Ausgangssperre haben. Macht eigentlich keinen Sinn so...
     
    PyroFan1997 gefällt das.
  8. Die Inzidenz muss sieben Tage lang gehalten werden, erst dann wird die Ausgangssperre aufgehoben. Andersherum ist ab 200 automatisch von einer Ausgangssperre auszugehen.
     
  9. Um das herauszufinden, müsste man wissen an welchem OVG und am besten noch welche Kammer.
    Ich entnehme das auch den Aussagen von Pyroland zum Sachstand. Als jemand der nicht am Verfahren beteiligt ist, bleibt einem ja keine andere Quelle. Der Rest ist ja schlicht der normale Verfahrensgang. Entweder Pyroland müsste Berufung beim Verfassungsgericht einlegen oder aber die BRD.

    Wie gesagt, das wird für dieses Jahr nichts mehr fürchte ich. Selbst bei sofortiger Vollziehbarkeit eines für uns günstigen Urteils, würde unmittelbar die nächste Instanz angerufen werden (dann ist auch Schluss, man kann zwar zum Europäischen Gerichtshof gehen das ist aber teuer und dauert Jahre).
     
    Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  10. Naja etwas, dass nicht mit geltendem Recht vereinbar ist, dass hat faktisch auch schon vorher keinen Bestand nur dann hat man die Situation der unterschiedlichen Ansichten und Interpretationen. Beispiel. Stadt XY erlässt ein generelles Abbrennverbot auf dem gesamten Stadtgebiet, da sie dazu nicht befügt ist, musst du dich daran nicht halten. Hast aber keine Sicherheit. Wenn dann bsp. das Ordnungsamt kommt, werden Sie dir eventuell ein Bußgeldbescheid ausstellen. Machen wir nochmal ein ganz skurilles Beispiel, zeigt diesen Konflikt aber gut auf. Eine Stadt beschließt dass ihre Einwohner in ihren privaten Wohnungen alle die Wände grün streichen müssen. Wäre das bindend bis zu einer rechtlichen Klärung ? Was wären die Konsequenzen ?

    Man kann Recht nicht begründen, dass im Unrecht steht, dass geht in unserem Land mit unserem System nicht.
    Da es aber bis zu einer Klärung unterschiedliche Auffassungen geben wird, beharrt dann jede Interessenspartei auf ihre Sicht.
    In solchen Fällen braucht es eben dann die richterliche Klärung, damit man auch formal Rechtssicherheit hat.
     
    holdes gefällt das.
  11. Es ging um ein Abbrennverbot im öffentlichen Raum. Und dass dies durch das IfSG gedeckt ist, haben so weit ich weiß alle Gerichte bestätigt.
    Und ob irgendeine andere Verordnung, in diesem Fall die SprengV, etwas anderes sagt, ist absolut irrelevant in der Beurteilung der Rechtmäßigkeit.

    Und wie ich schon erwähnt habe, entscheiden im Zweifelsfall die Gerichte.
     
  12. Ich packe das mal hier rein, damit in dem anderen Thread nicht noch mehr OT gepostet wird.

    Darüber hab ich heute auch nochmal nachgedacht und das wäre bei mir noch das einzige was noch relativ unklar ist.
    Laut der Schutzverordnung darf man vor 21 Uhr raus um "sich an der frischen Luft zu bewegen oder zum Sport machen". Ein Spaziergang ist für mich an der frischen Luft bewegen. Wenn man dann halt noch etwas Feuerwerk dabei zündet, während man spaziert, dürfte ja soweit alles im Rahmen sein. Die andere Frage ist wiederrum, was man hierbei zu befürchten hat wenn man auf abgelegenen Wegen unterwegs ist... Ich würde sagen die Chance auf Ärger ist da relativ gering.
     
  13. Ich verstehe nur den Weg nicht, wenn das Abbrennen nicht als triftiger Grund gilt hätten sie es doch direkt als Ausgangssperre formulieren können, dann hätte man diese Zweifel gar nicht erst aufkommen gelassen weil ohne Ausgang auch kein Abbrennen.
     
    ViSa und KlopskoffeR gefällt das.
  14. Die Stadt Augsburg hat ja auch vorm Verwaltungsgerichtshof München Beschwerde eingelegt, um das generelle Feuerwerksverbot doch noch durchzusetzen, da müsste heute ja auch noch ne Entscheidung fallen.
    Das Augsburger Verwaltungsgericht hat Abbrennverbote generell on Frage gestellt, und das Abbrennverbot auch außer Kraft gesetzt. Keine Spur davon, dass generelle Verbote im Öffentlichen Raum zielführend wären:

     
    Tibola und Mathau gefällt das.
  15. Hm alle Gerichte ? Gabs da nicht Fälle, in denen die Gerichte den Verweis oder die Begründung mit dem IfsG als unverhältnismäßig erklärt haben ? Ich müsste die Artikel da jetzt zusammensuchen aber ich meine es wurden einige dieser Abbrennverbote gekippt.

    Davon abgesehen, in welchen Bundesländern oder Städten gibt es diese denn ?

    Da ist haltlos, was du da schreibst. Das würde unser gesamtes Rechtsystem direkt in Zweifel ziehen, weil dann daraus abgeleitet alle Gesetze und Regelungen irrelevant sind. Das ist Quatsch. Und die SprengV sind die Erweiterung die Instanz ist das SprenG, wie wir wissen, sind Gesetze und Verordnungen nochmal unterschiedliche Elemente.

    Da decken Sich unsere Aussagen. Und Sie haben in den von dir genannten Zusammenhang schon Entscheidungen gefällt.
     
    Tibola gefällt das.
  16. In Augsburg gab es ein Abbrennverbot auch im privaten Raum. Dies wurde als nicht rechtmäßig angesehen. Ein Abbrennverbot nur im öffentlichen Raum wurde bisher von keinem Gericht gekippt!
     
  17. In Augsburg wurde das gesamte Verbot gekippt, und vom Gericht auch ein Verbot im öffentlichen Raum in Frage gestellt.
     
    Log2k14 und Mathau gefällt das.
  18. motorbreath und holdes gefällt das.
  19. Generelle Abbrennverbote wurden gekippt. Auf den öffentlichen Raum beschränkte noch nirgendwo.

    Aktuell gibt es ein generelles Verbot auf jeden Fall noch in Bremen und Nürnberg, falls sich da über die Feiertage nichts geändert hat.

    Was ich schrieb, ist alles andere als haltlos. Bei Bestehen einer epidemischen Lage nationaler Tragweite steht das IfSG praktisch über allem und legitimiert jegliche Maßnahme, die zur Bekämpfung dieser geeignet und angemessen ist.
     
  20. und ein generelles Abbrennverbot auf allen öffentlichen Bereichen ist weder geeignet, noch angemessen. Einfach mal die Urteilsbegründung oben durchlesen.
     
  21. Hi. Wird ganz normal bearbeitet. Es ist eine Beschwerde gegen die erste Ablehnung. Diese liegt nun beim OVG Berlin. Entscheidung bis spätestens morgen.

    Beste Grüße
     
  22. 1.Anruf beim Ordnungsamt. Der Herr war erst so auf "Sie wissen ja was man darf und was nicht" Nachdem ich sagte, dass ich auch die Polizei darüber informieren will, dass auf der Gemeindehomepage immer noch die alte Verordnung mit Totalverbot veröffentlicht ist, gab es Einsicht und auch die Zusage, dass der Herr sich drum kümmern wird das es korrigiert wird.

    2.Anruf Polizei. Sehr verständnisvoll und klare Ansage. Der Draht zum BGM ist kurz. Man wird aus eigenem und Bürgerinteresse veranlassen die Verordnung zu korrigieren. Viel Spass, danke für die Info! Guten Rutsch!
    :good:
     
    Tibola, Log2k14, Dabon und 11 anderen gefällt das.
  23. Es kommt immer sehr genau auf die Formulierung und den Kontext an. Etwas ähnliches was du jetzt hier schreibst, habe ich hier selbst schon in einem Beitrag geschrieben und es ist korrekt, dass dieses Gesetz, dass man als eine Art abgeschwächtes Notstandsgesetz bezeichnen kann, im übertragenen Sinne, viele Bereiche des sonst regulär geltenden Rechts außer Kraft setzt, dass ist soweit richtig. Aber der genaue Umfang und das Maß, ist dann in vielen Fällen eben juristisch noch zu klären, denn ein solches Gesetz wurde ja unter besonderen Bedingungen sagen wir mal geschaffen, der Anlass nachvollziehbar und auch die Absichten kann man nachvollziehen, die Tragweite und die Wirkung muss man aber hinterfragen und wie schon oben geschrieben, Rechtliche Rahmen kann man schnell schaffen, wie der dann aber genau aussieht, dass wird dann in der Folge noch geklärt.

    Das IfsG kann eben nicht GENERELL und IN ALLEN Fällen sonstiges geltendes Recht außer Kraft setzen. Das haben richterliche Entscheidungen in den vergangenen Wochen auch belegt, unabhängig von den pyrotechnischen Themen. Deine Aussagen sind diesbezüglich zu pauschal und somit nicht zutreffend.
     
    Log2k14 gefällt das.
  24. So mein Kreis hat die Allgemeinverfügung veröffentlicht, einige Plätze in meiner Stadt mit Verbot, aber alles in Maßen.

    Bei mir in der Straße nicht. Nun ist die Homepage der Stadt auch aktualisiert und schreibt nicht mehr von einem Komplettverbot, sondern von den Plätzen :cool:

    Fehlt nur noch F2 zum zünden...
     
    matzeW gefällt das.
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