Hier ist Ermessensspielraum. Da das knallen aber ja soweit wie möglich eingeschränkt werden soll, kann es sein das der Ermessensspielraum sehr eng ausgelegt wird. Was Gerichte im Anschluss entscheiden ist dann abzuwarten
Das wäre richtig stark, wenigstens ein paar mehr Menschen mit buntem Feuerwerk ausgestattet = der Himmel wäre bunter! Grundsätzlich ja, aber im aktuellen Fall würde ich sagen spielt das ja keine Rolle mehr. Bestellungen sind nicht mehr möglich, Chaos bricht so oder so nach Verkündung aus und vermutlich wären es eh nur die Vorbesteller der bereits gepackten Flexpress-Pakete, die wirklich was von hätten. Also spielt der Zeitpunkt der Ankündigung eigentlich keine Rolle mehr... s.o. Das wäre dann noch die letzte Mögliichkeit, ganz ausschließen kann man Bauchgefühl das auch nicht. Würde aber sowieso nicht viel ändern, Reste werden trotzdem genutzt...
Falsch. Nichtumzäuntes Privatgelände kann betreten werden. Deshalb wurden ja Zäune erfunden. ^^ Maximal kann dich der Eigetümer/Besitzer zum verlassen auffordern. Was aber die genaue Deffinition von Zaun ist wäre streitbar. Zb; 2 horizontale und eine vertikale Latte ist schon ein Zaun. Eine Hecke oder ähnliches. Flatterband, richtiger Weise Absperrband müsste eigentlich genügen.
Naja ... Ich habe ein EFH mit eigenem Grundstück. Wenn ich darauf FWK zünde wie kämen denn fremde Leute dazu selbiges ungefragt(!) zu betreten? Es ist bei sowas völlig egal ob umzäunt oder nicht. Soweit meine Meinung ..
Ach, Stollberg sogar? Dann hallo Nachbarin Wenn du jemanden mit entsprechendem Grundstück kennst, immer her damit. Über ein angemessenes Entgelt für die Nutzung lässt sich natürlich reden.
In den ganzen Verordnungen steht aber "im öffentlichen Raum verboten". Der nichteingezäunte Bereich vor meiner Wohnung ist bestenfalls halböffentlich, insofern werde ich dort auch definitiv zünden!
Sieh an, eine weitere Grauzone... Aber zumindest teilweise scheint Flatterband ja zum Absperren auszureichen, sonst gäbe es ja auch keins für den Profi-Bereich mit "Feuewerk-Abbrandzone".... Ich meine da mal was aufgeschnappt zu haben, dass Flatterband als reine Begrenzungs-Absperrung ausreichend ist, wenn allerdings dadurch eine unmittelbar dahinter liegende Gefahrensituation wie z.B. ein Graben oder Loch (Absturz) abgegrenzt werden soll, wird ein festes Hindernis benötigt, welches tatsächlich auch vor der unmittelbaren Gefahr zu schützen vermag... Oder so...?!?!
Der Chef von Pyroland wird später noch im Stream dabei sein. Aber vorweggenommen zum Thema Pyroland-Ergebnis: Zitat: "Entscheidung ist noch nicht gefallen" - FireworksandBalloons
Ich würde dir ja gerne behilflich sein, aber wir sind zu Silvester bei meinem Opa Kennst du nicht jemanden der in der Gartensparte einen Garten hat?
Ich bin gerade etwas überrascht bzw. entsetzt. Der Kreis Schleswig-Flensburg (also in Schleswig-Holstein) hat ein generelles Abbrennverbot innerhalb aller geschlossenen Ortschaften erlassen Ist dies so überhaupt zulässig? Ich hatte es immer so verstanden, die Kommunen können auf öffentlichen Plätzen und Straßen einzelne Verbote aussprechen, aber generell in allen Ortschaften, somit also auch auf meinem eigenen Grundstück?
Fremte sollen eig nicht unterwegs sein da ausgangssperre ist und selbst den geweg nicht betreten dürfen in einige Teile Deutschland die machen sich Dan strafbar wenn einer von den blau weißen kommt du bist ja dann auf deine Grundstück da ist alles gut
Mach ich morgen früh, ist alles sehr instabil leider. Und ja, Rettungsdienst in Maxloh ist kein Spaß.
Was ihr sucht ist befriedetes Besitztum. Ein Schild am Grundstück Privatgelände reicht nicht aus. Eine Weide die mit einem Elektrozaun gesichert ist, schon, die ist befriedetes Besitztum. Keine Einzäunung, kein Zaun, kein befriedetes Besitztum.
Ganz ehrlich, es wurden seitens Politik und Medien mit dem ganzen Verbot, mehr an Aufwand und Energie verschwendet, als es am Ende nutzen wird. Alleine der ganze entstanden Schaden mit verbundenen Kosten samt Logistischer Herausforderung für das in den Läden bereits gelieferte Feuerwerk, was wieder abgeholt wurde und eingelagert werden muss. Diese ganze Kraft, Energie und Kosten die beim Verbot von Feuerwerk verbraucht wurden, hätte man lieber für arme Kinder und Familien in Afrika oder auch anderen Ländern investieren können, damit hätte man weitaus mehr Leben gerettet.
Letzlich besteht auch kein Einfriedungspflicht. Ich KANN mein Grundstück einzäunen, aber ich MUSS es nicht. Einen öffentlichen Verkehr dulde ich auf meinen Grundstück auch nicht. Aber wenn man derzeit an die richtigen kommt, steht die Polizei vor der Tür und dann geht die Diskussion los. :-/
Das ist ja das Problem. Bei diesem ganzen Verordnungsirrsinn steckt doch keiner mehr durch. Gewollt ? Und weil da keiner mehr durchsieht verordnet jeder drauf los bis das jeweilig Gericht bemüht werden muss. Der Bund regelt, das Land, der Kreis und dann noch die Stadt. Und da soll noch jemand wissen was Phase ist.Und dann wird alle 10 min was geändert von irgend so einem Hobbydiktator. Und das nicht nur bei Feuerwerk. Deutschland ist zu einem Irrenhaus verkommen und die Insassen sind die Wärter.
Also, wenn Pyroland etwas positives zu vermelden hätte, wäre das schon längst über irgendwelche Medien an die Öffentlichkeit gelangt...