News Feuerwerksverbot in ganz Mittelfranken

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von bengalo, 29. Dezember 2020.

  1. Ich kann nicht mehr, wohne in der Nähe von Höchstadt. Habe gerade noch auf die Homepage der Kreises geschaut und nix diesbezüglich gefunden
     
  2. Bisher gibt es von den Landratsämtern auch noch nichts offizielles. Das liegt schlicht daran das diese Allgemeinverfügungen so spät wie möglich veröffentlicht werden sollen damit das einlegen des Rechtsweges quasi unmöglich gemacht wird. Ist nur eine Vermutung aber wer in den letzten Tagen 1 und 1 zusammenzählen kann der weiß was ich meine. Vor allem mit Blick auf die erfolgreichen Klagen in Niedersachen.
    Hinterfotzig bis zum geht nicht mehr das ganze.... könnte auch nur noch im Strahl brechen.
     
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  3. Das wäre echt das absolut letzte. Ok, dann gucke ich halt heute und morgen nicht mehr in die Medien...
     
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  4. Um 13.00 wurde ein komplettes Feuerwerksverbot für ganz Mittelfranken auf öffentlichen und privaten Grund erlassen
     
  5. Grad kam als Antwort auf meine Mail vom Landkreis:


    Sehr geehrter Herr Beck,

    es ist nun beschlossen worden, dass die Zündung von Feuerwerkskörpern grundsätzlich im Erlanger Raum verboten ist, auch im eigenen Garten. Die Allgemeinverfügung wird morgen bekanntgegeben.
    Ausgenommen sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 im Sinne von § 3a des Sprengstoffgesetzes (SprengG), sprich Kleinstfeuerwerk z.B. Knallerbsen der Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen in Notfällen, Einsatzlagen und ähnlichen Ausnahmesituationen.
     
  6. Glaubt ihr das lesen alle an den letzten beiden Tagen vom Jahr?
     
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  7. Komisch, die Stadt Fürth hat nichts auf der Homepage. RTL ist ja eher der Garant für niederqualitatives low-brain Unterhaltungsprogramm.
    Ich glaube nur offiziellen Behörden, seit Journalisten völlig haltlose Meinungen als Fakten verkaufen wollen.
    Hier auch ein paar Infos, zwar auch nicht aus erster Hand, schauen wir einmal...
    Silvester: Diese Städte in Franken verbieten Böller
     
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  9. Beitrag gelöscht wegen politischer Hetze? Geht's noch? Ich war nicht ansatzweise politisch, wieso löscht ihr mich nicht gleich ganz?
     
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  10. Gleichschaltung pur
     
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    Die Landratsämter und die kreisfreien Städte in Mittelfranken verbieten das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021. Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein.

    Die mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden haben sich auf Grund der angespannten Situation in den Krankenhäusern zu diesem Schritt entschlossen. Die Belegung der Kliniken und damit die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat nämlich längst eine kritische Grenze überschritten. Mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern geht eine hohe Verletzungsgefahr einher. Zusätzliche Patienten würden die Arbeit in den bereits jetzt stark überlasteten Krankenhäusern durch Covid-19- und andere Notfallpatienten zusätzlich erschweren. So sind allein für den Bereich der Rettungsleitstelle Nürnberg an Silvester 2019/2020 zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr angefallen als an anderen Tagen. Die Notrufzahlen verdoppeln sich erfahrungsgemäß an Silvester. Bei der derzeitigen Auslastung der Kliniken ist zu befürchten, dass aufgrund vermeidbarer, silvestertypischer Verletzungen die Behandlungs- und Bettenkapazitäten soweit belastet werden, dass die Versorgung von kritisch erkrankten oder verletzten Patienten nicht mehr mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden kann.

    Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bereits verboten. An Silvester gilt zudem grundsätzlich eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Niemand darf ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen. Da aber Feuerwerkskörper im Internet bestellt werden oder Vorräte aus dem letzten Jahr vorhanden sein können, besteht die Gefahr, dass dennoch Böller oder Raketen vor eigenen Häusern, auf eigenen Balkonen, im eigenen Garten oder bei erlaubten Spaziergängen vor 21 Uhr abgebrannt werden.

    Nach Ansicht der Kreisverwaltungsbehörden genügt es deshalb nicht, ein Feuerwerksverbot auf bestimmte Gebiete oder Plätze zu beschränken. In Allgemeinverfügungen werden deshalb die Behörden entsprechende Regelungen erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch auf Privatgrund verbieten.
     
    Jenny gefällt das.
  12. Ich habe fertig
     
  13. Denk einfach nochmal über den letzten Satz deines Posts nach. Dann solltest du erkennen, was an deinem Beitrag politisch und abwertend war. Mal ganz abgesehen davon, dass die Entscheidungsträger hier wohl kaum aus den linken Reihen kommen.
     
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  14. Es ist sehr befremdlich, dass derartige Beschlüsse gefasst werden, während in Augsburg ein gleichlautendes Verbot gekippt wurde - und die groß angekündigte Beschwerde der Stadt war zumindest gestern noch nicht beim VGH in München eingegangen - und die Nürnberger Verordnung beim VG Ansbach zur Kontrolle liegt.

    Ich würde nie bestreiten, dass Corona sehr gefährlich ist und Maßnahmen zum Infektionsschutz dringend notwendig, es macht aber mehr und mehr den Eindruck, dass die ungenügende Vorbereitung auf die zweite Welle jetzt in einigen Bereichen durch Aktionismus überkompensiert und erheblicher Flurschaden angerichtet wird, während man an anderen Stellen (Schulen!) Leute fahrlässig Gefahren aussetzt und sämtliche Warnungen in den Wind schlägt.
     
  15. in Augsburg wurde am Tag nach der Gerichtsentscheidung, die das alte Verbot gekippt hat, gleich ein neues, fast identisch formuliertes Verbot erlassen. Rechtswidrig? Offensichtlich. Aber viel Spaß da noch rechtzeitig die Klage durchzubekommen.

    Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona
     
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  16. Richtig. Es ist nicht besonders wahrscheinlich, daß Augsburg das VG-Urteil überhaupt beim VGH anfechtet, denn es gibt keine vernünftige Argumentation dafür. Aus diesem Grund ist beim VGH auch vermutlich bisher nichts angekommen ..... Hier die Pressemitteilung des VGH bzgl. VG Augsburg:

    https://www.vgh.bayern.de/media/vgaugsburg/presse/pm_2020-12-22_eilantrag_gegen_feuerwerksverbot.pdf

    Sollte sich Augsburg zur Klage entscheiden, wäre das letztlich eine gute Nachricht. In Bayern gibt es nur zwei Verwaltungsgerichtsinstanzen, das Urteil wäre daher bundesweit wegweisend.
     
  17. Es macht mich einfach nur fassungslos wie in einem Land wie Deutschland so willkürlich Maßnahmen ergriffen werden können die vor keinem ordentlichen Gericht auch nur im geringsten Bestand haben. Hier wird mit allen möglichen juristischen spielereien und perfiden Tricks gearbeitet das einem dabei nur schlecht werden kann. Es wird gelogen und mit falschen Tatsachen argumentiert. Mit falschen Zahlen jongliert und das ganze zu guter Letzt noch durch alle Presseorgane immer und immer wieder wiederholt das auch der letzte Idiot in diesem Land diesen Blödsinn glaubt! Die willfähigen Medien die sonst immer das Handeln der regierenden kritisieren und kontrollieren sollen bleiben still und machen sich zum Handlanger der Entscheider aller Ebenen!
    Das was hier und gerade jetzt in diesem unseren Land passiert ist miese Propaganda nach Goebbels art!! Zugegeben ein harter Vergleich aber selten so treffend wie aktuell.

    Ich bin einfach nur traurig und so unsagbar wütend...
     
  18. Mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass man das Abbrennen auf Privatgrundstücken nicht mehr verboten hat, weil das vom Gericht kassiert wurde. Genau das aber haben Nürnberg und jetzt ganz Mittelfranken immer noch in ihren Verordnungen stehen.
     
    Artor gefällt das.
  19. Die Stadt Augsburg muss die Entscheidung des VG Augsburg nicht anfechten, weil sie einfach eine neue Allgemeinverfügung erlassen hat, auf die das Gerichtsurteil nicht direkt angewendet wird.
     
  20. Na doch, in der neuen Allgemeinverfügung steht:

    Das ist natürlich eine bodenlose Frechheit, weil in Paragraph 5 Satz 3 der 11. BayIfSMV nur von öffentlichen Orten die Rede ist.

    Dieser Satz ist also offensichtlich rechtswidrig und könnte eigentlich als Unwirksam betrachtet werden, aber ich hab keine Lust, das der Polizei erklären zu müssen.

    Ein paar P1-Böller werde ich jedenfalls am 31. zünden, da kann mir keiner was. Aber das eigentlich geplante stundenlange Gezündel auf der großen Wiese vor dem Haus fällt natürlich flach.
     
  21. Wo findet man die denn? Auf der Website der Stadt sehe ich nur die vom 15.12. :dontthinkso:
     
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