News Feuerwerksverbot in ganz Mittelfranken

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von bengalo, 29. Dezember 2020.

  1. @tommihommi1, wo gibt es den Volltext der Allgemeinverfügung vom 23.12. zur Einsicht? Mir ist nur diese Version vom 15.12. bekannt und in der FAQ auf der Homepage der Stadt Augsburg finde ich die Aussage:
    Also keine Rede mehr von Privatgrund.
     
  2. stimmt, ich hab nur das Veröffentlichungsdatum des Amtsblattes gelesen, mein Fehler.

    Na dann, Feuer Frei für die glücklichen Gartenbesitzer in Augsburg.
     
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  3. Danke, tommihommi1 ....

    Interessant. Diese Allgemeinverfügung ist gar nicht rechtswirksam, da sie auf der offiziellen Seite der Stadt nicht veröffentlicht wurde ....

    Ich glaube, hier werden verzweifelt Rettungsanker geschmissen :cool:

    Äh, Korrektur ... Das bezieht sich auf die Allgemeinverfügung vom 15.12. :confused:

    Damit wird Augsburg wohl oder übel mit dem VGH München Bekanntschaft machen :D
     

    Anhänge:

  4. Sie haben ja schon mit dem VG Augsburg Bekanntschaft gemacht, welches den entsprechenden Paragraphen für unwirksam erklärt hat. Die Stadt hat auf das Urteil reagiert und Beschwerde beim VGH angekündigt, hatte diese aber Stand gestern noch nicht eingereicht. Vielleicht hat man absichtlich zurückgezogen, um zu verhindern, dass die Sache weitere Kreise zieht und vom VGH ein Präzedenzfall für ganz Bayern geschaffen wird, der dann auch die Verfahren in anderen Bezirken beschleunigen würde?

    Im Presserecht gibt es eine Verpflichtung zur Gegendarstellung; inwieweit Kommunen verpflichtet sind, ihre Verordnungen auf dem neuesten Stand zu halten und solche Urteile bekannt zu machen, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Zumindest in den FAQ hat man aber auf das Urteil reagiert und spricht nicht mehr von einem Verbot auf privaten Flächen.

    Nun aber von Schwaben wieder zurück nach Mittelfranken!
     
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  5. Ist also Mittelfranken im Moment der einzige Regierungsbezirk Deutschlands in dem das Zünden im eigenen Garten verboten ist?
     
  6. Naja Feuer frei wenn man erwischt wird dann gegen Buß
    geldbescheid klagen .
    Hab noch ein paar billige funkzünder mit guten sendeleistungen versteck ich halt die verbünde um 20.30 etwas außerhalb und schau um 24.00 vom Balkon aus zu
     
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  7. seh ich auch so München hat soeben Urteil gegen Augsburgs privat Verbot bestätigt.
     
  8. Hab seid der schockierenden Nachricht lange im Netz recherchiert und habe keine Antwort gefunden. In diesem Verbot geht es doch explizit um Feuerwerk... Meine SSW kann ich aber weiterhin auf meinem Grundstück verwenden oder? Pyrotechnische Munition ist ja nach dem WffG kein Silversterfeuerwerk.
    Hat jemand diesbezüglich nähere Infos wie es damit bestellt ist?
     
  9. Drauf geschissen. Diese Hampelfiguren meinen "wegen Corona" einen Freifahrtschein zu haben. Nope, habt ihr nicht.
     
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  10. Hier der Link zur Entscheidung des VGH im Falle Augsburg. Vielleicht findet sich ja ein mittelfränkischer Jurist, dem zwischen den Jahren (mangels Feuerwerk?) ein bisschen langweilig ist.

    Hier auch noch eine Stellungnahme des erfolgreichen Klägers, der ebenfalls die Situation in Mittelfranken anspricht:
     
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  11. Sehr gut :D Damit ist ein letztinstanzliches Urteil eines Bundeslandes ergangen, und das wird Auswirkungen auf die bundesweite Rechtsprechung haben :good:
     
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  12. Für alle Interessierten: Aufgrund der Rechtswegegarantie in Deutschland hat jeder Bürger das Recht, vor dem Verwaltungsgericht erstinstanzlich gegen einen für ihn "belastenden" Verwaltungsakt zu klagen. Das bedeutet, er kann mit seinen Unterlagen zu dem für ihn zuständigen Verwaltungsgericht fahren, und dort wird seine Klage - kostenlos - von einem Urkundsbeamten aufgrund seiner Schilderung formuliert und dem Verwaltungsgerichtsweg zugeführt. Für die erste Instanz vor einem Verwaltungsgericht besteht kein Vertretungszwang (Anwaltszwang), und die Gerichtskosten sind in der Regel in der Größenordnung von 50 Euro.

    Das klingt erst einmal wenig spektakulär, wird es aber ganz schnell, wenn Verwaltungsverfügungen oder -bescheide rechtswidrig sind. Die erlassende Behörde muß nämlich dem Verwaltungsgericht eine Stellungnahme zusenden, in denen sie ihren Bescheid begründet. Gegen mich hat der Freistaat Bayern schon einmal vor dem VG verloren - ein Desaster für die Behörde und die für den rechtswidrig erlassenen Bescheid verantwortlichen Beamten :love:
     
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  13. Na ich weiß ja nicht, was da bei rum kommen soll.

    Es wird ja weiterhin munter verboten und ins private Leben und Eigentum eingegriffen: alles was ich sehe ist "ach, versuchen wir es doch mal, ist ja nicht mehr viel Zeit für 'ne Klage, und wenn, dann machen wir es halt rückgängig, ist ja nicht so dass wir bestraft werden".
     
  14. #41 AirbornePyro, 29. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dezember 2020
    Ganz so einfach ist es für die Behörden nicht. Es gibt eine Reihe von Rechtsgrundsätzen, an die diese gebunden sind (Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot, Treu und Glauben), und die einer derart rechtsmißbräuchlichen Anwendung des Rechts entgegenstehen. Es ist wichtig, daß wir uns gegen derartige Eingriffe in die allgemeine Handlungsfreiheit wehren - noch gilt bei uns das Gundgesetz, und die Artikel 1 bis 20 sind ausschließlich Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat - aus nachvollziehbaren Gründen.
     
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  15. #42 AirbornePyro, 29. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dezember 2020
    Ah ja, Mittelfranken .... Des is aa Bayern, obwohl die des a bisserl anders seng :D

    Mein Bürgermeister hat mich übrigens angerufen und mir gesagt, daß er nach Absprache mit dem Landrat von einem Verbot meines für den 1.1.2021 um 0:00 Uhr angemeldeten Feuerwerks absehen will :cool:
     
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  16. Das Rechtliche ist das eine. Attacke von hinten und eindreschen auf am Boden liegende macht man auch in gesetzlosen Zeiten nicht.
     
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  17. Wenn jemand klagt bin mit hundert Euro Spende dabei
     
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  18. Ich auch
     
  19. Wird aber denke ich eh zu knapp. Frechheit echt
     
  20. Also würde ich in Mittelfranken wohnen.... würde ich diese Verordnung ausdrucken, mir eine Batterie aus meinem Bestand heraussuchen und die Verordnung drankleben.

    Dann würde ich morgen zu einem Rathaus fahren, Tür auf, Batterie reinschmeissen, Tür zu.

    Irgendwer muss das "schlimme verbotene Feuerwerk" ja entsorgen und wenn ich es am 31.12. nicht auf privatem Grund besitzen darf muss es vorher "abgegeben" werden. Ich komme da ja nur meinen Pflichten nach...

    Ich glaube statt einer Klage wäre es viel aufmerksamer wenn in 100 Rathäusern in Mittelfranken morgen Feuerwerkskörper im Eingangsflur liegen....
     
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  21. War gerade mal auf der Seite vom Verwaltungsgericht Ansbach zuständig für mittelfranken klage kann online erfolgen oder außerhalb der Öffnungszeiten Polizei Nürnberg oder vor Ort wir bräuchten nur jemanden der es schreibt bzw formuliert. Ich habe davon keine Ahnung
     
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  22. Lt einem FB Kommentar unter einem Post der Pyranjas wurde bereits Klage eingereicht. Vielleicht kann man sich da ja noch anschließen.
     
  23. Ich leider auch nicht
     
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