Diese Textbausteine kommen so aus dem ansbacher Beschluss und werden gerade von allen mittelfränkischen Komunen so verbreitet. Hier werden Äpfel und Birnen in einen Korb geschmissen! Bin zwar kein Jurist aber soviel ist klar das so etwas nicht geht und denen hoffentlich um die Ohren fliegt. Desweiteren verstehe ich nicht wie etwas beschlossen werden kann was an anderer Stelle bereits vom VHG kassiert wurde! Eigentlich besteht hier doch eine Signalwirkung dieses Beschlusses. Gibts denn hier keinen mittelfränkischen Juristen der sich dem Thema annehmen kann!
Wir haben auch ein paar Freunde mit schweren Depressionen. Meine Erfahrung: ein stabiles Umfeld, ein gutes Hobby und Sport helfen gut, mit der Krankheit um zu gehen.
Im Landkreis Ansbach ist es nun auch offiziell. Wenigstens bleibt F1 noch erlaub und zum Glück ist das Grundstück groß genug
Sehr schön. Dann bin ich nicht der einzige in Region. Bei mir gehen in 7 Minuten 130 kg (brutto) in die Luft. Bin gespannt ob sie kommen irgendeinen Nachbar der von der kurzfristigen Verordnung weiss und sich daran stört könnte schon dabei sein. Aber ich sehe es auch so - ich spiel net bei allen mit wie bei sinnlosen Massnahmen und schon gleich gar net bei dieser Hinterfotzigkeit
Das stimmt, Sport sowieso. Ich bin immer sehr gerne ins Fitness Studio zum Krafttraining, erstmal nicht mehr möglich. Zum joggen fehlt mir derzeit definitiv die Kraft.
Es ist zudem für mich dasselbe wie es der Pyroindustrie ergeht. Hätte die Regierung 3 Wochen vor dem Verbot so entschieden, wo es auch zur Debatte stand, hätte man sich weiteren Millionenschaden durch die begonnene Logist erspart. Bei mir ist das Zeug da und hab alles aufgebaut.. Wieder abbauen und rechtswidrig lagern? .. Ne ne..
Das sehe ich absolut nicht so. Welches Futter willst Du da rauslesen?? Ich habe nichts von anzünden geschrieben. Bei meinem Vorschlag geht es um einen stillen Protest bzw. vorbildliches Handeln besorgter Bürger ähnlich damals mit der Änderung des WaffG. Damals als sich zum Tag X das WaffG änderte konnte man straffrei bis zum Tag X-1 Waffen im LRA abgeben, dazu wurde sogar aufgerufen. Jetzt gilt am 31.12. in Mittelfranken ein Feuerwerksverbot auch auf dem eigenen Grundstück. Da ist es doch sehr löblich wenn ein betroffener Bürger der noch eine Batterie zuhause im Keller hat diese heute abgibt und sich somit der verbotenen Sache entledigt. Wenn dann in 100 Rathäusern auf einmal Feuerwerk steht mit dem Hinweis auf die Verordnung, das ein bestimmungsgemäßer Einsatz und Besitz verboten ist dann ist das nur positiv und verantwortungsbewusst zu sehen und wird wohl auch positive beachtung bei der Presse finden.
Warum soll es verboten sein eine Batterie zu besitzen? Genau ich bring jetzt alles zur Polizei und lass es auf meine Kosten entsorgen. Wäre ne Option
Pyranjas vermelden auf Facebook: Dass die Verfasser des Posts tatsächlich Franken sind, lässt sich übrigens an der sicheren Unterscheidung von Dativ und Akkusativ im letzten Satz festmachen .
Der Knabe ist ein Bekannter von mir und nicht nur begeisteter Feuerwerker sondern auch Franke mit Leib und Seele .
@Voggi Bußgeld würde mich auch interessieren. Hab noch Batterien vom letzten Jahr übrig und bitte außerdem dringend sofort um Info, wenn das Verbot des Abfeuerns von F2 auf dem eigenen Grundstück in Mittelfranken kurzfristig doch noch gekippt werden sollte.
Ich wohne in Ansbach, und habe mir die Ansbacher Allgemeinverfügung angesehen. Sollte in allen mittelfränkischen Verfügungen identisch sein. Sie haben sich mehr Mühe gemacht, als die frühen Verbote in anderen Teilen Deutschlands. Stellungnahmen des Klinikums Nürnberg, des Ärztlichen Koordinators der Regierung von Mittelfranken und der Integrierten Leitstelle sind als Begründung mit angefügt. Selbst die Rechtsgrundlage ist ausführlicher beschrieben. Bezug auf Infektionsschutz, aber da dieses nicht einschlägig ist, wird die Verfügung aufgrund der Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 und 3 LStVG (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) erlassen. So wird begründet, dass neben Sprengstoff- auch Waffenrecht reguliert werden kann. Hier noch der Text der Allgemeinverfügung: Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG); Feuerwerksverbot in der Stadt Ansbach am 31.12.2020 und 01.01.2021 Die Stadt Ansbach erlässt gemäß Art. 6, Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 und 3 LStVG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) folgende Allgemeinverfügung: 1. Zwischen 31.12.2020, 0:00 Uhr, und 01.01.2021, 24:00 Uhr, dürfen im gesamten Gebiet der Stadt Ansbach a) keine pyrotechnischen Gegenstände außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mit sich geführt werden, b) keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden, c) keine pyrotechnische Munition mit Schusswaffen abgeschossen werden. Von Satz 1 ausgenommen sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 im Sinne von § 3a des Sprengstoffgesetzes (SprengG), der Einsatz von pyro-technischen Gegenständen in Notfällen, Einsatzlagen und ähnlichen Ausnahme-situationen. 2. Die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsord-nung (VwGO) wird angeordnet. 3. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 31.12.2020 um 0:00 Uhr bis zum 01.01.2021 um 24:00 Uhr. Was bleibt? Rechtsweg? Keine Ahnung. Erlaubt bleibt nach meinem Verständnis: F1 Feuerwerk. Pyrotechnische Sätze. Kartuschenmunition (auch Platzpatronen genannt). Pyrotechnische Munition (also diese Leuchtsterne, Ratter- Pfeiff,... effekte) aus nicht-Schusswaffen, falls es da was passendes gibt. Böllern (also das Zünden von Schwarzpulver in Hand- oder Standböllern) nach entsprechender Anzeige. Keine Ahnung ob die notwendige Frist das noch zulässt.
Max 500 Euro oder deutlich darunter. Aber man wird sicher nach Einspruch nicht zahlen müssen. Ob das bis morgen net zu knapp wird mit Entscheidung mag ich bezweifeln. Egal - zünden! Man kann einem zudem nicht vorwerfen man hätte sich nicht wochenlang informiert. Stand war ein anderer .. Dann 2 Tage vorher .. Nix davon gehört
Es liegen jetzt mehrere Eilanträge gegen das mittelfränkische Böllerverbot beim VG Ansbach. Quelle. Eine Entscheidung soll laut Artikel "voraussichtlich noch am Mittwoch (30. Dezember), spätestens jedoch am Donnerstag (31. Dezember)" fallen, die einzelnen Anträge richten sich gegen die Städte Erlangen und Ansbach sowie die Landkreise Erlangen-Höchstadt und Roth.