Bestimmung Offenbach, Abbrennverbot im gesamten Kreisgebiet

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Holger20, 28. Dezember 2020.

  1. Liebe Forenmitglieder,
    Ich gehöre sei letzter Woche zu den fleissigen Lesern hier, da Silvester ohne Feuerwerk für mich nicht in Frage kommt. Für mich besteht nach wie vor Unklarheit für den Kreis Offenbach. Ich wohne in einem 15km entfernten Vorort, der aber noch zum Kreis Offenbach gehört. Wir haben dort ein EFH, also Privatgrund. Offenbach verbietet lt. Homepage grundsätzlich das Abbrennen. Habe gelesen, dass in vielen anderen Gemeinden und Regionen (z.b. Augsburg) das Verbot auf privatem Gelände gekippt wurde. Wie schätzt Ihr die Lage für den Kreis Offenbach ein. Würde meine Batterie vom letzten Jahr (Brennzeit 120s) gerne im Garten oder auf meinem Parkplatz zünden. Kann ich mich im Zweifel auf etwas berufen, wenn es doch einen übereifrigen Nachbarn gibt, der uns beim Ordnungsamt anschwärzt oder gar die Polizei auf der Matte steht. Hier ist es grundsätzlich an Silvester eher ruhig. Was sind die Konsequenzen aus eurer Sicht?
    Grüsse Holger
     
  2. Lass es am besten sein. Solange keiner klagt, bleibt die Allgemeinverfügung bestehen. Habe mich bei der Polizeidienststelle erkundigt und es ist sowohl öffentlich als auch privat verboten. Ich persönlich werde nach Wiesbaden fahren. Dort gibt es nur ein paar Verbotszonen.
     
  3. Es sind klagen im Kreis Offenbach, weiß jedoch nicht wie das Ergebnis aussieht.
    Falls die klage abgewiesen wird kann ich dir empfehlen in einen anderen Kreis auszuweichen und sie dort zünden. Wiesbaden Eschborn haben kein Abstand verbot genauso in Frankfurt. In Ffm gibt es auf der HP eine genaue Aufstellung wo man nicht Böllern darf
     
  4. Danke euch beiden. Echt ärgerlich. Gerade gelesen, dass es jetzt auch in Offenbach auf Privatgrund erlaubt ist. Aufgrund Ausgangssperre kann ich nicht in einen anderen Kreis ausweichen...weiss einer was die Strafen sind? Mal angenommen ich schleiche mich um 12 an die strasse 30meter weg von uns und zünde das Ding einfach.......kann doch nicht wahr sein, dass der Kreis Offenbach einer der Einzigen in DE ist, die auch komplett auf Privatgrund verbietet...
     
  5. Momentan haben die Politiker Narrenfreiheit
     
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  6. Echt ärgerlich. Mal schauen, ob die Klagen auf die referenziert wurde ein für uns positives Ergebnis bringen. Ich wohne in einem toten Provinzort, wen soll ich da auf privatem Grundstück zum Versammeln animieren durch das Anzünden einer Batterie. Und so sieht es hier im gesamten Umkreis aus. Aber Hauptsache in FFM und Offenbach etc. Ist es erlaubt. Hier wird meiner Ansicht nach die Intention im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ad absurdum geführt.
     
  7. Ich weiß nicht was die Strafe Für das abbrennen trotz verbot ist, wenn es mehr als 200 EUR sind würde ich in ein anderen Kreis gehen. Ich mein die Strafe bei "unerlaubten" Ausgang beträgt 200eur
    Wahnsinn das man sich über solche Dinge Gedanken machen muss...
     
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  8. Die Klage von G&B wurde leider abgewiesen, da man nur klagen darf, falls man direkt vom Abbrennverbot betroffen ist. Es muss somit jemand direkt aus dem Kreis Offenbach klagen. Einfach nur noch lächerlich...
     
  9. Bei mir im Kreis Schleswig-Flensburg wurde heute Feuerwerk generell innerhalb geschlossener Ortschaften verboten. :rolleyes:

    Somit darf auch ich nicht mal auf meinem eigenen Grundstück meines eingezäunten Einfamilienhauses zünden.

    Ist letztlich ziemlich das gleiche Thema, aber solange halt niemand klagt, wird da auch nichts passieren...

    Und dann sowas bei uns im ländlichen SH, unglaublich :mad:
     
  10. Wirklich absurd. Bei 200 euro zucke ich nicht, da mir das Risiko begrenzt scheint. Zur strasse laufen im dunkeln anzünden, zurück zum Hauseingang sprinten. Wer will denn da nachweisen, dass das von mir stammt, selbst wenn die Polizei zufällig beim Abbrand aufschlägt. Ich weiss, die Antwort hilft niemanden, der deutlich mehr als einen Artikel hat, den er zünden möchte. Es ärgert nich unfassbar, dass mir dieser versöhnliche Jahresabschluss genommen wird. Seid Jahren zünden wir eine Batterie und ich stehe Arm in Arm mit meiner Frau und stosse an.....
     
  11. Ich hätte da auch noch mal eine Frage. Wir in MKK haben ja auch ein Feuerwerks Verbot. Ink. eigenen Grundstück. Ist das nur F2 oder zählt das für alles? F1 T1?
     
  12. "* Als Feuerwerk der Kategorie 1 zählt Klein- und Kleinstfeuerwerk mit einem maximalen Schallpegel von 120 Dezibel, in einem Abstand von einem Meter. " (Aus der OP-Info...)
    Saustark :)
     
  13. Das haben die doch immer......;)
     
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  14. 120dB Crackling Balls würde ich meinem Kind auf jeden Fall sofort kaufen :D
     
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  15. Wenigstens etwas, jeder Kreis in dem man zünden darf ist ein guter. Das ist jetzt das erste Mal, dass ich gerne im Kreis Offenbach wohnen wollte.
     
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  16. Ich wohne nich in Offenbach und trotzdem freue ich mich tierisch darüber. Jeder Landkreis mit Feuerwerk ist ein guter Landkreis wie oben schon erwähnt.
     
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  17. Komme auch aus dem -Alles Total Verbots Kreis- :(. Ich hatte diesbezüglich (Abbrennen von F1) den Kreis mal angeschrieben hier die Antwort dazu (erhalten am 24.12.):

    "Feuerwerkskörper der Klasse F1, die in Innenräumen gezündet werden können, sind vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern der Allgemeinverfügung und der Verordnung des Landes Hessen nicht betroffen"

    Man beachte den Zusatz "In Innenräumen gezündet werden können" also nur Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Selbst F1 wird hier noch engeschränkt man könnte sich an einem Bodenwirbel ja die ganze Hand zerfetzen!

    Zum Glück wohne ich nahe der bayerischen Grenze (2 km) und werde bis zur Ausgangssperre mal einen kurzen Abstecher ins Nachbarland machen :).
     
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  18. Gibt es Infos zu MKK sollte ja angeblich auch paar klagen sein.

    Habe zwar eine ausweiche Möglichkeit aber die ist nur bedingt gemütlich für die ganze Nacht
     
  19. Mich freut das riesig, insbesondere die Kommentare auf Facebook zu dieser Meldung. Wie radikal und ignorant die Menschen sind. Beim Verbot alle hochnäsig belehrt, dass man für die Allgemeinheit zurückstecken muss und sich gefälligst an die gesetzlichen Regeln halten muss. Jetzt wo für Privatgrund gekippt, möchten eben jene Leute von dieser Gesetzesakzeptanz nichts mehr wissen. Da geht es hoch her. Sei es drum, ich werde meine Parkplätze umfunktionieren. Ich gehe davon aus, dass meine Stellplätze vor dem Haus keiner Einschränkung unterliegen, respektive zu Privatgrund zählen, obwohl nicht umzäunt.....
     
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  20. Na Gott sei Dank, unsere Kinder sind überglücklich. Zwar wird es nicht so ausfallen wie sonst aber wenigstens wird der Himmel strahlen. ( tut mir leid für die Schadensfreude meiner Nachbarn bei erlassen des Verbots).
    In diesem Sinne Euch allen einen guten und gesunden Start 2021 !!
     
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  21. jedes Kuhnest macht seine eigenen Regeln schreibe dazu lieber nix
     
  22. Elton22, sei damit bloss nicht zu offensiv, dass sich Deine Kinder freuen. Einige wurde für diese Aussage im Facebook Kreis Offenbach Forum sprichwörtlich hingerichtet. Keine Werte, Erziehung, Pfui, etc. Mit einer Niederlage können diese Leute nicht oder sehr schwer umgehen
     
    blackbird1993 und Elton22 gefällt das.
  23. Ja Recht hast Du, bei uns gehört das einfach dazu wie der Weihnachtsbaum zu Weihnachten.
    Ich lese mir das bei Facebook erst gar nicht durch ... komm gut und gesund ins neue Jahr.
     
    saschaoofc gefällt das.
  24. Wie die sachlage im MKK aussieht weiß immo leider noch keiner, vermutlich wird das warscheinlich nichts.
     
    blackbird1993 gefällt das.
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