Ein bekannter Polizeimeister (BW) teilte mir heute mit, daß der Sicherheitsabstand von P1 Böllern (15-20m) auch zu dem Öffentlichen Raum eingehalten werden muß. Wer hat schon 20m Garten oder Vorhof in der Stadt... Das wird für mich unmöglich, wenn Denunzianten am Fester hängen und auf einen Fehler warten...
Ist OT, aber nur so viel: natürlich wird das Corona-Virus genau wie Influenza weiter gegenwärtig sein, aber das Immunsystem wird sich nach Durchimpfung auch darauf einstellen. Hier geht es aber um den Schwachfug Pyrotechnik beim Vertrieb und Zünden zu verbieten, aber die Silvester-Verletzten haben primär im Alkoholkonsum ihre Ursache! Da ja die Gastronomie geschlossen ist, könnte man die Polizei für Alkoholkontrollen bei Zündern von FW zielgerichtet einsetzen. Für alkoholisierte Mitbürger gibt es dann keine Ausrede, man hätte ja teuer für die Silvestersause gezahlt...
Für Bayern steht drin, dass nur F1 erlaubt wäre. Das ist natürlich überwiegend Käse. Und Mittelfranken kriegt das auch noch geregelt... Dieses ganze Durcheinander mag erstmal verwirrend sein. Aber am Ende des Tages kann das dem ein oder anderem auch in die Karten spielen, der noch einen Überblick hat.
Ohja das hört sich nach einem spannendem Silvester bei dir an. Ich hoffe doch sehr stark, dass du auch noch Restbestände an schönem Feuerwerk hast, dass du dann auch hoffentlich morgen im gesetzlichen Rahmen zünden wirst?
Der gestzliche Rahmen beginnt gleich um 0:00. Ein Salut muss her, so schnell kann der gar nicht gucken Juhu bei mit geht gleich erst mal ein Nico Flashbang hoch zum eingewöhnen
Die Silvesterbilanz wird folgendender Maßen sein, wenn man am nächsten Tag Zeitung oder im Internet ließt, es könnte z. B. folgende Textbausteine zu lesen sein: Die Silvester Nacht war nicht ruhig geblieben wie es vermutet worden ist Viel illegales Feuerwerk wurde gezündet Durch einen Polenböller Finger/ Hand ab Mehr Verletzte durch Polenböller Die Notaufnahmen waren ständig ausgelastet Fast jeder Haushalt hat eine Schreckschusswaffe Sehr viele Schreckschusswaffen gesichtet Die Straßen sind mehr mit Patronenhülsen als mit Feuerwerksresten zu sehen Das Feuerwerksverkaufsverbot hat nicht den gewünschten Effekt erzielt
Hätte im September im Urlaub in Tirol nicht erwartet, dass ein normaler Silvesterverlauf in Gefahr ist. Es macht momentan auch keinen Spaß, sich irgendwelche Auswege zu suchen. Bei uns (in Sachsen) haben sie schon zahlreiche Winterausflügler am/um den Fichtelberg mit OWiG-Anzeigen versehen, weil sie den triftigen Grund der Tour nicht erklären könnten.
Bin echt gespannt was morgen um Mitternacht passieren wird, ob und wie viel es knallt. Schwer einzuschätzen wer von den "normalos" noch Restbestände hat und sich auch noch traut diese zu zünden.
Naja, es ist nicht sonderlich viel - aber so einiges im Bereich Leuchtfeuerwerk, Fontänen/Vulkane, kleinere Batterien, Rölis, Funke-Raketen, Heuler, usw. ist schon noch da. P1 bleibt morgen allerdings in den Packungen, bzw. Schinken.
Du glaubst doch nicht das die sich eigestehen werden das ihr Verordnungen und VERBOTE nichts gebracht haben, eher setzen die noch eine Schippe drauf...
Ein Bußgeld wegen zu Unrecht erlassener Vorschriften, das ist mir Feuerwerk wert. Und außerdem kann man Widerspruch einlegen.
Kreis Segeberg in SH hat das ganze mit den Verboten und wie das Abbrenn-Einschränken funktionieren soll, meiner Meinung nach sehr gut verstanden: https://www.segeberg.de/media/custom/2211_2741_1.PDF?1609327387 Ausnahmen definiert, alles andere nicht weiter eingeschränkt: {}
Gibt´s denn was neues? (Sry, schon soooo lange hier nicht mehr gelesen!) Heute und gestern mit nem Markleiter von Rewe und Edeka gesprochen. Ihr könnt euch nicht vorstellen, wie oft gefragt wurde: Haben sie Feuerwerk? Ich finde es nicht! Das Wort Nein hat für beide wohl eine bleibende Störung hinterlassen.
Um mal zurück zum Thema zu kommen ein kleines und endgültiges Update für Westsachsen. LK Zwickau kein Abbrennverbot LK Vogtland kein Abbrennverbot Hier zu nochmal was aus dem Regionalfehrnsehen dazu ab ca 8min 25 sec. Eingebetteter Inhalt von YouTubeDiesen Inhalt anzeigenInhalte von YouTube immer anzeigenInhalte von YouTube immer ausblendenImmer alle eingebetteten Inhalte anzeigenImmer alle eingebetteten Inhalte ausblenden https://www.youtube.com/watch?v=29ei4YrgQO4
Ich weiß nicht obs schon wo angekommen ist, Sachsen und Thüringen haben die Ausgangssperre in der Silvesternacht gelockert.
Darf ich eigentlich aus dem Auto Böllern? Mein Auto ist ja generell privater Raum. Ich persönlich würde es denn so einstufen als wenn ich von meinem Balkon Böllern würde. Kennt sich da einer genauer aus ??
Ich komme aus Sachsen und muss ehrich gestehen, das ich mir da zumindest für Sachsen nicht so ganz sicher bin. Gelockert ja. Aber mit vielen Wenns und Aber. Die Verordnungen von Land zu LK wiedersprechen sich da teilweise.
Hoffe das passt hier, da es allerdings mit dem Verkaufsverbot zu tun hat, poste ich es in diesem Thread. Ich habe aufgrund von fehlenden Alternativen ein paar P1 Schallerzeuger gekauft. Meine Recherche im Forum hat eigentlich ergeben, dass man es zweckgebunden nutzen muss (Brauchtumspflege, Mikrofon testen,...) aber sonst keine Einschränkungen bestehen was den Zeitpunkt oder eine Anmeldung angeht (abgesehen von den lokalen Coronabeschränkungen). Nun habe ich das mal in Gesetz nachvollzielen wollen und in §23(3) SprengV folgendes gefunden: Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint. Bedeutet das, dass es doch eine Anmeldepflicht für das Abbrennen von P1 gibt oder interpretiere ich das falsch? Wäre wichtig zu wissen, bevor morgen die Polizei da steht und ich mit meinem Halbwissen versuche denen was zu erzählen.
Daher hab ich das: Eingebetteter Inhalt von FacebookDiesen Inhalt anzeigenInhalte von Facebook immer anzeigenInhalte von Facebook immer ausblendenImmer alle eingebetteten Inhalte anzeigenImmer alle eingebetteten Inhalte ausblenden https://www.facebook.com/photo.php?fbid=3538432752900839&set=p.3538432752900839&type=3
Und woher bezieht dieser Polizeimeister seine Meinung? Sicherheitsabstand zum öffentlichen Raum. Ziemlicher Unsinn...
Ja... FB Halt. Eine Verordnung auf ein Bildchen reduziert. Da steht aber noch ne Menge anderer Sachen. ZB das die LK,s Ausgangsperren ausrufen dürfen btw sollen wenn der 7 Tage Inzidens ü 200 Liegt usw. Was ist eigentlich bei dir? Bist du net aus Hof oder verwechsel ich da was? Dürft ihr Reste zünden oder Hat Gottkönig Söder was dagegen?
Dürfen wir, in Hof sind nur ein paar Zonen ausgewiesen, an denen öffentlich nichts abgebrannt werden darf. (Was natürlich Blödsinn ist, da eh niemand raus darf zum zünden) Ich bin aus dem Landkreis, da gibts außer der bayernweiten Ausgangssperre ab 21:00 keine Beschränkung.