@Wähler Rein politische Diskussionen sind hier unerwünscht. Ohne Quellangabe bzw. Wunschdenken/Aufrufe ohnehin.
Hab ich grade gelesen in den Nordbayerischen Nachrichten von vor 2 Stunden allso is Erlangen save. Zwei Erlanger Bürger hatten gegen das Böllerverbot einen Eilantrag eingereicht. Nach Auskunft des Pressesprechers der Stadt Erlangen, Christofer Zwanzig, wurde der Hugenottenstadt aus Ansbach mitgeteilt, dass dem Antrag stattgegeben wurde. Demnach ist das Abfeuern von Böllern auf privatem Grund in der Silvesternacht erlaubt. Anders als in Nürnberg interpretiert die Stadt Erlangen das so, dass jedem das Feuerwerk auf Privatgrund grundsätzlich erlaubt ist. Allerdings appellieren Zwanzig und Rechtsreferent Thomas Ternes an die Bevölkerung, mit Blick auf die ohnehin große Belastung der Kliniken wegen Covid-19 zusätzliche Verletzungsrisiken zu vermeiden und auf Böller im heimischen Garten oder auf dem Balkon zu verzichten.
Echt schade wie sich das alles so ergeben hat..... eigentlich stehe ich NON STOP draußen an SILVESTER und nun..... Hier bei mir ist Totenstille im LANDKREIS ANSBACH . Hoffentlich wird das nächstes Jahr wieder richtig KNALLEN!!!!
Habe für Stadt Ansbach meinen Beschluss bekommen. Ich darf Feuerwerk abschießen, aber ob andere dürfen? Keine Ahnung.
Lt. Nachrichten von AB 18.00h soll im Laufe des Abends vom VG Ansbach in weiteren Fällen entschieden werden. Auch hier heißt es allerdings: Gilt nur für Personen die eingereicht haben. Für alle anderen bleibt das Verbot bestehen.
Vielleicht hilft ja noch der Paragraph für Leute, denen später evtl. ein Bußgeldbescheid droht: Art. 4 LStVG Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften oder Anordnungen für den Einzelfall (1) Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften im Rang unter dem Gesetz können auf Grund eines Landesgesetzes mit Strafe oder Geldbuße nur geahndet werden, wenn die Rechtsvorschrift für einen bestimmten Tatbestand auf die zugrundeliegende gesetzliche Straf- oder Bußgeldvorschrift verweist. Ich sehe in der Allgemeinverfügung keine Straf- oder Bußgeldvorschrift. Es sind nur Bußgelder im Zusammenhang mit der 11. Bay Coronaverordnung erwähnt. Also keine Bußgelder bei Missachtung der Allgemeinverfügung? Keine Ahnung...
So alles verkabelt Nachbarn man darf nicht schießen man darf nach neun nicht mehr raus ich geh nicht mehr raus 90min sollte doch die Polizei auftauchen drück ich halt beim zweiten mal klingeln auf den Knopf euch allen ein schönes Feuerfrei kann nur besser werden 2021
Hier in der Nähe von Neuendettelsau ist schon seid 3 Stunden bis auf ein paar kleine Schüsse nichts zu hören. Noch nie so ein ruhiges Silvester erlebt, mal sehn was um 0.00 Uhr los ist.
Wünsche Euch allen ein gesundes neues Jahr und danke allen für die Unterstützung im "Kampf" gegen die komplette Bevormundung Hab mein Feuerwerk abgeschossen und es hat saumäßig Spaß gemacht. GLG und bleibt Euch treu
Dieser Jahreswechsel war so ziemlich der einsamste und deprimierenste den ich jemals erleben musste. Meine zweite Ausweichoption nach der ersten gescheiterten Option hat aus Angst vor Repressalien ebenfalls abgesagt und selbst wurden einem ja durch das Totalverbot sowie Ausgangssperre alle Möglichkeiten aus der Hand genommen. Ich habe trotz ausreichend Material nicht ein Teil gezündet. Mir ist so dermaßen die Lust vergangen. In diesem Sinne Gute Nacht
Sagt mal, dazu mal noch ne frage, wie kann es sein, dass bei euch in Mittelfranken nur diejenigen Zünden durften, welche geklagt haben ? Sollte das dann nicht allgemein gelten so ein gekipptes Verbot ? Stellt euch vor, denn so wie die es wollten, hätte jeder der F2 Zünden wollte Klagen müssen, man stelle sich die Papierflut innerhalb von Minuten vor .... Was läuft da schon wieder falsch ?