Ja, mE hätte das für alle Bürger gelten müssen. Die Allgemeinverfügung wurde ja für unrechtmäßig erklärt und nicht einzelnen das Zünden erlaubt. Aber Nürnberg ******t sich halt was bezüglich eines Gerichtsurteils, auch nimmt man die Gleichstellung vor dem Gesetz nicht ernst und legt dann eben das Urteil aus wie man will. Hatte ja eh niemand mehr die Gelegenheit noch zu klagen Die ganze Nummer in Mittelfranken MUSS nachträglich noch von Bundesebene beurteilt werden. Ich hoffe es zumindest - was man hier an Machtspielchen getrieben hat, darf nicht rechtmäßig sein.
Schade das es bei dir nicht so Gut war...Dafür kannst ja dann den KärwaPlatz nächstes Silvester umso mehr zum Erleuchten Bringen ;-)
Nein Stimmt nicht...Das war auch in vielen weiteren Städten so ausgenommen Erlangen was ich jetzt weiß.
Für mich / Stadt Ansbach: in meinem Beschluss wurde die Allgemeinverfügung nicht aufgehoben, sondern der sofortige Vollzug (gilt ab sofort) wurde mir als Antragsteller nicht gültig. Dies liegt daran, dass ich neben der Klage auch auf "Gewährung des vorläufigen Rechtschutzes" geklagt hatte. Da wird in einer "Schnellprüfung" geschaut, ob die Klage insgesamt Erfolg haben könnte. Und dann der vorläufige Rechtschutz gewährt. Ob die Klage wirklich Erfolg hat, wird erst noch entschieden.
Genau das Gegenteil wollte ich mit meiner fiktiven Wahlprognose erreichen Da war kein Ratschlag wer was wählen soll! Es war ein Hinweis für Politiker die bis Dato eigentliche konservativ Bodenständig waren und für unserer allerliebstes Hobby Wer wählt den solche Parteien ------- bestimmt nicht die Feuerwerks Gegner! Es geht um unserer privates Silvesterfeuerwerk und auch "Heiko Röder" hat in seinem letzten Video dazu aufgerufen mit den Politikern zu reden!"!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Man kann immer noch gegen die jeweilige Allgemeinverfügung klagen (Klagefrist ein Monat ab Bekanntmachung, also bis Ende Januar). Sollte eine sichere Sache sein, je mehr klagen, desto mehr Gerichts- und Anwaltskosten muss die Stadt oder der Kreis zahlen. Dann überlegen sie es sich vielleicht das nächste Mal. Keinesfalls jetzt noch Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen. Das macht ja keinen Sinn mehr. Normale Klage reicht.
Ich werde dieses Jahr so viele FEUERWERKE anzeigen da kommen die gar nicht mehr nach mit dem Genehmigen Gestern um 0Uhr war wenigstens mal was für 15 Minuten draußen los, erstaunlich
Fürth Land hat man einige Restbestände am Himmel gesehen und Menschen sind auch auf die Straße gegangen. Auch Einiges gezündet und Lärm gemacht. Vom Nachbargrundstück haben Kinder gerufen „mach mal mehr“!!!.....das fand ich soooo traurig für die Kids.
Erlanger Land.. Alle Nachbarn haben sich bedankt und gejubelt. Die Danksagung kam auch durch Soziale Medien an denjenigen, der dieses Feuerwerk veranstaltet hast. Da weiss man warum so etwas macht und man Feuerwerk liebt! Euch allen ein frohes neues Jahr ! Eingebetteter Inhalt von YouTubeDiesen Inhalt anzeigenInhalte von YouTube immer anzeigenInhalte von YouTube immer ausblendenImmer alle eingebetteten Inhalte anzeigenImmer alle eingebetteten Inhalte ausblenden
2 x Titanium Salute I l 4 x jorge Kasjopaja \ \/ / 3 x Zirkonia I l I 1 x Goa Alexander I 2 x Funke Corolla V. I I (links fehlzündung) 3 x Funke Scala S25 I I I 3 x Erstschlag I I I 1 x Blätterballet I 2 x Funke Nightfall I I 3 x Crazy Whistle I I I 1 x Funke Paranoid I 2 x Supernaut 1 I I
Ihm fränkischen Tag steht heute wir haben die Bürger Silvester nachmittags sofort informiert das böllern auf privaten Grundstück erlaubt ist. Also bitte jeder von uns hat bestimmt hunderte mal das Internet nach Lichtblicken durchsucht. Aber das man böllern privaten Grundstück hat keiner ausser Erlangen so geschrieben das man save war
Achso, den hinterfotzigen Trick haben sie angewand! So können Sie jetzt in Ruhe Urteilen, daß das Verbot rechtens war und nur du bist strafbefreit.... Spätestens Das wäre doch im Höchsten Maße Verfassungswidrig.
Zur Info: Eingang des Beschlusses bei mir per Fax um 16:45 am 31.12.2020. Meinen Antrag habe ich um 11:15 am selben Tag per Fax hingeschickt.
"Bericht" aus der Fränkischen Landeszeitung, Ansbacher Ausgabe vom 2.01.21: Spannend finde ich folgende Zitate: "Behörden setzten mit Erfolg auf kurze Frist für Kläger" Bei vollem Vertrauen, dass die Regelung rechtmäßig ist, und auch bei der gerichtlichen Überprüfung stand hält, wäre so ein linker Winkelzug nicht notwendig. "Dann wäre genug Zeit für viele Bürger gewesen, für sich selbst dieses Recht zu erstreiten." Noch deutlicher, dass man bereits beim Erlass der Verfügung davon aus ging, dass sie einer juristischen Überprüfung nicht stand hält, und nur wegen Zeitmangel nicht stärker angefochten würde. Mein Fazit: Erbärmliches Zeugnis für das Rechtsverständnis der Politik. Es ging also nie darum, etwas rechtssicher zu regeln, sondern darum, das was man gerade durchsetzen wollte, irgendwie durchzusetzen. Der (vorgeschobene) Zweck (Schutz der Bevölkerung) rechtfertigte also auch diese Mittel.
Bin gespannt ob man nochmal was von den ganzen eilanträgen hört oder ob es stillschweigend akzeptiert wird Weil im Landratsamt erlangen-höchstadt auf der Homepage erster Bericht großes Warndreieck Feuerwerk komplett verboten die Aufhebung irgendwann nach 0 Uhr wenn man nicht danach sucht findet man sie nicht.
Also ich bleibe an meinem Antrag dran und berichte sobald es was neues dazu gibt. Wäre schön wenn die anderen Antragsteller, die hier im Forum unterwegs sind, das selbe zu tun.