Bestimmung Nutzung öffentlicher Flächen an Silvester

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von BJack, 2. Januar 2021.

  1. Hallo zusammen,

    ich würde gerne die Frage in den Raum stellen, inwieweit die Nutzung öffentlicher Flächen wie Bürgersteige, Plätze und Straßen zum Abbrand des Feuerwerks an Silvester um Mitternacht gesetzlich oder auch ordnungsrechtlich geregelt ist? Wer kennt hier entsprechende Bestimmungen?

    Ich selbst habe einen großen Fächerverbund auf unsere Straße im Wohngebiet gestellt, Tempo-30-Zone und natürlich kein Autoverkehr um Mitternacht. Handelt es sich hierbei rechtlich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr? Oder gibt es in der Silvesternacht hier so etwas wie Gewohnheitsrechte? Ich rede hier natürlich von einem Wohngebiet und nicht von z.B. einer Bundesstraße.

    Wie schafft ihr es, die Sicherheitsabstände bei den großen Batterien einzuhalten?

    Über eine rege Diskussion würde ich mich freuen!

    Beste Grüße

    BJack
     
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  2. Auf die Straße stellen find ich nicht gut, auch wenns vielleicht eher seltenst passiert aber Rettungskräfte sollten immer die Straße gefahrlos passieren können.
    Ich hatte bisher immer Glück das ich Wohnungen hatte wo davor recht viel Platz war und es keine Häuser gegenüber gab oder ne relativ günstige gelegene Wiese in der Nähe hatte.
     
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  3. Das hab ich mich tatsächlich auch schon immer gefragt. Ich glaube, solange die Straße befahrbar bleibt und du am nächsten Morgen sofort wieder aufräumst, wird schon keiner was sagen. Nichteinmal die Polizei. Die stört so einiges nicht, solange die merken, dass du dich vernünftig verhältst, aber darauf gehe ich jetzt lieber nicht genauer drauf ein... ;)
     
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  4. Ja, das hast Du natürlich Recht, Rettungskräfte müssen durch. In meinem Fall war seitlich auch noch ausreichend Platz, da habe ich schon drauf geachtet. Die Batterie feuert ja auch parallel zur Straße nach oben. Eine wirkliche Gefahr für ein Auto sehe ich da nicht.
     

  5. Ich würde mal folgende Überlegung anstellen.

    Sollte die Meinung vorherrschen, dass die öffentlichen Flächen Allen gehören, so ist zumindest zu überlegen, Wer diese verwaltet, beaufsichtigt, in Stand hält u.s.w. , also DEM gehören sie dann auch. Öffentliche Verkehrsflächen unterliegen wieder der Strassenverkehrsordung, da kann man nicht so ohne Weiteres "Hindernisse" aufstellen.
    Und schließlich wäre noch zu überlegen......wenn DAS Alle zur gleichen Zeit mit dem gleichen Recht am gleichen Platz tun(würden)!
     
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  6. Ich kann Deine Argumentation nachvollziehen. In der Konsequenz würde es aber bedeuten, dass öffentliche Flächen überhaupt nicht genutzt werden dürfen, bzw. nur mit Genehmigung und ansonsten der Silvesterzündler auf Privatgrund auszuweichen hat.

    Die gelebte Praxis zeigt aber, dass es einerseits nicht so gehandhabt und andererseits auch nicht geahndet wird. Deshalb nochmal die Frage, ob hier jemand entsprechende Vorschriften kennt, die dies in gewissem Umfang bzw. Zeitlich begrenzt gestatten, oder ob die Ordnungshüter einfach die Augen zudrücken.
     
  7. Ich selbst brenne nichts auf der Straße ab, habe aber zum Glück auch eine geräumige öffentliche Wiese zur Verfügung. Vor meinem Haus ist auch eine Zone-30-Straße, die an Silvester so gut wie nicht befahren wird. Aber hundertprozentig sicher kann man trotzdem nicht sein, dass kein Auto kommt. War jetzt trotzdem schon ein paar Mal der Fall, dass trotzdem Taxis um und nach Mitternacht hier unterwegs waren. Und auf solche Straßen in Wohngebieten parken sicher auch Autos. Ist dann auch nicht so prickelnd, sollte sich da in der Nähe mal wirklich was am Boden zerlegen.
    In der Nachbarschaft wird allerdings auch regelmäßig Feuerwerk auf dem Bürgersteig und am Straßenrand gezündet, bisher kam da aber auch noch nie Polizei und hat da was beanstandet. Ich habe zumindest noch nie erlebt, dass das an Silvester hier kontrolliert wurde, außer es wurde irgendein Blödsinn veranstaltet.
     
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  8. Also:

    Nachdem offensichtlich hier Niemand den Herrn @google kennt, habe ich mir einmal die kleine Mühe gemacht. (Dauert ca. 7 sec.)


    nutzung öffentlicher flächen hamburg - Google Suche

    Oder man fragt den google: " Private Nutzung öffentlicher Flächen".

    Gibt´s noch ein Süprücherl dazu: Wo kein Kläger, da kein Richter!

    Aber verlass dich mal drauf!
     
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  9. Hallo Anton, ich bin hier bei der Suche gemäß Deiner Eingabe zu folgenden Begriffen gekommen:

    zunächst gibt es einen sogenannten Gemeingebrauch gemäß §13 des Straßengesetzes:

    (1) 1Der Gebrauch der öffentlichen Straßen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen gestattet (Gemeingebrauch).2Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn durch die Benutzung einer öffentlichen Straße der Gemeingebrauch anderer unzumutbar beeinträchtigt wird.

    (2) Auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs besteht kein Rechtsanspruch.

    Die Straßenverkehrsordnung regelt in §32 Verkehrshindernisse

    (1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

    Jetzt ist die Frage, ob ein Feuerwerk, entzündet zu Silvester um Mitternacht, auf einer Straße in einem reinen Wohngebiet den Verkehr gefährdet oder erschwert. Ich bin kein Jurist und weiss deshalb nicht, ob eine tatsächliche oder nur eine theoretische Gefährdung vorliegen muss.

    Gleichzeitig gibt es massig Urteile bzgl. Verkehrssicherungspflicht in der Silvesternacht. Hier ist bemerkenswert, dass diese Verkehrssicherungspflicht herabgesetzt ist, da letztendlich - so wie ich es laienhaft verstehe - alle Verkehrsteilnehmer in der Öffentlichkeit mit Feuerwerk rechnen müssen und sich entsprechend zu verhalten (und ggf. wie zumutbar zu schützen) haben. Daraus ergibt sich z.B. eine Mitschuld, wenn man als Unbeteiligter Verbrennungen aufgrund ungeeigneter, weil aus Kunstfasern bestehender, Kleidung erleidet. Oder wenn man an seinem Haus in der Silvesternacht die Fenster nicht geschlossen hält.

    Jedenfalls führen die Urteile fast alle folgenden Abschnitt auf (wohl aus einem BGH Urteil aus 1985):

    In der Silvesternacht und auch noch am Abend des Neujahrstags (vgl. Senat VersR 2009, 119, Juris RN 25; nachfolgend BGH Urteil vom 18.9.2009, Az. V ZR 75/08, RN 36) sind die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern herabgesetzt. Alle Verkehrssicherungspflichten sind grundsätzlich unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung zu bemessen. Maßstab für die Verkehrssicherungspflicht ist zwar das zum Schutz von Gefährdeten Erforderliche; jedoch richtet sich das auch danach, welche Maßnahmen diese zu ihrem Schutz vernünftigerweise erwarten können und welche Vorsorge ihnen selbst zum eigenen Schutz möglich und zumutbar ist. Der Verkehrssicherungspflichtige hat daher nur die Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein vernünftiger Angehöriger eines bestimmten Verkehrskreises erwarten darf. In der Silvesternacht und am Neujahrstag ist es in den Städten und Gemeinden, soweit nicht ein Verbot besonders verfügt wurde, zulässig und üblich, nicht erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper zu zünden. Auf diesen Brauch richtet sich der Verkehr ein, auch was - in vernünftigen Grenzen - die Maßnahmen zum Selbstschutz betrifft.

    Hier wird davon gesprochen, dass sich der Verkehr - also jemand, der sich in der Öffentlichkeit bewegt - auf diesen Brauch einrichten [muss] und andererseits davon, was man vom Verkehrssicherungspflichtigen (ergo Silvesterzündler) erwarten kann.

    Somit stellt sich die Frage, ob ein Autofahrer in der Silvesternacht mit entsprechenden Hindernissen in einem Wohngebiet (!) - ich rede nicht von der Autobahn oder einer Schnellstraße - auf und an Straßen und Bürgersteigen rechnen muss oder ob solche Hindernisse (Feuerwerkskörper) den Gebrauch der Straße (zu diesem Zeitpunkt um Mitternacht!) bereits unzumutbar beeinträchtigen.

    Vielleicht gibt es hier im Forum ja den ein oder anderen Juristen, der diese Bestimmungen etwas einordnen kann?

    @anton: danke schonmal für Deinen Input, er hat mich wohl ein Stück weitergebracht. :)
     
  10. Ernn ich zuhause Feiere dann bin ich immer an einer Großen Kreuzung auf dem Gehweg und zünde dort mein Feuerwerk.
     
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