Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. „Noch“ zumindest, es wurde schon geschrieben das wohl ab 2022 auch zwingend Pyrotechnik eingetragen sein muss.

    Ansonsten sehe ich es auch so, die ganzen Auflagen, komplette Registrierung etc. schrecken doch auch etwas vom 27er ab
     
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  2. Was gibt es denn da noch für auflagen, wenn ich nix lagern sondern nur Aufbewahren möchte. Außer Versicherung ? Bin da noch immer nicht richtig durchgestiegen, der Antrag liegt auch schon länger hier, aber irgendwie denke ich es fehlt noch was.
     
  3. Auflagen ist vielleicht etwas falsch ausgedrückt, dem Ganzen Prozedere der Bürokratie im Hintergrund. Nenne ich es mal so ;)Hatte letztens z.B. von Röder im Livestream gehört, dass es dadurch ja auch mal einen Besuch geben kann. Weil man halt vollumfänglich registriert und bekannt ist, die Zahl der Scheininhaber ja auch nicht sehr groß ist. Die Mengen an F3 Feuerwerk durch 1.3G zu beachten sind (weil relativ niedrig) etc.
    Man muss sich ja nur mal die Einkaufsbilder anschauen ;)je nachdem wie sich das Thema Feuerwerk entwickelt wird man ggf. auch mal eher zu Silvester angesteuert.
    Halte ich nicht für ausgeschlossen. F3 darf man dann auch nur wieder offiziell angezeigt schiessen.

    Ich finde die Vorteile halten sich doch arg in Grenzen. Mal schauen...

    Aus meiner Sicht erkauft man sich damit nur den entspannten F2 Einkauf. Das wars.
     
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  4. Ich habe vergangenes Jahr auch eine Anfrage bei AXA gestellt (nutze dort die Haftpflichtversicherung "Leistungspaket L" mit zusätzlicher Bestleistungs-Garantie). Als Antwort habe ich eine Bestätigung für private Feuerwerke bekommen:

    Screenshot_20210102-194816__01.jpg

    Ich kann damit natürlich nicht bestätigen, dass das bei allen AXA-Haftpflichtversicherungen enthalten ist, vermute aber, dass die Feuerwerkskategorie im Allgemeinen bei der AXA nicht eingeschränkt ist. Einfach anfragen!
     
  5. Lagern möchte ich eh keine großen Mengen zuhause. Sollte man lassen egal ob Schein vorhanden oder nicht. Wenn die mein Haus angucken wollen... so what. Habe nix zu verbergen.

    Jeder der vernünftige Raketen in F3 z.B. die V1 mal direkt mit 20G (F2) Raketen oder eine gute 50mm Batterie gegen eine gute 30mm Batterie verglichen hat wird den deutlichen Unterschied sicherlich bestätigen.

    Heißt aber nicht das der Unterschied immer groß ist. Gibt ja z.b. auch ne Menge F3 in 30mm nur eben mit Max. 1000g NEM statt 500g. Das der Effekt dann einer 30mm F2 gleichen kann... muss man glaub ich nicht erwähnen. :)
     
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  6. Ich habe tatsächlich mal bei meiner Versicherung nachgefragt und warte mal ab. Was mir allerdings aktuell noch sorgen macht ist das Gewerbeaufsichtsamt. Denn auf meine Frage ob er mir einen Vordruck zukommen lassen kann, bekam ich einen von ihm und diese Nachricht:


    Folgender Satz macht mir aktuell Schwierigkeiten :" Diesen Antrag müssen Sie einen Nachweis über eine ordnungsgemäße Lagerung der pyrotechnischen Gegenstände in Abhängigkeit der Lagergruppenzuordnung..... "

    Ich möchte nichts Lagern und möchte auch meine Ware nur an den letzten 3 Tagen abholen.

    Ich muss noch ein wenig daran arbeiten wie ich das ganze nun handhabe
     
  7. Da kannst du ja in's Anschreiben hineinschreiben, dass du im Rahmen der Kleinmengenregelung die PtGs nur kurzzeitig privat aufbewahrst (Privat=Aufbewahren, Gewerblich=Lagern). Die Haftpflicht müsste doch normalerweise erst beim Anzeigen des Abbrands nachgewiesen werden? Intetessante Anforderungen haben die an dich
     
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  8. Sehr interessant. Wie verhält man sich in diesem Fall am besten? Würde mich ja mal interessieren...

    Sehe ich auch so, man will ja nicht zwingend lagern, klingt nach bewussten Stolpersteinen...
     
  9. Richtig, nur was will man bei einem solchen Verhalten machen? Die sind dann ja offensichtlich so stumpf, dass es gar nicht bearbeitet wird.
     
  10. Das mit der Haftpflicht ist für mich kein Problem, sollte dort Pyrotechnik nicht enthalten sein, kann ich die zubuchen oder eben woanders abschließen. Das mit der Lagerung bereitet mir tatsächlich schon seit Tagen Kopfschmerzen. Ich habe mich schon relativ viel eingelesen aber zu diesem Thema habe ich noch nichts gefunden außer ich hab es es überlesen weil der Kopf so raucht :D

    Ich kann nicht mal ein Anschreiben fertig machen da ich bei ihm persönlich vorsprechen muss, warum auch immer... Ich kann es aber nochmal mit einer E-Mail versuchen.
     
  11. Das ist ein normales Verhalten bzw. Vorgehensweise der Behörden.
    Du hast drei Möglichkeiten der Aufbewahrung. Entweder die Kleinmengenregelung nach Anlage 7 der 2. SprengV, du legst dir ein zugelassenes Lager zu oder findest eine Möglichkeit der Einlagerung z. B. bei einem Pyrotechniker.
    Versicherungsnachweiß ist fast immer Pflicht.
    Zu einem persönlichem Gespräch wird auch recht häufig gebeten. Die möchten sehen wer du so bist und wie du dich gibst. Wenn du sattelfest in den Gesetzen bist macht es das einfacher.
     
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  12. Ich denke auch, also ich würde da auch sagen, dass du nicht vor hast etwas zu lagern, sondern lediglich nach Kleinmengen Privatreglung Aufbewahrst kurzzeitig.
     
  13. So ist es, ich wollte wie in den vergangen Jahren nur zu den letzten 3 Tagen meine Waren abholen. Meistens sogar erst am letzten Tag weil es Zeitlich nie gepasst hat weil wir auf der Arbeit in der letzten Woche immer Inventur haben. Außerdem habe ich mal eben ausgerechnet anhand meiner Bestellung kam ich auf 4731,2g NEM.
    Mit dem Schein geht es mir eher darum meine Ware zu erhalten nicht wie im letzten Jahr :D
     
  14. Ich habe mir mal eben die Kleinmengenregelung Anlage 7 der 2. SprengV angesehen. So wie ich das verstehe (Ich "bewahre meine PTGs im Keller) kann ich 10Kg "lagern"? Dann bin ich ja mit meinen ca. 4,8Kg NEM weit unter dem was gefordert wird. Klasse.
    Ja die ganzen Gesetze bin ich am durchforsten und mir raucht der Kopf, ich glaube ich überstürze das ganze evtl. Naja wie dem Auch sei, eilt ja nicht. Für mich ist erstmal wichtig das das "gelager/aufbewahre" geklärt bekomme, alles andere bekomm ich hin.
     
  15. bei 1.4 passt das, hast du einen Nico Flashbang (1.3) dazwischen, passt es nicht mehr
     
  16. Ne ist klar, soweit bin ich schon vertraut. Ich habe sogar schon einen 1.3G Artikel storniert weil mir dann der Versand zu teuer wird :D
     
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  17. Und es lohnt sich, die Verbünde nur vom Käfig zu befreien, wenn man sie auch tatsächlich schießen möchte :)....zumindest für die Mengenregelung
     
  18. Also ich war der einzige 27er für F3 und nun auch für F4 im Kreis und bei mir war noch keiner.
    Ich habe meine Aufbewahrung fotodokumentiert, das hat gereicht.

    Wie bereits erwähnt einfach auf die Kleinmengenregelung hinweisen und evtl. noch dazu schreiben, dass man die LR410 beachtet. Bei meiner Behörde muss man ein extra Formular für die Aufbewahrungsstätte ausfüllen.

    Ich weis echt nicht wo das her kommt.
    Aus meiner Sicht gibt es nur eine "Aufbewahrung".
    Diese kann entweder nach der Kleinmengenregelung (gewerblich/privat) passieren oder eben in einem Zugelassen Lager.
    In der SprengV wird auch immer von "Aufbewahrung" gesprochen.
     
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  19. Darf ein Gewerbetreibender die Kleinmengenregelung auch anwenden? Dann hab ich das falsch wiedergegeben. Lagern definiere ich als aufbewahren in einem Lager, wobei das ja theotetisch mit angemieteten Räumen auch wieder von Privatpersonen genutzt werden kann...

    Naja, solange man die Kleinmengenregelung nutzt, braucht man doch kein Lager und bewahrt halt je nach Raumart bis zu einer maximalen Menge NEM auf
     
  20. Nach entfernen des Käfigs werden sie aber als 1.3 klassifiziert was wiederum für eine Aufbewahrung eher suboptimal ist.
     
  21. Für die gewerbliche Kleinmenge gilt Anlage 6.
     
    PyroWolle gefällt das.
  22. Nichts anderes habe ich geschrieben, nur anders ausgedrückt. Nur vom Käfig befreien, wenn man sie auch schießen möchte ! :rolleyes:
     
  23. War für mich wohl zu kompliziert geschrieben :unsure:
     
  24. Klar.
    Privat nach Anlage 7
    Gewerblich nach Anlage 6
     
  25. Aber auch unter der klein Mengen Regelung als privat Person müssen verschiedene Kriterien eingehalten werden oder?

    Dh, was wollen die Behörden da sehen? Darf man als Aufbewahrung einfach einen Keller Raum nutzen in zB einem MFH mit abschließbarem Abteil ? Oder muss es immer ein abschließbare Schrank sein?

    Ansonsten, reicht ein Keller Raum oder eine Ecke in einem schuppen auf einem anderen Grundstück bei Familien Mitgliedern? Natürlich alles entsprechend der zugelassenen Mengen.
     
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