Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Ganz wichtig. Du musst darauf achten das kein anderer, wirklich niemand der keine Erlaubnis besitzt Zugriff auf die Ware hat.

    Folgendes Szenario:

    Du bewahrst deine ptG in einem verschlossenem Raum auf. Nun kommt es während deiner Abwesenheit zu einer Kontrolle und deine Frau schließt, lieb wie sie ist, dem Beamten den Raum auf.
    Bähm.
    Und schon bist du deine ptG´s und deinen 27er los, hast ein Verfahren wegen illegalem Überlassen am Hals und was weiß ich noch. .
     
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  2. Ich hatte mir letztens eine ähnliche Frage gestellt.
    Angenommen mein Schwiegervater hat den Schein. Nun beantrage ich ihn auch und gebe dieselbe Aufbewahrungsstätte an wie er (Kleinmengenregelung gilt dann natürlich für uns beide zusammen, also alle Artikel zählen gemeinsam). Zwischen ihm und mir dürfte es dann ja keine Probleme geben, da wir beide berechtigt wären, an die Ware des jeweiligen anderen auch ran zu gehen, da wir beide berechtigt sind.

    Und noch ein anderes Thema. Wäre es ein Problem, dass er in einem anderen Bundesland wohnt?

    Ich hadere schon ewig mit mir und dem Schein. Ich fühle mich grundsätzlich auch ausreichend darüber informiert, kenne die Pflichten, die damit einhergehen. Ich weiß, wie ich den Antrag ausfüllen müsste und wer in Hamburg mein Ansprechpartner wäre. Einzig an der Aufbewahrungsmöglichkeit mangelt es... da er den Schein dieses Jahr jedoch auch beantragen möchte, sollte das doch dann klappen. Oder irre ich mich?
     
  3. Sowohl deine als auch die Erlaubnis deines Schwiegervaters beziehen sich ja auf das SprengG und das ist Bundesrecht, demnach gelten die Erlaubnisscheine unabhängig vom Bundesland. Das ist nur für die Ausstellung (ggf. delegiert an z.B. Ordnungsamt vom Landkreis) zuständig
     
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  4. Wenn ihr beide Feuerwerk im Schein stehen habt ist das kein Problem. Sollte dein Schwiegervater aber "nur" Schwarzpulver, Wiederladen oder Böllern eingetragen haben geht das nicht.
    Aber strenggenommen darfst du dann das Feuerwerk erst am Tag des Abbrennens dort abholen, da du ja keine Aufbewahrungsmöglichkeiten hast. Eine Aufbewahrung im PKW ist ohne Bewachung wegen dem nicht vorhandenem Diebstahlschutz nicht zulässig.
     
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  5. Aufbewahrung in der Garage ist ja aufgrund der Nutzungseinschränkungen bzw. der zugelassen Nutzung des Gebäudes nicht möglich. Wäre eine abschließbare Garage denn eigentlich ein ausreichender Diebstahlschutz, um Feuerwerk im Auto in der verschlossenen Garage aufzubewahren oder greift hier wieder das Problem mit der Garage selbst?
     
  6. Unabhängig von der Nutzung und baurechlichen Belangen: Es gibt Garagen und Garagen. Die eine hat ein Sektionaltor und besteht aus massiven Beton, die andere ist ein baufälliger Holzschuppen mit Sperrholztüren. Es kommt immer auf die baulichen gegebenheiten an. Hier hilft die SpregLR410 wenn es um Kleinmengen geht.
     
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  7. Als ich meinen 27er ganz frisch hatte - meine Fresse ist das lange her :D - habe ich meine "Ware" immer direkt von "meinem" Pyrotechniker abgeholt und bin von da aus, zum Abbrenner gefahren.
    Das wurde auch so mit der zuständigen Behörde kommuniziert und im Schein eingetragen.
    Erspart die Eierei mit der Lagerung unheimlich. ;)
     
  8. Da wir eh zusammen zünden spielt das keine Rolle :good:
    Viel F3 würde ich eh nie kaufen, bei F2 gäbe es dann ja wieder andere Regeln, das kann ich ja durchaus n paar Tage im Auto kutschieren.
    Und in 2-3 Jahren geht es dann eh ins Eigenheim, dann hab ich das Problem nicht mehr :p

    Danke auf jeden Fall für deine Antworten! Jetzt erstmal abwarten ob es mit seinem Schein klappt und dann kann ich immer noch überlegen.
     
  9. Einfache Antwort "Nein" da er keine Erlaubnis besitzt. Sonst könnte ja jeder F3 z.b beim liefern annehmen.
     
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  10. Gilt dass den auch wenn durch bauliche Maßnahmen ( abgeschlossener Raum mit gesichertem Schrank) einen Zugriff durch "Nicht 27er" verhindern? Das ist ne Frage die mich auch n bissl umtreibt. Hätte die Möglichkeit in der Firma was zu lagern, separater Raum und dann in nem Tresorschrank.
     
  11. #3486 TIE Fighter, 6. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 6. Januar 2021
    Theoretisch sehe ich (nur meine Meinung) bei einer Aufbewahrung auf die nur der 27er Zugriff hat keine Probleme, egal wo. Das geht nach SprengLR410 (Achtung, verkürzt wiedergegeben) auch in Kellerlichtschächten, in außenliegenden Kellerzugängen und auf Balkonen, in oder an einer Außenwand, sofern es nicht die Wand eines Raumes, der dem dauernden Aufenthalt von Personen dient.
    ABER niemals im gewerblichen Bereich. Du (bzw. der Gewerbetreibende) wird ganz schlechte Karten haben das ordenlich zu argumentieren falls es zu irgendwelchen Problemen kommt. Sei es Einbruch, Feuer, Kontrolle oder sonst was. Im gewerblichen Bereich brauchst du für F3 zwingend einer 7er und 20er. Und ob es im Fall der Fälle als private Aufbewahrung durchgeht wage ich ernstlich zu bezweifeln.
     
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  12. Danke für den Denkanstoß. Muss gestehen dass ich das mit dem Gewerbe etwas aus den Augen verloren habe. Der Rest den du geschrieben hast lese Ich aber auch so dass wenn alles gesichert und unzugänglich ist der Ort (bis auf Gewerbe halt) erstmal zweitrangig ist.
     
  13. Vielen Dank für die gute Diskussion über die private Lagerung diese hat mir sehr gut geholfen.

    Ich habe mich letztes Jahr schon flüchtig eingelesen und nachdem diesjährigen Desaster war ich der festen Überzeugung Schein machen :cool:

    Aber das Thema Lagerung hat mir Kopfschmerzen gemacht und es kann ja immer Mal zur Kontrolle kommen und da will man bloß keinen Verstoß haben.

    Da ich nur Regale im abschließbaren Keller habe und meine Frau da auch rein will / muss, bin ich erstmal raus.

    Der Aufwand mit extra Schrank etc nur um das Silvesterfeuerwerk früher zu haben (Feuerwerke unterm Jahr und F3 waren erstmal eh nicht geplant) ist dann doch zu groß. Wenn ich was mache dann richtig und das steht für mich aktuell in keinem Verhältnis. Vielleicht in ein paar Jahren.
     
  14. Ich glaube da hast du etwas durcheinander geworfen. Wenn deine Frau über 18 Jahre ist, ist F2 kein Problem, erst ab F3 wird es komplizierter, da das eine personenbezogen Erlaubnis benötigt.
     
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  15. Prinzipiell ist es möglich bei einem Nicht-Erlaubnisscheininhaber aufzubewahren.
    Es muss halt nur gewährleistet sein, dass nur der Erlaubnisseininhaber Zugang hat. Ein Vorhängeschloss vor einem Kellerabteil reicht da nicht.
    Screenshot_20210106-202933_Drive.jpg
    Hier ein Screenshot mit Angaben zur Aufbewahrung von Explosivstoffen der 27er, wie er bei vielen Behörden gang und gebe ist.
     
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  16. Hast Du eine Gästetoilette mit Fenster...?
     
  17. #3492 Blast Maniac, 6. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2021
    Wie hoch ist wohl die Erfolgschance im Kreis Recklinghausen, ich werde es dieses Jahr herausfinden.
    Nachdem ich mir das Formular angesehen habe war ich stets bemüht es auszufüllen...Hier kann man bestimmt viel falsch machen :dontthinkso:

    Ich ziehe eine Person aus meinen Bekanntenkreis hinzu die im Rechtswesen tätig ist und mir dabei hilft.
    Ohne direkte Beratung und einfach nach Lust & Laune ausfüllen kommt nicht infrage, ich suche auch jetzt nicht im Internet nach vorgedrucken Antworten die am Ende eine ungewollte Überraschung in sich verbergen.
    Die Personen die ihn besitzen die schweigen oder geben besserwisserische Klugscheisser Antworten und diejenigen die ihn nicht haben wissen alles und nichts.
    Das fühert am Ende in die Katastrophe :D
     
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  18. Danke für die Erläuterung, natürlich über 18 :applause:.

    Das heißt aber dass ich den Antrag nur auf F2 (ohne F2+ / F3) stellen muss oder?

    Behörden sind im allgemeinen ja genauer, sprich aufbewahren von nur F2 Kleinmengen Regelung, aber F3 Erlaubnis wäre ja unglaubwürdig, bzw. müsste ich noch eine weitere Aufbewahrungsmöglichkeit angeben werden (beim Pyrotechniker im Bunker etc.)?

    Mir geht es ja um ordnungsgemäßen Umgang und nicht nur irgendwie den Schein bekommen.
     
  19. [
    Die Kleinmengenregelung gemäß Anlage 7 der 2. SprengV ist davon unabhängig. Da geht es nach der Lagergruppe, in dem Fall dann 1.4 und/oder 1.3.......Das kannst du auch mit F2 haben (Nico Flashbang, entfernte Stahlkäfige von Verbünden usw.)
    Bei F3 kommst natürlich schneller an die Höchstmengen
    Oder hab ich dich jetzt falsch verstanden ?
     
  20. Nö Nö, mach den Antrag ruhig mal für F2 und F3. Was nicht ist kann ja noch werden und du könntest theoretisch ja F3 auch am Tag des Abbrandes erwerben, also ohne Aufbewahrung.
     
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  21. Ihr legt euch das auch wirklich aus wie ihr es gerade braucht ?!
    Wenn ich es mal genau nehme geht auch das nicht, Du ermöglichst hier dem Nichtberechtigtem den direkten Zugriff auf Ware welchem ihm nicht zugänglich gemacht werden sollte.
    Oder, Du parkst das Zeugs in deiner "Gästetoilette (mit Ausblasseite Richtung Fenster)" und sperrst dieses dem allgemeinen Zugang.
    Warum kann sich hier keiner an die allgemeinen Richtlinien und den damit verbundenen Vorgaben halten?

    Erkläre das mal bitte einem welcher sich versucht an alle Vorschriften zu halten und den Vorschriften konform zu lagern.
    Klar, Du kannst das Zeugs auch unter dem Ehebett oder wahlweise Gästebett verstecken und hoffen das es keiner entdeckt.
    Die Chancen stehen nicht schlecht, hinterher darfst Du gerne über all uns unwissende herziehen, war doch so einfach alle Regeln zu umgehen.

    Und nun komm mir nicht mit der Differenzierung lagern und aufbewahren.
     
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  22. Da du keine Ahnung hast darüber wer ich bin, was ich mache und wie ich mache, bist du ganz schön gegen mich am schießen.
    Wie wäre es mit chillen ? <3
     
  23. Antrag im November 20 gestellt. Gestern rief ich bei der Stelle an und fragte wie der aktuelle Stand der Dinge ist. Als Antwort : „dazu können wir nichts sagen“.

    da war ich erstmal kurz sprachlos :D war nur die falsche Abteilung wo ich angerufen habe ^^

    mal schauen wann ich eine Mitteilung von der richtigen Abteilung erhalte :D

    gibt’s hier zufällig jemanden der bei der Lavg in Potsdam den 27er beantragt hat ? Falls ja , wie lange dauerte die Bearbeitung ?
     
  24. Wartet mal ab wie lange das überhaupt noch alles so läuft und funktioniert...dieses häufige hinziehen und hinhalten sind natürlich auch nur absolute Machtspiele.
    Und wer weiß schon was da im Hintergrund grundsätzlich gegen die Pappe läuft ;)
     
  25. #3500 progres99, 7. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2021
    Wuff! Da bellt er, der getoffene Hund.
    Ich schieße nicht gegen dich, sondern gegen deine Art und Weise. Mit meinem Beitrag hab ich auch nur das geschrieben, was viele gedacht haben.

    Wenn du dir die Mühe gemacht hättest die SprengV und das SpengG, sowie diesen Thread hier zu lesen, dann würde hier auch ganz anderes reagiert werden und die Leute wären hilfsbereit, was du auch festgestellt hättest, wenn du den Thread gelesen hättest.
    Aber du fragst nach einem ausgefüllten Musterantrag, weil du nicht weißt, wie du den Antrag auf deinem Schreibtisch ausfüllen sollst, da du dich nicht mit dem Sachverhalt beschäftigt hast. In diesen Thread alleine wurde alles so oft durchgekaut, dass man damit alleine drei 27er beantragen könnte, man muss sich halt nur auf den Hosenboden setzen und die Beiträge lesen.
    Du hättest gerne, wie viele andere vor dir, dass wir dir den Antrag ausfüllen und du nur Name und Datum drunter setzten musst. Wo kommt man den da hin, wenn man das weiterspinnt... Macht Mutti dann die Führerscheinprüfung?

    So wie die Sache jetzt ist, hast du drei Optionen.
    Option 1: Du kannst du es auf sich beruhen lassen und dir den 27er aus dem Kopf schlagen.
    Option 2: Du kannst in den Facebookgruppen nach Informationen suchen und da fragen (ich glaube allerdings nicht das dir da geholfen wird)
    Option 3: Du liest dich in die Thematik ein

    Beste Grüße
     
    Z-MANN, Silberblau, AndyF und 8 anderen gefällt das.
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