News Verkaufsverbot und die Feuerwerksvitrine

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von wolffi007, 26. Dezember 2020.

  1. Mir wurde mitgeteilt, dass man erstmal schauen muss, wer alles einlagert und wer geld zurück möchte. Dann wird entschieden, wer alles Geld zurück bekommt.

    immer wieder neue Ausreden, immer wieder Hinhaltetaktik.
    Auch, wenn der Ton nun ruhiger wird, seriös ist das Nicht.
    Wenn der Kunde storniert, sollte das akzeptiert werden und gut.
    Und das man einem weiß machen will, sein gezahltes Geld, sei schon nach 14 Tagen nicht mehr da... so langsam reißt der Geduldsfaden und ich kehre zur anfänglichen Wut zurück...

    Ich zitiere:


    es bleibt dabei, wir sind alle nicht Schuld an der Situation, müssen es aber ausbaden. Nun sind 40% weniger schon erheblich, aber bei uns steht der Verlust von bis zu 100% zu befürchten. Aktuell zeichnet sich aber ab, dass der Rückhalt sehr groß ist, sollte sich das noch weiter fortsetzen, werden wir auch einen Teil erstatten können.
    Aktuell ist es so, wir müssen jetzt erstmal mit allen Kunden in Kontakt treten damit wir genau wissen, wer jetzt alles einlagern läßt, wer auch mit einer Gutschrift einverstanden wäre. Wir konnten bisher leider nicht blind anfangen zu erstatten, denn der Teil der Rückerstattungen darf nicht zugroß sein. Wir müssen dafür sorge tragen, dass am Ende keiner der Dumme ist. Deshalb müsste ich hier noch um Geduld bitten. Wir werden auch in dieser Woche nochmal an alle Kunden schreiben um mögliche Alternativen zur Rückerstattung vorzunehmen - nur wenn viele auch einlagern lassen, können wir überleben.
    Wenn wir diesen Punkt abschlossen haben, sollte der Anteil zu erstattenden Kunden feststehen, dann beginnen wir damit. Sollten Sie hier auch nochmal eine Email erhalten, bitte ich diese entweder nochmal mit dem Wunsch der Erstattung in eine Antwort zu bringen, oder Sie lassen es bei dem Stand, sie hatten das ja ausreichend erklärt.
     
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  2. Wer dann sein Geld erstattet bekommt, wird das Los entscheiden, oder wird dann gewürfelt:rolleyes:
     
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  3. wird ausgeböllert
     
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  4. Gewürfelt....aber 5 Seiten haben ein Nein drauf
     
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  5. Wie gesagt, das geht einfach nicht und zeigt, wie betriebswirtschaftlich dort gearbeitet wird. Wenn dort nur von der Hand in den Mund agiert wird...der Laden ist einfach jetzt schon Pleite.
    Kommt auch davon, wenn zu viel Kapital rausgezogen wird.
    Oh man, rette sich, wer kann...und
    dann bei den Apothekenpreisen.
    Wenn ich sehe, dass dort seit einigen Jahren schon Umkartons versilbert werden...den Rest verkneife ich mir.
    Aber es ist schön, dass so viele Stammkunden ihnen die Treue halten. Vielleicht überleben sie ja irgendwie.
    .
     
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  6. Nur 5?

    Ich kann nicht verstehen, wie man so mit seinen Kunden umgehen kann...
    Würde ich als Kunde so einem Händler gegenübertreten, hätte ich schon 10 Briefe von Inkassobüros, Anwälten und bestimmt auch einen Gerichtlichen Mahnbescheid.
     
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  7. Ob der Laden es noch lange macht? Man könnte meinen denen flattern die Hosen, daß nicht zu viele Geld zurück wollen, weil Bargeld horten ist schließlich nicht mehr angesagt. Habe ich hier so gelernt. Also ist das doch richtig was die Vitrine macht ... all das eingenomme Geld auch wieder raushauen. Im Notfall macht man halt den Laden dicht. Oder zählt plötzliches Verkaufsverbot durch den Staat als höhere Gewalt und man ist fein raus?

    Es wird doch niemand gezwungen solche und andere Sammlerware für teures Geld zu kaufen.
     
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  8. Mit der Aussage, ob irgendein Laden pleite ist oder nicht, wäre ich sehr vorsichtig. Es gab da mal einen dumm schwätzenden Bankdirektor, der sich ähnlich über einen Medienkonzern geäußert hat.....
     
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  9. Ich meine, soetwas wurde seitens der Vitrine gesagt.
    Ich weiß nur nicht, ob in den Kommentaren auf deren Seite oder in ner Mail.
    Bin mir abef nicht zu 100% sicher, nur weckt diese Aussage starke Erinnerungen.
     
  10. ...Wir müssen dafür sorge tragen, dass am Ende keiner der Dumme ist...:confused:
    Oder vllt jeder andere ausser den Betreibern?:rolleyes:
     
  11. #436 KracherFan, 13. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 13. Januar 2021
    Da gebe ich dir recht allerdings hinterlässt die ganze Sache schon einen seltsamen Eindruck. Erst geht man davon aus, daß wer sich nicht meldet einlagern lässt aber dann muss man plötzlich alle Kunden kontaktieren um rauszukriegen ob die nicht auch einen Gutschein (aka zinsloser Kredit) einverstanden wären... Ob jemand einlagert oder einen Gutschein akzeptiert macht für die Liquidität grundsätzlich erstmal keinen Unterschied. Da kann man sich schon fragen wo da jetzt genau das Problem liegt und auf "seltsame" Ideen kommen... Davon, daß so ein Gutschein sogar außerhalb diverser Eventualitäten "Negativzinsen" abwerfen kann ganz zu schweigen.

    Das hat auch einen Widerruf keinen Einfluß. Der geht grundsätzlich bis zu 2 Wochen nach Erhalt der Ware und braucht keinerlei Begründung.
     
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  12. Was willst du widerrufen, wenn du nichts erhalten hast? Kannst du dann im Januar 2022 widerrufen, wenn es zu Silvester 2021 einen Versand gibt.
     
  13. Den Vertrag. Du widerrufst den Vertrag. Wenn noch nichts geliefert wurde musst du eben auch nichts zurückschicken. Das ist der einzige Unterschied. 0815 Verbraucherschutz im Fernabsatz und abgesehen von einer kleinen handvoll Ausnahmen (digitale Güter, verderbliche Waren, Maßanfertigungen nach Kundenwusch, ...) auch nicht aushebelbar.
     
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  14. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

    ---> So schaut das aus. Du kannst erst widerrufen, wenn du die Waren erhalten hast. Aber ist halt nicht so einfach. Genauso wie der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.
     
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  15. Klarstellung: Verbraucherwiderruf bereits ab Bestellung möglich

    Sorry aber wenn man keine Ahnung hat und so...
     
  16. öhm.... Wiederruf ist nicht ganz richtig ... eher Vertragsverletzung aufgrund von Unmöglichkeit der Leistung aufgrund eines Verbotes per Gesetz - also keine höhere Gewalt. Aber ich werde der Vitrine schon die Gesetzeslage näherbringen - meine gesetzte Frist endet morgen.
     
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  17. Ich hab mir nochmal durchgelesen, da steht nix von höherer Gewalt.

    Aber ein sehr interessanter punkt, in dem sie sich in 2 mails selbst widersprechen, Zitat:

    ...Um in aller Kürze auf die von Dir angesprochenen rechtlichen Punkte einzugehen: Ja, es existiert für Kunden gesetzlich ein Widerrufsrecht NACH Erhalt der Ware. Da wir eine Lieferung zum Jahresende vorsehen, ist noch nicht klar, ob es letztlich zur Vertragserfüllung kommt oder eben nicht...

    Der Letzte Satz ist der Wichtigste.


    Doch dann, ein paar Mails Später:

    Uns wäre daran gelegen, dass wir gem. der AGB den vertraglichen Punkt, "Lieferung zum nächstmöglichen Zeitpunkt" erfüllen dürfen. Da uns dieser nächstmögliche Zeitpunkt in 2020 genommen wurden, geht die vertragliche Vereinbarung auf das Jahr 2021 über. Wir würden die Ware bis dahin kostenfrei einlagern.

    Also erst selbst sagen, dass es eventuell nicht zur Vertragserfüllung kommt, dann aber sagen, och Vertrag geht halt auf 2021 über.

    Alleine mit diesen 2 Sätzen zerfetzt n Erstsemester Jurastundent/in die Betreiber in der Luft wie n fetter zerleger die Bombetten in Funke Batterien
     
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  18. Über die Kommunikation wurde ja schon viel geschrieben, aber bei allem verständlichen Ärger sollte man sachlich bleiben. Als Händler hätte ich mich mit den hartnäckigen Fällen schnell geeinigt, schon um etwas Ruhe in die Sache zu bringen.
    Der Rückerstattungsanspruch von Mechaniker ist für mich auch unstrittig. Aber welche Frist gilt da jetzt wirklich? Die Situation wurde schließlich nicht von der Vitrine verursacht. Wenn man jetzt 2-3 Wochen braucht, um sich einen Überblick zu verschaffen, finde ich das vertretbar. Bei einer Insolvenz ist jeder der Dumme, auch der Händler.
     
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  19. Frist interessiert die nicht.
    Meine is auch um. Dann bitten sie um Geduld...
     
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  20. #445 KracherFan, 13. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 14. Januar 2021
    Ja, es gibt wahrscheinlich noch andere Möglichkeiten aber Widerruf ist meiner Meinung nach das simpelste weil dafür kein Grund benötigt wird. Alles andere ist an Vorraussetzungen geknüpft bei denen man theoretisch mit Spitzfindigkeiten konfrontiert werden könnte. Das würde zumindest ich vermeiden wollen wenn ich auch einfach widerrufen kann aber wenn jemand eine bessere Idee hat nur zu.
     
  21. Vielleicht möchten viele aber, so wie ich auch, schnell ihr Geld wiederhaben, BEVOR die Insolvenz anmelden, was verständlich ist.
    Man kann halt nicht vom Kunden ab Bestellzeitpunkt x verlangen SOFORT zu zahlen, aber andersherum wochenlang kein Geld zurückerstatten. Ne, geht einfach nicht klar, weder menschlich, vorallem aber rechtlich.
     
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  22. Mehr oder weniger die (soweit korrekt) vom Gläubiger gesetzte. 2 Wochen wird wohl in der Regel als angemessen empfunden. Läuft die ab hat man die Grundlage um weitere Schritte einzuleiten.
     
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  23. Völlig verständlich dein Standpunkt.
     
  24. Genau das ist die Frage. Gerät der Händler bei Verstreichen der gesetzten Frist wirklich schon in Verzug, in Anbetracht der von Regierung verursachten Situation? Ich weiß es nicht.....
     
  25. Ist einfach meine Meinung. Gestützt durch Erfahrungswerte.
    Wer so dünnhäutig mit Kunden umgeht, dem steht das Wasser bis zum Hals.
    Ansonsten würden sie sich nicht so gereizt öffentlich disponieren.
     
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