Böller & Pfeifen Piranha: Das ist doch kein Schwarzpulver?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Strichard09, 15. Januar 2021.

  1. #26 Vegas, 15. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. Januar 2021
    Die Diskussion gab es doch schon .... darf ich dich mal selbst zitieren:

    Also würde ich mich da nicht so auf die 15947 versteifen.

    Zudem kannst du dann auch die Angabe "unter 16 Jahren" bemängeln .... allein daran kann schon jeder erkennen das die nie für den deutschen Markt bestimmt waren/sind.
     
  2. Das hat mit dem Thema hier nichts zu tun. Blitzknallkörper müssen EU-Weit als Blitzknallkörper gelabelt sein. Punkt.
     
  3. Was wird den Feuerwerkmuggeln denn im Sat1 Frühstücksfernsehen kurz vor Silvester gepredigt? "Feuerwerkskörper benötigen eine CE Kennzeichnung und müssen in F1 und F2 kategorisiert werden."
    Jetzt sag du mir, wie der Otto-Normal Verbaucher noch mehr seiner Verantwortung nachkommen kann. Natürlich, SprengG und SprengV werden sich die Sat1 Zuschauer bestimmt alle durchlesen um einen Bodenknallkörper von einem Bodenblitzknallkörper zu unterscheiden :friendsdrink:
     
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  4. @tommihommi1
    OK, du wirst vermutlich Recht haben.
    Aber dann gibt es da noch reichlich Nachholbedarf bei der Beschriftung wenn ich mich so an einige Produkte erinnere....
     
  5. Dass das kein Schwarzpulverböller sein kann, sieht man ja schon am Experiment mit dem Topf.
     
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  6. #31 Lavastion, 15. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. Januar 2021
    Das ist dein Problem. Nochmal, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Nur weil du nicht weißt dass es verboten ist, macht es das nicht erlaubt. Und du sagst es ja bereits, du kannst und musst dich sogar informieren über die SprengV/SprengG. Das nennt sich soweit meine grauen Zellen sich daran erinnern "Erkundigungspflicht" und bist dafür Verantwortlich, im Zweifel fachkundigen Rat einzuholen.
    Vielleicht gibt es hier jemanden, der das genauer erläutern kann. Ich habe keine juristische Ausbildung und kann keine rechtsberatung durchführen (nur zur Sicherheit erwähnt ;))

    Ein typischer Sachverhalt sind doch jedes Jahr die unzähligen illigalen Importe von Souvenirs mit geschützten Arten aus dem Urlaub (z.B. Schlangenschnaps o.ä. aus dem asiatischen). Unabhängig davon das ich das eh abstoßen finde ist es doch so, dass ich ohne Biologie-Studium nicht erkennen kann, welche Art in der Flasche steckt und ob diese auf der Liste der geschützten Arten ist. Wenn ich damit erwischt werden würde, bekäme ich eine Anzeige oder was auch immer.
    Schlagringe werden auch in manchen Ländern offen verkauft. Die Einfuhr und Besitz in D ist dennoch verboten.
     
  7. das ist nunmal überhaupt nicht mit diesem Fall vergleichbar. Schließlich ist der Artikel durch niemanden als in DE nicht zulässig erkennbar, ohne ihn zu delaborieren oder zu zünden.
     
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  8. Das ist zwar vollkommen richtig allerdings in der Praxis unter Umständen nicht ganz so einfach. Ich gehe zwar auch davon aus, daß es Ärger geben würde (und los ist man die Artikel in jedem Fall) allerdings gibt es durchaus Grenzen was die nicht schützende Unwissenheit angeht. Die wird in der Regel da gezogen wo die Rechtsprechung der Meinung ist, daß die betreffende Person in gutem Glauben Grund dazu hat von der Zulässigkeit einer Handlung auszugehen und von ihr eine genauere Beurteilung (die möglicherweise zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen würde) nicht realistisch erwartet werden kann. Wie gesagt ich gehe nicht davon aus, daß in dem speziellen Fall die Vorraussetzungen dafür erfüllt werden (schon alleine um niemanden auf dumme Gedanken und/oder in Schwierigkeiten zu bringen) aber ohne Prezedenzfälle wird man das wohl nicht wirklich 100% abschließend klären können.
     
  9. Habe noch ein wenig meinen Beitrag ergänzt während du deinen verfasst hast.
    Dann musst du dir fachkundige Suchen die das wissen bzw. dich selbst erkundigen. Kannst ja beim HErsteller/Importeur fragen, was darin verbaut ist.
     
  10. Ich würde nicht sagen, daß es unmöglich ist (die betreffende Person könnte durchaus vorab beim Verkäufer oderHersteller nachfragen). Es ist lediglich kompliziert, mühsam und soweit von keinem eine hilfreiche Antwort gegeben wird nutzlos. Im letzten Fall könnte man theoretisch von der betreffenden Person erwarten vom Kauf abzusehen. Alles Möglichkeiten. Allerdings gäbe es auch die Möglichkeit derartige Anfragen als nicht zumutbar/zielführend einzuordnen was dann die unter Umständen tatsächlich Einfluß auf die weitere Bewertung der Handlung hätte. Wie es am Ende in der Realität aussieht wird sich wie gesagt ohne eine echtes Gericht zu befragen meiner Meinung nach eher nicht genau vorhersagen lassen.
     
  11. Der Hersteller gibt an, dass kein BKS enthalten ist. Das ist alles, was den Kunden interessieren muss. Wenn sich rausstellen sollte, dass die Angabe nicht stimmt, gibt's nen Rückruf, das ist alles.

    Aber der Kunde macht doch nichts falsch, wenn er einem großen Anbieter wie Zena vertraut.

    Wirklich, dieses Rumgeiere nervt einfach nur, das ist mein letzter Kommentar hier. Ihr könnt euch von mir aus weiter irgendwelche Szenarien vorstellen, die Fakten ändert es nicht.
     
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  12. Soweit derjenige überhaupt weiss was verbaut sein könnte. Ob das dafür nötige Wissen von einem 0815 Feuerwerkskäufer realistisch erwartet werden kann (solche Spitzfindigkeiten sind ja eher nicht Allgemeinwissen) ist dann wieder eine Frage für die Rechtsprechung.
     
  13. Die Schnapsflasche bekommt aber auch kein CE Kennzeichen :p Nein Spaß beiseite, ich verstehe den Grundgedanken und unterstütze den in vollem Umfang. Allerdings hat die Informationspflicht auch grenzen. Oder muss ich jetzt ein abgeschlossenes eletro-technisches Studium besitzen um die Glühbirne wechseln zu dürfen?
    Fachkunde hin oder her, ein Pyrotechniker würde auch nur auf die Verpackung schauen und die Herstellerangaben nutzen.
     
  14. Das ist meiner Meinung nach falsch.

    Siehe 1.SprengV §20 Abs. 4:
    4) Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 Absatz 1 oder § 27 Absatz 1 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes vertrieben und überlassen oder von diesen verwendet werden: [...]

    Da steht nichts von Besitz oder Einfuhr (auch nicht Umgang).

    Die Tatsache, das bis jetzt noch niemand für die Einfuhr von "F2+" verurteilt wurde, bekräftigt meine Annahme, dass zumindest Einfuhr u. Besitz auch ohne Schein erlaubt sind.
     
  15. Ist doch nicht so dass es das erste mal ist das ein Hersteller BKS in seine Knallkörper füllt...
     
  16. BVBA , also ein Zena Import für Belgien . Schöner kleiner Knaller 1,6g ?
     
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  17. 1,6 steht drauf. Und so wie ich gesehen habe hat der einen Vorbrenner.
    Da in F2 max 1g Nitrat Satz verwendet werden darf sind es mindestens 0,6 für den Vorbrenner.
    Oder halt max 0,5 Perchlorat Satz und 1,1 Vorbrenner.
    Weiß aber sowieso nicht wieso man sowas überhaupt noch in F2 zulässt wenn sonst fast alle anderen Nitrat und Perchlorat Böllern in P1 zugelassen sind ? Oder manche halt in F3.
     
  18. Ist vor einigen Jahren schon durchgekaut und sogar seitens der (damals noch nicht "beschnittenenen") BAM logisch und nachvollziehbar dargestellt worden.

    Fakten (unter Unterstellung des EU-Rechts): Die EN 15947 bestimmt, wie etwas "beschaffen sein muss", um im Raum der EU auf den Markt für den Händler und schließlich den Endverbraucher zugelassen und vertrieben werden zu können. Hier räumt die EU großzügig bei der Kat. F2 durchaus die Verwendung von Bliztknallsätzen in (Blitz) Knallkörpern ein, die Mitgliedsstaaten können dies jedoch national einschränken. Hat Deutschland gemacht... Was jetzt für den tatsächlichen Endverbraucher wichtig ist - Er ist schlicht nicht der so genannte "Normadressat" all dieser Regelungen und kann sich als stolzer EU Bürger im guten Glauben darauf verlassen, dass er in JEDEM europäischen Mitgliedsstaat EU-konforme pyrotechnische Artikel erwerben kann, sofern diese nicht unter dortige Abgabeversagungsgrüde fallen... (Alter, Kategorie...) Und ja, auch beim (Corona lassen wir mal aus) Verbringen und ggf. späteren Anzünden innerhalb der EU kann ihm, also dem Endverbraucher hierbei keinerlei Verstoß vorgeworfen werden, da er schlicht nicht der o. g. Normadressat ist. Die Einhaltung (national) müssen die Importeure, Hersteller und Händler sicherstellen.....
     
  19. #44 Hakky, 15. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. Januar 2021
    Jeps, hab die schonmal befingert, aber liegen lassen wegen dem F2. Ist mir einmal passiert dass ich BKS Böller in F2 gekauft und mit Heim geholt habe. Mittlerweile gibt's bei Salon Roger wenigstens 2 verschiedene Reiter zur Auswahl. Einmal F2 Banger ab 16 und zum anderen die P1 Schallerzeuger ab 18. Jetzt kann man vorher gucken was man mitnimmt und was liegen bleibt.

    In F2 weil die ab 16 gekauft werden dürfen. (Belgien)
     
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  20. Weil ein Großteil Europas noch ein normales Verhältnis zu BKS Böllern hat.
     
  21. Das ist doch die Zaubermischung die Katan eig in die B Böller einfüllen wollte oder nicht?
     
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  22. Joa könnte man sich holen nur warum? Kokellunte dazu Gips und generell die Verarbeitung so eher 4-

    Ich weiss nicht ich brauch sowas nicht mehr, vielleicht wäre ich vor 10 Jahren noch ganz heiss auf solche Sachen gewesen.Aber nee können sich andere mit rumärgern.Ich zünde dann lieber nen schönen Funke D.

    Also am besten sowas nicht unterstützen, da sich dann nur die Volldeppen im Suff die Fingerkuppen mit ,,legaler" Ware wegjagen.Und schon hat die ,,D.H und Konsorten wieder Futter für ihr FW-Bashing:Könnte mir dann folgende Schlagzeilen gut vorstellen:

    ,,Prüfungsanstalten verlieren Kontrolle! Mehrfacher Familienvater (14) sprengt sich Finger mit zugelassenen Chinaböller weg"(dazu erblindet sein Rauhaardackel(27,5).

    ,,Stoppt die Verstümmelung mit legalen Chinaböllern um Krankenhäuser in der Coronazeit zu entlasten fordert daher der Ärztebund."

    Es wäre echt gut wenn diese Teile nicht in rauen Mengen hier auftauchen und schnell der Text überarbeitet wird.
     
  23. Wären für mich nur wegen der Verpackung interessant.
     
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  24. Ich will aber auch nicht recht glauben, dass die bei der Wirkung die in F2 zulässigen BKS-Mengen einhalten.
     
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  25. Vielleicht eine besonders gute Mischung? Es gibt ja wohl so einige Sachen (mit sehr unterschiedlicher Stärke) die Allgemein unter BKS zusammengefasst werden.

    Disclaimer: Ich verstehe so gut wie gar nichts von Chemie und den exakten Wortlaut der Richtlinien kenne ich auch nicht. Also bitte nicht hauen wenn das einfach nur unrealistisch ist. ;)
     
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