Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Frau Heiders hatte aber was den 27er betrifft auch keine Ahnung. Ich glaube ich habe die vergrault :confused::D
     
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  2. Also ich hab da vor 6 Jahren meinen Schein bekommen, aber mit Fachkunde.
    Gut die haben mir zuerst einen mit NC und Schwarzpulver für Wiederlader ausgestellt obwohl ich weder ne Waffe noch ne Fachkunde dafür hatte, aber nach einigem hin und her hab ich das bekommen was ich wollte.
     
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  3. Moin, ich bin zwar noch nicht so weit mit dem Einlesen der Gesetzestexte das diese fest sitzen. Da ich aber grade dabei bin meinen Werkstatt Lagerraum um zu bauen und in diesem Jahr noch plane den 27er zu beantragen hätte ich nur eine kleine Frage zwecks Aufbewahrung/Lagerung für F3 Artikel. Ich werde vorraussichtlich zwar eh keine kaufen mit dem Schein (mir gehts wie den meisten nur um das entspantere F2 Shoppen) dennoch wollte ich innerhalb des Werkstattlagers 3 Stahlschränke auf stellen und diese Verankern (das Lager ist auf meinem Privatbesitz, quasi ein zusätzliches Gebäude auf meinem Garten, und besitzt auch ein Fenster. Zugang zu diesem Lager habe nur ich da ich keine Angestellten habe und das Lager gehört auch nicht offiziell zur Firma sondern ist rein Privat, der Garten gehört zu meinem Einfamilienhaus).
    Nun wollte ich quasi nur kurz Fragen ob soetwas ausreichend wäre als Beispiel:

    Universalschrank Stahlschrank Materialschrank Metallschrank NEU !

    Natürlich mit entsprechenden Aufklebern versehen und wie gesagt an der Wand verankert und stets abgeschlossen. Einen 6kg Feuerlöscher habe ich eh in dem Raum und Brandbeschleuniger werden dort ebenfalls nicht gelagert. Allerdings überwintert eines meiner Autos ebenfalls darin, eine Garage an sich ist es aber nicht.

    Ansonsten falls das gar nicht geht könnte ich solch einen Schrank natürlich auch in den Keller stellen allerdings möchte ich sowas eigentlich eher ungern im Keller haben daher wäre es mir im Abgeschlossenen, unzugänglichen (Garten ist nicht offen) Nebengebäude/Lagerraum schon lieber.
     
  4. Also nach meinem Verständnis würde schon deine Werkstatt als solche reichen, da
    • Eigener Brandabschnitt, da einzelnes Gebäude
    • Nur du hast Zugang
    • Abgeschlossen, dein Privateigentum und auf deinem Grundstück
    • Fenster zum Druckausgleich bei Detonation
    • Und das wichtigste: unbewohnt
    Also meines Wissens nach bräuchte es keinen Stahlschrank. Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
     
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  5. Wäre natürlich sehr schön wenn allein das schon ausreichen würde bzw soweit wie ich mich hier im Forum schon eingelesen hatte, hatte ich auch schon den Verdacht das dies allein schon reichen könnte. Ich würde aber trotzdem entsprechend Stahlschränke montieren zur Sicherheit. Ich habe zwar wie gesagt im Grunde nicht vor damit F3 zu kaufen (aber man weis ja nie, besser ist es natürlich trotzdem rechtlich da auf der sicheren Seite zu sein) allerdings würde ich mein F2 Feuerwerk dann entsprechend natürlich darin lagern soweit dies passt (ein riesen Funke Verbund z.b würde dort ja leider nicht hinein passen aber daher wäre es natürlich toll wenn der Raum selbst auch schon reichen würde).

    Wenn wir schon dabei sind, die NEM Höchstmengen (meine 5kg 1.3G in unbewohntem Raum oder 15Kg 1.4G?)
    Zählt dies für mein ganzes Grundstück oder könnte man z.b 1.3G und 1.4G getrennt in verdchiedenen Brandabschnitten Lagern und hätte für beides die volle NEM?
    Ich hab zwar keine Bange bei 1.4G dies Jehmals zu erreichen :) aber das Limit für 1.3G macht einen da schon eher sorgen. Zwei größere Verbünde und die sind voll ganz egal ob 1.4G oder 1.3G sobald ja nur ein 1.3G Artikel dort mit aufbewahrt wird.

    Dann würde ich nämlich einen Stahlschrank noch in den Keller Stellen (quasi das selbe Spiel wie bei dem frei stehenden Lagerraum nur das über dem Keller halt mein Haus steht hehe) und dann dort 1.3G Artikel Aufbewahren (ist ja bedeutend weniger in der Regel) und 1.4G halt in den anderen beiden Schränken in besagtem Nebengebäude da 1.4G ja in der Regel schneller mehr NEM zusammen kommr und daher ein kleiner Schrank wohl nich aus reicht.

    Das konnte ich bisher nicht so ganz für mich beantworten. Sollte das aber nicht möglich sein und die max NEM für das ganze Grundstück zählen, egal ob getrennte Brandabschnitte, dann würde ich natürlich 1.3G Artikel immer erst nach wie vor für den Silvesterverand bestellen sodass ich diese nicht verwahren muss bzw nur für diese 1 bis 2 Tage vor Silvester.
     
  6. Kleines Update zu meinem Antrag.

    Hab gerade nochmal in Euskirchen angerufen, die Erlaubnis wurde erteilt und ist unterwegs zu mir. Kosten 50€

    Jetzt heißt es warten bis die Post da ist und gleich prüfen was alles drin steht :)
     
  7. Mit 50€ bist du ja wirklich gut weggekommen :good:

    Ja, das könnte noch spannend werden :confused:
     
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  8. Ach her jeeeeee

    bei mir schwant mir nix gutes.... ich gehe mal von guten 200€ bedingt durch den aktuellen Stop und das erneute Einholen der Abfragen, könnt ich nur noch HEULEN. Also man sieht auch als Staatsbedienster ist man nicht vor den Tücken der Verwaltung gefeit.
     
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  9. Haaaa die hatte ich auch im Auge, sind mir aber zu weit weg und der Transport zersprengt mir dann wieder die Ersparnis.

    Bzgl. deiner Aufbewahrung von F2 Ptg´s, wenn du das doch nicht in Schränken machen solltest. Pass auf die Brandlasten in deinem Lager auf!
    Keine Zusammenlagerung mit brandfördernde oder brennbare Materialien! Ich weis ja nicht was du sonst so in dem Lager hast.
     
  10. @ArneKoe84 wieso hast du eigentlich die Gruppe "Pyrotechniker"? Scheinst ja gerade den F3 Schein zu beantragen o_O
     
  11. Dürfte der unterste Satz für die Erlaubnis sein.

    Hoffentlich direkt richtig ausgefüllt, als Menge für die 5 Jahre habe ich 300kg angegeben. Am Telefon sagte er eben für F2 und F3. Mal schauen ob Raketen mit mehr wie 20g NEM in F2 ausgeschlossen sind.


    Schon ne Stange Geld, aber dass wäre es mir wert, erst Recht nach dem letzten Jahreswechsel.
     
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  12. #3612 ArneKoe84, 18. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 18. Januar 2021
    Keine Sorge, ich bin von der Ausbildung her schon Großfeuerwerker und zu gleich der Beamte der die Feuerwerke, die Läger und den Verkauf kontrolliert. bzgl. dem Statu hier brauchste dir keinen Kopf machen dies ist mit den Admin abgesprochen.

    Leider darf ich den § 7/20 nicht beantragen, sonst hätte ich den schon seid 2019.

    Bei mir gibts bedingt durch meine berufliche Tätigkeit ein paar Verzögerungen beim Fertigstellen der Befähigung, das Verfahren läuft schon seid 12/2019.

    Falls du es in einem der vorrangegangen Post nicht gelesen haben solltest, mein soll 27 ALLES (also mir geht's da nur um F4 und SP, nicht so wie bei 80% der meisten Scheininhaber hier) beinhalten bis auf Lagerung/Aufbewahrung über die gestzlichen Freimenegen hinaus.

    siehe dem Post mit dem Auszug vom DSB, wo man sich sehr erschrecken kann was so alles über ein bei der Polizei gespeichert wird.
     
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  13. Moin, danke für die Info. Also momentan ist da noch gar nichts drinne da ich das Gebäude erst über die letzten Monate hoch gezogen habe :)
    Anschließend wird darin vermutlich aber (abgesehen von einem meiner Autos das darin überwintert) nichts großartig brennbares Lagern (Kupferrohre, Fittings und sowas aber jetzt keine Gasbuddeln oder so xD). Allerdings ist das Gebäude selbst aus Holz, von innen aber komplett mit Steinwolle und Brandschutzregipsplatten ausgekleidet, auch die Decke. Leicht beheizt ist es ebenfalls.

    Joa ob es diese Schränke werden bin ich auch noch nicht ganz schlüssig, hätte sie ja gerne etwas Tiefer (werd wohl die dort beschriebene größere Variante nehmen für 170€ stk) aber der Preis ist denke ich echt gut. Versand für zwei Schränke (vermutlich auf Palette) sind 90€. Muss ich mal schauen ob sich das dann noch Lohnt. Aber ich sags mal so, ~500€ für die ordnungsgerechte Aufbewahrung in 2-3 Stahlschränken fände ich eig schon Akzeptable.

    Was mich noch brennend interessiert, das gehr für mich nicht ganz verständlich aus dem Gesetzestext hervor, ob die Angaben zur max NEM zu 1.4/1.3G die man Aufbewahren darf nun pro Brandabschnitt oder für das gesammte Grundstück zählen.
    Sodass z.b 1.3G im Keller meines Einfamilienhauses käme und 1.4G halt in die Schränke im besagten Nebengebäude ohne das sich beide in Ihrer max NEM die man aufbewahren darf Beeinflussen

    Und sollte es pro Brandabschnitt zählen, ist dann ein Stahlschrank schon als sowas an zu sehen sodass z.b in dem linken Schrank 1.4G liegt und rechts 1.3G und trotzdem für beides unabhängig die entsprechende max NEM gilt?
     
  14. Mit dem heutigen Tag bin ich nun auch stolzer 27er Scheininhaber, von der Abgabe des Antrags hat es knapp 2 Monate gedauert. In diesem Zusammenhang möchte ich Danke sagen für die vielen Informationen und 'spannenden' Diskussionen hier im Forum. :applause:

    Meine Persöhnliche Einschätzung und Erfahrungen zum Antrag des 27er hierzu ist folgend. Jede Situation ist nahezu inviduell, wer also Intresse an diesem Thema hat, sollte sehr viel lesen und nochmal lesen. Die Gesetze sollte man nicht nur überflogen haben sondern auch verstehen und auf die eigene Situation übertragen können. Die Zeit die man an dieser Stelle aufbringen muss gefällt nicht jedem, aber den Antrag selbst auszufüllen ist am Ende dann die kleinste Herausforderung. Weiterhin arbeiten im Amt auch nur Menschen (in meinem Fall sehr freundliche und kommunikative), auch dort lässt sich die ein oder andere Frage vorab oder im Zuge des Antrags abklären. Weiterhin können Kontakte zu den lokalen Fachhändlern bestimmt nicht schaden, auch hier gilt es sich miteiander auszutauschen.
    Insbesondere die persöhnlichen Kontakte sind auf Grund von Corona aktuell nicht ganz so einfach, aber ich denke so etwas sollte man auch nicht über das Knie brechen. (Auch wenn die Situation bzgl. dem letzten Silvester bestimmt den ein oder anderen gerade dazu motiviert) Wer erwarten das man eine 'Vorlage' zum Formularausfüllen bekommt, wird vorraussichtlich früher oder später auf ganz andere Probleme stoßen.
     
  15. Klasse! Glückwunsch dazu :phantastic:
    Das mit dem "Einlesen" kann ich bestätigen. Es ist sehr umfangreich,... und je mehr ich mich belesen habe, desto weniger attraktiv wurde der Schrein für mich ;) Ich würde ihn aber auch nur dazu nutzen, um entspannt übers Jahr mein F2 zu kaufen. Solange das noch mit Gewerbeschein geht, lasse ich das mit dem 27er bleiben. So steht man nicht so im Fokus und es entfallen auch die (möglichen) Kontrollen ;)
     
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  16. Das sehe ich genauso :) desshalb bereite ich auch jetzt erstmal die Gegebenheiten zur Aufbewahrung vor und lese mich indess ein wenig ein. Sobald das erledigt ist beschäftige ich mich intensiv mit der SprengG und deren Verordnungen in der hinsicht bedeutend zum 27er ubd erst dann letztlich wenn ich denke das ich alles bestmöglich (meiner Möglichkeiten nach) umgesetzt und drauf habe dann gehts richtung Antrag ausfüllen bzw. ggf. Kontakt zur ausstellenden Person auf bauen.

    Ich denke wenn man auf anhieb wirkt wie jemand der das nicht auf die leichte Schulter nimmt sondern sich bestmögluch darauf vorbereitet hat und das entsprechend auch freundlich durchblicken lässt dann fällt auch der zuständigen Behörde es deutlich einfacher guten Gewissens einem den Schein aus zu stellen.

    Ich denke auch vor allem der erste Eindruck ist hier maßgeblich entscheidend dafür wie viele Steine man in den Weg gerollt bekommt xS.. Natürlich gibts auch Ausnahmen wo die Behörde einfach von Feuerwerkshassern umgeben ist und es denen quasi egal ist wie vertrauenswürdig man ist, jeder Pyrotechniker oder Hobby Pyro ist denen dann auch ein Dorn im Auge aber naja nach bestmöglicher vorbereitung gibts für solche Fälle letztlich ja noch den Rechtsweg bzw muss man sich dann natürlich auch fragen wozu man den Schein will, denn wenn man Ihn möchte um F3 an zu Zeigen und auch legal ab zu Brennen sowie F2 mal unterm Jahr, dann wird einem der Schein vermutlich in 90% der Fälle im Gebiet solcher Behörden nicht viel nützen da einem dann sicher zum Abbrenner so häftige Auflagen erteielt werden das es Privat garkeinen Sinn macht oder kaum Umsetzbar ist.. Geht es einem aber nur um das entspanntere F2 Shoppen und die Sicherheit (vorerst) immer an sein Feuerwerk zu kommen, dann macht es natürlich auch in solchen Gebieten sinn wenn man den Mut und die Kraft dazu hat sich durch zu setzen.
     
    Kevin1887 gefällt das.
  17. Nur mal so ne Frage an die 27er, wurdet ihr schon einmal von der Behörde besucht? Kontrolle z.b der Aufbewahrung?
    Grüße:cool:
     
    kanne81 gefällt das.
  18. Muss man ein eigenes Lager zur Aufbewahrung haben, oder kann man zB bei einem Freund einen abschließbaren Schrank angeben?
     
  19. Nochmals Glückwunsch! :applause:Meiner ist auch gerade mit der Post angekommen.
    @reyzix @flyingmayday ich fand den Austausch in den letzten Wochen untereinander super. :good:

    Für meinen Teil bin ich jetzt noch glücklicher ein Grundstück auf dem Dorf reserviert zu haben und bald sein eigen zu nennen. Hinter dem Garten kommt nur noch Acker und bei 1000qm und anschließendem Acker lässt sich auch F3 problemlos anzeigen, da im Umkreis nur neue Häuser mit feuerfester Bedachung stehen. F3 war mir im übrigen noch viel wichtiger als die Lieferungen vor Silvester. Irgendwie habe ich aber das Gefühl, ich bin der einzige dem es so geht. :D
     
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  20. Ich für meinen Teil - Nein. Hab aber auch privat mit einem der Mitarbeiter der ausstellenden Behörde zu tun. Der gute Mann schießt selber... :D
    Nope. :p Bei mir war F3 wichtiger als Silvester. Und die problemlose, kostengünstige Variante unterm Jahr zu schießen...
     
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  21. War mal schnell bei Mutti, die Post war da. IMAG2238.jpg
    Steht F2 und F3 drin, keine Beschränkungen.

    :crazy: Da überweist man doch gerne 50€ an die Kreisverwaltung
     
  22. Glückwunsch ihr zwei :D
     
    schnix und Hakky gefällt das.
  23. Genau deswegen helfen wir auch nur Leuten, bei denen man nicht den Eindruck hat, sie würden am liebsten einfach nur ein PDF ausdrucken, ihren Namen einfüllen und dann direkt an die zuständige Behörde schicken. Da steckt einfach mehr dahinter als nur ein Brief und ein wenig Bearbeitungsgebühr. Und wer das nicht versteht, sollte keinen 27er haben ;)

    Freut mich, dass ihr, du und @Hakky, eure Scheine bekommen habt. Neue, verantwortungsbewusste 27er zaubern mir immer ein Lächeln ins Gesicht :)
     
  24. #3624 Paul_1909, 20. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2021
    @ alle 27er Scheininhaber mit Versicherung

    Ich habe vor einigen Tagen den Antrag auf den 27er in meiner Stadt gestellt. Jetzt muss ich für die Bewilligung meinen Versicherungsnachweis erbringen.
    Mit meinem Versicherungsmakler (Generali) bin ich dazu im telefonischen Austausch. Für die Versicherung ist das Thema anscheinend Neuland.
    Das zünden vom Feuerwerk und daraus die möglichen entsehenden Schäden sind kein Problem zu Versichern, nur beim Thema Aufbewahren sind die sich Unsicher.

    Kurze Erläuterung zum Aufbewahren:
    Als Aufbewahrungsort steht ein nicht bewohnter ca. 20 qm großer Kellerraum mit kleinem Fenster (Druckentlastungsfläche) in einem Mehrfamilienhaus zur Verfügung, indem die pyrotechnischen Gegenständen in einem abschließbaren Stahlschrank aufbewahrt werden. Der Aufbewahrungsort ist mit einem Schloss vor dem Betreten und Zugriff unbefugter gesichert.

    Jetzt zu meiner Frage:
    Wie habt Ihr euch Versichert?
    Habt Ihr die Aufbewahrung für F2/F3 mit eurer Haftpflicht bzw. Hausratversicherung abgedeckt?
    Oder musstet ihr für die Aufbewahrung eine extra Versicherung abschließen ?

    Wenn es eine Versicherung gibt die das Zünden und Aufbewahren in der Haftpflicht bzw. Hausratversicherung mitabdecken, dann würde meine Versicherung (Generali) interessieren welche Versicherung das ist. Ich würde dann nämlich durch die Bestpreisgarantie meiner Versicherung es ebenfalls abgedeckt bekommen.

    Vielen lieben Dank im Voraus für konstruktive Hilfe.

    PS: Habe 1 jähriges Jubiläum im Forum und passend dazu mein erster Beitrag :)
     
    wert709 und schnix gefällt das.
  25. Da kannst du aber nicht viel an F3 aufbewahren wegen bewohntem Gebäude.
     
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