Bestimmung F1 Feuerwerk Regelung Altersheim

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Anonymus._, 16. Feb. 2021.

  1. Hallo, ich hab mich neu hier angemeldet und ein Problem. Am 18 Dezember letzten Jahres haben ich und 2 Freunde Jugendfeuerwerk also Kategorie F1 angezündet. Das war in einem Park etwas von der Innenstadt entfernt. Dann kam im Dunklen das Ordnungsamt und fragten, ob wir gerade das Feuerwerk gezündet haben. Ich meinte nein. Dann haben sie unsere Taschen kontrolliert, wo sie das Feuerwerk gefunden haben. Dann hab ich die Wahrheit gesagt. Dann meinte ein Mitarbeiter, dies sei aufgrund der Corona Regeln untersagt. Dann haben wir argumentiert, dass dies nur für Silvester gilt und außerdem Kategorie F1 Feuerwerk ist und dass das das ganze Jahr erlaubt ist. Die meinten nein und woher wir das haben. Wir sagten von Netto und ein bisschen vom Keller eines Freundes. Dann haben die unsere Personalien aufgeschrieben. Das ist kein Problem. Was mir aber Sorge bereitet, ist dass direkt da neben ein Altersheim ist. Dies wussten wir erst im Nachhinein. Wir waren etwa 30 Meter entfernt. Man hat es im Dunklen nicht erkannt. Die Mitarbeiter vom Ordnungsamt haben das Altesheim nicht erwähnt. Aber die haben ja aufgeschrieben wo es war usw. Das wird ja vom Ordnungsamt geprüft und die Post geschrieben und spätestens dann werden sie ja sehen, dass da ein Altersheim war... Nun weiß ich dass man an Silvester nicht in "unmittelbarer Nähe" von Altesheimen zünden darf. Was meine Frage ist: Zählt dazu auch F1 also Jugendfeuerwerk. Hab nämlich keine Lust auf ne Geldstrafe. War aber wie gesagt Jugendfeuerwerk, Knatterbälle. Es hat sich auch keiner beschwert (keine Ahnung ob das eine Rolle spielt). In der Sprengstoffverordnung ist ja die Rede von Pyrotechnische gegenstände, die man nicht bei altersheimen zünden darf. Zählt dazu auch F1 Feuerwerk und ist das noch in unmittelbarer Nähe. Muss ich mir Sorgen machen? Danke im Voraus
     
  2. Also ob die Altersheimregelung auch für F1 gilt müsste ich jetzt selber nachlesen aber ich habe noch nie davon gehört, daß die überhaupt irgendwo angewendet wurde. Auch ist "unmittelbare Nähe" ein rech dehnbarer Begriff. Bezogen auf solche Großfeuerwerksartikel würde ich ehrlich gesagt höchstens den Eingangsbereich des Altersheims als "unmittelbare Nähe" definieren. Auch würde es mich gar nicht wundern wenn die Herrn vom Ordnungsamt die entsprechende Regelung gar nicht kennen (man merkt ja schon wie "gut" die generell informiert sind). Ich würde mir an deiner Stelle nicht allzuviel Kopf machen. Ich vermute mal da wird jemand im Büro eben feststellen, daß sie euch für F1 nunmal kein "Feuerwerksverbots-Knöllchen" (F1 dürfte eigentlich so gut wie überall OK gewesen sein) schreiben können, ein paar "freundliche" Worte bezüglich der übereifrigen Außendienstler vor sich hin murmeln und das ganze in Ablage P verschieben ;)
     
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  3. F1 sind auch PtG's jo. Aus welchem Bundesland kommste denn (wegen den Corona Regeln, in einigen Bundesländern war F1 ja tatsächlich verboten)?
     
  4. Ok dankeschön. Hoffe da gibts kein Ärger dass ich zu nah am altersheim war
     
  5. Komme aus NRW. Aber wir haben die bei Netto gekauft und war ja vor Silvester die sind ja das ganze Jahr erlaubt.
     
  6. Also F1 zünden bei altersheimen scheint auch verboten zu sein.

    Ging mir nur um die Corona Regeln. In Niedersachsen war F1 am 18. auch noch verboten..
     
  7. Bin jetzt echt etwas verunsichert, dass es in Nrw auch so sein könnte. Wir waren aber nicht zu viele Personen. Aber wenn es veeboten wäre, warum konnten wir das im Laden kaufen. Dachte das gilt nur für Silvester das Verkaufsverbot.
     
  8. In NRW gab es kein Verwendungsverbot sondern nur ein Überlassungsverbot von Feuerwerk der Kat F2.
     
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  9. Danke für deine Antwort. Denkst du, zu dem Abbrennverbot in unmittelbarer Nähe von Altersheimen zählt auch F1 Feuerwerk?
     
  10. Halte ich wie gesagt für unwahrscheinlich. Falls überhaupt irgendwas dokumentiert wurde (vielen Beamten dürfte so eine Lapalie den Schreibaufwand gar nicht wert sein) wird da nur stehen, daß du halt F1 gezündet hast was verboten wäre. Bei näherer Prüfung kommt dann raus das stimmt gar nicht (und falls sie es doch probieren solltest du mit einem Brief und einer Klarstellung eigentlich aus der Nummer raus sein). Da müsstest du schon an einen extrem grantigen Sachbearbeiter geraten, daß der dann erstmal anfängt die Umgebung zu sondieren und auf die Sache mit dem Altersheim kommt.

    Selbst wenn, ich weiss nicht wie groß euer Park da ist aber wenn ihr die Knatterbälle jetzt nicht 5 Meter neben der Grenze zum Altersheim abgebrannt habt sehe ich auch ehrlich nicht wie man das ernsthaft als "unmittelbare Nähe" bezeichnen könnte. Wäre doch eigentlich sogar direkt vor dem Eingang Bullshit. Kriegt ja so oder so drinnen keiner mit. Von "Störung" (was die Regelung wohl verhindern soll) kann man da auf jeden Fall nicht reden.
     
  11. Naja, so bei dem ganzen Hickhack um Silvester rum wusste am Ende halt keiner mehr so richtig was nun Sache ist. Da kam es schon mal vor, daß der ein oder andere Laden was verkauft hat was er gar nicht verkaufen durfte. Genauso wie einige Läden kein F1 verkauft haben obwohl sie gedurft hätten. Meine Nachbarn dachten auch, daß hier Abbrand auf Privatgrund verboten gewesen wäre was erst am 30. gekippt wurde obwohl der nie verboten war und es bei dem Urteil um ein ganz anderes Gebiet ging. Halt extrem gut durchdachte und toll kommunizierte premium Organisation wie man es von unserer premium Regierung gewöhnt ist ;)
     
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  12. @KracherFan ok dann bin ich beruhigt letztenendes kann man es ja eh nicht genau wissen. Hoffe ich muss keien strafe zahlen . Aber hier habe ich mal gelesen, dass f1 feuewerk von der regelung ausgenommen ist und bei einem artikel der Bundesregierung habe ich das auch gelesen. Kann ich mir aber auch schwer vorstellen. Aber hoffe einfach das beste
     
  13. Nach §23 Abs. 1.SprengV ist:
    Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
    Da hier nicht nach Kategorien unterschieden wird gilt das natürlich auch für F1.
    ABER. Was ist "unmittelbare Nähe"? Ich denke (nicht wissen) auch das unmittelbare Nähe für F1 eine andere Definition hat als für F4. Alles andere wäre unverhältnismäßig, aber was weiß ich denn schon.
    Alles eine Auslegungssache und wie ein Rechtsanwalt mal sagte (Zitat):
    „Juristen sind ein geschmeidiges Völkchen, wir können ohne weiteres Plastiktüten als Bananen definieren, wenn es sein muss.“
    Ich glaube dass das im Sande verläuft und nichts mehr kommem wird.
     
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  14. Ja. Im Gesetzestext steht "Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände........" Da nicht nach Klassen unterschieden wird, sind wohl alle gemeint, also auch F1. Quelle: § 23 1. SprengV - Einzelnorm
    Aber ich würde mir diesbezüglich dennoch nicht so viele Gedanken machen. Waren es vielleicht doch 50 Meter ? Unmittelbare Nähe ist nicht klar geregelt und wenn es schon 2 Monate her ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass noch etwas kommt, sehr gering.
     
  15. Ne waren eher so 30 Meter aber es hat sich
    keiner beschwert wo ich mich im Nachhinein gewundert habe. Ok denke auch eass F1 dazu gehört. Hoffe einfach, dass ds nichts mehr kommt. Danken alle
     
  16. Da kommt nichts mehr. Wurde früher als Rabauke auch wegen sowas angehalten. Die wissen das mit dem Altersheim auch nicht und die sehen ja nicht, was ihr alles abgebrannt habt usw.
     
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  17. Danke für deine Antwort. Die habeb uns noch damit gesehen, weil wir es noch nicht weggeschmissen haben. Also was noch auf dem Boden lag. Aber wir hatten noch was in den Taschen, und das haben die dann in dem Müll geworfen. Das fand ich schon dreist.
     
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  18. Spätestens dann brauchst du dir keine Gedanken mehr zu machen daß da was kommt. Das ist nicht einfach nur dreist. Das dürfen die nicht. Ich würde mich sehr wundern wenn das Ordnungsamt überhaupt befugt wäre Dinge zu beschlagnahmen (gilt genauso für Durchsuchen aber da werden die Herrn wahrscheinlich argumentieren es wäre keine Durchsuchung gewesen weil ihr das ja "freiwillig" vorgezeigt habt). Da müssten sie wohl die Polizei hinzuziehen und beschlagnahmen bedeutet auch nicht einfach wegschmeißen. Manche Beamte...
     
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  19. Ok... Den Punkt habe ich wohl vorher überlesen... Die haben deine Sachen einfach weggeschmissen? Das geht garnicht! ^^... Wenn sich hier irgendjemand melden sollte, dann wärst du das und zwar mit einer Rechnung beim Ordnungsamt.
     
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  20. Wie weggeworfen ? Hoffentlich hast du dir die Namen geben lassen. Da könntest du schön den Spieß umdrehen. Die brennen wohl.
    Wenn ich falsch parke und abgeschleppt werden, gehts ja auch nicht zur Presse. Wobei falsch parken hinkt, du/ihr habt im Grunde nichts verkehrt gemacht.
     
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  21. Leute macht doch kein solches Fass auf. Der TE hat nach dem schon genannten §23 (1) Pyrotechnik entgegen den Bestimmungen in der Nähe des Altersheims abgebrannt.
    Das Ordnungsamt hat den kurzen Dienstweg genommen und das Material entsorgt. Ich gehe davon aus, das da nichts mehr kommt.

    Wenn es so läuft, sei froh drum, die Alternative wäre ein Anzeige wegen Verstoß gegen SprengG und die Entsorgung durch einen Fachbetrieb gewesen. Die Firmen machen sowas nicht kostenlos- weder das Ordnungsamt noch der Steuerzahler würden dafür aufkommen. Wer würde dann übrigbleiben?... ;)

    Lange Rede kurzer Sinn: Fehler gemacht (hat jeder von uns schon), zu den Konsequenzen stehen und nicht rumheulen.
     
  22. Bis im Laufe des Tages das Urteil vom OLG eintrudelte... Ein herrlicher Tag!
     
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  23. So ein Quark. Das Ordnungsamt wusste so wie es aussieht gar nichts von dem Altersheim oder der Regelung. Die waren einfach der Meinung, daß nach Corona-dies-das-Verordnung jeglicher Abbrand verboten wäre und ob es nun "unmittelbare Nähe" gewesen wäre (sollten sich die Beamten tatsächlich darauf beziehen wollen) ist bestenfalls strittig.

    Das Ergebnis wäre schlimmstensfalls eine rechtliche Auseinandersetzung über die Definition von "unmittelbarer Nähe".Wie gesagt vorrausgesetzt die Beamten würden überhaupt darauf kommen, daß sie auf die Art ihre Aktion vielleicht rechtfertigen könnten. Da du ja der Meinung zu sein scheinst, daß es dann eine klar Sache wäre würde mich mal interessieren wo ich die Definition von "unmittelbarer Nähe" nachlesen kann... Warum seine Artikel vernichtet werden sollten obwohl er sie klar besitzen darf erschließt sich mir auch nicht aber da wirst du mich sicherlich auch aufklären, oder?
     
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  24. 1. Unmittelbare Nähe, das wäre erstmal zu klären, ob 30 Meter Abstand bei F1 ungenügend ist
    2. Wie kommst du darauf, dass legales Feuerwerk (hier F1 Jugendfeuerwerk) durch einen Fachbetrieb entsorgt wird ?
    3. Die unsachgerechte Enstorgung von PtG in einem öffentlichen Müllleimer ist die bessere Alternative ? Aha :eek:
     
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  25. Oh mein Gott. Wie bist Du denn drauf:rolleyes:.
    Wenn die Zündler mind. zwölf Jahre alt waren und nur F1 gezündet haben, wurde nicht gegen das SprengG verstossen.
    Es ist auch einem Ordnungsamt nicht gestattet, privates Eigentum Anderer an sich zu nehmen und dieses zu entsorgen / vernichten. Dafür gab es in diesem Fall keine Rechtsgrundlage (Gefahrenabwehr).
    Entsorgung durch einen Fachbetrieb.........Kosten.........:rolleyes:. Ist Dir das im Schlaf erschienen??
    Die Abstandsregelung zum Altersheim rechtfertigt nicht das Handeln der Ordnungsämter.
    Wenn hier ein Fehler gemacht wurde, dann durch die Vorgehensweise der Ordnungsbehörde.
     
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